Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2908 24. 10. 2017 1Eingegangen: 24. 10. 2017 / Ausgegeben: 04. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen planrechtlichen Schritte müssen beim Bau einer neuen Windkraftanlage in Baden-Württemberg von der Planung, über die Vergabe, bis hin zur Fertigstellung eingehalten werden? 2. Wie viel Zeit wird im Durchschnitt von den ersten Planungsschritten bis hin zur Vergabe und dem Beginn der Baumaßnahmen in Baden-Württemberg für den Bau einer neuen Windkraftanlage benötigt? 3. Bei wie viel geplanten oder gebauten Windkraftanlagen in Baden-Württemberg gründeten sich nach Bekanntgabe der Pläne Bürgerinitiativen, welche sich gegen den Bau einer Windkraftanlage einsetzten? 4. Bei wie viel aktuell in Planung befindlichen oder bereits gebauten Windkraftanlagen wurden Einwände von Bürgerinitiativen in die Planungen mit einbezogen ? 5. Bei wie viel geplanten Windkraftanlagen wurden aufgrund von Einwänden der Bürgerschaft die Planungen völlig gestoppt und der Bau einer Windkraftanlage nicht realisiert? 6. Wie hoch waren die Planungskosten für vormals geplante, schlussendlich allerdings nicht realisierte, Windkraftanlagen? 7. Wer trägt die in Frage 6 angesprochenen Planungskosten für nicht realisierte Windkraftanlagen? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Vorgehensweise bei Vergabe und Bau von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2908 2 8. Wie viel geplante Windkraftanlagen befinden sich aktuell im zeitweisen Planungs -Baustopp aufgrund von Einwänden aus der Bürgerschaft? 9. Fallen für die Allgemeinheit zusätzliche Kosten an, wenn sich aufgrund von Einwänden der Bevölkerung der Bau geplanter Windkraftanlagen verzögert? 17. 10. 2017 Stein AfD B e g r ü n d u n g In den Medien wird oftmals darüber berichtet, dass sich die Planungen und der schlussendliche Bau von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg teils über einige Monate hinziehen. Oftmals werden verschiedene Gutachten benötigt, oder Gerichte haben sich mit diesen Fällen zu befassen. Diese Kleine Anfrage soll klären, inwieweit der betroffene Bürger vor Ort ein Mitspracherecht hat, ob seine Einwände bei den Planungsverfahren auch berücksichtigt werden und wie hoch sich die Kosten von der Vergabe bis hin zum Bau einer Windkraftanlage betragen, wenn zuvor alle gesetzlich möglichen Einspruchmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Ferner soll ermittelt werden, ob und falls ja, wie viel zusätzliche Kosten für den Steuerzahler anfallen, falls geplante Windkraftanlagen einem Planungs-Baustopp unterliegen. Aus den hieraus gewonnen Erkenntnissen lassen sich womöglich Einsparungen ermitteln, welche dem Haushaltsbudget des Landes Baden-Württemberg zugutekommen könnten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. November 2017 Nr. 46-4516/80 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche einzelnen planrechtlichen Schritte müssen beim Bau einer neuen Windkraftanlage in Baden-Württemberg von der Planung, über die Vergabe, bis hin zur Fertigstellung eingehalten werden? Die Fachagentur Windenergie an Land hat in ihrer Studie „Dauer und Kosten des Planungs- und Genehmigungsprozesses von Windenergieanlagen an Land“ aus dem Jahr 2015 deutschlandweit die Umsetzung von Windkraftprojekten analysiert . Die gesamte Projektabwicklung von Windenergieanlagen wird in der Studie in vier Phasen unterteilt: • Vorprüfung (Entwicklung eines Grobkonzeptes, Flächensicherung) • Planung (Anfertigung notwendiger Gutachten, Erstellung des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung) • Genehmigung (Stellung des Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens) • Realisierung (Bestellung, Errichtung, Netzanbindung und Inbetriebnahme der Anlagen) Diese Planungsschritte sind auch auf Baden-Württemberg übertragbar. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2908 2. Wie viel Zeit wird im Durchschnitt von den ersten Planungsschritten bis hin zur Vergabe und dem Beginn der Baumaßnahmen in Baden-Württemberg für den Bau einer neuen Windkraftanlage benötigt? Die Studie gibt für den Zeitraum von der Vorprüfung bis zur Genehmigung einen Mittelwert von 50 Monaten an. Die beigefügte Tabelle schlüsselt die Ergebnisse entsprechend der in vorstehend dargestellten Phasen auf. Der Baubeginn kann frühestens nach Abschluss der Genehmigungsphase erfolgen. Die Zeitdauern der einzelnen Projektphasen können nicht aufaddiert werden, da die Erhebungsmethodik zeitliche Überschneidungen der einzelnen Phasen zugelassen hat. Dies ist beispielsweise dem Umstand geschuldet, dass in der Projektierungspraxis einige Gutachten erst nach Stellung des Genehmigungsantrages abgeschlossen werden. 3. Bei wie viel geplanten oder gebauten Windkraftanlagen in Baden-Württemberg gründeten sich nach Bekanntgabe der Pläne Bürgerinitiativen, welche sich gegen den Bau einer Windkraftanlage einsetzten? 4. Bei wie viel aktuell in Planung befindlichen oder bereits gebauten Windkraftanlagen wurden Einwände von Bürgerinitiativen in die Planungen mit einbe - zogen? Hierüber existieren behördlicherseits keine statistischen Daten. Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Anlagen können Bedenken bzw. Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde vorgetragen werden. Die Genehmigungsbehörde prüft und berücksichtigt diese im Rahmen der rechtlichen Vorgaben im Genehmigungsverfahren. 5. Bei wie viel geplanten Windkraftanlagen wurden aufgrund von Einwänden der Bürgerschaft die Planungen völlig gestoppt und der Bau einer Windkraftanlage nicht realisiert? 8. Wie viel geplante Windkraftanlagen befinden sich aktuell im zeitweisen Planungs -Baustopp aufgrund von Einwänden aus der Bürgerschaft? Hierüber existieren behördlicherseits keine statistischen Daten. 6. Wie hoch waren die Planungskosten für vormals geplante, schlussendlich aller - dings nicht realisierte, Windkraftanlagen? Hierüber existieren behördlicherseits keine statistischen Daten. Die in Frage 1 erwähnte Studie gibt für die Phase Vorprüfung einen durchschnittlichen Finanzbedarf von 9 €/kW, für die Phase Planung von 29 €/kW und die Phase Genehmigung von 30 €/kW an. 3KDVH =HLWDXIZDQG >0RQDWH@ 0LWWHOZHUW 9RUSUIXQJ 3ODQXQJ *HQHKPLJXQJ 5HDOLVLHUXQJ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2908 4 7. Wer trägt die in Frage 6 angesprochenen Planungskosten für nicht realisierte Windkraftanlagen? Diese Kosten trägt der Vorhabenträger im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit. 9. Fallen für die Allgemeinheit zusätzliche Kosten an, wenn sich aufgrund von Einwänden der Bevölkerung der Bau geplanter Windkraftanlagen verzögert? Nein. Kosten aufgrund von Verzögerungen belasten regelmäßig den Vorhaben - träger, etwa in Form eines entgangenen Erlöses für nichtproduziertem Strom und/oder geringerer Einspeisevergütungen wegen der Degression des EEG. Allerdings können Verzögerungen auch zu entgangenen Pachteinnahmen führen. Wenn Windkraftanlagen auf landes- oder gemeindeeigenen Flächen errichtet werden sollen, führen Verzögerungen gegebenenfalls zu Mindereinnahmen und damit zu Nachteilen für die Allgemeinheit. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft