Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2909 24. 10. 2017 1Eingegangen: 24. 10. 2017 / Ausgegeben: 04. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass es in der Erstaufnahmeeinrichtung Donaueschingen in großem Umfang zu Drogenhandel kommt? 2. Ist ihr bekannt, dass in dieser Einrichtung Messer oder andere Waffen bei den Bewohnern gefunden wurden? 3. Ist ihr bekannt, dass in dieser Einrichtung professionelle Funkgeräte bei den Bewohnern gefunden wurden? 4. Falls Frage 2 und/oder 3 zutreffen: Ist ihr bekannt, weshalb die Bewohner im Besitz solcher Gegenstände sind? 5. Ist ihr bekannt, dass es in dieser Einrichtung vorgekommen ist, dass Brandmelder abgeklebt oder auf andere Weise die Brandschutzregeln nicht eingehalten wurden und damit das Leben aller Bewohner riskiert wurde? 6. Ist ihr bekannt, dass den Bewohnern unerlaubte Gegenstände, wie z. B. in den vorherigen Fragen genannt, nicht dauerhaft abgenommen werden? 7. Kann der Sicherheitsdienst dieser Einrichtung die nötige Qualifikation und Ausbildung aufweisen? 8. Ist ihr bekannt, dass sich Personen, bei denen mehrere Identitäten festgestellt wurden, in der Einrichtung aufhalten? 9. Welche Maßnahmen werden gegen Bewohner, die wiederholt gegen Regelungen der Einrichtung verstoßen, getroffen? Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Erstaufnahmeeinrichtung Donaueschingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2909 2 10. Zu wie vielen Polizeieinsätzen ist es bisher in der Einrichtung gekommen und weshalb? 20. 10. 2017 Berg AfD B e g r ü n d u n g In den Medien ist von ähnlichen Vorfällen in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften zu lesen und deswegen soll in Erfahrung gebracht werden, ob es in der Erstaufnahmeeinrichtung Donaueschingen zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. November 2017 Nr. 7-0141.5/16/2909 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, dass es in der Erstaufnahmeeinrichtung Donaueschingen in großem Umfang zu Drogenhandel kommt? Zu 1.: Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik lässt sich diese Behauptung nicht bestätigen . Seit Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung in Donaueschingen am 1. August 2015 ist dort nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz – die jährlichen Fallzahlen liegen im einstelligen Bereich – zu verzeichnen. Im laufenden Jahr sind leicht ansteigende Fallzahlen zu erwarten. Zur zielgerichteten Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität hat das Polizeipräsidium Tuttlingen bereits im April 2015 eine umfassende Konzeption umgesetzt. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr eine Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auch für den Bereich Donaueschingen eingerichtet. 2. Ist ihr bekannt, dass in dieser Einrichtung Messer oder andere Waffen bei den Bewohnern gefunden wurden? Zu 2.: Der Besitz von Messern oder Waffen ist in der Einrichtung streng untersagt. Bei Kontrollen kam es in der Vergangenheit dennoch vereinzelt zu entsprechenden Funden. 3. Ist ihr bekannt, dass in dieser Einrichtung professionelle Funkgeräte bei den Bewohnern gefunden wurden? Zu 3.: Der Besitz von Funkgeräten ist den Bewohnern nicht untersagt. Über den Besitz erlaubter Gegenstände werden keine Aufzeichnungen geführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2909 4. Falls Frage 2 und/oder 3 zutreffen: Ist ihr bekannt, weshalb die Bewohner im Besitz solcher Gegenstände sind? Zu 4.: Die Landesregierung hat keine Kenntnis über mögliche innere Beweggründe von Bewohnern für einen Besitz der bezeichneten Gegenstände. 5. Ist ihr bekannt, dass es in dieser Einrichtung vorgekommen ist, dass Brandmelder abgeklebt oder auf andere Weise die Brandschutzregeln nicht eingehalten wurden und damit das Leben aller Bewohner riskiert wurde? Zu 5.: Es ist bekannt, dass Bewohner vereinzelt die in Deutschland geltenden Brandschutzregeln nicht einhalten, häufig aufgrund von Unkenntnis. Die Bewohner und Mitarbeiter werden daher regelmäßig durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Informationsveranstaltungen und Brandschutzübungen auf die hier geltenden Bestimmungen hingewiesen. 6. Ist ihr bekannt, dass den Bewohnern unerlaubte Gegenstände, wie z. B. in den vorherigen Fragen genannt, nicht dauerhaft abgenommen werden? Zu 6.: Gegenstände, deren Besitz in der Einrichtung nicht gestattet ist, werden bei Auffinden ohne Ausnahme unmittelbar eingezogen und während der Unterbringung einbehalten. Bei strafrechtlicher Relevanz werden in Abstimmung mit der Polizei weitere Maßnahmen gegen den Besitzer eingeleitet. 7. Kann der Sicherheitsdienst dieser Einrichtung die nötige Qualifikation und Ausbildung aufweisen? Zu 7.: Das eingesetzte Sicherheitsunternehmen sowie die gegebenenfalls von diesem beauftragten Subunternehmen haben eine behördliche Bewachungserlaubnis nach § 34 a Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) sowie den Handelsregistereintrag vorzulegen . Im Bewachungsvertrag werden darüber hinaus zusätzliche, strenge Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung des Bewachungsauftrags festgelegt. Vom Vertragsunternehmen und möglichen Subunternehmen beschäftigte Sicherheitsmitarbeiter haben vor Einstellung eine Prüfung auf Zuverlässigkeit nach § 34 a Absatz 1 a GewO zu durchlaufen, in deren Rahmen auch Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden abgefragt werden und die in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ist. Zusätzlich wird die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Füh - rungszeugnisses gefordert, welches in halbjährlichen Abständen zu erneuern ist. Die Einhaltung der oben genannten Vorgaben wird durch das Regierungspräsidium Freiburg als Einrichtungsbetreiber regelmäßig geprüft. 8. Ist ihr bekannt, dass sich Personen, bei denen mehrere Identitäten festgestellt wurden, in der Einrichtung aufhalten? Zu 8.: Es ist nicht bekannt, dass sich Personen, bei denen mehrere Identitäten festgestellt wurden, in der Einrichtung aufhalten. Seit Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes im Februar 2016 werden sämtliche neu einreisende Asyl - suchende bereits bei behördlichem Erstkontakt erkennungsdienstlich behandelt und die erhobenen Daten mit Foto und Fingerabdrücken im gemeinsamen Kern- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2909 4 datensatz von Bund und Ländern hinterlegt, wodurch die unbemerkte Verwendung mehrerer Identitäten erheblich erschwert wurde. Vereinzelt kommt es zur Feststellung abweichender Namensschreibweisen, welche jedoch umgehend angepasst werden. 9. Welche Maßnahmen werden gegen Bewohner, die wiederholt gegen Regelungen der Einrichtung verstoßen, getroffen? Zu 9.: Neben verschiedenen präventiven Maßnahmen, um die Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung für die Bewohner zu gewährleisten, stehen der Einrichtungsleitung verschiedene Handlungsmöglichkeiten bei auffälligem Fehlverhalten einzelner Bewohner zu Verfügung, auf die je nach Bedarf zurückgegriffen werden kann. Hierzu gehören beispielsweise die konsequente Verlegung von Störern in andere Erstaufnahmeeinrichtungen, eine isolierte Unterbringung auf dem Gelände , Anpassungen bei den Unterbringungsbedingungen, sowie eine verstärkte Beobachtung auffälliger Personen durch den Sicherheitsdienst. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird konsequent bei der Polizei zur Anzeige gebracht. 10. Zu wie vielen Polizeieinsätzen ist es bisher in der Einrichtung gekommen und weshalb? Zu 10.: Im Zeitraum 1. November 2016 bis 30. Oktober 2017 wurden in der Erstauf - nahmeeinrichtung Donaueschingen insgesamt 460 polizeiliche Einsätze regis - triert. Hierbei handelt es sich insbesondere um Einsatzanlässe im Zusammenhang mit Straftaten (168 Vorkommnisse), Abschiebungen (60 Vorkommnisse), Streitigkeiten (45 Vorkommnisse) sowie freiheitsentziehende Maßnahmen (28 Vorkommnisse ). Die Angaben basieren auf einer Auswertung polizeilicher Lagebildinformationen, deren Speicherdauer aufgrund datenschutzrechtlicher Restriktionen auf zwölf Monate begrenzt ist. Aufgrund der Erfassungsmodalitäten der polizeilichen Anwendung „Lagebild“ können zudem Doppelerfassungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration