Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2980 10. 11. 2017 1Eingegangen: 10. 11. 2017 / Ausgegeben: 05. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Planungen bezüglich des Neubaus der Querspange bei Erbach von der B 311 zur B 30? 2. Inwiefern ist es erforderlich, den aktuellen Planfeststellungsbeschluss zu ergänzen ? 3. Wann werden die geplanten Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen sein? 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für dieses Bauvorhaben? 5. In welchem Zeitraum soll die Baumaßnahme durchgeführt werden? 6. Welche Finanzmittel werden in welcher Höhe seitens des Landes Baden-Württemberg für Ingenieurleistungen zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt? 7. Wann soll das Projekt nach gegenwärtigem Planungsstand fertiggestellt sein? 10. 11. 2017 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Bau der Querspange Erbach von der Bundesstraße (B) 311 zur B 30 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2980 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 Nr. 2-39-B311TUT-UL/169 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Planungen bezüglich des Neubaus der Querspange bei Erbach von der B 311 zur B 30? Im Mai 2017 wurde mit dem Bau des Flutpolders, mit dem Ersatzflächen für die von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Wasser- und Watvögel geschaffen werden, begonnen. Diese naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme ist dem eigentlichen Bau der Querspange vorgezogen. Weitere dieser Ausgleichsmaßnahmen folgen. Parallel zur Vorbereitung und Umsetzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wird derzeit die Ausführungsplanung für die Ingenieurbauwerke und den Straßenbau erstellt. 2. Inwiefern ist es erforderlich, den aktuellen Planfeststellungsbeschluss zu ergänzen ? Der aktuelle Planfeststellungsbeschluss ist mit Datum 6. August 2013 rechtskräftig . Im Zuge der Ausführungsplanung und der konkreten Bauvorbereitung hat sich ein zusätzlicher Bedarf zur vorübergehenden Flächeninanspruchnahme ergeben . Dies betrifft Flächen für die Zuwegung zu den Baufeldern, für Zwischenablagerungen sowie für provisorische Umfahrungen zur Vermeidung von Sperrungen wichtiger Verbindungen. Hierzu ist es erforderlich, den Planfeststellungsbeschluss zu ergänzen. Das Planfeststellungsänderungsverfahren wird derzeit vorbereitet . 3. Wann werden die geplanten Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen sein? Vor Baubeginn der Straßen- und Brückenbauarbeiten sind landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Vorarbeiten notwendig. Derzeit läuft die Planung und Umsetzung. Darüber hinaus sind Ausgleichsmaßnahmen ohne zeitlichen Vorlauf erforderlich. Diese werden parallel und nachlaufend zu den Straßen- und Brückenbauarbeiten durchgeführt. 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für dieses Bauvorhaben? Der Grunderwerb erfolgt im Rahmen von zwei getrennten Unternehmensflurbereinigungen auf den Gemarkungen Dellmensingen bzw. Donaurieden/Ersingen (alle Stadt Erbach). Angesichts der Laufzeit der Verfahren werden die für den Bau des jeweiligen Bauwerks bzw. Abschnittes erforderlichen Flächen durch vorzeitige Besitzeinweisung bereitgestellt. Gegen das Verfahren auf der Gemarkung Donaurieden liegen Einwendungen vor, die auch Einfluss auf die Bereitstellung der erforderlichen Flächen haben. 5. In welchem Zeitraum soll die Baumaßnahme durchgeführt werden? Eine vorgezogene naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme ist im Bau. Nach derzeitiger Planung kann mit den Brückenbauwerken in der zweiten Jahreshälfte 2019 begonnen werden, sofern dann die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme bereits funktionsfähig sind. Ab 2021 sollen dann die Straßenbauarbeiten folgen. Für die Straßenbauarbeiten sind rund zwei Jahre anzusetzen. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2980 6. Welche Finanzmittel werden in welcher Höhe seitens des Landes Baden-Württemberg für Ingenieurleistungen zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt? Für Ingenieurleistungen werden aus heutiger Sicht in den nächsten Jahren Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro benötigt. Eine jahresgenaue Zuordnung ist derzeit nicht möglich. 7. Wann soll das Projekt nach gegenwärtigem Planungsstand fertiggestellt sein? Aus heutiger Sicht wird mit einer Fertigstellung der Querspange im Jahr 2023 gerechnet . Hermann Minister für Verkehr