Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2948 06. 11. 2017 1Eingegangen: 06. 11. 2017 / Ausgegeben: 12. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit im Bodenseekreis, dargestellt unter Angabe von Geschlecht, Alter, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus? 2. Wie viele Flüchtlinge im Bodenseekreis, deren Asylantrag abgelehnt wurde, wurden seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 zurückgeführt? 3. Wie viele Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, halten sich weiterhin im Bodenseekreis auf? 4. Wie sind die Flüchtlinge in den Städten/Gemeinden im Bodenseekreis in Gemeinschaftsunterkünften prozentual verteilt? 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung des Landkreises zu den Gemeinschaftsunterkünften in den Städten/Gemeinden im Bodenseekreis? 6. Wie lange bleiben Flüchtlinge durchschnittlich in diesen Gemeinschaftsunterkünften im Bodenseekreis? 7. Wie hoch ist der Anteil von Flüchtlingen in diesen Gemeinschaftsunterkünften, die aufgrund ihres Status bereits einen Anspruch auf eine Anschlussunterkunft haben? 8. Wie viele Flüchtlinge im Bodenseekreis haben insgesamt Anspruch auf eine Anschlussunterkunft und wie viel Wohnraum steht hierfür in den Städten/Gemeinden zur Verfügung? 06. 11. 2017 Hoher FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Situation von Flüchtlingen im Bodenseekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2948 2 B e g r ü n d u n g Es häufen sich in verschiedenen Gemeinden im Bodenseekreis die Beschwerden von Anwohnern über Lärmbelästigung bei den Gemeinschaftsunterkünften. Es wird beobachtet und berichtet, dass gerade Flüchtlinge mit Bleibeperspektiven und Anspruch auf eine Anschlussunterkunft die Hausordnungen und Einhaltung von Ruhezeiten in den Gemeinschaftsunterkünften missachten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. November 2017 Nr. 7-0141.5/16/2948/ beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge leben derzeit im Bodenseekreis, dargestellt unter Angabe von Geschlecht, Alter, Herkunftsland und Aufenthaltsstatus? Zu 1.: Derzeit bringt das Landratsamt Bodenseekreis 840 Geflüchtete vorläufig unter. Davon sind 498 Personen männlich und 342 Personen weiblich. Die aktuell vorläufig untergebrachten Geflüchteten werden nachfolgend nach Alter und Herkunftsländern aufgeschlüsselt (Stand 21. November 2017): $OWHU ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV ELV DE 6XPPH 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2948 Zum Stichtag 31. Oktober 2017 waren insgesamt 856 Personen vorläufig untergebracht . Hiervon waren 647 Asylbewerber, 125 Asylberechtigte und 84 abgelehnte Asylbewerber. Eine aktuelle Ermittlung des Aufenthaltsstatus der 840 Personen, die sich derzeit in der vorläufigen Unterbringung befinden, ist mit vertretbarem Aufwand innerhalb der vorgegebenen Frist nicht möglich. 2. Wie viele Flüchtlinge im Bodenseekreis, deren Asylantrag abgelehnt wurde, wurden seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 zurückgeführt? Zu 2.: Aus dem Landkreis Bodenseekreis einschließlich der Großen Kreisstädte Fried - richshafen und Überlingen wurden vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer wie folgt abgeschoben: 2015: 26 Personen 2016: 77 Personen 2017 (01.01. bis 31.10.): 50 Personen +HUNXQIWVODQG $IJKDQLVWDQ ,UDN 6\ULHQ 1LJHULD (ULWUHD *DPELD .RVRYR .DPHUXQ 6HUELHQ &KLQD 9RONVUHSXEOLN 6RPDOLD $OJHULHQ 3DNLVWDQ ,UDQ 6WDDWHQORV 7UNHL $OEDQLHQ XQJHNOlUW 7RJR UXVVLVFKH )|GHUDWLRQ 6UL /DQND 0DURNNR 6RQVWLJH ,QGLHQ *HRUJLHQ 1LJHU /LEDQRQ 1DPLELD 6XPPH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2948 4 3. Wie viele Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, halten sich weiterhin im Bodenseekreis auf? Zu 3.: Die Gesamtzahl der Duldungen im Bodenseekreis, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ausländerbehörden, stellt sich im Ausländerzentralregister (AZR) wie folgt dar: Ausländerbehörde Landratsamt Bodenseekreis: 122 Duldungen Ausländerbehörde Stadt Friedrichshafen: 90 Duldungen Ausländerbehörde Stadt Überlingen: 56 Duldungen Eine Unterscheidung, ob diese Duldungen abgelehnter Asylbewerber oder anderweitig Ausreisepflichtige betreffen, ist auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten nicht möglich. Ebenso kann im AZR nicht nach der Art der Unterbringung unterschieden werden. 4. Wie sind die Flüchtlinge in den Städten/Gemeinden im Bodenseekreis in Gemeinschaftsunterkünften prozentual verteilt? Zu 4.: Die Geflüchteten in der vorläufigen Unterbringung im Bodenseekreis sind aktuell auf 16 Standortgemeinden wie folgt verteilt: %HOHJXQJV]DKOHQ LQ *HPHLQ VFKDIWVXQWHUNQIWHQ 3HUVRQHQ LQ %HUPDWLQJHQ 'HJJHQKDXVHUWDO )ULHGULFKVKDIHQ JHVDPW +DJQDX ,PPHQVWDDG .UHVVEURQQ JHVDPW /DQJHQDUJHQ 0DUNGRUI JHVDPW 0HFNHQEHXUHQ JHVDPW 2EHUWHXULQJHQ 2ZLQJHQ 2ZLQJHQ %LOODILQJHQ 6DOHP JHVDPW 6WHWWHQ 7HWWQDQJ JHVDPW hEHUOLQJHQ JHVDPW 8KOGLQJHQ 0KOKRIHQ JHVDPW 6XPPH 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2948 5. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung des Landkreises zu den Gemeinschaftsunterkünften in den Städten/Gemeinden im Bodenseekreis? Zu 5.: Die Verteilung erfolgt in erster Linie auf der Grundlage der aktuell vorhandenen Aufnahmekapazitäten in den Unterkünften. Berücksichtigt werden jedoch auch die jeweiligen Nationalitäten. 6. Wie lange bleiben Flüchtlinge durchschnittlich in diesen Gemeinschaftsunterkünften im Bodenseekreis? Zu 6.: Im Bodenseekreis beträgt die durchschnittliche Verweildauer in der vorläufigen Unterbringung derzeit rund 13 Monate. 7. Wie hoch ist der Anteil von Flüchtlingen in diesen Gemeinschaftsunterkünften, die aufgrund ihres Status bereits einen Anspruch auf eine Anschlussunterkunft haben? 8. Wie viele Flüchtlinge im Bodenseekreis haben insgesamt Anspruch auf eine Anschlussunterkunft und wie viel Wohnraum steht hierfür in den Städten/Gemeinden zur Verfügung? Zu 7. und 8.: Nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) endet die vorläufige Unterbringung bei Asylbegehrenden – mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung von internationalem Schutz, – mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asyl- oder Asylfolgeantrag, – mit Erteilung eines Aufenthaltstitels, – spätestens jedoch 24 Monate nach Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde . Danach könnten aktuell 125 Asylberechtigte, 84 Personen mit Duldung und 220 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren ist noch nicht be - endet, Aufenthaltsdauer länger als 24 Monate) bereits in die Anschlussunterbringung verlegt werden. Das entspricht einem Anteil von rund 50 %. Sofern es zur Sicherstellung der Anschlussunterbringung erforderlich ist, kann die vorläufige Unterbringung der betreffenden Person abweichend von § 9 Absatz 1 FlüAG vorübergehend fortgesetzt werden; dabei sollen drei Monate nicht überschritten werden (§ 9 Absatz 3 Satz 1 FlüAG). Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung teilen die unteren Aufnahmebehörden die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden Personen den kreisangehörigen Gemeinden zu. Die Zuteilung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel . Hiervon abweichende Zuteilungsregeln können im Einvernehmen zwischen unterer Aufnahmebehörde und den Gemeinden festgelegt werden. (§ 18 Absatz 1 FlüAG i. V. m. § 2 der Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung des FlüAG) Bis Ende dieses Jahres sollen noch insgesamt 70 Personen in die Anschlussunterbringung übernommen werden. Insgesamt werden damit im Jahr 2017 ca. 800 Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung mit Wohnraum versorgt worden sein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2948 6 Eine Übersicht über kommunalen Wohnraum zur Anschlussunterbringung ist im Bodenseekreis aktuell nicht vorhanden. In den Gemeinden und Städten gibt es jedoch bereits Planungen bzw. konkrete Bauvorhaben oder Projekte zum Erwerb von Kapazitäten für die Anschlussunterbringung im kommenden Jahr, um alle Anspruchsberechtigten in die Anschlussunterbringung verlegen zu können. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration