Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2930 30. 10. 2017 1Eingegangen: 30. 10. 2017 / Ausgegeben: 06. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerstellen sind in der Stadt Ulm im aktuellen Schuljahr 2017/ 2018 nötig, um den Pflichtunterricht vollständig in allen Schulen zu gewähr - leisten (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart)? 2. Wie viele Lehrerstellen sind davon in der Stadt Ulm derzeit unbesetzt (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart und des betroffenen Fachs)? 3. Wie viele Lehrerstellen werden in der Stadt Ulm für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit benötigt, um einen Unterricht ohne Unterrichtsausfall zu gewährleisten? 4. Wie viele Lehrerstellen (Vollzeitäquivalente) sind für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit an den Schulen in der Stadt Ulm für das Schuljahr 2017/2018 vorgesehen? 5. Wie viele Schulleiterstellen sind in der Stadt Ulm zum Schuljahr 2017/2018 nicht oder nur kommissarisch besetzt (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart)? 27. 10. 2017 Dr. Timm Kern FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung Stadt Ulm Schuljahr 2017/2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2930 2 B e g r ü n d u n g Guter Unterricht kann nur derjenige sein, der überhaupt stattfindet. Unbesetzte Lehrerstellen führen zu Unterrichtsausfall und fachfremdem Unterricht. Nach Angaben des Kultusministeriums sind jedoch immer noch landesweit rund 600 Lehrerstellen nicht besetzt. Diese Kleine Anfrage hat das Ziel, die Lehrerversorgung für die Schulen der Stadt Ulm im Schuljahr 2017/2018 abzufragen, um die aktu - elle Situation vor Ort zu kennen und wenn möglich, gezielt Abhilfe schaffen zu können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. November 2017 Nr. 21-6742.0/446/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerstellen sind in der Stadt Ulm im aktuellen Schuljahr 2017/2018 nötig, um den Pflichtunterricht vollständig in allen Schulen zu gewährleisten (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart)? Die Zahl der Lehrerstellen, die notwendig ist, um den Pflichtunterricht nach Stundentafel der jeweiligen Schulart für das Schuljahr 2017/2018 an den öffentlichen Schulen im Stadtkreis Ulm zu gewährleisten, können der folgenden Aufstellung entnommen werden: 1) Bei der Berechnung wurden die durchschnittlichen Deputate der jeweiligen Schulart zugrunde gelegt. Die Angaben sind auf volle Deputate gerundet. 2) Bei SBBZ umfasst dies den berechneten Direktbereich einschließlich dem berechneten Differenzierungskontingent . Quelle: ASD-BW (Kurzbericht; Stand 18. September 2017). Für die beruflichen Schulen liegen noch keine amtlichen Daten vor. 2. Wie viele Lehrerstellen sind davon in der Stadt Ulm derzeit unbesetzt (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart und des betroffenen Fachs)? Laut Rückmeldung des Regierungspräsidiums Tübingen sind in folgenden Schularten Stellen unbesetzt: 6FKXODUW 'HSXWDWH *UXQG +DXSW :HUNUHDOVFKXOHQ *HPHLQVFKDIWVVFKXOHQ 5HDOVFKXOHQ 6RQGHUSlGDJRJLVFKH %LOGXQJV XQG %HUDWXQJV]HQWUHQ $OOJ ELOG *\PQDVLHQ %HUXIOLFKH 6FKXOHQ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2930 Die zugrunde liegenden Anforderungen waren nicht an spezifische Fächer gebunden . 3. Wie viele Lehrerstellen werden in der Stadt Ulm für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit benötigt, um einen Unterricht ohne Unterrichtsausfall zu gewährleisten? Aktuell sind über den Einsatz der fest installierten Lehrerreserve hinaus folgende Ausfälle mit befristeten Beschäftigungen versorgt: 4. Wie viele Lehrerstellen (Vollzeitäquivalente) sind für Krankheitsvertretungen, Mutterschutz und Elternzeit an den Schulen in der Stadt Ulm für das Schuljahr 2017/2018 vorgesehen? Die fest installierte Vertretungsreserve 2017/2018 stellt sich in der Stadt Ulm wie folgt dar: 6FKXODUW 6WHOOHQ *UXQG +DXSW :HUNUHDOVFKXOHQ *HPHLQVFKDIWVVFKXOHQ 5HDOVFKXOHQ 6RQGHUSlGDJRJLVFKH %LOGXQJV XQG %HUDWXQJV]HQWUHQ $OOJ ELOG *\PQDVLHQ %HUXIOLFKH 6FKXOHQ 6FKXODUW $Q]DKO EHIULVWHWH 9HUWUlJH 6WDQG 6HSWHPEHU *UXQG +DXSW :HUNUHDOVFKXOHQ *HPHLQVFKDIWVVFKXOHQ 5HDOVFKXOHQ 6RQGHUSlGDJRJLVFKH %LOGXQJV XQG %HUDWXQJV]HQWUHQ $OOJ ELOG *\PQDVLHQ %HUXIOLFKH 6FKXOHQ 6FKXODUW 'HSXWDWH *UXQG +DXSW :HUNUHDOVFKXOHQ *HPHLQVFKDIWVVFKXOHQ 5HDOVFKXOHQ 6RQGHUSlGDJRJLVFKH %LOGXQJV XQG %HUDWXQJV]HQWUHQ $OOJ ELOG *\PQDVLHQ %HUXIOLFKH 6FKXOHQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2930 4 5. Wie viele Schulleiterstellen sind in der Stadt Ulm zum Schuljahr 2017/2018 nicht oder nur kommissarisch besetzt (unter Benennung der jeweiligen Schule bzw. Schulart)? Im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist lediglich die Schulleiterstelle an der Adalbert-Stifter-Schule, Gemeinschaftsschule in Ulm nicht oder nur kommissarisch besetzt. Im Bereich der Gymnasien und Beruflichen Schulen sind derzeit alle Schulleiterstellen besetzt. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport