Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2965 08. 11. 2017 1Eingegangen: 08. 11. 2017 / Ausgegeben: 19. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele meldepflichtige Fälle von Infektionen durch Krätzemilben hat es seit 2015 in Baden-Württemberg gegeben? 2. Welche Einrichtungen waren jeweils davon betroffen? 3. Wie viele Personen waren jeweils davon betroffen? 4. Was waren jeweils die Ursachen für die Infektion? 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Entwicklung von nicht-meldepflichtigen Fällen von Infektionen durch Krätzemilben in dem Zeitraum seit 2015 vor? 6. Sieht die Landesregierung eine Tendenz in der Entwicklung von Infektionen durch Krätzemilben in Baden-Württemberg? 7. Welche Maßnahmen plant sie im Fall einer steigenden Tendenz dagegen zu ergreifen ? 8. Um welche Form der Krätze hat es sich bei der Infektion in der Polizeischule von Bruchsal gehandelt? 9. Welche Erkenntnisse liegen über den Infektionsweg in Bruchsal vor? Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Entwicklung von Infektionen durch Krätzemilben in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2965 2 10. Teilt sie die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass nicht nur die Polizeischüler, sondern auch die restlichen Polizeibeschäftigten vom Standort hätten ferngehalten werden müssen? 08. 11. 2017 Wolle AfD B e g r ü n d u n g Seit einiger Zeit häufen sich in der Presse die Meldungen über eine bundesweite Zunahme von Infektionen durch Krätzemilben. Spätestens seit der Schließung der Hochschule der Polizei in Bruchsal wegen mehrerer Fälle von Krätzemilben ist dieses Problem auch in Baden-Württemberg offenkundig. Diese Kleine Anfrage soll die Entwicklung von Infektionen durch Krätzemilben in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Allgemeinen sowie die Hintergründe des Falls in der Polizeischule in Bruchsal im Speziellen beleuchten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 Nr. 51-0141.5-016/2965 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele meldepflichtige Fälle von Infektionen durch Krätzemilben hat es seit 2015 in Baden-Württemberg gegeben? 2. Welche Einrichtungen waren jeweils davon betroffen? 3. Wie viele Personen waren jeweils davon betroffen? Weder für Krätze (Skabies) noch für den Nachweis von Skabiesmilben besteht in Deutschland eine Meldepflicht nach §§ 6,7 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Vielmehr bestehen Benachrichtigungspflichten – für Leiter von Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten , Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen sowie – seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 17. Juli 2017 für Leiter von volloder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, sonstigen Massenunterkünften , Justizvollzugsanstalten sowie ambulanten Pflegediensten und Unternehmen. Die Leiter der oben genannten Einrichtungen haben das zuständige Gesundheits - amt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine in der Einrichtung tätige, betreute oder untergebrachte Person an Skabies erkrankt ist oder bei ihr der Verdacht besteht, dass sie an Skabies erkrankt ist. Diese Benachrichtigungen an die Gesundheitsämter werden nicht zusammengeführt, sodass der Landesregierung keine Daten bezüglich der Skabies-Fälle im Land vorliegen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2965 4. Was waren jeweils die Ursachen für die Infektion? Krätze wird durch eine Infektion mit Krätzmilben (Skabiesmilben) verursacht. 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Entwicklung von nicht-meldepflichtigen Fällen von Infektionen durch Krätzemilben in dem Zeitraum seit 2015 vor? 6. Sieht die Landesregierung eine Tendenz in der Entwicklung von Infektionen durch Krätzemilben in Baden-Württemberg? Skabies ist weltweit eine häufige Hauterkrankung, vor allem in Entwicklungsländern . Aufgrund der fehlenden Meldepflicht für Skabies liegen der Landesregierung keine Daten bezüglich der Anzahl der Skabies-Fälle vor. Auf der Grundlage der aus den Daten des Arzneimittelreports ersichtlichen Zunahme der verordneten Arzneimittel gegen Skabies lässt sich jedoch ableiten, dass die Zahl der Infektionen in den letzten Jahren gestiegen ist. Ein erhöhtes Risiko für Ausbrüche besteht in Einrichtungen, in denen viele Menschen eng zusammenleben . Altersheime sind besonders betroffen, weil ältere Menschen aufgrund von medikamenten- oder altersinduzierter Immunsuppression leichter an Skabies erkranken und weil es im Rahmen der Pflegemaßnahmen zu häufigeren und längeren Kontakten kommt. 7. Welche Maßnahmen plant sie im Fall einer steigenden Tendenz dagegen zu ergreifen ? Die Einführung der neuen Anzeigepflichten seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 17. Juli 2017 ermöglicht es dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt noch besser, beim Auftreten von Skabies die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einer Ausbreitung der Krankheit vorzubeugen. 8. Um welche Form der Krätze hat es sich bei der Infektion in der Polizeischule von Bruchsal gehandelt? Bei den Erkrankten lag die gewöhnliche Form der Krätze vor. 9. Welche Erkenntnisse liegen über den Infektionsweg in Bruchsal vor? Die Infektion erfolgte im privaten Umfeld. Da die Diagnose durch den Hausarzt nicht rechtzeitig gestellt wurde, kam es zu Ansteckungen von anderen Polizeischülerinnen und -schülern. Weitere Angaben können aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht gemacht werden. 10. Teilt sie die Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass nicht nur die Polizeischüler, sondern auch die restlichen Polizeibeschäftigten vom Stand - ort hätten ferngehalten werden müssen? Nach Bekanntwerden der Infektion wurden von der Standortleitung in Abstimmung mit dem Polizeiärztlichen Dienst, dem Gesundheitsamt des Landratsamts Karlsruhe und der Schule unverzüglich alle für eine effiziente Eindämmung erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Eine Räumung des gesamten Standortes war nicht erforderlich. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drucksache 16/2898 wird ergänzend verwiesen. Lucha Minister für Soziales und Integration