Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2903 06. 11. 2017 1Eingegangen: 06. 11. 2017 / Ausgegeben: 13. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bei welchen islamischen Gemeinden und Verbänden in Baden-Württemberg wurde in den Jahren 2015 und 2016 geprüft, ob diese gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgen? 2. Wie viele islamische Gefährder gibt es in Baden-Württemberg und wie viele davon haben nach Kenntnis der Landesregierung Kontakt zur DITIB? 3. Sind der Landesregierung Moscheen in Baden-Württemberg mit Verbindung zu türkischen Nationalisten, der Hisbollah, der Muslimbruderschaft oder sons tigen ausländischen extremistischen Vereinigungen bekannt und wenn ja, welche? 4. Hat sie Erkenntnisse über Spionageaktivitäten durch Religionsattachés oder andere Mitarbeiter der türkischen Generalkonsulate in Baden-Württemberg und wenn ja, welche? 5. Wie viele Mitglieder haben nach ihrem Kenntnisstand derzeit die jeweiligen DITIB-Verbände in Baden-Württemberg? 6. Über welchen Fördertopf innerhalb welches Einzelplans und Titels des Staatshaushaltsplans erhalten die DITIB-Jugendverbände Württemberg und Baden in welcher Zeit einmalig 25.000 Euro für die Stärkung ehrenamtlicher Strukturen? 7. Wie kann es aus ihrer Sicht sein, dass der CDU-Fraktion Informationen über Verbindungen von Zuwendungsempfängern zur DITIB vorliegen, es aber – wie in Landtagsdrucksache 16/1846 geschildert – keine Rechtsgrundlage für eine Abfrage gibt? 06. 11. 2017 Sänze AfD Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration DITIB und islamische Verbände Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2903 2 B e g r ü n d u n g Gerade mit Blick auf die politischen Veränderungen in der Türkei sollten die Aktivitäten der DITIB in Deutschland intensiv und kritisch beobachtet werden. Insbesondere die Sinnhaftigkeit der Fördergelder an die DITIB muss dabei kritisch betrachtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. November 2017 Nr. 4-1083/405 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen islamischen Gemeinden und Verbänden in Baden-Württemberg wurde in den Jahren 2015 und 2016 geprüft, ob diese gegen die Verfassung gerichtete Bestrebungen verfolgen? Zu 1.: Nach § 3 Abs. 1 Landesverfassungsschutzgesetz (LVSG) hat das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) die Aufgabe, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Länder frühzeitig zu erkennen und den zuständigen Stellen zu ermöglichen, diese Gefahren abzuwehren. Zur Erfüllung dieser Aufgabe prüft das LfV laufend auf Grundlage eigenen Erkenntnisaufkommens oder nach eingehenden Hinweisen, ob Bestrebungen im genannten Sinne vorliegen. Eine Aufstellung der erfolgten Prüfungen nach § 3 LVSG wird nicht geführt. 2. Wie viele islamische Gefährder gibt es in Baden-Württemberg und wie viele davon haben nach Kenntnis der Landesregierung Kontakt zur DITIB? Zu 2.: Die Zahl der Gefährder in Baden-Württemberg unterliegt in Folge von Ein- und Ausstufungen einer steten Veränderung. Derzeit ist in Baden-Württemberg eine hohe zweistellige Zahl an Personen als Gefährder der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – eingestuft. Der Polizei Baden-Württemberg liegen keine Erkenntnisse zu möglichen Kontakten von Gefährdern zum DITIB-Verband vor. 3. Sind der Landesregierung Moscheen in Baden-Württemberg mit Verbindung zu türkischen Nationalisten, der Hisbollah, der Muslimbruderschaft oder sonstigen ausländischen extremistischen Vereinigungen bekannt und wenn ja, welche? Zu 3.: Dem LfV sind in Baden-Württemberg zahlreiche Moscheen und Vereine mit Verbindung zu türkischen Nationalisten der libanesischen und türkischen Hisbollah, der Muslimbruderschaft oder sonstigen ausländischen extremistischen Vereinigungen bekannt. Eine genauere Benennung ist schon deshalb nicht möglich, weil der „türkische Nationalismus“ selbst kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist. Sein Feld ist weit größer als damit assoziierte extremistische Bestrebungen . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2903 4. Hat sie Erkenntnisse über Spionageaktivitäten durch Religionsattachés oder andere Mitarbeiter der türkischen Generalkonsulate in Baden-Württemberg und wenn ja, welche? Zu 4.: Auf die Stellungnahme zu Frage 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Chris - tina Baum AfD, Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/497, die Stellung - nahme zu Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer ABW, Praktiken des türkischen Geheimdienstes Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) in Baden -Württemberg, Landtagsdrucksache 16/517, sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion „DIE LINKE.“, Die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Türkei in Deutschland, Bundestagsdrucksache 18/10564, wird verwiesen. 5. Wie viele Mitglieder haben nach ihrem Kenntnisstand derzeit die jeweiligen DITIB-Verbände in Baden-Württemberg? Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine über die eigenen öffentlichen Angaben der DITIB-Verbände hinausgehenden Erkenntnisse vor. 6. Über welchen Fördertopf innerhalb welches Einzelplans und Titels des Staatshaushaltsplans erhalten die DITIB-Jugendverbände Württemberg und Baden in welcher Zeit einmalig 25.000 Euro für die Stärkung ehrenamtlicher Struk - turen? Zu 6.: Aktuell werden die DITIB-Landesjugendverbände aus Kapitel 0917 – Wohlfahrts - pflege und Bürgerschaftliches Engagement – sowie Titel 684 82 – Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Projektträger – vom Ministerium für Soziales und Integration einmalig bis Jahresende 2017 gefördert. 7. Wie kann es aus ihrer Sicht sein, dass der CDU-Fraktion Informationen über Verbindungen von Zuwendungsempfängern zur DITIB vorliegen, es aber – wie in Landtagsdrucksache 16/1846 geschildert – keine Rechtsgrundlage für eine Abfrage gibt? Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine besonderen Informationen über den Sach- und Kenntnisstand der Fraktionen des baden-württembergischen Landtags vor. In Vertretung Jäger Staatssekretär