Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2964 08. 11. 2017 1Eingegangen: 08. 11. 2017 / Ausgegeben: 13. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kontrollen in bzw. bei wie vielen Schlachtstätten, Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Gaststätten, Vereins- und Straßenfesten wurden von wie vielen Mitarbeitern des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes des Enzkreises zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit welchem Ergebnis durchgeführt ? 2. In welcher Höhe wurden wegen welcher Verstöße Bußgelder oder andere Strafen im Zusammenhang mit den unter Frage 1 erfragten Kontrollen verhängt? 3. Welcher ist der jährliche Personal- und Sachaufwand des Verbraucherschutzund Veterinäramtes des Enzkreises (bitte Anzahl der Stellen, deren finanzielle Ausstattung, Sachkosten etc. nennen)? 4. Wie viele Kontrollen bei Landwirten und Tierhaltern wurden von wie vielen Mitarbeitern des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes des Enzkreises zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte Anzahl der Kontrollen, Ort der Kontrollen, typische Dauer der Kontrollen, Anzahl der jeweils beteiligten Mitarbeiter, typische kontrollierte Tierarten nennen)? 5. In welcher Höhe wurden wegen welcher Verstöße Bußgelder oder andere Strafen im Zusammenhang mit den unter Frage 4 erfragten Kontrollen verhängt? 6. Wie viele Tiere haltende Landwirte und andere Tierhalter haben nach ihrer Kenntnis im Enzkreis zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 ihren Betrieb eingestellt bzw. ihre Tiere geschlachtet? 7. Wurden den Behörden Gründe dafür bekannt? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Tätigkeit der Amtsveterinäre im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 2 8. Wie verhalten sich die unter Frage 1 bis 6 jeweils erfragten Zahlen bzw. Summen gegenüber den Durchschnittszahlen der Kreise in Baden-Württemberg bezogen auf die Anzahl der gehaltenen Tiere (bitte nach Möglichkeit Vergleichszahlen aus anderen Kreisen nennen, die Aufschluss über die Anzahl der jeweiligen Kontrollen bzw. Höhe der verhängten Bußgelder verglichen mit dem Landesdurchschnitt bezogen auf die Zahl der jeweils gehaltenen Tiere erlauben)? 9. Wie verhalten sich die unter Frage 1 bis 6 erfragten Zahlen bzw. Summen gegenüber den Durchschnittszahlen der Kreise in Baden-Württemberg bezogen auf die Anzahl der Wohnbevölkerung (bitte nach Möglichkeit Vergleichs - zahlen zur Personalausstattung der Ämter, die Anzahl von Kontrollen, die Höhe der verhängten Bußgelder bezogen auf die Anzahl der Wohnbevölkerung nennen)? 10. Wann werden wieder Ergebnisse der unter Frage 1 erfragten Kontrollen auf der Homepage des Landratsamtes Enzkreis veröffentlicht (bitte eine konkrete Datumsangabe mit kurzer Angabe von Gründen, seit wann und warum dies derzeit nicht geschieht)? 02. 11. 2017 Gögel AfD B e g r ü n d u n g Im Verlauf des Jahres 2017 wurden aus dem Wahlkreis regelmäßig Klagen von Tierhaltern über die Praxis des Veterinäramtes des Enzkreises an den Fragesteller herangetragen. Es wurde vorgebracht, die Behörde lege das Anliegen artgerechter Tierhaltung und andere Vorschriften in einer Weise restriktiv aus, die überzogene Forderungen an die Tierhalter stelle, sodass die traditionelle dörfliche Tierhaltung in innerörtlichem Baubestand infolge immer strengerer und praxisfremder Auflagen unmöglich oder finanziell untragbar werde. Bekannt wurde, dass Mitarbeiter des Veterinäramtes bei Landwirten zu dritt auftreten, um Kontrollen vorzunehmen . Hasenställe wurden im Enzkreis von Veterinären ausgemessen und kurz - fristige wetterbedingte Schäden an mit der Tierhaltung verbundenen Anlagen außerorts mit empfindlichen Geldstrafen belegt – dies, ohne dass ein Tier geschädigt worden wäre. Derartiges wird von Tierhaltern und „Feierabendbauern“ oft als eine amtliche Intention interpretiert, jede Gerüche und Geräusche erregende Haltung von Nutztieren innerorts zu unterbinden bzw. alle Betreiber von Anlagen außerorts, die amtlicherseits als „unschön“ empfunden werden, durch Auflagen und Bußgelder zu eliminieren. Diese Handlungen werden nicht selten als behördliche Schikane empfunden und die Frage gestellt, ob die Behörde infolge Wegfalls anderer Aufgaben heute überbesetzt sei und ihren Personalbestand durch Bußgelder rechtfertigen wolle. Kontrollen der Lebensmittelüberwachung werden dagegen stets als sinnvoll gewürdigt. Einzelne Fälle von als unverständlich empfundenen Auflagen wurden im Enzkreis von der Lokalpresse aufgegriffen und die Konsequenzen geschildert. Die Betroffenen resignieren häufig und kündigen an, ihre Tiere lieber dem Metzger zu geben, um für sich Ärger ein für alle Mal auszuschließen . Sie fühlen sich für die Pflege einer traditionellen Lebensweise im Einklang mit ihren Tieren abgestraft und schikaniert: Durch eine überzogene Auslegung gesetzlicher Bestimmungen werde ein Tier vor möglichen Beeinträchtigungen seines behördlich als artgerecht eingestuften Verhaltens am sichersten geschützt , indem man es tötet. Nur so schließe der Besitzer behördlich angedrohte Sanktionen für immer aus. Sehr häufig handelt es sich um Tiere, für die außer den Haltern (und dem Metzger) heutzutage niemand sonst Verwendung hat oder Mittel aufzuwenden bereit ist. Nach Ansicht des Fragestellers kann es kein wahrhaftiger Tierschutz sein, wenn bei der Bevölkerung und bei Kindern beliebte Tiere ge- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 schlachtet werden, oder die für die dörfliche Lebensweise typische Hobby-Nutztierhaltung zum Erliegen kommt, weil z. B. ein Stall im alten Baubestand den ständigen Blickkontakt gut gepflegter und regelmäßig zusammen eingesetzter Arbeitspferde („ein Herdentier“) nicht zulässt. So wurde ein inzwischen verstorbener Landwirt (Z. aus Remchingen), der über sechzig Jahre mit Pferden Gespann fuhr, züchtete, auf dem Feld arbeitete, von einer jungen Veterinärin mittels Formblatt samt Sanktionsdrohung über Pferdebedürfnisse belehrt. In der Lebensmittelüberwachung und Seuchenprävention fehlen hingegen Veterinäre. Diese Kleine Anfrage bezweckt Klärung betreffend die Praxis des amtlichen Veterinärwesens im Enzkreis, ob diese sich von der Praxis anderer Kreise unterscheidet und welche objektiven Gegebenheiten wiederholte Klagen von Tierhaltern über amtliches Auftreten hervorgerufen haben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 Nr. Z(32)-0141.5/21a beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kontrollen in bzw. bei wie vielen Schlachtstätten, Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Gaststätten, Vereins- und Straßenfesten wurden von wie vielen Mitarbeitern des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes des Enzkreises zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zu 1.: Die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Enzkreis zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 sind in der folgenden Tabelle aufgelistet : * Lebensmittelrechtliche Kontrollen werden weit überwiegend von den Lebensmittelkontrolleuren der Stadt- und Landkreise durchgeführt. Darüber hinaus sind aber auch in nennenswertem Umfang die Amtstierärzte und zum Teil Verwaltungspersonal sowie amtliche Fachassistenten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden an lebensmittelrechtlichen Kontrollen beteiligt. $Q]DKO GHU JHPHOGHWHQ /HEHQVPLWWHOEHWULHEH LP (Q]NUHLV 6WDQG .DOHQGHUMDKU $Q]DKO GHU ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU LP (Q]NUHLV GXUFKJHIKUWHQ OHEHQVPLWWHOUHFKWOLFKHQ .RQWUROOHQ $QWHLO GHU NRQWUROOLHUWHQ %HWULHEH PLW 9HUVW|‰HQ YRU DOOHP KLQVLFKWOLFK +\JLHQH .HQQ]HLFKQXQJ XQG EHWULHEOLFKHQ (LJHQNRQWUROOHQ ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU LP (Q]NUHLV $Q]DKO GHU 6WHOOHQ DQ /HEHQVPLWWHONRQWUROOHXUHQ 6WDQG 'H]HPEHU $Q]DKO GHU (LQZRKQHU GHV (Q]NUHLVHV 6WDQG Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 4 2. In welcher Höhe wurden wegen welcher Verstöße Bußgelder oder andere Strafen im Zusammenhang mit den unter Frage 1 erfragten Kontrollen verhängt? Zu 2.: Eine genaue Angabe der Bußgelder für den gewünschten Zeitraum ist nicht möglich , da die Bußgelder nach Kalenderjahren erfasst und berichtet werden. Der Bericht zu den Bußgeldern für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. In der Tabelle befinden sich die vom Enzkreis berichteten Bußgelder und Geldstrafen: Die aufgelisteten Bußgelder und Geldstrafen beziehen sich auf die unter Nr. 1 genannten Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Die häufigsten Verstöße gibt es gegen hygienische Bestimmungen (Produktions- und Personalhygiene ), Verpflichtungen zur betrieblichen Eigenkontrolle und HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept) sowie gegen Vorgaben zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Darüber hinaus betreffen die Sanktionen auch Verstöße gegen die zulässige Zusammensetzung von Lebensmitteln oder Grenzwert - überschreitungen von Rückständen und Kontaminanten in Lebensmitteln. 3. Welcher ist der jährliche Personal- und Sachaufwand des Verbraucherschutzund Veterinäramtes des Enzkreises (bitte Anzahl der Stellen, deren finanzielle Ausstattung, Sachkosten etc. nennen)? Zu 3.: In der Tabelle ist der jeweilige Personalbestand des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes Enzkreis als Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgelistet. .DOHQGHUMDKU =DKO GHU 9HUVW|‰H EHL GHQHQ HLQ %X‰ JHOGYHUIDKUHQ HLQJHOHLWHW ZRUGHQ LVW =DKO GHU )lOOH GLH PLW HLQHP %X‰ JHOGEHVFKHLG DEJHVFKORVVHQ ZRUGHQ VLQG Ä+|KH GHV %X‰JHOGHV YRQ « ELV³ >¼@ ELV ELV ELV ELV *HVDPWVXPPH GHU %X‰JHOGHU >¼@ =DKO GHU 9HUVW|‰H EHL GHQHQ GLH 6WUDIYHUIROJXQJVEHK|UGHQ HLQJH VFKDOWHW ZXUGHQ =DKO GHU DEJHVFKORVVHQHQ 6WUDIYHU IDKUHQ +|KH GHV 6WUDIUDKPHQV YRQ « ELV >¼@ ± ± *HVDPWVXPPH GHU *HOGVWUDIHQ >¼@ ± ± .DOHQGHUMDKU 7LHUlU]WH K' 9=b 9=b 9=b 9=b 9=b /HEHQVPLWWHO NRQWUROOHXUH J' 9=b 9=b 9=b 9=b 9=b /HEHQVPLWWHO NRQWUROOHXUH P' 9=b 9=b 9=b 9=b 9=b 9HUZDOWXQJ J' 9=b 9=b 9=b 9=b 9=b 9HUZDOWXQJ P' 9=b 9=b 9=b 9=b 9=b 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 Darüber hinaus arbeiten im Enzkreis 6 amtliche Tierärzte und 9 amtliche Fach - assistenten in einem Großschlachtbetrieb sowie 7 amtliche Tierärzte in der Ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf der Grundlage des Tarifvertrags zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung). 4. Wie viele Kontrollen bei Landwirten und Tierhaltern wurden von wie vielen Mitarbeitern des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes des Enzkreises zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte Anzahl der Kontrollen, Ort der Kontrollen, typische Dauer der Kontrollen, Anzahl der jeweils beteiligten Mitarbeiter, typische kontrollierte Tierarten nennen)? Zu 4.: Kontrollen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen werden i. d. R. nach dem Vier- Augen-Prinzip durchgeführt. Zu den typischerweise kontrollierten Tierarten zählen neben den im EU-Bericht Nutztierkontrollen nach der Entscheidung 2006/778/EG aufgeführten Tierarten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) im Haus-/Heimtierhaltungsbereich überwiegend Pferde, Esel, Hunde, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und Ziervögel. 5. In welcher Höhe wurden wegen welcher Verstöße Bußgelder oder andere Strafen im Zusammenhang mit den unter Frage 4 erfragten Kontrollen verhängt? Zu 5.: In der Tabelle sind die Bußgelder, unterteilt in landwirtschaftliche Nutztierhalter, Viehtransporteure und Haus-/Heimtierhalter, aufgelistet. $Q]DKO GHU NRQWUROOSIOLFKWLJHQ 1XW]WLHUKDOWXQJHQ LP (Q]NUHLV 6WDQG $Q]DKO GHU ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU GXUFKJHIKUWHQ WLHUVFKXW] UHFKWOLFKHQ .RQWUROOHQ LQ 1XW]WLHUKDOWXQJHQ LP (Q]NUHLV $QWHLO GHU NRQWUROOLHUWHQ 1XW]WLHUKDOWXQJHQ PLW WLHUVFKXW]UHFKWOLFKHQ 9HUVW|‰HQ $Q]DKO GHU ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU GXUFKJHIKUWHQ WLHUVFKXW] UHFKWOLFKHQ .RQWUROOHQ LP (Q]NUHLV LQ +DXV +HLPWLHUKDOWXQJHQ $QWHLO GHU NRQWUROOLHUWHQ +DXV +HLPWLHUKDOWXQJHQ PLW 9HUVW|‰HQ $Q]DKO GHU ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU GXUFKJHIKUWHQ WLHUVHXFKHQ UHFKWOLFKHQ .RQWUROOHQ LQ 1XW]WLHUKDOWXQJHQ LP (Q]NUHLV $QWHLO GHU NRQWUROOLHUWHQ 1XW]WLHUKDOWXQJHQ PLW WLHUVHXFKHQUHFKWOLFKHQ 9HUVW|‰HQ $Q]DKO GHU 6WHOOHQ DQ $PWVWLHUlU]WHQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 6 Darüber hinaus wurden im zu berichtenden Zeitraum 6 Strafanzeigen gegen Haus-/Heimtierhalter gestellt. 6. Wie viele Tiere haltende Landwirte und andere Tierhalter haben nach ihrer Kenntnis im Enzkreis zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 ihren Betrieb eingestellt bzw. ihre Tiere geschlachtet? Zu 6.: Die nachfolgende Tabelle gibt die vom Statistischen Landesamt ermittelten Zahlen für den Viehbestand im Enzkreis in den Jahren 2010 und 2016 wieder. Da verfügbare , verlässliche Vergleichszahlen vom Enzkreis zum Land Baden-Württemberg nur beim Statistischen Landesamt vorliegen, wurde diese Datenquelle gewählt . Aus der Datenquelle ergibt sich nur die Einstellung der Tierhaltung und Tierabgänge, nicht zwingend die Einstellung des Gesamtbetriebes bzw. eine Aussage über Schlachtungen. %X‰JHOGHU YRQ ELV /DQGZLUWVFKDIWOLFKH 1XW]WLHUH ± =XIJXQJ 6FKPHU]HQ /HLGHQ 6FKlGHQ ± 9HUVWR‰ 7LHUVFKXW]QXW]WLHUKDOWXQJV92 9LHKWUDQVSRUWH ± =XIJXQJ 6FKPHU]HQ /HLGHQ 6FKlGHQ ± 9HUVWR‰ 7LHUVFKXW]WUDQVSRUW92 +DXV +HLPWLHUH ± =XIJXQJ 6FKPHU]HQ /HLGHQ 6FKlGHQ ± $XVVHW]HQ YRQ 7LHUHQ ± 9HUZHQGXQJ (OHNWURUHL]JHUlWH ± 9HUVWR‰ † 7LHU6FK* ± 9HUVWR‰ 0LWZLUNXQJVSIOLFKW ± 9HUVWR‰ 7LHUVFKXW] +XQGH 92 :HJQDKPH YRQ 7LHUHQ +DXV +HLPWLHUKDOWXQJHQ +|KH GHV %X‰JHOGHV ELV PD[ LQ ¼ ± ± ± ± ± 9HUZDUQXQJVJHOGHU YRQ ELV ± /DQGZLUWVFKDIWOLFKH 1XW]WLHUH ± 9LHKWUDQVSRUWH ± +DXV +HLPWLHUH 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 Zahlen für den Enzkreis: (Datenquelle: Viehbestandserhebung) 7. Wurden den Behörden Gründe dafür bekannt? Zu 7.: In der Landwirtschaft ist allgemein ein Strukturwandel zu beobachten. Die Gründe für Betriebsaufgaben sind vielfältig und werden wie folgt angegeben: Fehlende Hofnachfolge, zu geringes Einkommenspotenzial, zu geringe Rentabilität und fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, zunehmende Auflagen aus Tierund Umweltschutz bis hin zu bürokratischen Hürden bei Investitionen, insbesondere bei der Baugenehmigung (Standort), und eine zunehmend kontroverse Diskussion der Tierhaltung in der Öffentlichkeit. 8. Wie verhalten sich die unter Frage 1 bis 6 jeweils erfragten Zahlen bzw. Summen gegenüber den Durchschnittszahlen der Kreise in Baden-Württemberg bezogen auf die Anzahl der gehaltenen Tiere (bitte nach Möglichkeit Vergleichszahlen aus anderen Kreisen nennen, die Aufschluss über die Anzahl der jeweiligen Kontrollen bzw. Höhe der verhängten Bußgelder verglichen mit dem Landesdurchschnitt bezogen auf die Zahl der jeweils gehaltenen Tiere erlauben)? Zu 8.: Im Rahmen der Vorgaben der Entscheidung 2006/788/EG werden Tierschutz - kontrollen bei Nutztieren jährlich EU-weit gemeldet. In den Meldungen sind auch Verstöße nach verschiedenen Verstoßkategorien aufgeführt. Für die Jahre bis 2015 wird auf die Antwort zu den Fragen Nr. 6 und Nr. 9 in der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP (Drucksache 16/888) verwiesen. Die Zahlen für 2016 sind als Anlage beigefügt, für 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Über die Anzahl der Kontrollen der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Tierschutzkontrollen in Tierhaltungen, die nicht von der Entscheidung 2006/778/EG erfasst sind, und der Ahndung von Verstößen in diesen Bereichen gibt es keine landesweiten, vergleichbaren Erfassungen. Die erbetenen landesweiten Daten zum Vergleich mit dem Enzkreis sind daher in der Kürze der Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. Vergleichszahlen vom Enzkreis zum Land Baden-Württemberg liegen bzgl. des erfragten Zeitraums nur beim Statistischen Landesamt und nur für die Jahre 2010 und 2016 vor. Aufgrund der unter § 91 im Agrarsstatistikgesetz definierten Erfassungsgrenzen weichen die Zahlen des Statistischen Landesamtes von den tatsächlichen Betriebs- und Tierzahlen ab. Aus dem verfügbaren Datenmaterial sind keine gravierenden Abweichungen im Enzkreis zu sehen, die Zahl der Betriebsaufgaben liegt tendenziell eher unter dem Landesdurchschnitt. 9HUlQGHUXQJ %HWULHEH 7LHUH %HWULHEH 7LHUH %HWULHEH LQ 7LHUH LQ 9LHKKDOWXQJ LQ *UR‰YLHK HLQKHLWHQ ± ± 5LQGHU ± 0LOFKNKH ± 6FKZHLQH ± ± =XFKWVDXHQ ± ± 6FKDIH (LQKXIHU ± ± =LHJHQ +KQHU ± Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 8 Zahlen für das Land Baden-Württemberg: (Datenquelle: Viehbestandserhebung) 9. Wie verhalten sich die unter Frage 1 bis 6 erfragten Zahlen bzw. Summen gegenüber den Durchschnittszahlen der Kreise in Baden-Württemberg bezogen auf die Anzahl der Wohnbevölkerung (bitte nach Möglichkeit Vergleichszahlen zur Personalausstattung der Ämter, die Anzahl von Kontrollen, die Höhe der verhängten Bußgelder bezogen auf die Anzahl der Wohnbevölkerung nennen)? Zu 9.: Die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle in Baden-Württemberg zwischen dem 1. Februar 2013 und dem 1. September 2017 sind in der folgenden Tabelle aufgelistet: * Lebensmittelrechtliche Kontrollen werden weit überwiegend von den Lebensmittelkontrolleuren der Stadt- und Landkreise durchgeführt. Darüber hinaus sind aber auch in nennenswertem Umfang die Amtstierärzte und zum Teil Verwaltungspersonal sowie amtliche Fachassistenten der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden an lebensmittelrechtlichen Kontrollen beteiligt. Ein Vergleich der Kontrollzahlen des Enzkreises mit denen des gesamten Landes Baden-Württembergs bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl ist zwar rechnerisch möglich, fachlich aber nicht sinnvoll. Der Bedarf an Kontrollen und damit auch an Kontrollpersonal richtet sich nicht nach der Einwohnerzahl sondern nach der Anzahl der Lebensmittelbetriebe im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sowie deren spezifischen Risiken für die Verbraucher. Gibt es z. B. in einem Landkreis vergleichsweise viele fleischverarbeitende Betriebe, aber weniger Bäckereien erfordert dies mehr Kontrollen und damit auch mehr Kontrollpersonal als in umgekehrter Konstellation. 9HUlQGHUXQJ %HWULHEH 7LHUH %HWULHEH 7LHUH %HWULHEH LQ 7LHUH LQ 9LHKKDOWXQJ LQ *UR‰YLHK HLQKHLWHQ ± ± 5LQGHU ± ± 0LOFKNKH ± ± 6FKZHLQH ± ± =XFKWVDXHQ ± ± 6FKDIH ± ± (LQKXIHU ± =LHJHQ ± +KQHU ± $Q]DKO GHU JHPHOGHWHQ /HEHQVPLWWHOEHWULHEH LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ 6WDQG .DOHQGHUMDKU $Q]DKO GHU ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ GXUFKJHIKUWHQ OHEHQVPLWWHOUHFKWOLFKHQ .RQWUROOHQ $QWHLO GHU NRQWUROOLHUWHQ %HWULHEH PLW 9HUVW|‰HQ YRU DOOHP KLQVLFKWOLFK +\JLHQH .HQQ]HLFKQXQJ XQG EHWULHEOL FKHQ (LJHQNRQWUROOHQ ]ZLVFKHQ GHP )HEUXDU XQG GHP 6HSWHPEHU LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ $Q]DKO GHU 6WHOOHQ DQ /HEHQVPLWWHONRQWUROOHXUHQ GLH DXV GHQ GDIU EHUHLWJHVWHOOWHQ 0LWWHOQ GHV /DQGHV HLQJHULFK WHW ZHUGHQ N|QQHQ 6WDQG 'H]HPEHU $Q]DKO GHU (LQZRKQHU %DGHQ :UWWHPEHUJV 6WDQG 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 Ein Bezug der erfolgten Kontrollen auf das vorhandene Kontrollpersonal und somit ein Vergleich zwischen dem Enzkreis und Baden-Württemberg ist ebenfalls nicht sinnvoll, da in den Stadt- und Landkreisen in den vergangenen Jahren bedarfsgerecht und daher in unterschiedlichem Maße ein personeller Aufwuchs erfolgt ist, welcher nicht vergleichbar ist. Hinsichtlich des Anteils der Betriebe mit Verstößen ist der Enzkreis mit 29 % in einem vergleichbaren Bereich wie das gesamte Land mit 32 %. Eine genaue Angabe der Bußgelder für den gewünschten Zeitraum ist nicht möglich , da die Bußgelder nach Kalenderjahren erfasst und berichtet werden. Der Bericht zu den Bußgeldern für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. In der Tabelle befinden sich die für Baden-Württemberg berichteten Bußgelder: 10. Wann werden wieder Ergebnisse der unter Frage 1 erfragten Kontrollen auf der Homepage des Landratsamtes Enzkreis veröffentlicht (bitte eine konkrete Datumsangabe mit kurzer Angabe von Gründen, seit wann und warum dies derzeit nicht geschieht)? Zu 10.: Der Enzkreis veröffentlicht im Rahmen seines Jahresberichtes – zuletzt Jahres - bericht 2016 (http://download.enzkreis.de/Jahresbericht_Enzkreis_2016) – auch regelmäßig die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in aggregierter Form. Die Frage zielt vermutlich auf die Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 a Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ab. Danach sind die zuständigen Behörden u. a. verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 € zu erwarten ist zu informieren. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) bestehen erhebliche Bedenken, ob die Veröffentlichung von Verstößen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften LFGB im Internet mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht vereinbar ist. Daher werden derzeit landesweit – ebenso wie in praktisch allen anderen Ländern – keine solchen Veröffentlichungen vorgenommen (siehe www.verbraucherinfo-bw.de). Auch im Enzkreis enthält die Tabelle „Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung“ (https:// www.enzkreis.de/media/2032_962_1.PDF) derzeit folgenden Hinweis: „Auf- .DOHQGHUMDKU =DKO GHU 9HUVW|‰H EHL GHQHQ HLQ %X‰JHOGYHUIDKUHQ HLQJHOHLWHW ZRUGHQ LVW =DKO GHU )lOOH GLH PLW HLQHP %X‰ JHOGEHVFKHLG DEJHVFKORVVHQ ZRUGHQ VLQG Ä+|KH GHV %X‰JHOGHV YRQ « ELV³ >¼@ ELV ELV ELV ELV *HVDPWVXPPH GHU %X‰JHOGHU >¼@ =DKO GHU 9HUVW|‰H EHL GHQHQ GLH 6WUDIYHUIROJXQJVEHK|UGHQ HLQJH VFKDOWHW ZXUGHQ =DKO GHU DEJHVFKORVVHQHQ 6WUDIYHU IDKUHQ +|KH GHV 6WUDIUDKPHQV YRQ « ELV >¼@ ELV ELV ELV ELV *HVDPWVXPPH GHU *HOGVWUDIHQ >¼@ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2964 10 grund der Entscheidung des VGH vom 28. Januar 2013, Az. 9S2423/12 werden derzeit bis zu einer abschließenden Klärung keine Veröffentlichungen vorgenommen .“ Die Bundesregierung hat auf Drängen von Baden-Württemberg und anderen Ländern angekündigt, die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Überwachungs - und Untersuchungsergebnissen rasch nachzubessern und damit die Grundlage für einen rechtssicheren Vollzug schaffen zu wollen. Sobald die angekündigte Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs in Kraft getreten ist, werden die Veröffentlichungen durch die baden-württembergischen Behörden wieder aufgenommen. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz