Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2932 30. 10. 2017 1Eingegangen: 30. 10. 2017 / Ausgegeben: 08. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse (inkl. aussagekräftigem Zahlenmaterial) liegen ihr über den derzeitigen Zustand und mögliche Entwicklungspotenziale des Agrartourismus in der Raumschaft Hohenlohe-Franken vor? 2. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten seitens des Landes aus den verschiedenen Programmen der einzelnen Ministerien (Entwicklungsprogramm Länd - licher Raum [ELR], Städtebau- und Denkmalschutzmittel sowie Tourismusförderung ) bestehen, um die auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen (u. a. Stiftung „Haus der Bauern“) in ihren jeweiligen Aktivitäten rund um die Aktivierung und Verstetigung des Agrartourismus im Hohenlohischen zu unterstützen ? 3. Sieht sie im Zusammenhang mit auf Schloss Kirchberg angedachten Hochschulkooperationsveranstaltungen die Möglichkeit, die vorhandene Infrastruktur in der Region zu ertüchtigen? 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, in enger Zusammenarbeit mit den auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen der politisch-ökologischen Bildung zukünftig eine Bündelung von Kompetenzen aus dem Bereich von Theorie und Praxis, beispielsweise durch Kooperationen mit dem Studiengang „Food Management “ an der Dualen Hochschule Heilbronn, zu erzielen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Bedeutung und Potenziale des Agrartourismus für die regionale Wirtschaftsentwicklung in Hohenlohe und ein damit verbundener Ausbau der Infrastruktur mittels eines Zusammenwirkens von Landwirtschaft und Wissenschaftseinrichtungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 2 5. Ist sie bereit dazu, u. a. durch die Etatisierung entsprechender finanzieller Mittel , die Durchführung von Kongressen, (Sommer/Winter-)Akademien und sons - tigen Veranstaltungen zu unterstützen und ferner an einem umfassenden Gesamtkonzept für die Entwicklung des Agrartourismus mit den Bestandteilen bäuerliche Landwirtschaft, Ernährungswissenschaft und Kulturpflege mitzuwirken , um so die in diesem Bereich vorhandenen Potenziale der Raumschaft Hohenlohe nachhaltig zu unterstützen? 26. 10. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurden mit einer Kleinen Anfrage (Landtagsdrucksache 15/7536) die Fördermöglichkeiten und (agrar)touristischen Potenziale der sich auf Schloss Kirchberg befindlichen Einrichtungen und Institutionen (Stiftung „Haus der Bauern“/Akademie für ökologische Land- und Er - nährungswirtschaft) abgefragt. Seinerzeit verwies das Wirtschafts- und Finanz - ministerium zum einen auf vorzulegende Nutzungs-, Instandsetzungs- und In - vestitionsplanungen, um staatliche Mittel aus dem Bereich der Denkmalpflege sowie aus dem ELR-Förderprogramm zu erhalten. Mit Blick auf das Tourismus - infrastrukturförderprogramm des Landes stellte es seinerzeit fest, dass die als gemeinnützig anerkannte Stiftung „Haus der Bauern“ aufgrund einer Zuordnung zu einer gewerblichen Unternehmensgruppe nicht berechtigt sei, finanzielle Fördermittel zu erhalten. Des Weiteren wurde ein stichhaltiger Nachweis einer touristischen Nutzung der Einrichtung gefordert. Die derzeitige Entwicklung der Anlage mit den verschiedenen dort ansässigen Institutionen und Einrichtungen macht deutlich, dass sich auf dem Gelände seither in Sachen Tourismus vieles bewegt hat. So soll beispielsweise laut Presseberichten in naher Zukunft das Schloss in die Hohenloher Rundreisen der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft mit aufgenommen werden. Vor dem Hintergrund der in der Raumschaft nach wie vor zahlreichen fest verankerten landwirtschaftlichen Betriebe und der sich in unmittelbarer räumlichen Nähe befindlichen Dualen Hochschule Heilbronn mit dem dort angebotenen Studiengang „Food Management“ drängt sich eine Bündelung der Kompetenzen und ein stetiger Austausch zwischen Theorie und Praxis von Er - nährungswissenschaft, ökologischer Landwirtschaft und der Pflege regionaler Kulturgüter geradezu auf. Durch die dabei erzielten Synergieeffekte könnte der ländliche Raum zudem auch aus infrastruktureller Sicht nachhaltig profitieren. Die benannten Potenziale auszuloten und den Willen der Landesregierung nach einer nachhaltigen und aktiven Unterstützung eines integrierten (agrar)touristischen Gesamtkonzeptes abzufragen, dient diese Kleine Anfrage. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. November 2017 Nr. Z(29)-0141.5/217F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse (inklusiv aussagekräftigem Zahlenmaterial) liegen ihr über den derzeitigen Zustand und mögliche Entwicklungspotenziale des Agrartourismus in der Raumschaft Hohenlohe-Franken vor? Zu 1.: In der einschlägigen Fachliteratur wird unterschieden zwischen dem Begriff „Agrotourismus im engeren Sinn“ und „Agrotourismus im weiteren Sinn“. Im Mittelpunkt steht beim „Agrotourismus im engeren Sinn“ der landwirtschaftlich aktive Betrieb (anstelle des ländlichen Raums allgemein) sowie das Angebot der Übernachtung/Beherbergung (und nicht der Tagestourismus). Zum „Agrotourismus im weiteren Sinn“ zählen beispielsweise Guts-/Herrenhäuser, ländliche Schlösser (ohne Landwirtschaft), historische Gebäude mit typischem ländlichem Charakter (historische Mühlen) oder Erlebnis-/Mitmachhöfe. Für die Einordnung und Abgrenzung des Agrotourismus sowie seine statistische Erfassung sind eine Reihe rechtlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen der Vermietung zu be - achten. Angaben zum „Agrotourismus im engeren Sinne“ liegen dem Statistischen Landesamt nicht vor. Das Statistische Landesamt erfasst in der amtlichen Statistik als Annäherung an den Begriff des „Agrotourismus im engeren Sinn“ das Vorhandensein der Einkommenskombination „Fremdenverkehr, Beherbergung, Freizeit - aktivitäten“ in landwirtschaftlichen Betrieben. Angaben hierzu liegen für die Jahre 2010, 2013 und 2016 landesweit vor. Regionale Angaben, beispielsweise für die Raumschaft Hohenlohe-Franken, liegen nur für das Jahr 2010 vor. Das Sta - tistische Landesamt teilte mit, dass die Einkommenskombinationen landwirtschaftlicher Betriebe nicht immer eindeutig fassbar sind. Die Daten umfassen beispielsweise keine agrotouristischen Aktivitäten, die in eigenständige Gewerbe - betriebe ausgelagert sind. Die Agrarstrukturerhebung aus dem Jahr 2016 weist in Baden-Württemberg 1.400 landwirtschaftliche Betriebe aus, die eine Einkommenskombination im Bereich Fremdenverkehr, Beherbergung, Freizeitaktivitäten hatten (siehe Anlage 1). Regionaldaten für die Raumschaft Hohenlohe-Franken liegen nur für das Jahr 2010 vor (siehe Anlage 2). Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft legte die AFC Public Services GmbH in Bonn in Zusammenarbeit mit der dwif-Consulting GmbH in München im März 2017 eine umfassende empirische Studie zur Ist- Situation und zum Marktpotenzial im „Agrotourismus im engeren Sinne“ für Deutschland vor. Für Baden-Württemberg stellt sich laut dieser Bundesstudie die Situation im „Agrotourismus im engeren Sinne“ wie folgt dar: In Baden-Württemberg verfügen landwirtschaftliche Betriebe durchschnittlich über 3,5 Einheiten (zumeist Ferienwohnungen) und durchschnittlich 13,3 Betten. 61,3 % der Bettenkapazitäten entfallen auf sogenannte „Privatvermieter“ (abgegrenzt als Betriebe mit weniger als 10 Betten) und 38,7 % der Bettenkapazitäten entfallen auf „gewerbliche Betriebe“ (mehr als 10 Betten). 71 % der landwirtschaftlichen Betriebe haben Tierhaltung. Das Profil Obsthof haben 13,2 % und das Profil Weinhof 10,4 % der Betriebe. 10,4 % der landwirtschaftlichen Betriebe mit agrotouristischem Angebot werden als Biohof geführt. 56,8 % der Höfe mit agrotouristischem Angebot bieten neben den reinen Übernachtungsmöglichkeiten auch Produkte aus eigener Erzeugung an. Winzerhöfe verfügen häufig über einen Außer-Haus-Verkauf. Das Qualitätsniveau der Ferienunterkünfte ist in Baden-Württemberg im Bundesvergleich überdurchschnittlich Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 4 hoch. 63,5 % der Betriebe sind nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbands (DTV) zertifiziert. Im Bundesdurchschnitt sind dies nur 47,6 %. Auch in puncto Familienfreundlichkeit stehen die baden-württembergischen landwirtschaftlichen Betriebe mit agrotouristischem Angebot mit an der Spitze. 88,9 % bieten spezielle Angebote für Familien und Kinder an. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Marktsegment „Agrotourismus im engeren Sinn“ in Baden-Württemberg gut aufgestellt ist. 2. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten seitens des Landes aus den verschiedenen Programmen der einzelnen Ministerien (Entwicklungsprogramm Länd - licher Raum [ELR], Städtebau- und Denkmalschutzmittel sowie Tourismusförderung ) bestehen, um die auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen (u. a. Stiftung „Haus der Bauern“) in ihren jeweiligen Aktivitäten rund um die Aktivierung und Verstetigung des Agrartourismus im Hohenlohischen zu unter - stützen? Zu 2.: Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert die Landesregierung zukunftsfähige Tourismusinfrastrukturvorhaben der Kommunen in Baden-Württemberg, um den Ausbau einer modernen Tourismusinfrastruktur im Land voranzubringen. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, neben dem Vorliegen einer kommunalen Trägerschaft, der stichhaltige Nachweis einer überwiegend touristischen Nutzung des jeweiligen Vorhabens bzw. der jeweiligen Einrichtung. Das Tourismusinfrastrukturprogramm ist ein antragsabhängiges Förderprogramm, weshalb die beantragten Projekte zunächst in Eigeninitiative von den kommunalen Trägern geplant und beantragt werden müssen. Hierbei steht es grundsätzlich jeder Kommune in Baden-Württemberg offen, einen Förderantrag einzureichen. Der Mittelansatz für das Programmvolumen des Tourismusinfrastrukturprogramms wurde im Staatshaushaltsplan 2017 von vormals 5 Mio. Euro auf 7 Mio. Euro erhöht . Beim Bewilligungsvolumen für die kommenden beiden Jahre wird ebenfalls von 7 Mio. Euro pro Jahr ausgegangen. Über die endgültige Höhe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen des derzeitigen Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2018/2019. Für mittelständische Tourismusbetriebe in der Stadt Kirchberg an der Jagst wie z. B. Hotels, Gaststätten oder Kurbetriebe, können gegebenenfalls Fördermöglichkeiten aus dem von der L-Bank verwalteten Programm der Tourismusfinanzierung bestehen. Mit diesem Förderprogramm werden vor allem Investitionen zur Umgestaltung oder Modernisierung bestehender Tourismusbetriebe in Baden-Württemberg durch die Gewährung von langfristigen Darlehen mit Zinsverbilligung gefördert. Zur Förderung von Investitionen von den auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen stehen grundsätzlich das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER zur Verfügung. Konkrete Aussagen zur Förderung können jedoch erst getroffen werden, wenn konkrete Planungen vorliegen. Die Gemeinde Kirchberg/Jagst ist mit zwei laufenden städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Städtebauförderungsprogramm vertreten. Das Schloss Kirch - berg liegt in keinem dieser beiden Sanierungsgebiete. Damit besteht derzeit keine Möglichkeit, das Schloss aus Mitteln der Städtebauförderung zu fördern. Grundsätzlich können Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen, durch Zuwendungen aus dem landeseigenen Denkmalförderprogramm unterstützt werden. Aussagen zu einer möglichen Förderung entsprechender Maßnahmen an dem denkmalgeschützten Schloss Kirchberg können erst auf Grundlage konkreter Förderanträge oder zumindest aussagekräftiger Maßnahmenbeschreibungen und Planunterlagen getroffen werden, die bislang nicht vorliegen . Das Land Baden-Württemberg fördert landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen der Förderung von Investitionen zur Diversifizierung unter anderem beim Auf- und Ausbau von Urlaubs- und Freizeitangeboten des landwirtschaftlichen 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 Betriebes. In diesem Rahmen können Investitionen in Gebäude einschließlich der technischen Einrichtung für gastronomische und touristische Zwecke gefördert werden. Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ können bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden. 3. Sieht sie im Zusammenhang mit auf Schloss Kirchberg angedachten Hochschulkooperationsveranstaltungen die Möglichkeit, die vorhandene Infrastruktur in der Region zu ertüchtigen? Zu 3.: Das Wissenschaftsministerium hält die genannten Hochschulkooperationsveranstaltungen für geeignet, einen positiven Beitrag zur Entwicklung des Agrartourismus in der Region Hohenlohe-Franken auf der Basis der vorhandenen Infrastruktur zu leisten. Für eine Zusammenarbeit könnte neben der Fachexpertise die Kenntnis der regionalen Besonderheiten und die Vernetzung mit den regionalen Akteuren, insbesondere der Studienakademie Heilbronn der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) genutzt werden, um geeignete Konzepte für eine Ertüchtigung der Infrastruktur und Verstetigung des Agrotourismus im Hohenlohischen zu entwickeln. 4. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, in enger Zusammenarbeit mit den auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen der politisch-ökologischen Bildung zukünftig eine Bündelung von Kompetenzen aus dem Bereich von Theorie und Praxis, beispielsweise durch Kooperationen mit dem Studiengang „Food Management “ an der Dualen Hochschule Heilbronn, zu erzielen? Zu 4.: Eines der strategischen Ziele der DHBW insgesamt und damit auch der DHBW Heilbronn ist die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft der jeweiligen Region. Ziel einer solchen Zusammenarbeit ist es, positive Beiträge zur Weiterentwicklung der jeweiligen Region zu leisten. Eine Kooperation zwischen den Einrichtungen auf Schloss Kirchberg und dem Studiengang BWL-Food Management an der DHBW Heilbronn entspräche somit den strategischen Zielen der DHBW. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kooperation müsste aber zwischen den Beteiligten ausgehandelt werden, um eine opti - male Passung der gemeinsamen Aktivitäten auf die Lehr- und Forschungsinhalte des Studiengangs BWL-Food Management zu erreichen. Im Bereich Landwirtschaft und Erzeugung sind nach Einschätzung des Ministe - riums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausreichend Angebote auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe vorhanden. Für die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung werden noch Potenziale speziell für Öko-Erzeugnisse gesehen. Hier gilt es über die schon vorhandenen Angebote hinaus in Abstimmung mit anderen Akteuren in der Region zielgruppenorientierte Angebote zu entwickeln. Die zahlreichen Unternehmen des Agrar- und Ernährungsgewerbes in Baden-Württemberg bieten dafür eine gute Basis. 5. Ist sie bereit dazu, u. a. durch die Etatisierung entsprechender finanzieller Mittel , die Durchführung von Kongressen, (Sommer/Winter-)Akademien und sons - tigen Veranstaltungen zu unterstützen und ferner an einem umfassenden Gesamtkonzept für die Entwicklung des Agrartourismus mit den Bestandteilen bäuerliche Landwirtschaft, Ernährungswissenschaft und Kulturpflege mitzuwirken , um so die in diesem Bereich vorhandenen Potenziale der Raumschaft Hohenlohe nachhaltig zu unterstützen? Zu 5.: Angebote wie „Weinerlebnisse bzw. Weinreisen“, Übernachtungsangebote auf Winzerhöfen und das Engagement der Weinbaubetriebe in den Aufbau von Vino- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 6 theken, Veranstaltungs- und Verkostungsräume oder neue Weinerlebnisführer werden stetig ausgebaut. Zudem werden mit dem neuen Weintourismuskonzept der Tourismusmarketing GmbH Baden-Württemberg zusätzliche Impulse erwartet . Auch werden die Potenziale für das Thema „Kulinarik“ als gut eingeschätzt. Hierbei stehen insbesondere regionale Produkte und deren Direktvermarktung im Mittelpunkt. Die touristische Vermarktung „Kulinarik“ stärkt unmittelbar primär Winzer, Brauereien, Grünkernerzeuger, Züchter sowie Anbieter für Ferien auf dem Bauernhof. Mittelbar werden die Landwirte mit ihren Erzeugnissen auch über den Verbrauch in Hotellerie und Gastronomie unterstützt. Um den Poten - zialen im Weintourismus Rechnung zu tragen, wurden in den letzten Jahren die Aktivitäten an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in diesem Bereich entsprechend ausgeweitet. Das Angebot umfasst die Fortbildung zum Weinerlebnisführer, die Unterstützung bei der Entwicklung kommunaler und regionaler Weintourismuskonzeptionen, die Durchführung von Seminaren zu Wein und Architektur und die Zusammenarbeit mit den Tourismusorganisa - tionen. Es sind die Frauen, die den Erfolg im Agrotourismus ausmachen. Sie verfügen über kreative Ideen und das unternehmerische Geschick, diese zu gutem Geld zu machen. Das Land und die Europäische Union unterstützen die Unternehmerinnen bei der Umsetzung ihrer Geschäftsideen über das Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)“. Grundsätzlich steht das IMF-Programm auch den auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen für Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Agrotourismus offen. Es bleibt den auf Schloss Kirchberg ansässigen Institutionen unbenommen, mit den in der Raumschaft Hohenlohe-Franken für diese Fördermaßnahme anerkannten Bildungsträgern , wie beispielsweise dem Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Blau - felden e. V., zu kooperieren. Regionale Konzepte können darüber hinausgehend im Rahmen der Tourismusförderung nicht unterstützt werden. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 /DQGZLUWVFKDIWOLFKH %HWULHEH PLW (LQNRPPHQVNRPELQDWLRQHQ LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ VHLW XQG ]ZDU 5HSUlVHQWDWLYHUJHEQLVVH $QJDEHQ VLQG DXI YROOH +XQGHUW JHUXQGHW 'DWHQTXHOOH /DQGZLUWVFKDIWV]lKOXQJ $JUDUVWUXNWXUHUKHEXQJHQ XQG ” Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2017 $OOH 5HFKWH YRUEHKDOWHQ )UHPGHQYHUNHKU %HKHUEHUJXQJ )UHL]HLWDNWLYLWlWHQ /IG 1U -DKU %HWULHEH LQVJHVDPW ]XVDPPHQ $Q]DKO 'DUXQWHU %HWULHEH PLW (LQNRPPHQVNRPELQDWLRQHQ 6WDWLVWLVFKHV /DQGHVDPW %DGHQ :UWWHPEHUJ Anlage 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2932 8 /DQG 6FKO .5(,6 1U %DGHQ :UWWHPEHUJ +HLOEURQQ 6WDGWNUHLV +HLOEURQQ /DQGNUHLV +RKHQORKHNUHLV 6FKZlELVFK +DOO 0DLQ 7DXEHU .UHLV =HLFKHQHUNOlUXQJ 1DFKZHLV DXV *UQGHQ GHU *HKHLPKDOWXQJ QLFKW P|JOLFK RGHU =DKOHQZHUW XQEHNDQQW 'DWHQTXHOOH /DQGZLUWVFKDIWV]lKOXQJ ” Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2017 $OOH 5HFKWH YRUEHKDOWHQ 7DE 7 5 / %HWULHEH $Q]DKO DNWLYLWlWHQ )UHL]HLW KHUEHUJXQJ 7 /DQGZLUWVFKDIWOLFKH %HWULHEH LQVJHVDPW XQG PLW (LQNRPPHQVNRPELQDWLRQHQ NHKU %H LQVJHVDPW ]XVDPPHQ )UHPGHQYHU 'DUXQWHU %HWULHEH PLW Anlage 2