Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2963 08. 11. 2017 1Eingegangen: 08. 11. 2017 / Ausgegeben: 20. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte in Baden-Württemberg haben einen Nebenjob? 2. Wie viele dieser Polizeibeamten befinden sich in welcher Besoldungsgruppe? 3. Wie viele dieser Polizeibeamten sind in Stadtkreisen im Einsatz? 4. Erhalten Polizeibeamte, die in Stadtkreisen im Einsatz sind, einen Zuschuss? 5. Erhalten Polizeibeamte mit Kindern einen Zuschuss? 6. Wie viele sonstige sogenannte Tarifkräfte der baden-württembergischen Polizei haben einen Nebenjob? 7. Wie viele dieser Tarifkräfte befinden sich in welcher Besoldungsgruppe? 8. Wie viele dieser Tarifkräfte sind in Stadtkreisen im Einsatz? 9. Erhalten diese Tarifkräfte, die in Stadtkreisen im Einsatz sind, einen Zuschuss ? 10. Erhalten diese Tarifkräfte mit Kindern einen Zuschuss? 07. 11. 2017 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Polizeibeamte mit Nebenjobs Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2963 2 B e g r ü n d u n g Der Fragesteller möchte in Erfahrung bringen, ob Polizeibeamte einen Ausgleich für die höheren Lebenshaltungskosten in Stadtkreisen erhalten und wie viele trotzdem einen Nebenjob haben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 Nr. 3-0301.5/88/1 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte in Baden-Württemberg haben einen Nebenjob? Zu 1.: In Baden-Württemberg üben zum Stichtag 16. November 2017 3.528 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (inklusive Anwärterinnen und Anwärter) eine Nebentätigkeit aus. 2. Wie viele dieser Polizeibeamten befinden sich in welcher Besoldungsgruppe? Zu 2.: Die Verteilung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ergibt sich aus der folgenden Tabelle. 3. Wie viele dieser Polizeibeamten sind in Stadtkreisen im Einsatz? Zu 3.: Die Frage, wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Stadtkreisen im Einsatz sind, kann nicht beantwortet werden. Ein Grund hierfür ist zum einen, dass es Organisationseinheiten gibt, die ihren Dienstsitz in einem Stadtkreis haben , die Beschäftigen jedoch auch für die dazugehörigen Landkreise des jewei - ligen Präsidiums fachlich zuständig sind. Hier handelt es sich beispielsweise um Organisationseinheiten der Kriminal- und Verkehrspolizei. Zum anderen gibt es Organisationseinheiten, die ihren Dienstsitz in einem Landkreis haben, aber ihre fachliche Zuständigkeit in einem Stadtkreis. Des Weiteren hat z. B. die Verkehrspolizeidirektion des Polizeipräsidiums Ludwigsburg ihren Dienstsitz im Gebiet des Stadtkreises Stuttgart, ist jedoch fachlich nur in den eigenen Landkreisen zuständig . Da sich die Aufbauorganisation der Polizei des Landes Baden-Württemberg nicht an der Ebene der Stadtkreise orientiert, ist eine valide Aussage zu dieser Frage somit nicht möglich. 4. Erhalten Polizeibeamte, die in Stadtkreisen im Einsatz sind, einen Zuschuss? Zu 4.: Nein, eine Zulage für die Dienstverrichtung in einem Stadtkreis gibt es nicht. Vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Dezember 1993 wurde ein Sonderzuschlag gewährt , welcher vom dienstlichen Wohnsitz der Polizeibeamtinnen und Polizei - beamten abhängig war und für die Dienstverrichtung in Stuttgart, Freiburg, Karls- %HVROGXQJV JUXSSH % % $ $ $ $ K' $ J' $ $ $ $ J' $ = $ P' $ $ 3.$ 30$ *HVDPW $Q]DKO 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2963 ruhe, Heidelberg, Mannheim, Tübingen, Böblingen, Ludwigsburg, Waiblingen, Esslingen und die sonstigen Orte in den Landkreisen Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Esslingen mit mindestens der Mietenstufe 4 nach der damaligen Wohngeldverordnung gezahlt wurde. Dieser Sonderzuschlag wurde bundesweit abgeschafft, da sich die für dessen Gewährung ausschlaggebende besonders schwierige Personalbedarfssituation in Ballungsräumen im Laufe der Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung verbessert hat. 5. Erhalten Polizeibeamte mit Kindern einen Zuschuss? Zu 5.: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit Kindern erhalten neben dem Kindergeld wie alle Beamte den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags. Dieser beträgt derzeit für das erste und zweite Kind jeweils 121,81 € und für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 367,76 €. Darüber hinaus erhöht sich der für Beihilfeberechtigte maßgebende Bemessungssatz von 50 % auf 70 %, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind. 6. Wie viele sonstige sogenannte Tarifkräfte der baden-württembergischen Polizei haben einen Nebenjob? Zu 6.: 749 Tarifbeschäftigte der baden-württembergischen Polizei üben eine Nebentätigkeit aus. 7. Wie viele dieser Tarifkräfte befinden sich in welcher Besoldungsgruppe? Zu 7.: Die Verteilung der Tarifbeschäftigten ergibt sich aus der folgenden Tabelle. 8. Wie viele dieser Tarifkräfte sind in Stadtkreisen im Einsatz? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 3. 9. Erhalten diese Tarifkräfte, die in Stadtkreisen im Einsatz sind, einen Zuschuss? Zu 9.: Nein, das Tarifrecht sieht für Tätigkeiten in einem Stadtkreis keine Zulage vor. 10. Erhalten diese Tarifkräfte mit Kindern einen Zuschuss? Zu 10.: Nein, dieseTarifkräfte mit Kindern erhalten keinen Zuschuss. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration (QWJHOW JUXSSH ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( ( .I ( ( .I ( ( ( / $QJ *HVDPW $Q]DKO