Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2927 27. 10. 2017 1Eingegangen: 27. 10. 2017 / Ausgegeben: 11. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizisten beschäftigt das Land Baden-Württemberg aktuell und wie viele davon besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (untergliedert nach den Abteilungen Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei )? 2. Sind die Polizisten ohne deutsche Staatsbürgerschaft alle im Beamtenverhältnis beschäftigt oder gibt es darunter auch Angestellte (und wenn ja, wie viele)? 3. Welcher Nationalität gehören die Polizeikräfte ohne deutsche Staatsbürgerschaft an (unter vollständiger Auflistung nach Nationen)? 27. 10. 2017 Dr. Gedeon fraktionslos B e g r ü n d u n g Bezug nehmend auf die schriftliche Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 25. April 2017, AZ 3 0312/331, auf seine Frage vom 5. April 2017 in der 30. Plenarsitzung, möchte der Fragesteller den aktuellen Stand sowie weitere Details zu diesem Thema erfragen. Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Polizeibeamte ohne deutsche Staatsbürgerschaft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2927 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. November 2017 Nr. 3-0312/331/4 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizisten beschäftigt das Land Baden-Württemberg aktuell und wie viele davon besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (untergliedert nach den Abteilungen Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei )? Zu 1.: Das Land Baden-Württemberg beschäftigt zum Stichtag 20. Oktober 2017 24.668 ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. 92 davon besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft. Zu der gewünschten Untergliederung in Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei wird vorab Folgendes angemerkt: Der Begriff Kriminalpolizei wird seit der Polizeireform am 1. Januar 2014 – neben dem LKA – für die Kriminalpolizeidirektionen als einer Organisationseinheit der regionalen Polizeipräsidien verwendet. Schutzpolizei ist der übergreifende Begriff für die uniformierte Polizei, wobei Bereitschaftspolizei und Wasserschutzpolizei Teile der Schutzpolizei sind. Die Dienststelle „Bereitschaftspolizei“ in der früheren Form existiert nicht mehr. Die Bereitschaftspolizei gibt es seit der Polizei - reform weiterhin in Form der Bereitschaftspolizeiabteilungen des Polizeipräsidiums Einsatz. Unter dem Begriff „Bereitschaftspolizei“ im Sinne dieser Anfrage wurden Beschäftigte erfasst, die in den Bereitschaftspolizeiabteilungen des Polizeipräsidiums Einsatz Dienst verrichten. Von den 92 Beschäftigen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, verrichten 82 ihren Dienst bei der Schutzpolizei, 10 bei der Kriminalpolizei. 13 Beamtinnen und Beamte der Schutzpolizei sind bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen des Polizeipräsidums Einsatz beschäftigt. Bei der Wasserschutzpolizei, welche seit 1. Januar 2014 ebenfalls eine Organisationseinheit des Polizeipräsidiums Einsatz ist, ist kein ausländischer Staatsbürger beschäftigt. Neben den oben angeführten ausgebildeten Beschäftigten befanden sich zum Stichtag 3.099 Personen in Ausbildung, von denen 46 keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Während der Ausbildung wird eine Untergliederung in Kriminalpolizei , Bereitschaftspolizei, Schutzpolizei und Wasserschutzpolizei nicht vorgenommen . Zusammenfassend wird festgestellt, dass insgesamt 138 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 2. Sind die Polizisten ohne deutsche Staatsbürgerschaft alle im Beamtenverhätnis beschäftigt oder gibt es darunter auch Angestellte (und wenn ja, wie viele)? Zu 2.: Ja, alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte stehen im Beamtenverhältnis. 3. Welcher Nationalität gehören die Polizeikräfte ohne deutsche Staatsbürgerschaft an (unter vollständiger Auflistung nach Nationen)? Zu 3.: Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ohne deutsche Staatsbürgerschaft gehören folgenden Nationalitäten an: – Bosnien und Herzegowina – Frankreich – Griechenland 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2927 – Italien – Ehemaliges Jugoslawien (bis Einstellung 2012) – Kosovo – Kroatien – Montenegro – Polen – Portugal – Russland – Serbien – Spanien – Türkei Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration