Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2917 25. 10. 2017 1Eingegangen: 25. 10. 2017 / Ausgegeben: 29. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an Grundschulen im Stadtkreis Ulm zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 zum 15. Oktober 2017 dar? 2. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an Grundschulen im Alb-Donau-Kreis zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 zum 15. Oktober 2017 dar? 3. An welchen Grundschulen im Stadtkreis Ulm mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen innerhalb einer Klassenstufe zusammengelegt werden? 4. An welchen Grundschulen im Alb-Donau-Kreis mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen innerhalb einer Klassenstufe zusammengelegt werden? 5. An welchen Grundschulen im Stadtkreis Ulm mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen mehrerer Klassenstufen zusammengelegt werden? 6. An welchen Grundschulen im Alb-Donau-Kreis mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen mehrerer Klassenstufen zusammengelegt werden? 7. Welche Alternativen zur Zusammenlegung von Schulklassen hat die Schulverwaltung noch geprüft und mit welcher Begründung verworfen? 8. Bis wann geht sie davon aus, dass die Lehrerversorgung im Stadtkreis Ulm wieder das Regelniveau erreicht? Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung an Grundschulen in Ulm und im Alb-Donau-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2917 2 9. Bis wann geht sie davon aus, dass die Lehrerversorgung im Alb-Donau-Kreis wieder das Regelniveau erreicht? 25. 10. 2017 Rivoir SPD B e g r ü n d u n g Vermehrte Hilferufe von Schulen zeigen, dass die Unterrichtsversorgung durch Lehrermangel insbesondere an Grundschulen zunehmend infrage gestellt ist. Zusammenlegungen von Klassen sind offenbar an der Tagesordnung. Dies ist für Schüler aufgrund der teilweise deutlich erhöhten Klassenteiler ein einschneidendes und negatives Ereignis. Deshalb ist Aufklärung über die aktuelle Situation an den Grundschulen im Stadtkreis Ulm und im Alb-Donau-Kreis notwendig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. November 2017 Nr. 21-/6742.101/235 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an Grundschulen im Stadtkreis Ulm zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 zum 15. Oktober 2017 dar? 2. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an Grundschulen im Alb-Donau-Kreis zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 zum 15. Oktober 2017 dar? Aktuell liegt die Versorgung der Grundschulen im Stadtkreis Ulm und im Alb- Donau-Kreis bei knapp über 100 Prozent. Damit stehen den Schulen die zur Erfüllung des Pflichtbereichs der Stundentafel (Pflicht- und Wahlpflichtunterricht) erforder lichen Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die durchschnittliche Schülerzahl in den Grundschulen beträgt 20,4 Schüler pro Klasse. Die Problemlage, die im Endeffekt zu einer Zusammenlegung von Klassen im Alb-Donau-Kreis geführt haben, ergab sich aus der Tatsache, dass Ende August absehbar war, dass eine stabile Versorgung im Fall von Ausfällen wg. Krankheit und insbesondere aufgrund von stark steigenden Fallzahlen im Bereich des Mutterschutzes anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Insgesamt wurde durch flankierende Maßnahmen wie freiwillige Deputatserhöhungen , befristete Verträge insbesondere mit Personen ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung und in Ausnahmefällen Klassenbildungen über den Klassenteiler und die Zusammenlegung der Klassen ein Handlungsspielraum erlangt, um Ausfällen von Lehrkräften begegnen zu können. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2917 3. An welchen Grundschulen im Stadtkreis Ulm mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen innerhalb einer Klassenstufe zusammengelegt werden? 4. An welchen Grundschulen im Alb-Donau-Kreis mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen innerhalb einer Klassenstufe zusammengelegt werden? Stadtkreis Ulm: An der GS Friedrichsau (Klasse 4, 30 Schüler, 1 Klasse). GWRS Eduard-Mörike Ulm (Klasse 4, 56 Schüler, 2 Klassen). Alb-Donau-Kreis: GS Allmendingen (Klasse 4, 29 Schüler, 1 Klasse). GS Regglisweiler (Klasse 4, 29 Schüler, 1 Klasse). GS Dellmensingen (Klasse 2, 30 Schüler, 1 Klasse). GS Illerkirchberg (Klasse 4, 29 Schüler, 1 Klasse). GS Illerrieden (Klasse 1, 29 Schüler , 1 Klasse; Klasse 4, 30 Schüler, 1 Klasse). GS Lonsee (Klasse 1, 30 Schüler, 1 Klasse). 5. An welchen Grundschulen im Stadtkreis Ulm mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen mehrerer Klassenstufen zusammengelegt werden? Im Stadtkreis Ulm wurden keine Klassen über mehrere Klassenstufen zusammengelegt . 6. An welchen Grundschulen im Alb-Donau-Kreis mussten aufgrund von Lehrermangel durch einen erhöhten Klassenteiler Klassen mehrerer Klassenstufen zusammengelegt werden? Im Alb-Donau-Kreis wurden keine Klassen über mehrere Klassenstufen zusammengelegt . Es wurden aber bestehende Parallelklassen, die bereits jahrgangsgemischt – also über zwei Jahrgänge hinweg – gearbeitet haben und für die ein Teiler von 25 Schülern gilt, durch ein Abweichen vom Teiler um ein oder zwei Schüler als weiterhin jahrgangsgemischte, allerdings größere Klassen zusammengeführt : GS Blaubeuren-Seissen (Klasse 1 u. 2 jahrgangsgemischt mit 26 Schülern, 1 Klasse). GS Bermaringen (Klasse 1 u. 2 sowie Klasse 3 u. 4 jeweils jahrgangsgemischt mit 26 Schülern, je 1 Klasse) GS Wippingen (Klasse 3 u. 4 jahrgangsgemischt mit 26 Schülern, 1 Klasse). GS Temmenhausen (Klasse 3 u. 4 jahrgangsgemischt mit 27 Schülern, 1 Klasse). GS Ehingen-Berg (Klasse 1 u. 2 jahrgangsgemischt mit 3 Schülern, 2 Klassen). 7. Welche Alternativen zur Zusammenlegung von Schulklassen hat die Schulverwaltung noch geprüft und mit welcher Begründung verworfen? Die Schulverwaltung hat vor der Entscheidung zur Klassenbildung über dem Teiler wie auch vor Klassenzusammenlegungen mit den möglichen Maßnahmen des Personalmanagements wie Einstellung, Versetzung, Abordnung etc. versucht, die Unterrichtsversorgung zu sichern. Vor allem aufgrund der zu geringen Zahl an Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2917 4 zur Verfügung stehenden Neubewerberinnen und Neubewerbern war aus Sicht der Schulverwaltung die Zusammenlegung von Schulklassen zur Gewinnung von Handlungsspielräumen in Einzelfällen aber erforderlich. Gerade in den Bereichen der Krankheitsreserve und der Kompensierung von Ausfällen, insbesondere im Bereich der stark ansteigenden Mutterschutzfälle in den zurückliegenden Monaten mussten auch im Sinne einer verantwortungsvollen Vorsorge über das Personalmanagement hinaus strukturelle Maßnahmen dieser Art ergriffen werden. 8. Bis wann geht sie davon aus, dass die Lehrerversorgung im Stadtkreis Ulm wieder das Regelniveau erreicht? 9. Bis wann geht sie davon aus, dass die Lehrerversorgung im Alb-Donau-Kreis wieder das Regelniveau erreicht? Wie bereits erwähnt, ist eine Sicherung des Pflichtunterrichts aktuell gegeben. Durch die getroffenen Maßnahmen konnten aus heutiger Sicht bereits 13 Mutterschutzfälle , eine Dienstunfähigkeit, vier Beschäftigungsverbote wegen Schwangerschaft und vier langfristige Ausfälle aufgefangen werden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport