Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2924 26. 10. 2017 1Eingegangen: 26. 10. 2017 / Ausgegeben: 06. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Defizite der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G) im oben genannten Landkreis vor? 2. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Kommunen des Landkreises an? 3. Was unternimmt sie, um zeitnah lokale sogenannte Funklöcher, beispielsweise entlang von Bahntrassen, zu beheben? 4. Welche Mobilfunkantennen sind ihr im Landkreis bekannt? 5. Über welche Erkenntnisse verfügt sie in Bezug auf die jeweiligen Nutzungsanmietungen von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? 6. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen ihr und den Mobilfunkanbietern aus dem Jahr 2017? 7. Welche Maßnahmen wurden (Stand 30. September 2017) durch sie bereits in Angriff genommen? 8. In welcher Höhe plant sie Finanzmittel für die anstehenden Maßnahmen für den Landkreis ein? 25. 10. 2017 Weinmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunk im Landkreis Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2924 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. November 2017 Nr. 36-3400.1/754/1 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Defizite der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G) im oben genannten Landkreis vor? Zu 1.: Die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung im Landkreis Heilbronn ist für alle Mobilfunktechnologien (LTE, UMTS, GSM) auf den Netzabdeckungskarten der drei Mobilfunknetzbetreiber auf ihren Internetseiten dokumentiert. Der Rollout der Mobilfunktechnologie 5G wird in öffentlichen Netzen nicht vor 2020 erwartet. • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau) • Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html) • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung) Aus den Netzabdeckungskarten sind auch die Defizite in der Netzabdeckung der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber ersichtlich. 2. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Kommunen des Landkreises an? 3. Was unternimmt sie, um zeitnah lokale Funklöcher, wie beispielsweise entlang von Bahntrassen, zu beheben? Zu 2. und 3.: Siehe Antworten zu Frage 6 und 7. 4. Welche Mobilfunkantennen sind ihr im Landkreis bekannt? Zu 4.: Die Standorte der Mobilfunkantennen im Landkreis sind bekannt. In der öffentlich zugänglichen EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (http://emf2.bundesnetzagentur .de) sind alle Standorte von Mobilfunkanlagen und anderen ortsfesten Funkanlagen dokumentiert. Des Weiteren enthält die Datenbank Informationen zu Sicherheitsabständen und Feldstärkemessungen und zur Höhe der örtlichen Immissionen . 5. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? Zu 5.: Zur Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzbetreiber liegen keine Informationen vor. Der überwiegende Teil der Standorte befindet sich auf privaten Liegenschaften, unter denen es einen hohen Anteil an privaten Gewerbeimmobilien gibt. Der Anteil von öffentlichen Liegenschaften schwankt stark von Kommune zu Kommune. Standorte außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind meistens freistehende Mastbauten. Aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur geht hervor, dass rund 70 Prozent der Mobilfunkstandorte von den Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden. An einem Standort können dabei bis zu sechs oder mehr Mobilfunkanlagen installiert sein. Die Informationen, welcher Mobilfunkstandort von welchem Netzbe- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2924 treiber betrieben wird, liegen der Bundesnetzagentur vor, können aber nicht mitgeteilt werden, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt. 6. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem Institutionalisierten Dialog zwischen ihr und den Mobilfunkanbietern aus dem Jahr 2017? Zu 6.: Neben den Frequenzkapazitäten sind für den Ausbau der Mobilfunknetze Stand - orte für die Funkbasisstationen die entscheidende Ressource. Das wichtigste Ergebnis des Dialogs mit den Mobilfunkunternehmen war daher die Zusage der Landesregierung, die Unternehmen aktiv bei der Suche nach geeigneten Stand - orten zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden die Unternehmen auch nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen, dass BOS-Standorte zur Mitnutzung und geeignete Landesliegenschaften als Standorte für Mobilfunkbasisstationen grundsätzlich zur Verfügung stehen. 7. Welche Maßnahmen wurden (Stand 30. September) durch sie bereits in Angriff genommen? Zu 7.: Bereits in den vergangenen Jahren wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine Vielzahl geeigneter landeseigener Dächer und Grundstücke für Mobilfunkstationen zur Verfügung gestellt. Auch für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze sollen in geeigneten Fällen landeseigene Standorte im Rahmen von Nutzungsvereinbarungen überlassen werden. Die Landesregierung hat hierzu den Mobilfunknetzbetreibern eine Liste der Ämter des für landeseigene Immobilien zuständigen Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg übermittelt. Bei der Suche nach Standorten für Mobilfunkbasisstationen können sich die Unternehmen nun direkt an die entsprechenden Ämter wenden, um festzustellen, ob Landesliegenschaften für den Netzausbau zur Verfügung stehen. Seit dem Termin im Januar konnten mit den Mobilfunkunternehmen eine Reihe von offenen Fragen zum Ausbau einzelner Standorte geklärt werden. So konnten insbesondere in der Region Stuttgart wichtige Standorte ausgebaut werden. 8. In welcher Höhe plant sie Finanzmittel für die anstehenden Maßnahmen für den Landkreis ein? Zu 8.: Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben durch die Unternehmen. Darüber hinaus haben die Mobilfunkunternehmen mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica) bis 2020 eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE- Strecken) müssen sie eine vollständige Versorgung sicherstellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Damit wurde den Netzbetreibern ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben. Nach dem aktuellen Ausbaustand zu urteilen, kann man davon ausgehen, dass diese Zielmarken bis 2020 auch erreicht werden. Zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur fördert die Landesregierung landesweit den Ausbau von Glasfasernetzen, die grundsätzlich auch für die Anbindung von Mobilfunkstandorten zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf den Ausbau und die Nutzung künftiger 5G-Netze kommt der Anbindung der Stand - orte mit Glasfaserleitungen eine herausragende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund und angesichts der zunehmenden Konvergenz der Netze entwickelt die Landesregierung ihre Breitbandinfrastrukturförderung weiter mit dem Ziel, dass Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2924 4 möglichst schnell flächendeckend Glasfasernetze zur Verfügung stehen. In diesem Kontext sind neben der Breitbandinfrastrukturförderung des Landes keine weiteren landkreisspezifischen Maßnahmen geplant. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau