Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 290 08. 07. 2016 1Eingegangen: 08. 07. 2016 / Ausgegeben: 15. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist das durchschnittliche werktägliche Verkehrsaufkommen im Kappelbergtunnel (aufgeschlüsselt nach Tageszeit)? 2. Welche Erkenntnisse ergeben sich durch die Sperrung der Anschlussstelle Fellbach -Süd vom 13. Juni 2016? 3. Wie bewertet sie die Länge der Einfahrt der Anschlussstelle Fellbach-Süd? 4. Welche Maßnahmen wären geeignet, um den Verkehrsfluss zu verbessern? 5. Ist es möglich, bei starkem Verkehrsaufkommen den Standstreifen als dritte Spur oder zumindest als verlängerte Einfädelspur zu benutzen? 6. Wann ist mit einer Umsetzung etwaiger Maßnahmen zu rechnen? 08. 07. 2016 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehr am Kappelbergtunnel Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 290 2 B e g r ü n d u n g Vor dem Kappelbergtunnel bilden sich morgens bedingt durch hohes Verkehrsaufkommen regelmäßig Staus. Am 13. Juni 2016 hat das Regierungspräsidium zwischen 6:00 und 10:00 Uhr eine Sperrung der Anschlussstelle Fellbach-Süd vor dem Kappelbergtunnel veranlasst, um Erkenntnisse über die regelmäßigen Staus zu erhalten. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 3. August 2016 Nr. 2-39.-B14S-WN/1 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist das durchschnittliche werktägliche Verkehrsaufkommen im Kappelbergtunnel (aufgeschlüsselt nach Tageszeit)? Die Auswertung der Zählergebnisse aus den Einrichtungen zur Verkehrsdaten - erfassung der Streckenbeeinflussungsanlage für den Donnerstag, 21. April 2016 (kein Feier-/Brückentag; keine Ferien) ergab ein werktägliches Verkehrsaufkommen von 92.879 Kfz/24h. Der Schwerverkehrsanteil betrug rd. 10 %. Die Tagesganglinie ist als Anlage beigefügt. 2. Welche Erkenntnisse ergeben sich durch die Sperrung der Anschlussstelle Fellbach -Süd vom 13. Juni 2016? Bei der Verkehrsbeobachtung im Juni 2016 wurde der Verkehrsfluss mit allen örtlichen Gegebenheiten erfasst. Neben den Verkehrszählungen mit Radarmessgeräten und Induktionsschleifen erfolgte die Verkehrsbeobachtung durch zwei Verkehrsingenieure, die den Verkehr im Vorfeld des Tunnels und die Stauentwicklung beobachtet haben. Die Beobachtungen werden derzeit durch das beauftragte Ingenieurbüro aufbereitet und in einem nächsten Schritt ausgewertet. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Ziel ist es, bis Ende des 3. Quartals 2016 erste Erkenntnisse aufzubereiten. 3. Wie bewertet sie die Länge der Einfahrt der Anschlussstelle Fellbach-Süd? Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit der Überführung der L 1198 Rommelshauser Straße über die B 14 und dem Tunnelportal konnte die nach entsprechender Straßenbau-Richtlinie geforderte Länge der Einfahrt der Anschlussstelle Fellbach-Süd in Fahrtrichtung Stuttgart nicht eingehalten werden. 4. Welche Maßnahmen wären geeignet, um den Verkehrsfluss zu verbessern? Das vom zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart beauftragte Ingenieurbüro wird auf Basis der Erkenntnisse aus der Verkehrsbeobachtung Vorschläge für einen besseren Verkehrsfluss erarbeiten. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird diese Vorschläge anschließend bewerten und hinsichtlich der Realisierung prüfen. Neben verkehrsregelnden Maßnahmen ist grundsätzlich auch der Umbau der Anschlussstelle denkbar. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 290 5. Ist es möglich, bei starkem Verkehrsaufkommen den Standstreifen als dritte Spur oder zumindest als verlängerte Einfädelspur zu benutzen? Die Standstreifen dienen grundsätzlich zum vorübergehenden Abstellen von Fahr - zeugen im Pannenfall und bei einem Unfall. Darüber hinaus dienen die Standstreifen den Einsatzfahrzeugen im Notfall als Fahrstreifen, um schneller zum Unfall-/Einsatzort zu gelangen. Der Einsatz der Standstreifen zur Abwicklung des regulären Verkehrs ist gegenüber Sicherheitsbelangen abzuwägen. Zudem ist die bautechnische Dimensionierung zu beachten. 6. Wann ist mit einer Umsetzung etwaiger Maßnahmen zu rechnen? Die Ableitung geeigneter Maßnahmen ist erst nach der Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsbeobachtung möglich. Die Dauer der Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von ihrer jeweiligen Ausgestaltung. Hermann Minister für Verkehr Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 290 4 Anlage Tagesganglinie 21. April 2016, B 14 beide Fahrtrichtungen Anzeige- und Messquerschnitte Nr. 12 (Fahrtrichtung Waiblingen, ca. auf Höhe des nordöstlichen Tunnelportals) und Nr. 14 (Fahrtrichtung Stuttgart, ca. auf Höhe Untertürkheim)