Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2966 08. 11. 2017 1Eingegangen: 08. 11. 2017 / Ausgegeben: 19. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist die absolute und relative Häufigkeit der Herkunft (Deutschland, EU, Staaten außerhalb der EU) der an den Universitäten des Landes Baden-Württemberg immatrikulierten Medizinstudenten, der im Land approbierten Ärzte, der im Land niedergelassenen Ärzte und der im Land an Krankenhäusern beschäftigten Ärzte (Aufstellung in Form einer Tabelle erwünscht)? 2. Was ist die absolute und relative Häufigkeit der Schüler im Land, die durch die Erlangung der Hochschulreife den für die Aufnahme eines Medizinstudiums erforderlichen Numerus Clausus erreichen und wie haben sich die Häufigkeiten in den letzten fünf Jahren entwickelt? 3. Welche Zugangsbarrieren (z. B. Quoten) gibt es bei der Vergabe von Studienplätzen im Land an Ausländer aus der EU und aus Staaten außerhalb der EU? 4. Wie wird gewährleistet, dass die an den Universitäten des Landes immatrikulierten Medizinstudenten aus dem Ausland deutsche Sprachkompetenzen erwerben , die eine der besonderen Arzt-Patienten-Beziehung gerecht werdende Kommunikation ermöglichen? 5. Wie bewertet die Regierung eine Senkung des Numerus Clausus für das Fach Medizin und das damit verbundene Ziel, mehr deutschen Schülern mit relativ hoher Sprachkompetenz Zugang zum Medizinstudium zu ermöglichen? 6. Wie gedenkt die Regierung dem Talentschwund entgegenzuwirken, der in Staaten stattfindet, in denen Medizinstudenten und medizinisches Fachpersonal vor allem zur Verbesserung ihrer Einkommenssituation nach Baden-Württemberg auswandern? 06. 11. 2017 Sänze AfD Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Anreize für Mediziner aus dem In- und Ausland Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 2 B e g r ü n d u n g Diese Kleine Anfrage will eruieren, welche Möglichkeiten bestehen, die Beschränkungen und Anreize für ein Medizinstudium von In- und Ausländern so zu gestalten, dass einerseits die werdenden Ärzte die deutschen Sprachkompetenzen erlangen, die eine der besonderen Arzt-Patienten-Beziehung gerecht werdende Kommunikation ermöglichen und dass andererseits dem Talentschwund entgegengewirkt wird, der in Staaten stattfindet, in denen Medizinstudenten und medizinisches Fachpersonal vor allem zur Verbesserung ihrer Einkommenssituation nach Baden-Württemberg auswandern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 Nr. 42-7730.000/113/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist die absolute und relative Häufigkeit der Herkunft (Deutschland, EU, Staaten außerhalb der EU) der an den Universitäten des Landes Baden-Württemberg immatrikulierten Medizinstudenten, der im Land approbierten Ärzte, der im Land niedergelassenen Ärzte und der im Land an Krankenhäusern beschäftigten Ärzte (Aufstellung in Form einer Tabelle erwünscht)? Insgesamt waren im Wintersemester 2016/2017 15.363 Studierende in den Be - reichen Humanmedizin und Zahnmedizin eingeschrieben. Hiervon haben ca. 85 % die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Medizinstudierenden aus dem EU-Ausland beträgt insgesamt 5,4 %. Internationale Studierende aus Nicht-EU- Staaten machen 9,2 % aller Medizin-Studierenden aus. Nur etwas mehr als 1 % der ausländischen Medizinstudierenden sind Bildungsinländer (Nichtdeutsche mit Abitur in Deutschland). (Die aufgeführten Werte sind gerundet.) 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 In Baden-Württemberg sind insgesamt 48.606 Ärztinnen/Ärzte berufstätig (Stand 31. Dezember 2016). Ausgehend von der oben genannten Zahl untergliedert sich der Anteil der ausländischen Ärztinnen/Ärzte wie folgt: 7DEHOOH (LQJHVFKULHEHQH 6WXGLHUHQGH LQ GHQ 6WXGLHQEHUHLFKHQ +XPDQPHGL]LQ XQG =DKQPHGL]LQ DQ EDGHQ ZUWWHPEHUJLVFKHQ 8QLYHUVLWlWHQ LP :LQWHUVHPHVWHU QDFK +HUNXQIW DEVROXWH XQG UHODWLYH =DKOHQ 'HXWVFKH 6WXGLH UHQGH %LOGXQJV LQOlQGHU DXV (8 6WDDWHQ %LOGXQJV LQOlQGHU DXV GHQ 1LFKW (8 6WDDWHQ %LOGXQJV DXVOlQGHU DXV GHQ (8 6WDDWHQ %LOGXQJV DXVOlQGHU DXV GHQ 1LFKW (8 6WDDWHQ *HVDPW ]DKO GHU 0HGL]LQ VWXGLH UHQGHQ +XPDQ PHGL]LQ $Q ]DKO LQ )UHLEXUJ $Q]DKO LQ +HLGHOEHUJ $Q]DKO LQ 7ELQJHQ $Q]DKO LQ 8OP $Q]DKO LQ =DKQPHGL]LQ $Q ]DKO LQ )UHLEXUJ $Q]DKO LQ +HLGHOEHUJ $Q]DKO LQ 7ELQJHQ $Q]DKO LQ 8OP $Q]DKO LQ *HVDPW $Q ]DKO LQ +DXSWK|UHU RKQH %HXUODXEWH XQG ([PDWULNXOLHUWH HLQVFKOLH‰OLFK 3URPRYLHUHQGH 4XHOOH 6WDWLVWLVFKHV /DQGHVDPW %DGHQ :UWWHPEHUJ 6WXGLHUHQGHQVWDWLVWLN Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 4 In Baden-Württemberg sind insgesamt 24.522 Ärztinnen/Ärzte im Krankenhaus beschäftigt. Ausgehend von der genannten Zahl untergliedert sich der Anteil der ausländischen Ärztinnen/Ärzte wie folgt: +HUNXQIWVODQG $SSURELHUWH DXVOlQGLVFKH bU]WLQQHQ bU]WH LQVJHVDPW LQ %D: $Q]DKO UHODWLYH =DKO ]XU *HVDPW ]DKO LQ (XURSlLVFKH 8QLRQ hEULJHV (XURSD 1RUZH JHQ 5XVVODQG 6FKZHL] 6HUEHQ HKHP -XJRVOD ZLHQ 7UNHL 8NUDLQH $IULND $PHULND $VLHQ $XVWUDOLHQ 2]HDQLHQ 6RQVWLJH LQVJHVDPW *HVDPW +HUNXQIWVODQG LP .UDQNHQKDXV %HVFKlIWLJWH $Q]DKO UHODWLYH =DKO ]XU *HVDPW ]DKO LQ (XURSlLVFKH 8QLRQ hEULJHV (XURSD 1RUZHJHQ 5XVVODQG 6FKZHL] 6HUELHQ HKHP -XJRVODZLHQ 7UNHL 8NUDLQH $IULND $PHULND $VLHQ $XVWUDOLHQ 2]HDQLHQ 6RQVWLJH LQVJHVDPW *HVDPW 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 Von den in Baden-Württemberg insgesamt berufstätigen Ärztinnen/Ärzte sind 15.612 niedergelassen. Eine Auskunft über die relative und absolute Anzahl der niedergelassenen Ärzte gegliedert nach dem Herkunftsland ist laut Auskunft der Landesärztekammer Baden-Württemberg nur unter großem zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich und daher innerhalb der vorgegebenen kurzen Frist nicht realisierbar. Die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte gegliedert nach relativer und absoluter Anzahl je Herkunftsland lässt sich auch nicht aus der Differenz zwischen der Anzahl der berufstätigen Ärztinnen/Ärzte zu den in den Krankenhäusern Beschäftigten ermitteln, da es im nicht stationären Bereich auch ärztliche Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis gibt, beispielsweise in Arztpraxen oder in Pharmafirmen. 2. Was ist die absolute und relative Häufigkeit der Schüler im Land, die durch die Erlangung der Hochschulreife den für die Aufnahme eines Medizinstudiums erforderlichen Numerus Clausus erreichen und wie haben sich die Häufigkeiten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Oftmals wird angenommen, dass mit dem Numerus Clausus eine Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung festgesetzt werde, jenseits derer das gewünschte Fach nicht mehr studiert werden darf. Der so genannte Numerus Clausus besagt jedoch lediglich, dass in einem Studiengang eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, die jährlich nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien berechnet wird, zur Verfügung steht. Hiervon zu unterscheiden sind die Auswahlgrenzen, die Auskunft darüber geben, mit welcher Verfahrensnote oder Anzahl an Wartesemestern in einem bestimmten Zulassungsverfahren und in einer bestimmten Quote noch eine Zulassung möglich war. Diese Auswahlgrenzen ergeben sich in jedem Zulassungsverfahren aufgrund der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Verfahrenswerten neu. Sie sind daher nicht von vornherein bestimmbar und können sich von Zulassungsverfahren zu Zulassungsverfahren unterscheiden. Die Vergabe der Studienplätze im Studiengang Medizin erfolgt in verschiedenen Quoten nach verschiedenen Auswahlkriterien. Nur in der so genannten „Abiturbestenquote “ ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung das alleinige Auswahlkriterium. In den anderen Quoten sind neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen, bzw. in der Wartezeitquote ist die Wartezeit das Auswahlkriterium. In allen Quoten werden im Falle der Ranggleichheit weitere Kriterien hinzugezogen. In der Abiturbestenquote, in der 20 Prozent der nach Abzug der Vorabquoten für besondere Fälle zur Verfügung stehenden Plätze vergeben werden, lag die Auswahlgrenze in den letzten Jahren bei einer Durchschnittsnote von 1,0. Dies liegt an einem sehr hohen Anteil baden-württembergischer Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Medizin mit der Abiturdurchschnittsnote 1,0. In der Abiturbestenquote werden Landesquoten gebildet, sodass Bewerberinnen und Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus demselben Bundesland konkurrieren . Im Auswahlverfahren der Hochschulen, in dem 60 Prozent der nach Abzug der Vorabquoten verfügbaren Plätze vergeben werden, berücksichtigen die badenwürttembergischen Universitäten neben der Abiturnote das Ergebnis des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) sowie praktische Erfahrungen und Leistungen, wie z. B. eine einschlägige Berufsausbildung, einen einschlägigen Freiwilligendienst oder Preise bei einschlägigen Jugendwettbewerben. Durch diesen Krite - rienmix werden engagierten, geeigneten und motivierten Bewerberinnen und Bewerbern Studienplätze zur Verfügung gestellt, ohne dass allein die Abiturnote zählt. Über das Auswahlverfahren der Hochschulen können daher auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer „2“ vor dem Komma Studienplätze in Medizin erhalten . Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der erzielten Abiturdurchschnittsnoten an den öffentlichen und privaten allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien sowie den Schulen besonderer Art in den Abiturprüfungen der letzten 5 Jahre. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 6 3. Welche Zugangsbarrieren (z. B. Quoten) gibt es bei der Vergabe von Studienplätzen im Land an Ausländer aus der EU und aus Staaten außerhalb der EU? Nach § 58 des Landeshochschulgesetzes (LHG) muss, wie bei allen Studieninteressierten , die für den Studiengang erforderliche Qualifikation nachgewiesen werden . Diese für den Studiengang erforderliche Qualifikation wird durch eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 58 Absatz 2 LHG nachgewiesen. Darüber hinaus müssen die für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Das von den Studienbewerberinnen und Studienbewerbern nachzuweisende Sprachniveau wird von den Hochschulen anhand der Spracherfordernisse des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Der Nachweis erfolgt über hochschulische Sprachzertifikate, die auf den spezifischen Hochschul- und Studienkontext ausgerichtet sind; insoweit ist auch auf die Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (Beschluss der HRK vom 8. Juni 2004 und der KMK vom 25. Juni 2004 in der Fassung der HRK vom 10. November 2015 und der KMK vom 12. November 2015) hinzuweisen sowie auf den Beschluss der KMK über den „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 1995 in der Fassung vom 11./12. Dezember 2013). $Q]DKO GHU EHVWDQGHQHQ $ELWXUSUIXQJHQ DQ GHQ |IIHQWOLFKHQ XQG SULYDWHQ DOOJHPHLQ ELOGHQ GHQ XQG EHUXIOLFKHQ *\PQDVLHQ VRZLH GHQ 6FKXOHQ EHVRQGHUHU $UW GHU -DKUH ELV LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ QDFK 1RWHQ 1RWHQ $Q]DKO LQ $Q]DKO LQ $Q]DKO LQ $Q]DKO LQ $Q]DKO LQ EHVWDQGHQH 3UIXQJHQ LQVJHVDPW 4XHOOH GHU 'DWHQ 6WDWLVWLVFKHV /DQGHVDPW %DGHQ :UWWHPEHUJ DPWOLFKH 6FKXOVWDWLVWLN 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 In zulassungsbeschränkten Studiengängen sind im Zulassungsverfahren Ange - hörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union aufgrund Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Deutschen gleichgestellt. Ebenfalls gleichgestellt sind Angehörige eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, stehen für die Zulassung zum Studiengang Medizin nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Vergabeverordnung Stiftung 5 Prozent der Studienanfängerplätze zur Verfügung, die von den Hochschulen nach den Vorgaben des § 18 der Hochschulvergabeverordnung vergeben werden. 4. Wie wird gewährleistet, dass die an den Universitäten des Landes immatrikulierten Medizinstudenten aus dem Ausland deutsche Sprachkompetenzen erwerben , die eine der besonderen Arzt-Patienten-Beziehung gerecht werdende Kommunikation ermöglichen? Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen bei der Einschreibung an der Hochschule deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, in der Regel mit der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber - DSH“, dies entspricht einem Niveau von C1 (http://www.europaeischer -referenzrahmen.de). Die Medizinische Fakultät Freiburg bietet für internationale Medizinstudierende ein spezifisches Angebot für die Studieneingangsphase und insbesondere im Verlauf des 1. Studienabschnitts an. Wichtiger Bestandteil ist ein 3-wöchiger Vorbereitungskurs vor Studienbeginn, in dem die internationalen Studienanfängerinnen und Studienanfänger die medizinische Fachsprache erlernen können. Wenn im Praktischen Jahr Sprachprobleme auftreten, wird in einigen Fällen den Studierenden eine individuelle Sprachförderung vor dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich-praktisch) durch Lehrende der Lehrkrankenhäuser angeboten. Die Medizinische Fakultät Heidelberg beteiligt sich aktiv am Buddy-Programm der Universität Heidelberg, in dem Studierende aus höheren Fachsemestern den neu ankommenden internationalen Studierenden mit Rat und Tat zur Seite stehen und diese individuell von der Ankunft über die Freizeitgestaltung und den Stundenplan unterstützen und auch Sprachkompetenzen und interkultureller Austausch gefördert werden. Im HeiTiMed (Heidelberger Tutorium für Internationale Medizinstudierende) werden in einem während der ersten vier Fachsemester wöchentlich angebotenen Tutorium speziell für Studierende aus dem Ausland Unterrichtsinhalte aus Vorlesungen und Seminaren wiederholt, bei Bedarf wird auch auf außeruniversitäre Problemsituationen eingegangen. An der Medizinischen Fakultät Mannheim werden die medizinspezifischen Sprach - kompetenzen im Arzt-Patienten-Verhältnis im longitudinalen Curriculum für Kommunikative Kompetenzen gelehrt. Die Studierenden erhalten ein offenes Feedback, welches u. a. die Schauspielpatienten auch bezüglich der sprachlichen Kompetenz geben. Die Medizinische Fakultät Tübingen hat zum SS 2011 das Tandemprojekt „Interkulturelle Kommunikation“ eingeführt. Studierende aus dem Ausland bekommen im Rahmen dieses Projekts einen persönlichen Ansprechpartner/einen „Paten“ aus dem jeweiligen Semester vermittelt. Wesentliches Ziel ist die Verbesserung der allgemeinen Sprachkenntnisse. An der Medizinischen Fakultät Ulm gibt es diverse Fachsprachenkurse „Deutsch für Mediziner“ in unterschiedlichen Sprachniveaus. Zudem wird ein vorklinisches Wahlfach (mit Scheinvergabe) „Studieneinstieg für internationale Studierende“ angeboten, welches sowohl basale Kommunikationstrainings wie auch das Ein - üben eines Vortrags/Referats beinhaltet. Darüber hinaus gibt es an allen Medizinischen Fakultäten Veranstaltungen zum Erwerb von speziell auf die Arzt-Patienten-Beziehung ausgerichteten Kommunikationskompetenzen , die für alle, d. h. sowohl für internationale als auch für deutsche Studierende angeboten werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2966 8 5. Wie bewertet die Regierung eine Senkung des Numerus Clausus für das Fach Medizin und das damit verbundene Ziel, mehr deutschen Schülern mit relativ hoher Sprachkompetenz Zugang zum Medizinstudium zu ermöglichen? Wie oben zu Frage 2 dargelegt, handelt es sich beim Numerus Clausus nicht um eine starre Notengrenze, die beliebig festgesetzt werden kann. Wie unter Fragen 3 und 4 dargelegt, sind die für das Medizinstudium erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vor Studienbeginn nachzuweisen. Der Erwerb spezifischer kommunika - tiver Kompetenzen in medizinischen Berufen, insbesondere Patientengespräche, ist Gegenstand des Studiums (vgl. Frage 4). 6. Wie gedenkt die Regierung dem Talentschwund entgegenzuwirken, der in Staaten stattfindet, in denen Medizinstudenten und medizinisches Fachpersonal vor allem zur Verbesserung ihrer Einkommenssituation nach Baden-Württemberg auswandern? Es obliegt dem jeweiligen Staat, Maßnahmen zu ergreifen, um einer Abwanderung aus dem jeweiligen Staat nach Baden-Württemberg entgegenzuwirken. Der Landesregierung stehen hierzu keine hoheitlichen Befugnisse zu. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst