Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2894 24. 10. 2017 1Eingegangen: 24. 10. 2017 / Ausgegeben: 04. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso ist die Einrichtung einer Polizeiwache auf dem Gelände der LEA Sigmaringen notwendig? 2. Wieso muss zusätzliches Personal für das Polizeirevier Sigmaringen dafür zur Verfügung gestellt werden? 3. War das Polizeirevier Sigmaringen bereits vor Einrichtung der zusätzlichen Polizeiwache personell ausgelastet? 4. War es vor Einrichtung der LEA Sigmaringen nicht möglich, mehr Personal für das Polizeirevier Sigmaringen zur Verfügung zu stellen? 5. Woher wird das zusätzliche Personal versetzt? 6. Ist es in Baden-Württemberg üblich, dass auf dem Gelände einer LEA eine Polizeiwache errichtet wird? 7. Wird die Polizeiwache rund um die Uhr besetzt sein? 8. Welche Aufgaben sind für die Polizeiwache vorgesehen? 9. Wie viele Polizeieinsatzkräfte werden auf der Polizeiwache beschäftigt sein? 10. Welche Ausstattung wird die Polizeiwache und das Personal erhalten? 20. 10. 2017 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Polizeiwache auf dem Gelände der Landeserstaufnahme - einrichtung (LEA) Sigmaringen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2894 2 B e g r ü n d u n g Auf dem Gelände der LEA Sigmaringen wird eine Polizeiwache eingerichtet. Der Fragesteller will in Erfahrung bringen, warum dies notwendig ist und welche Aufgaben diese Polizeiwache zu erfüllen haben wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. November 2017 Nr. 3-13-/459/6 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wieso ist die Einrichtung einer Polizeiwache auf dem Gelände der LEA Sig - maringen notwendig? 2. Wieso muss zusätzliches Personal für das Polizeirevier Sigmaringen dafür zur Verfügung gestellt werden? Zu 1. und 2.: Eine Zunahme polizeilicher Einsatzanlässe mit festgestelltem Flüchtlingssachverhalt zum Jahresende 2016 führte zu einer Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung von Sigmaringen. Das Polizeipräsidium (PP) Konstanz begegnete den Sicherheits- und Ordnungsstörungen in diesem Kontext mit einer Reihe von lageorientierten Einsatzmaßnahmen. Im Rahmen der Gespräche über eine Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg mit der Stadt Sigmaringen über die fortgesetzte Nutzung der ehemaligen Graf-Stauffenberg-Kaserne für die Erstaufnahme von Asylsuchenden wurde zudem vereinbart, für die Dauer des aktiven Betriebs der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) das örtlich zustän - dige Polizeirevier des PP Konstanz lageorientiert personell zu verstärken und auf dem Gelände der LEA eine Polizeiwache einzurichten. Die personelle Verstärkung des Polizeireviers Sigmaringen ist hierbei Teil des ganzheitlichen Einsatz- und Ermittlungskonzeptes beim Polizeipräsidium Konstanz . 3. War das Polizeirevier Sigmaringen bereits vor Einrichtung der zusätzlichen Polizeiwache personell ausgelastet? 4. War es vor Einrichtung der LEA Sigmaringen nicht möglich, mehr Personal für das Polizeirevier Sigmaringen zur Verfügung zu stellen? Zu 3. und 4.: Die personelle Ausstattung aller Organisationseinheiten im PP Konstanz erfolgt auf Grundlage festgelegter Parameter (bspw. der Pro-Kopf-Belastung als Ausfluss des polizeilichen Lagebildes sowie dem Betreuungsverhältnis Polizei/Einwohner ). Diese Zuteilung wird regelmäßig überprüft und mit dem Ziel einer gleichmäßigen Auslastung der Organisationseinheiten fortlaufend angepasst. Nach diesem Verfahren wurde das Polizeirevier Sigmaringen seit Einrichtung der LEA bereits mehrfach personell verstärkt. Darüber hinaus setzt das PP Konstanz bereits seit August 2016 im Rahmen eines sog. „Brennpunkteinsatzes“ durchgehend nahezu täglich zusätzliche Streifen ein, um die polizeiliche Präsenz im Bereich Sigmaringen zu erhöhen und verstärkt Kontroll- bzw. Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Hierbei wird das PP Konstanz bis zu fünf Mal pro Woche von bis zu acht weiteren Polizeibeamten des PP Einsatz unterstützt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2894 5. Woher wird das zusätzliche Personal versetzt? Zu 5.: Die Personalzuteilung für die Polizeipräsidien, also auch für das PP Konstanz, erfolgt über ein landesweites Verfahren, bei dem Personal direkt nach der Ausbildung sowie versetzungswillige Beamtinnen und Beamte aller Dienststellen und Einrichtungen grundsätzlich versetzt werden können. Dieses Verfahren hat einen ausgeglichenen Personalerfüllungsstand unter allen Polizeipräsidien zum Ziel. Darüber hinaus werden die regionalen Polizeipräsidien im Rahmen der sog. Revierdienstunterstützung durch temporär zugeordnete Einsatzbeamtinnen und -beamte des PP Einsatz im Rahmen von Abordnungen unterstützt. Die sachgerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten auf die einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches, z. B. zum Polizeirevier Sigmaringen, liegt beim PP Konstanz und erfolgt unter Maßgabe der bereits genannten Parameter (vgl. Ziff. 3 und 4). 6. Ist es in Baden-Württemberg üblich, dass auf dem Gelände einer LEA eine Polizeiwache errichtet wird? Zu 6.: Die Errichtung einer Polizeiwache auf dem Gelände einer LEA erfolgt in Baden- Württemberg nicht pauschal anhand feststehender Kriterien. Vielmehr können Polizeiwachen auf dem Gelände von LEA und Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) grundsätzlich durch die örtlich zuständigen regionalen Polizeipräsidien auf Grundlage einer spezifischen örtlichen Lagebeurteilung eingerichtet werden. 7. Wird die Polizeiwache rund um die Uhr besetzt sein? 9. Wie viele Polizeieinsatzkräfte werden auf der Polizeiwache beschäftigt sein? Zu 7. und 9.: Die Polizeiwache wird dem Polizeirevier Sigmaringen angebunden und lageorientiert besetzt. Ein Rund-um-die-Uhr-Betrieb ist derzeit, nicht zuletzt aufgrund kurzer Anfahrtswege des zuständigen Polizeireviers Sigmaringen zur LEA Sigmaringen , nicht vorgesehen, kann jedoch bei Bedarf jederzeit aufgenommen werden. 8. Welche Aufgaben sind für die Polizeiwache vorgesehen? Zu 8.: Die Zuständigkeit der Polizeiwachen in Baden-Württemberg erstreckt sich im Allgemeinen insbesondere auf die grundsätzliche Bearbeitung von Straftaten und Ordnungsstörungen in den LEA nach dem Tatort-Prinzip, die Bearbeitung von Ersuchen, die Unterstützung bei Interventionseinsätzen sowie auf die Teilnahme an Besprechungen mit anderen Behörden und dem Sicherheitsdienst. Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf den Arealen der EA und LEA liegt hingegen grundsätzlich in der Verantwortung der Regierungspräsidien bzw. der von ihnen beauftragten privaten Sicherheitsunternehmen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2894 4 10. Welche Ausstattung wird die Polizeiwache und das Personal erhalten? Zu 10.: Die Polizeiwache wird nach den Bestimmungen des Landeskriminalamtes Baden- Württemberg über die Sicherung von Polizeidienststellen ertüchtigt. Da eine Ortsbegehung mit den Verantwortlichen noch nicht stattgefunden hat, kann zu den Details der Planung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden . Die Räumlichkeiten sollen jedoch so bemessen und ausgestattet werden, dass dort mehrere Beamte eingesetzt werden können. Das Personal wird mit den bei der Polizei Baden-Württemberg vorgesehenen Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet sein. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration