Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2943 14. 11. 2017 1Eingegangen: 14. 11. 2017 / Ausgegeben: 05. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bis zu welchem Erfüllungsgrad wurden die „aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016“ des Umweltministeriums umgesetzt? 2. Inwieweit unterscheiden sich die Ansätze einzelner Maßnahmenvorschläge für das im Herbst 2017 erarbeitete Sonderprogramm zur Stärkung der Biodiversität , die sich bereits in der Naturschutzstrategie mit Umsetzungsschwerpunkt bis 2016 befinden (beispielsweise Moorschutz, Biotopverbund) und für die nunmehr zusätzliche Gelder in Höhe von insgesamt15 Mio. Euro jährlich bereitgestellt werden? 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden für das Teilziel 14 der aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016 „landesweites Moorschutzkonzept “ bis zu dem genannten Zeitpunkt (2016) an welchen Orten umgesetzt ? 4. Welche nachweislichen Effekte konnten für das Oberziel „Klimaschutz und Moore“ mit den unter Frage 3 abgefragten Maßnahmen zum Teilziel „landesweites Moorschutzkonzept“ erreicht werden? 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden für das Teilziel 17 der aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016 „Weiterentwicklung des Biotopverbunds auf regionaler und lokaler Ebene“ bis zu dem genannten Zeitpunkt (2016) an welchen Orten umgesetzt? 6. Welche nachweislichen Effekte konnten für das Oberziel „Biotopverbund“ mit den unter Frage 5 abgefragten Maßnahmen zum Teilziel „Weiterentwicklung des Biotopverbunds auf regionaler und lokaler Ebene“ erreicht werden? Kleine Anfrage des Abg. Raimund Haser CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Naturschutz in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 2 7. In welcher Weise wird bei dem Teilziel 10 „Entwicklung von Naturpatenschaften “ das bereits bestehende und erfolgreiche Projekt „111 Arten-Korb“ weitergeführt und ggf. weiterentwickelt? 8. Für welche naturschutzfachlichen Maßnahmen und Projekte wurden die aufgrund der Festsetzung in der Nebenabrede I. Nummer 40 zum Koalitionsvertrag im Haushalt 2017 zusätzlich zugegangenen rund 7 Mio. Euro verwendet bzw. aus welchen Gründen fand möglicherweise eine anderweitige Verwendung statt? 9. Für welche konkreten Projekte sollen die zusätzlich zugehenden Naturschutzmittel im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 aufgrund der Nebenabrede I. Nummer 40 zum Koalitionsvertrag verwendet werden, um der Intention der Nebenabrede, einen Mehrwert für den Naturschutz zu erreichen, gerecht zu werden? 10. Wie haben sich die Haushaltsmittel für den Naturschutz von 2007 bis 2017 entwickelt, aufgeteilt nach Jahren mit prozentualem Zuwachs pro Jahr sowie einer Unterscheidung in Personal- und Sachmittelkosten unter Angabe, für welche Projekte sie verwendet wurden bzw., sofern sie Dritten zukamen, wer die drei größten externen Leistungsempfänger (nach jährlichen Beiträgen) waren ? 14. 11. 2017 Haser CDU B e g r ü n d u n g Aufgrund des bedenklichen Artenrückgangs in Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung entschieden, jährlich 15 Mio. Euro für ein Sonderprogramm zur Stärkung der Biodiversität zuzüglich jährlich drei Mio. Euro für Monitoringmaßnahmen einzustellen. Zusätzlich dazu existiert seit dem Jahr 2013 die Naturschutzstrategie des Landes, deren Umsetzungsschwerpunkte sich das Umweltministerium bis zum Jahr 2016 vorgenommen hatte. Die Mittel für den Naturschutz im Landeshaushalt haben sich seit dem Jahr 2011 verdoppelt. In den Nebenabreden zwischen den Koalitionspartnern wurde darüber hinaus beschlossen, den Naturschutz mit jährlich zusätzlich zugehenden Mitteln von insgesamt 30 Mio. Euro zu stärken. Vor dem Hintergrund, einerseits einen praktisch wirksamen Naturschutz zu gewährleisten und zum anderen Steuergelder verantwortungsvoll ein - zusetzen, ist von Interesse, inwieweit konkrete Maßnahmen und Projekte zum Erreichen der Naturschutzstrategie bisher umgesetzt wurden und ob dieselben Maßnahmen nunmehr Teil des neuen, zusätzlich finanzierten Biodiversitätsprogramms werden sollen. Von Interesse ist zudem zu erfahren, für welche Maßnahmen und Projekte die aufgrund der Nebenabrede zur Stärkung des Naturschutzes dafür zusätzlich eingestellten Mittel verwendet wurden, um der Intention der Nebenabrede entsprechend einen Mehrwert für den Naturschutz zu erreichen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 Nr. 71-0141.5/53/1 beantwortet das Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr sowie dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bis zu welchem Erfüllungsgrad wurden die „aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016“ des Umweltministeriums umgesetzt? Mit der Naturschutzstrategie bekennt sich Baden-Württemberg zu dem von der internationalen Staatengemeinschaft und der EU definierten Ziel, den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt bis 2020 zu stoppen und eine positive Entwicklung bis 2050 einzuleiten. Das Maßnahmenpaket der Naturschutzstrategie umfasst im Hinblick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung nicht nur Aufgaben aus dem Verwaltungsbereich des für Naturschutz zuständigen Umweltminis - teriums, sondern ebenso Aufgabenbereiche anderer Ressorts wie Verkehr, Landesplanung , naturschutzverträgliche Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Bildung und Forschung. Die Naturschutzstrategie vereint alle Ziele und Maßnahmen der gesamten Landesregierung zum Stopp des Verlusts der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg unter einem Dach. Der konkrete Umsetzungsstand und bereits erzielte Erfolg der einzelnen Bausteine können in der Regel nicht numerisch beziffert werden. Die oberste Naturschutzbehörde berichtet dem Landtag in jeder Legislaturperiode auf der Basis ausgewählter Indikatoren umfassend über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt im Land mittels dem Bericht zur Lage der Natur . Erstmals war dies im Januar 2016 der Fall, der nächste folgt 2021. Zudem wird in regelmäßigen Abständen – jährlich im Frühjahr – ein umfang - reicher Controllingbericht über den Umsetzungsstand der Naturschutzstrategie erstellt . Dieser dient sowohl dem verwaltungsinternen Controlling als auch der Dokumentation gegenüber den beratenden Gremien des Umweltministeriums im Bereich des Natur- und Umweltschutzes. Adressat des Controllingberichts ist in erster Linie der Fachausschuss für Naturschutzfragen als Unterausschuss des Landesbeirats für Natur- und Umweltschutz. Dieser berichtet in einem zweiten Schritt dem Landesbeirat für Natur- und Umweltschutz, und damit auch den in dieses Gremium berufenen Vertreter der Landtagsfraktionen, über den jeweils aktuellen Umsetzungsstand. Der nächste Controllingbericht wird im Frühjahr 2018 erstellt. Darüber hinaus werden die genannten Gremien nachhaltig über den aktuellen Umsetzungsstand in den einzelnen Umsetzungsschwerpunkten der Naturschutzstrategie informiert. Als ausgewählte, wichtige Meilensteine in der erfolgreichen Umsetzung der Naturschutzstrategie durch das Umweltministerium sind insbesondere folgende Sachverhalte zu nennen: • Finanzieller Aufwuchs der Naturschutzmittel: Die Mittel für Naturschutz und Landschaftspflege hat das Land von 30 Millionen Euro im Jahr 2011 auf über 60 Millionen Euro im Jahr 2017 verdoppelt. • Landschaftspflegerichtlinie: Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument im Naturschutz. Sie wurde durch die Neufassung im Jahr 2015 sowohl finanziell als auch inhaltlich deutlich aufgewertet. Ganz gezielt wurden hierbei die Ausgleichsleistungen im Vertragsnaturschutz, der überwiegend den Landwirtinnen und Landwirten zu Gute kommt, von 13,4 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 20,1 Millionen Euro im Jahr 2016 gesteigert. • Die Errichtung und Verstetigung von Großschutzgebieten: Der Nationalpark Schwarzwald (seit 2014) und die beiden Biosphärengebiete Schwäbische Alb (seit 2008) und Schwarzwald (seit 2016) wurden erfolgreich etabliert und entwickelt . • Landschaftserhaltungsverbände: Die in der Naturschutzstrategie vorgesehene flächendeckende Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 4 wurde nahezu erreicht. Von ursprünglich sechs Landschaftserhaltungsverbänden im Jahr 2011 ist die Zahl auf zwischenzeitlich 33 im ganzen Land angewachsen . Mit Hilfe der LEV können die Aufgaben in der Landschaftspflege, im Vertragsnaturschutz und bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 gezielt und effizient realisiert werden. 2. Inwieweit unterscheiden sich die Ansätze einzelner Maßnahmenvorschläge für das im Herbst 2017 erarbeitete Sonderprogramm zur Stärkung der Biodiversität , die sich bereits in der Naturschutzstrategie mit Umsetzungsschwerpunkt bis 2016 befinden (beispielsweise Moorschutz, Biotopverbund) und für die nunmehr zusätzliche Gelder in Höhe von insgesamt 15 Mio. Euro jährlich bereitgestellt werden? In der 2013 verabschiedeten Naturschutzstrategie sind bereits alle notwendigen Handlungsschwerpunkte der Naturschutzverwaltung und ihrer Partner zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die nächsten Jahre enthalten. Die bisherige Umsetzung erfolgte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, jedoch nur in einem begrenzten Umfang. Vor dem Hintergrund des Insektensterbens wurde das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt aus der Naturschutzstrategie gezielt heraus entwickelt. Dieses fokussiert die dringlichsten Maßnahmen, die umgehend in der Fläche umgesetzt werden sollen. Damit wird das Sonderprogramm eine sofortige Umsetzung der in der Naturschutzstrategie enthaltenen Schwerpunkte und notwendigen Maßnahmen realisieren. 3. Welche konkreten Maßnahmen wurden für das Teilziel 14 der aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016 „landesweites Moorschutzkonzept “ bis zu dem genannten Zeitpunkt (2016) an welchen Orten umgesetzt ? Im Rahmen des Moorschutzkonzeptes Baden-Württemberg wurden sechs Pilotvorhaben der Moorrenaturierung festgesetzt. Hierbei teilen sich Naturschutz- und Forstverwaltung die Federführung: drei der Vorhaben werden von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regierungspräsidien umgesetzt, drei weitere von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA). Lage, Größe und Moortyp der Pilotgebiete sind aus Tabelle 1 ersichtlich. Aufgrund der Komplexität des Systems Moor, dessen Funktionen sehr stark von verschiedenen Einflussfaktoren abhängen, muss bei Planungen zur Moorrenaturierung sehr gründlich vorgegangen werden. Eine vorschnelle Umsetzung von Maßnahmen, deren Planung nicht auf vorab recherchierten Daten zu den maßgeblichen Einflussfaktoren des Gebietes aufbaut, kann ihre Wirkung verfehlen oder sogar Schaden am Ökosystem bewirken. Für alle sechs Pilotgebiete wird daher aktuell zunächst eine sorgfältige und ausreichende Datenrecherche als Grundlage für die Planung der umzusetzenden Maßnahmen durchgeführt. So wurden z. B. hydrologische Messnetze zur Messung der Wasserstände im Gebiet installiert. Die hydrologischen Verhältnisse sind neben dem Nährstoffgehalt der ausschlaggebendste Faktor in Mooren. Weitere relevante Grundlagendaten, z. B. zum Vorkommen von gefährdeter Tier- und Pflanzenarten oder eine exakte Vermessung der Geländeoberfläche, wurden durchgeführt oder werden im Jahr 2018 fertiggestellt . Mit einer Umsetzung der Maßnahmen ist daher frühestens ab 2019 zu rechnen . 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 Tabelle 1: Kurzbeschreibung Pilotgebiete der Moorschutzkonzeption Baden-Württemberg Im Oktober 2017 wurde das durch die Daimler AG finanzierte Projekt „Moore mit Stern“, das der NABU in Kooperation mit ForstBW, den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen und den Gemeinden Hinterzarten, Argenbühl und Isny durchgeführt hat, abgeschlossen. Hierbei wurden im Hinterzartner Moor sowie in mehreren kleineren Mooren im Gebiet Bodenmöser Renaturierungsmaßnahmen gezielt und erfolgreich umgesetzt. Zudem wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche kleinere und große Projekte umgesetzt. Zu letzteren gehören z. B. Renaturierungsprojekte im Wurzacher Ried (Naturschutzgroßprojekt Abschluss 1997), im Pfrunger-Burgweiler-Ried (Naturschutzgroßprojekt Abschluss 2015) oder im Federseeried (2 LIFE-Projekte, Abschluss 2014). Aufgrund der Größe und komplexen Auswirkungen der histo - rischen Eingriffe in das Ökosystem Wurzacher Ried und dessen herausragenden naturschutzfachlichen Bedeutung wurde dieses Moor erneut für eine weiterfüh - rende Renaturierung als Pilotgebiet der Moorschutzkonzeption Baden-Württembergs ausgewählt. Dadurch können die bisher bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen ergänzt und zielorientiert erweitert werden. 4. Welche nachweislichen Effekte konnten für das Oberziel „Klimaschutz und Moore“ mit den unter Frage 3 abgefragten Maßnahmen zum Teilziel „landesweites Moorschutzkonzept“ erreicht werden? Da die Maßnahmenumsetzung für die Pilotgebiete der Moorschutzkonzeption erst noch erfolgen wird, konnte bisher noch keine Einsparung an THG-Emissionen realisiert werden. Das Einsparpotenzial durch Moorrenaturierungen ist zudem langfristig zu betrachten. Ab dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung im Moor setzt ein Entwicklungsprozess ein, in dem sich das Ökosystem langsam ändert und an die geänderten Bedingungen anpasst. Umfangreiche Effekte stellen sich erst mittel- bis langfristig ein. Eine umfassende Klimaschutzwirksamkeit von Moorrenaturierungen ist kurzfristig nicht erreichbar. 1DPH 0RRUW\S )OlFKH /DQGNUHLV *HPHLQGH 8PVHW]HQGH 6WHOOH *UDGQDXVEUXFK 1LHGHUPRRU KD .DUOVUXKH /LQNHQKHLP +RFKVWHWWHQ 'HWWHQKHLP /8%: ,EDFKHU )RKUHQPRRV +RFK 1LHGHUPRRU KD :DOGVKXW ,EDFK /8%: :XU]DFKHU 5LHG +DLGJDXHU 7RUIVWLFKH 7RUIDEEDXIROJHODQGVFKDIW +RFKPRRU KD 5DYHQVEXUJ %DG :XU]DFK /8%: %UXQQHQKRO]ULHG +RFK XQG 1LHGHUPRRU KD 5DYHQVEXUJ %DG :DOGVHH PHKUHUH 2UWVWHLOH )9$ 2EHUHV 5LHG 7RUIDEEDX )ROJHODQGVFKDIW HKHPDOLJHV +RFK XQG 1LHGHUPRRU KD 5DYHQVEXUJ %DG :DOGVHH 7DQQKDXVHQ )9$ 6D‰ZHLKHU +RFK =ZLVFKHQ XQG 1LHGHUPRRU EHUHLFKH KD 5DYHQVEXUJ %DG :DOGVHH *DLVEHXUHQ )9$ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 6 Im Rahmen früherer durch das Land umgesetzter Moorrenaturierungsprojekte wurden Einschätzungen der Klimaschutzwirkung vorgenommen. Dies kann für die Pilotprojekte allerdings erst dann erfolgen, wenn eine flächenscharfe Maßnahmenplanung erstellt wurde und ist deshalb aktuell für die Pilotgebiete der Moorschutzkonzeption noch nicht verfügbar. Für die beiden unter Ziffer 3 erwähnten Naturschutzgroßschutzprojekte Wurzacher Ried und Pfrunger-Burgweiler Ried wurden die aus den Renaturierungsmaßnahmen resultierenden THG-Einsparungen abgeschätzt (Drösler et al. 2012). Für das Renaturierungsgebiet Wurzacher Ried (Teilflächen) ergab sich eine geschätzte CO2-Vermeidung von 11.397 t CO2-Äquiv./Jahr, was auf die Fläche bezogen einer Vermeidung von ca. 9,3 t CO2-Äquiv./ha * Jahr entspricht. Für das Renaturierungsgebiet Pfrunger-Burgweiler Ried wurde eine Vermeidung von 7.415 t CO2- Äquiv./Jahr und damit eine von ca. 13,5 t CO2-Äquiv./ha * Jahr berechnet. Bei der Renaturierung intensiv genutzter Niedermoorstandorte ist im Vergleich zu den oben genannten Projekten von einem höheren THG-Einsparpotenzial auszugehen . Ein weiterer Effekt ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik. 5. Welche konkreten Maßnahmen wurden für das Teilziel 17 der aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016 „Weiterentwicklung des Biotopverbunds auf regionaler und lokaler Ebene“ bis zu dem genannten Zeitpunkt (2016) an welchen Orten umgesetzt? Auf die Stellungnahme zur Anfrage der Abg. Bettina Lisbach u. a. GRÜNE „Maßnahmen zur Stärkung des landesweiten Biotopverbunds“ (Drucksache 16/2839) wird verwiesen. 6. Welche nachweislichen Effekte konnten für das Oberziel „Biotopverbund“ mit den unter Frage 5 abgefragten Maßnahmen zum Teilziel „Weiterentwicklung des Biotopverbunds auf regionaler und lokaler Ebene“ erreicht werden? Die planerische Sicherung und konkrete Umsetzung des Fachplans Landesweiter Biotopverbund wurde auf verschiedenen Planungsebenen und durch verschiedene modellhafte Umsetzungsvorhaben begonnen. Wie bei den Moorrenaturierungsmaßnahmen sind umfassende Effekte der Fachplan-Umsetzung in der Natur – abhängig von den Zielarten – in der Regel erst mittel- bis langfristig zu erwarten und liegen daher aktuell nicht vor. Der Biotopverbund dient insgesamt dem Erhalt der biologischen Vielfalt, dessen Effekte durch die bestehenden und neu aufzulegenden Monitoringprogramme erfasst werden. Ein weiterer wesentlicher Effekt ist auch beim Biotopverbund die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik. 7. In welcher Weise wird bei dem Teilziel 10 „Entwicklung von Naturpatenschaften “ das bereits bestehende und erfolgreiche Projekt „111 Arten-Korb“ weitergeführt und ggf. weiterentwickelt? Der 111-Artenkorb ist Teil des bisherigen „Aktionsplans biologische Vielfalt“ und wird derzeit überarbeitet. Der Aktionsplan soll unter dem Titel „Aktiv für die biologische Vielfalt“ fortgeführt werden. Das Programm „Aktiv für die biologische Vielfalt “ wird künftig neben dem Baustein „111-Artenkorb“ auch „Naturerfahrungs - räume in Kommunen“, die online-Meldeplattformen für bestimmte Arten sowie „Wirtschaft und Unternehmen für die Natur“ als eigene Bausteine umfassen. Im 111-Arten-Korb sind 111 Arten, die besonders auf unsere Hilfe angewiesen und attraktiv sind. Für viele dieser Arten hat Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, weil diese Arten schwerpunktmäßig hier vorkommen. Viele dieser Arten finden sich auf den „Roten Listen“ der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Baden-Württembergs. Es konnten bisher 323 Projekte für insgesamt 358 verschiedenste, gesellschaftliche Partner durchgeführt werden, darunter 31 Unternehmen . Im Rahmen des 111-Artenkorbs engagieren sich seit 2008 Unternehmen 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 für Projekte in Natur und Landschaft. Sie sind Paten für Arten des 111-Artenkorbes und setzen sich in mehrjährigen, in der Regel öffentlichkeitswirksamen Projekten für ihr Fortbestehen und die Verbesserung von Lebensräumen für diese Arten ein. Einige namhafte Firmen haben bereits erfolgreich Maßnahmen für Arten und deren Lebensräume durchgeführt, die sich zum Teil seit mehreren Jahren wiederholen und sich so zu Patenschaften entwickelt haben. In der Naturschutzstrategie ist verankert, dass die Landesregierung aktiv dazu beitragen soll, Ansätze eines naturverträglichen Wirtschaftens zu stärken und die Wirtschaft in ihren Bemühungen um eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu unterstützen . Dazu gehört auch die Gestaltung von Firmengeländen oder die Förderung bestimmter gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im Rahmen von Natur-Patenschaften , wie in der Naturschutzstrategie Umsetzungsschwerpunkt 10, vorge - sehen. Die LUBW hat bereits 2013 zusammen mit der IHK Südlicher Oberrhein und der Ingenieurkammer Baden-Württemberg einen Leitfaden für naturnahe Betriebsgelände veröffentlicht, in der praxisnahe Vorschlage für die Gestaltung und Umgestaltung von Betriebsgeländen gegeben werden. Der Leitfaden ist nahezu vergriffen und soll in Kürze neu aufgelegt werden. Mit der Schaffung eines eigenen Bausteins „Wirtschaft und Unternehmen für die Natur“ im Rahmen des Aktionsprogramms „Aktiv für die biologische Vielfalt“ soll zum einen das bisherige Engagement von Unternehmen gewürdigt werden und zum anderen dem gestiegenen Interesse der Unternehmen an der Förderung der biologischen Vielfalt Rechnung getragen werden. 8. Für welche naturschutzfachlichen Maßnahmen und Projekte wurden die aufgrund der Festsetzung in der Nebenabrede I. Nummer 40 zum Koalitionsvertrag im Haushalt 2017 zusätzlich zugegangenen rund 7 Mio. Euro verwendet bzw. aus welchen Gründen fand möglicherweise eine anderweitige Verwendung statt? Im Haushalt 2017 sind für den Naturschutzbereich zusätzliche Mittel in Höhe von 7 Mio. Euro zugegangen, hiervon wurden 5.811,7 Tsd. Euro für Sachausgaben und 1.188,3 Tsd. Euro zur personellen Stärkung der Naturschutzverwaltung eingesetzt . Hierbei ist zu beachten, dass zur Konsolidierung des Landeshaushalts 2017 der Naturschutzbereich einen Anteil von 4.970,1 Tsd. Euro von der insgesamt auf das UM entfallenen Einsparauflage in Höhe von 12.406,3 Tsd. EUR eingespart hat. Die verbleibenden Mittel wurden insbesondere für den Vertragsnaturschutz, die Etablierung der Landschaftserhaltungsverbände und das Biosphärengebiet Schwarzwald eingesetzt. 9. Für welche konkreten Projekte sollen die zusätzlich zugehenden Naturschutzmittel im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 aufgrund der Nebenabrede I. Nummer 40 zum Koalitionsvertrag verwendet werden, um der Intention der Nebenabrede, einen Mehrwert für den Naturschutz zu erreichen, gerecht zu werden? Die nach dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 zusätzlich zugehenden Naturschutzmittel sollen insbesondere für folgende Aufgabenschwerpunkte eingesetzt werden: • Natura 2000 Zur weiteren Umsetzung von Natura 2000 stellen die Managementpläne (MaP) eine Schwerpunktaufgabe dar. Da sich in den FFH-Gebieten und außerhalb dieser Gebiete nach wie vor eine Reihe von Lebensraumtypen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, sind zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten und Lebensraumtypen gezielte Pflegemaßnahmen auf Basis der Managementpläne vorgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 8 • Moorschutzkonzeption In den nächsten Jahren wird die dem Natur- und Klimaschutz dienende Moorschutzkonzeption sukzessive umgesetzt. • Biotopverbund Nachdem die Planungen für einen landesweiten Biotopverbund auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche abgeschlossen wurden, werden weitere modellhafte Maßnahmen umgesetzt. • Vertragsnaturschutz Eine zentrale Zielsetzung der Naturschutzstrategie ist die Ausweitung der unter Vertragsnaturschutz stehenden Flächen. Mit der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) steht ein etabliertes und bewährtes Instrument zur Verfügung, um spe - ziell besonders gefährdete, auf Agrarlebensräume angewiesenen Arten sowie pflegebedürftige Kulturlandschaften in ihrem Bestand zu sichern und zu fördern . • EU-Verordnung zu invasiven Arten Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung zu invasiven Arten verpflichtet das Land, die Einbringung und Ausbreitung von invasiven Arten unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu verhindern oder zu minimieren. 10. Wie haben sich die Haushaltsmittel für den Naturschutz von 2007 bis 2017 entwickelt, aufgeteilt nach Jahren mit prozentualem Zuwachs pro Jahr sowie einer Unterscheidung in Personal- und Sachmittelkosten unter Angabe, für welche Projekte sie verwendet wurden bzw., sofern sie Dritten zukamen, wer die drei größten externen Leistungsempfänger (nach jährlichen Beiträgen) waren? In den Jahren 2007 bis 2017 hat sich Kap. 1008 (früher: 0829) wie folgt entwickelt : Der Zuwachs der Personalmittel ist bedingt durch neue, zusätzliche Aufgaben, insbesondere Einrichtung zweier Biosphärengebiete sowie Umsetzung neuer EUrechtlicher Vorgaben (Natura 2000, FFH-Richtlinie) und zur Vermeidung von EU-Vertragsverletzungsverfahren. Zudem enthalten sind KW-Stellen, die gestaffelt , spätestens bis 2021 wieder wegfallen. Entwicklung Kap. 1008 von 2007 bis 2017 Ansatz (in Euro) Zuwachs (in Prozent) Personalmittel (in Euro) Sachmittel (in Euro) ± ± 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2943 Bei über 10.000 Einzelmaßnahmen pro Jahr wird davon abgesehen, eine Auflis - tung der einzelnen Projekte – auch aus datenschutzrechtlichen Gründen – vorzunehmen . Nachfolgend werden die drei größten Gruppen an Leistungsempfängern, differenziert nach Antragstellerart und Jahr, dargestellt: In Vertretung Meinel Ministerialdirektor Leistungsempfänger 2007 bis 2017 (nach Gruppen, in Prozent) Jahr Landwirt Person des Privatrechts Verband/Verein