Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2985 15. 11. 2017 1Eingegangen: 15. 11. 2017 / Ausgegeben: 19. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der Überlastungsanzeigen beim ärztlichen und pflegerischen Personal der beiden Krankenhausstandorte Balingen und Albstadt im Zollernalbkreis sowie den bestehenden Pflegeheimen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (tabellarisch nach Jahren für beide Standorte sowie die vorhandenen Pflegeheime darstellen)? 2. Wie hat sich beim vorhandenen Personal an den beiden Standorten sowie den Pflegeheimen im Zollernalbkreis die Zahl der Langzeiterkrankten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 3. Wie reagieren aus ihrer Sicht die Verantwortlichen der beiden Standorte sowie der Pflegeheime auf Überstunden, die Entwicklung von Überlastungen und den damit verbundenen Langzeiterkrankungen? 4. Wie verhält sich derzeit der Anteil der prekären Beschäftigungsverhältnisse beim ärztlichen sowie pflegerischen Personal an den Krankenhäusern in Balingen und Albstadt sowie den vorhandenen Altenpflegeheimen im Zollernalbkreis (tabellarisch für beide Standorte sowie den vorhandenen Pflegeheimen in Beschäftigungszahlen sowie prozentual ausweisen)? 5. Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren an beiden Standorten sowie an den Pflegeheimstandorten im Zollernalbkreis – wie beispielsweise der betriebliche Gesundheitsschutz, das Arbeitsrecht beim Fachpersonal und den Auszubildenden einzuhalten, Sicherheit, Qualität der Ausbildung und Weiterbildung , bedarfsgerechte Personalplanungen − ergriffen, um die arbeitsrecht - liche und gesundheitliche Gesamtsituation so zu verbessern, um Abwanderungen von Ärzten und Pflegepersonal zu unterbinden? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an den Kliniken sowie den bestehenden Pflegeheimen im Zollernalbkreis – Bürgerentscheid in Klinikdebatte? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2985 2 6. Wird sie in der Frage des Zentralklinikums im Zollernalbkreis – ob zwei Stand orte erhalten bleiben sollen oder ein Zentralklinikum errichtet wird – die Verantwortlichen vor Ort unterstützen und einen Bürgerentscheid zulassen? 7. Was passiert mit dem derzeit an zwei Standorten beschäftigen Personal, wenn es nur noch ein Zentralklinikum geben sollte bzw. mit wie vielen Stellen - streichungen rechnet sie im ärztlichen wie im pflegerischen Bereich? 8. Sind ihr Erkenntnisse bekannt, wonach Pflegepersonal im Zollernalbkreis in Altenpflegeheimen Heimbewohner demütigt bzw. liegen Strafanzeigen gegen Einrichtungen im Zollernalbkreis vor? 9. Wie hoch ist der derzeitige Personalbestand an Praktikanten und ungelerntem Personal in den Altenpflegeheimen im Zollernalbkreis? 10. Werden nach ihrer Kenntnis in Pflegeheimen im Zollernalbkreis alle Hygienemaßnamen bei Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA)-Patienten eingehalten (tabellarisch die Anzahl der registrierten Fälle der letzten drei Jahre für alle Pflegeheime und die Kliniken aufschlüsseln)? 09. 11. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Nach Einschätzung des Fragestellers gibt es seit Jahren keinen verbindlichen Personalschlüssel . Auch macht den Bürgern im Zollernalbkreis die Schließung der beiden Standorte Sorgen. In der Klinikdebatte um ein Zentralklinikum soll erfragt werden, ob die Landesregierung mehr direkte Demokratie zulässt und den Verantwortlichen vor Ort einen Bürgerentscheid zubilligt, um die Situation in der Bevölkerung zu befrieden. Auch soll erfragt werden, was mit dem Personal geschieht, wenn nur noch ein Zentralklinikum übrig ist. Am Montag 6. November 2017 berichtete RTL in der Sendung „Extra“, dass in einem Pflegeheim des Deutschen Roten Kreuzes in Mühlheim am Main in der Nähe von Frankfurt am Main Miss - handlungen an alten Menschen vorgenommen werden. Es soll herausgefunden werden, ob der Landesregierung ähnliche Vorfälle im Zollernalbkreis bekannt sind. Auch ist nach Einschätzung des Fragestellers eine Ursache der Vorfälle von Misshandlungen im Pflegeheim des DRK in Mühlheim im August 2017, dass ungelerntes und ungeeignetes Personal in dieser Einrichtung beschäftigt wird und die Hygienemaßnahmen bei MRSA-Bewohnern missachtet werden – so wird es in der Ausstrahlung dem Zuhörer geschildert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2985 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 Nr. 52-0141.5/16/2985 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Zahlen der Überlastungsanzeigen beim ärztlichen und pflegerischen Personal der beiden Krankenhausstandorte Balingen und Albstadt im Zollernalbkreis sowie den bestehenden Pflegeheimen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (tabellarisch nach Jahren für beide Standorte sowie die vorhandenen Pflegeheime darstellen)? Zu Überlastungsanzeigen bei Pflegeheimen liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Daten vor. 2. Wie hat sich beim vorhandenen Personal an den beiden Standorten sowie den Pflegeheimen im Zollernalbkreis die Zahl der Langzeiterkrankten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Zu Langzeiterkrankten bei Pflegeheimen liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Daten vor. hEHUODVWXQJVDQ]HLJHQ EHL GHQ .UDQNHQKlXVHUQ =ROOHUQDOE .OLQLNXP -DKU $OEVWDGW %DOLQJHQ +HFKLQJHQ -DKU $OEVWDGW %DOLQJHQ +HFKLQJHQ /DQJ]HLWHUNUDQNWH EHL GHQ .UDQNHQKlXVHUQ =ROOHUQDOE .OLQLNXP -DKU $Q]DKO 0LWDUEHLWHU RKQH (QWJHOWIRUW]DKOXQJ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2985 4 3. Wie reagieren aus ihrer Sicht die Verantwortlichen der beiden Standorte sowie der Pflegeheime auf Überstunden, die Entwicklung von Überlastungen und den damit verbundenen Langzeiterkrankungen? Nach Angaben des Zollernalb Klinikums gibt es bezüglich Überstunden eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeiten, welche eine Flexibilität bei Belegungsschwankungen erlaubt sowie die Grenzen definiert. Möglichkeiten zum Abbau der Überstunden bzw. Auszahlung sind darin ebenfalls geregelt. In belegungsschwachen Zeiten werden Betten oder sogar ganze Stationen geschlossen, um einen Abbau von Überstunden zu ermöglichen. Eingehende Überlastungsanzeigen werden beim Zollernalb Klinikum erfasst und regelmäßig ausgewertet. In Gesprächen mit der Pflegedirektion/Pflegedienstleitung oder den Chefärzten werden in Abhängigkeit von den Ursachen Maßnahmen entwickelt, um eine Überlastungssituation künftig zu verhindern. Im Zollernalb Klinikum gibt es eine gesetzliche Betriebsärztliche Versorgung der Beschäftigten inklusive eines Wiedereingliederungsmanagements. Bei Langzeiterkrankungen ohne Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erfolgen beim Zollernalb Klinikum befristete Nachbesetzungen der betreffenden Stellen, um einer Überlastung des Personals entgegenzuwirken. Bezüglich der Pflegeheime wird auf die Antworten zu Nr. 1 und 2 verwiesen. 4. Wie verhält sich derzeit der Anteil der prekären Beschäftigungsverhältnisse beim ärztlichen sowie pflegerischen Personal an den Krankenhäusern in Balingen und Albstadt sowie den vorhandenen Altenpflegeheimen im Zollernalbkreis (tabellarisch für beide Standorte sowie den vorhandenen Pflegeheimen in Beschäftigungszahlen sowie prozentual ausweisen)? Das Zollernalb Klinikum ist als Einrichtung des öffentlichen Dienstes an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD VKA – Kommunen) bzw. im ärzt - lichen Bereich an den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) gebunden. Alle Arbeitsverhältnisse beruhen darauf. Bezüglich der Altenpflegeheime liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Daten vor. 5. Welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren an beiden Standorten sowie an den Pflegeheimstandorten im Zollernalbkreis – wie beispielsweise der betriebliche Gesundheitsschutz, das Arbeitsrecht beim Fachpersonal und den Auszubildenden einzuhalten, Sicherheit, Qualität der Ausbildung und Weiterbildung , bedarfsgerechte Personalplanungen – ergriffen, um die arbeitsrecht - liche und gesundheitliche Gesamtsituation so zu verbessern, um Abwanderungen von Ärzten und Pflegepersonal zu unterbinden? Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit: In den anzuwendenden Tarifverträgen (TVöD VKA – Kommunen, TV-Ärzte/ VKA) sind Maßnahmen auch hinsichtlich der Arbeitssicherheit definiert. Am Zollernalb Klinikum finden routinemäßig die geforderten Unterweisungen und Schulungen zu den verschiedenen Themen, wie u. a. Brandschutz, Arbeitsplatz - sicherheit und Unfallverhütungen statt. Gesundheitsschutz: Zusätzlich zur gesetzlichen Betriebsärztlichen Versorgung inklusive eines Wiedereingliederungsmanagements wurde eine Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) am Zollernalb Klinikum implementiert. Die BGF umfasst Angebote wie u. a. ein jährlicher Mitarbeiter-Gesundheitstag mit Themen rund um die Gesundheit , Kurse zur Raucherentwöhnung, Betriebssportgruppen und verschiedene Vorträge in Kooperationen mit den Krankenkassen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2985 Qualität der Ausbildung: Das Zollernalb Klinikum betreibt eine Gesundheits- und Krankenpflegeschule. Mit insgesamt 125 Ausbildungsplätzen zählt das Klinikum zu den bedeutendsten und größten Ausbildungsbetrieben im Zollernalbkreis. Eine Übernahme der Schülerinnen und Schüler in ein Arbeitsverhältnis erfolgt häufig über den Bedarf, um freie Stellen adäquat zu besetzen und eine langfristige Personalplanung sicherzustellen. Bezüglich der Pflegeheime liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Daten vor. 6. Wird sie in der Frage des Zentralklinikums im Zollernalbkreis – ob zwei Stand - orte erhalten bleiben sollen oder ein Zentralklinikum errichtet wird – die Verantwortlichen vor Ort unterstützen und einen Bürgerentscheid zulassen? Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt die Verantwortlichen vor Ort grundsätzlich und auch im Zollernalbkreis aktiv in der Zielsetzung, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern zu gewährleisten. Die Zulässigkeit eines Bürger - entscheids oder Bürgerbegehrens richtet sich nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften. Dem Ministerium für Soziales und Integration kommt insofern keine Entscheidungskompetenz zu. 7. Was passiert mit dem derzeit an zwei Standorten beschäftigten Personal, wenn es nur noch ein Zentralklinikum geben sollte bzw. mit wie vielen Stellen - streichungen rechnet sie im ärztlichen wie im pflegerischen Bereich? Das erstellte Gutachten von Teamplan und Ernst & Young zur Planung eines Zentralklinikums im Zollernalbkreis ermittelte einen Personalbedarf zwischen 830 und 850 Vollkräften (VK). Derzeit beträgt die VK-Zahl im Zollernalb Klinikum bei den zwei Standorten 852. Ein etwaiger Personalabbau würde aufgrund dessen lediglich minimal erfolgen, welcher im Hinblick auf natürliche Fluktuation so - zialverträglich erreichbar wäre. 8. Sind ihr Erkenntnisse bekannt, wonach Pflegepersonal im Zollernalbkreis in Altenpflegeheimen Heimbewohner demütigt bzw. liegen Strafanzeigen gegen Einrichtungen im Zollernalbkreis vor? Nach Angaben der unteren Heimaufsichtsbehörde wurde vereinzelt von Ange - hörigen in der Vergangenheit vorgebracht, dass der Verdacht bestünde, dass Bewohner gedemütigt werden. Für das Jahr 2017 ist ein Fall zu verzeichnen, in dem die Heimaufsicht die Angehörigen ermutigte, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten . 9. Wie hoch ist der derzeitige Personalbestand an Praktikanten und ungelerntem Personal in den Altenpflegeheimen im Zollernalbkreis? Dem Ministerium für Soziales und Integration liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Werden nach ihrer Kenntnis in Pflegeheimen im Zollernalbkreis alle Hygienemaßnamen bei Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA)-Patienten eingehalten (tabellarisch die Anzahl der registrierten Fälle der letzten drei Jahre für alle Pflegeheime und die Kliniken aufschlüsseln)? Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes wurden aus dem Zollernalbkreis im Jahr 2015 zwei Fälle von invasiven MRSA-Erkrankungen übermittelt, im Jahr 2016 fünf Fälle und bis zum Stichtag 20. November 2017 bislang drei Fälle. Zu keiner dieser Einzelfallmeldungen liegen Angaben dazu vor, ob sie im Zuge eines Aufenthalts oder einer Behandlung in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus auftraten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2985 6 Nach Angaben der unteren Heimaufsichtsbehörde sind vereinzelt MRSA-Patienten in Pflegeheimen untergebracht. Die Hygienemaßnahmen werden nach Kenntnis der Heimaufsicht eingehalten und die Pflegeeinrichtungen diesbezüglich sensibilisiert . Lucha Minister für Soziales und Integration