Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2893 24. 10. 2017 1Eingegangen: 24. 10. 2017 / Ausgegeben: 10. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel liegen momentan in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden in etwa für Baumaßnahmen bereit, die wegen Personalmangel nicht abgerufen werden können? 2. Wie viele Stellen für Elektrotechniker und Bauingenieure sind momentan unbesetzt ? 3. Wie groß ist der jährliche Bedarf an Neueinstellungen für Elektrotechniker und Bauingenieure? 4. Welche Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung werden vonseiten der Behörden bereits ergriffen? 5. Wie viel würde es das Land jährlich kosten, wenn man nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 16 Absatz 5 den vorweggewährten Stufenanstieg für Berufseinsteiger voll ausreizen würde? 02. 10. 2017 Wolle AfD Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Personalmangel bei Bauingenieuren und Elektrotechnikern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2893 2 B e g r ü n d u n g Es wird von Bauverbänden beklagt, dass in Baden-Württemberg eines der Hemmnisse für Bautätigkeiten ein Mangel an Bauingenieuren und Elektrotechnikern in den Ämtern sei. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist, die Größe dieses Mangels zu erfassen und dazu die Kosten für ein höheres Einstiegsgehalt zur Attraktivitätssteigerung ins Verhältnis zu setzen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 Nr. 1-0300.0/44 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Mittel liegen momentan in den Ministerien und den nachgeordneten Behörden in etwa für Baumaßnahmen bereit, die wegen Personalmangel nicht abgerufen werden können? Zu 1.: Bei den Ministerien und den nachgeordneten Behörden, denen Baumittel zur Bewirtschaftung zugewiesen sind, liegen keine Mittel bereit, die wegen Personalmangel nicht abgerufen werden können. 2. Wie viele Stellen für Elektrotechniker und Bauingenieure sind momentan unbesetzt ? Zu 2.: Das Ministerium für Verkehr als personalverwaltende Stelle für die Bediensteten des Ministeriums und für die Fachbediensteten des höheren Dienstes bei den Landratsämtern im Bereich Straßenbau hat zum Stichtag 30. November 2017 drei Stellen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure bei den Landratsämtern nicht besetzt, wobei in zwei Fällen bereits entsprechende Stellenbesetzungsverfahren angelaufen sind. Stellen für Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik und Ingenieurinnen und Ingenieure der Elektrotechnik sind beim Verkehrsministerium nicht vorhanden. Bei den Regierungspräsidien sind in den Bereichen Straßenbau und Gewässerbau derzeit 14 Stellen des höheren Dienstes und 20 Stellen des gehobenen Dienstes nicht besetzt. Die Stellen (Bauingenieurinnen und Bauingenieure) sind ausgeschrieben und werden gegebenenfalls wiederholt ausgeschrieben. Stellen für Elektrotechnikerinnen und Elektrotechniker sind dort nicht zu besetzen. Im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und den weiteren nachgeordneten Behörden und Dienststellen sind keine unbesetzten Stellen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure oder Elektrotechnikerinnen und Elektrotechniker vorhanden. Im Geschäftsbereich des Umweltministeriums enthalten die Stellenprofile keine ausschließliche Beschränkung auf Elektrotechnik- oder Bauingenieurwesen. Aus diesem Grund kann keine Aussage dazu getroffen werden, wie viele der gegenwärtig unbesetzten Stellen auf diese Berufsgruppen entfallen würden. Sofern im _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2893 Geschäftsbereich des Umweltministeriums Stellen infolge Alters- oder sonstiger Fluktuation derzeit nicht besetzt sind, laufen entsprechende Nachbesetzungsverfahren bzw. werden vorbereitet. Im Finanzressort sind beim Landesbetrieb Vermögen und Bau derzeit 4 Stellen im Bereich Bauingenieurwesen und 9 Stellen im Bereich Elektrotechnik nicht besetzt . Entsprechende Stellenausschreibungsverfahren werden durchgeführt. 3. Wie groß ist der jährliche Bedarf an Neueinstellungen für Elektrotechniker und Bauingenieure? Zu 3.: Der jährliche Bedarf an Bauingenieurinnen und Bauingenieuren im Ressortbereich des Verkehrsministeriums hängt im Wesentlichen von der Personalfluktua - tion ab. Im Ressortbereich des Verkehrsministeriums wurden 2016 drei Bauingenieurinnen und Bauingenieure und 2017 ein Bauingenieur neu in den Landesdienst eingestellt . Für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Straßen werden im Rahmen des zweijährigen Vorbereitungsdienstes jährlich etwa 18 Baureferendarinnen und Baureferendare ausgebildet. Alle Personen haben in den letzten Jahren ein Übernahmeangebot erhalten und können im höheren Dienst den jeweiligen Personalbedarf der Straßenbauverwaltung (d. h. einschließlich der Regierungspräsidien) in großem Maß abdecken. Bei den Regierungspräsidien besteht in der Straßenbau- und Gewässerverwaltung jährlich ein Bedarf von ca. 54 Bauingenieurinnen und Bauingenieuren im höheren und gehobenen Dienst. Der Bedarf ist einerseits durch die Altersfluktuation bzw. allgemeine Fluktuation begründet und andererseits durch Stellenaufwuchs für mehr Baumaßnahmen. Darüber hinaus besteht in etwa ein Neueinstellungsbedarf für eine Elektrotechnikerin oder einen Elektrotechniker. Im übrigen Ressortbereich des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration besteht kein Neueinstellungsbedarf. Beim Landesbetrieb Vermögen und Bau im Ressortbereich des Finanzministeriums besteht wegen der im Haushaltsjahr 2018 geplanten Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Bauingenieurwesen und Elektrotechnik ein zusätzlicher Bedarf von 20 Stellen. Weiterhin müssen jährlich ca. 4 Stellen wegen Altersfluktuation nachbesetzt werden. 4. Welche Maßnahmen der Attraktivitätssteigerung werden vonseiten der Behörden bereits ergriffen? Zu 4.: Das Verkehrsministerium unternimmt insbesondere im Bereich der Straßenbauverwaltung gemeinsam mit den Regierungspräsidien vielfältige Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur Attraktivitätssteigerung der Straßenbauverwaltung. Dies beinhaltet Messeauftritte, Infoveranstaltungen an Universitäten, Infoflyer sowie spezifische Werbematerialien für die Straßenbauverwaltung. Durch eine Flexibilisierung des Laufbahnrechts haben Tarifbeschäftigte nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Regelungen durch Berufserfahrung und ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen grundsätzlich eine Perspektive auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis . Förderliche Zeiten können zur Deckung des Personalbedarfs bei der Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L berücksichtigt werden, wenn der Personalbedarf andernfalls nicht hinreichend abgedeckt werden kann. Auch im Rahmen des § 16 Abs. 5 TV-L kommt eine Zulage bei Neueinstellungen in Betracht, wenn und soweit dies zur Deckung des Personalbedarfs zwingend erforderlich ist. Außerdem wird mit der Einrichtung des Studiengangs für Bauingenieurinnen und Bauingenieure bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg versucht, junge Fachkräfte frühzeitig für eine berufliche Entwicklung in der Landesverwaltung zu gewinnen. Es werden derzeit auch mehr Mittel für Stellenanzeigen im Onlineund Printbereich eingesetzt. Teilweise werden die Anforderungsprofile auch für Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2893 4 benachbarte und verwandte Studienfächer erweitert. Bei der Werbung um qualifizierte Fachkräfte wird auf familien- und demografieorientierte Arbeitszeitregelungen (flexible Arbeitszeiten, Teilzeit, Telearbeit, Beurlaubung) und – soweit vorliegend – entsprechende Zertifikate hingewiesen. Bei der Werbung werden auch Kinderbetreuungseinrichtungen, das Gesundheitsmanagement und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten herausgestellt. Im Geschäftsbereich des Umweltministeriums werden in Stellenausschreibungen und Auswahlgesprächen regelmäßig die mitarbeiter- und familienfreundlichen Arbeitsplatz- bzw. Arbeitszeitbedingungen (wie Teilzeit, Telearbeit, DV-Arbeitszeit mit sehr flexiblen Arbeitszeiten, Kita-Platz in der Willy-Brandt-Straße bei Bewerbungen auf Ministeriumsstellen) hervorgehoben. Außerdem legt das Umweltministerium als Ressort mit einem naturwissenschaftlichen und technischen Schwerpunkt bei der Festlegung des Anforderungsprofils seinen Fokus vermehrt auf breite Einsatzverwendungen. Im Finanzressort kommen mit flexiblen Arbeitszeiten und großzügigen Regelungen bei der Telearbeit Arbeitszeitmodelle zum Einsatz, die einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf in hohem Maße Rechnung tragen. In Kooperation mit dem Wirtschafts- und dem Justizministerium wird in Stuttgart eine Kindertagesstätte betrieben, die mit langen Öffnungszeiten eine Vielzahl von Teilzeitmodellen ermöglicht . Es werden verwaltungseigene Ausbildungs- und umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde zusätzlich ein weitreichendes Fortbildungskonzept erarbeitet. Dies gilt auch für Füh - rungskräfte, sodass ein kontinuierlicher Beitrag zur Verbesserung der Füh rungs - kompetenz und -qualität geleistet wird. Im Bereich der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung wurde zur Nach wuchsgewinnung eine Personalgewinnungskampagne gestartet. Mit neu entworfenen Informationsmaterialien wird nun auch vermehrt aktiv auf Messen geworben . Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Hochschulen intensiviert. 5. Wie viel würde es das Land jährlich kosten, wenn man nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) § 16 Absatz 5 den vorweggewährten Stufenaufstieg für Berufseinsteiger voll ausreizen würde? Zu 5.: Bei der Vorweggewährung von Stufen i. S. d. § 16 Abs. 5 TV-L handelt es sich um ein tarifliches Instrument, das den Personalstellen ermöglicht z. B. in Be reichen mit Personalgewinnungsproblemen passgenaue auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Lösungen in Bezug auf die Entgelthöhe für den jeweiligen Beschäftigten zu entwickeln. Hierbei werden in die Erwägungen bei der Gewährung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L von den Personalstellen nicht nur die persönlichen Verhältnisse und Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt, sondern es werden auch weitere entscheidende Gegebenheiten der Personalstruktur und der Personalentwicklung miteinbezogen. Aufgrund der individuellen Ausgestaltung der Stufenvorweggewährung, die allen Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragen soll, ist eine genaue Bezifferung des Kostenaufwands für den vorweggewährten Stufenaufstieg für Berufseinsteigende nicht möglich. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der zu besetzenden Stellen um Beamtenstellen handelt. Diese Personengruppe wird nach dem Landesbesoldungsgesetz entlohnt, weshalb die Vorschriften des TV-L nicht zur Anwendung kommen. Bei den Stellen, die für Tarifbeschäftigte vorgesehen sind, ist wiederum auch nur ein gewisser Anteil für Berufseinsteigende vorgesehen. Eine mögliche Vorweggewährung eines höheren Entgeltes für diese Personengruppe hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls (z. B. Entgeltgruppe, Vorbildung, konkrete Tätigkeit) ab und kann nicht pauschal bemessen werden. Hiervon zu unterschieden ist darüber hinaus noch eine unterschiedliche Stufenzuordnung bei Einstellung von Personen mit verschiedenen Vorerfahrungen, die grundsätzlich jedoch nicht zur Gruppe der Berufseinsteigenden zuzurechnen sind. Dr. Splett Staatssekretärin