Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2986 15. 11. 2017 1Eingegangen: 15. 11. 2017 / Ausgegeben: 04. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bäume wurden in den letzten zehn Jahren in den Landkreisen des Regierungsbezirks Tübingen gefällt (bitte nach Jahren, nach Landkreisen und Grund aufschlüsseln)? 2. Wurden nach Baumfällungen neue Bepflanzungen an dieser oder anderen Stellen durchgeführt? 3. Gab es in den vergangenen zehn Jahren Baumspenden in den genannten Landkreisen ? 4. Bei wie vielen privaten Baumfällungen in den letzten zehn Jahren wurden in den in Frage 1 genannten Landkreisen Genehmigungen erteilt unter Angabe, ob hierbei Fällungen genehmigungspflichtig waren und wie viele Baumfällungen dabei abgelehnt wurden? 5. Gab es Ausgleichszahlungen und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 6. Wann wurde letztmalig in Baden-Württemberg eine Baumzählung durchgeführt ? 7. Wann wurde die letzte Straßenbaumkontrolle im Zollernalbkreis sowie in den restlichen Landkreisen im Regierungsbezirk Tübingen durchgeführt? 8. Wie beurteilt sie derzeit den Gesundheitszustand des Baumbestands in Baden- Württemberg? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Entwicklung der Baumbestände in den Landkreisen des Regierungsbezirks Tübingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2986 2 9. Sind in nächster Zeit im Regierungsbezirk Tübingen Baumfällaktionen geplant (nach Ort, Landkreis sowie Grund der Fällungen tabellarisch aufschlüsseln)? 10. 11. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Baumschutz rückt angesichts zunehmender baulicher Verdichtung der Innenstadtgebiete verstärkt in den Fokus. Bäume erfüllen eine wichtige Funktion für alle Städte in Baden-Württemberg, aber auch im ländlichen Raum. Sie produzieren Sauerstoff, verbessern das Klima, sie filtern Staub und Schadstoffe, Lärm wird von ihnen reduziert, sie bieten Lebensraum für unterschiedlichste Tierarten und tragen zu unserer Erholung bei. Die Lebenssituation im ländlichen Raum und in den Innenstädten ist ohne Bäume undenkbar. Für die Naherholung und für das Straßenbild, aber auch in den Parkanlagen, Alleen und bestimmten Stadtteilen tragen sie in großem Maß zur Lebensqualität vor Ort bei. Der Erhalt von Bäumen ist ein berechtigtes öffentliches Interesse in jeder betroffenen Kommune. Durch Vernachlässigen , Aussetzen der Pflegeintervalle, nach Verletzungen, die durch Unachtsamkeit bei Bauvorhaben entstehen und durch eine immer weiter voranschreitende Bodenversieglung in unseren Innenstädten erkranken oder sterben Bäume ab. Dem Schutz unserer Bäume sollte im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung durch die kommunalen Behörden und Entscheidungsträger ein hoch bemessener Stellenwert eingeräumt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. Dezember 2017 Nr. 7-0141.5/ beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bäume wurden in den letzten zehn Jahren in den Landkreisen des Regierungsbezirks Tübingen gefällt (bitte nach Jahren, nach Landkreisen und Grund aufschlüsseln)? Baumfällungen können aus verschiedensten Gründen und in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen (Forst, Kommune, Privateigentümer usw.) durchgeführt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die vorliegende Anfrage nicht auf die Waldbewirtschaftung, sondern die Entwicklung der Baumbestände in Siedlungsgebieten und in der freien Landschaft bezieht. Statistiken zu diesen Baumbeständen werden nicht geführt. 2. Wurden nach Baumfällungen neue Bepflanzungen an dieser oder anderen Stellen durchgeführt? 3. Gab es in den vergangenen zehn Jahren Baumspenden in den genannten Landkreisen ? Zu neuen Bepflanzungen nach Baumfällungen und zu Baumspenden liegen keine offiziellen Zahlen vor und wären auch nicht mit vertretbarem Aufwand zu erheben . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2986 4. Bei wie vielen privaten Baumfällungen in den letzten zehn Jahren wurden in den in Frage 1 genannten Landkreisen Genehmigungen erteilt unter Angabe, ob hierbei Fällungen genehmigungspflichtig waren und wie viele Baumfällungen dabei abgelehnt wurden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor, diese lassen sich auch nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln. 5. Gab es Ausgleichszahlungen und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Im Rahmen der Förderung Baumschnitt-Streuobst gab es Zahlungen für die fachgerechte Baumpflege. Damit wird der fachgerechte Schnitt zur Erhaltung von Streuobstbäumen unterstützt. Zwischen 2015 und 2020 werden zweimal 15 Euro je beantragtem Baum ausbezahlt. Anträge zur Auszahlung sind jährlich zu stellen, eine Übersicht zur Antragslage im Regierungsbezirk liefert beigefügte Tabelle. Tabelle: Antragslage nach Kreisen, Stand: Januar 2016 Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Statistiken zu etwaigen weiteren Ausgleichszahlungen vor. 6. Wann wurde letztmalig in Baden-Württemberg eine Baumzählung durchgeführt ? Generelle Baumzählungen haben in Baden-Württemberg bislang nicht stattgefunden . Im Jahr 1965 fand die letzte Obstbaumzählung statt. Die aktuellsten Daten stammen aus der Streuobsterhebung (2009), bei der man die Laserscan Befliegung des Landes aus den Jahren 2000 bis 2005 auswertete. Laut dieser Untersuchung gab es in Baden-Württemberg auf 116.000 Hektar etwa 9,3 Millionen Streuobstbäume. 7. Wann wurde die letzte Straßenbaumkontrolle im Zollernalbkreis sowie in den restlichen Landkreisen im Regierungsbezirk Tübingen durchgeführt? Im Zollernalbkreis, wie auch in den weiteren Landkreisen im Regierungsbezirk Tübingen, werden zweimal im Jahr Baumschauen durchgeführt. Einmal im belaubten Zustand und einmal im unbelaubten Zustand. 5HJLHUXQJVEH]LUN .UHLV $Q]DKO $QWUlJH $Q]DKO 6WUHXREVWElXPH 7ELQJHQ %LEHUDFK 6WDGW 8OP =ROOHUQDOENUHLV %RGHQVHHNUHLV 5HXWOLQJHQ 5DYHQVEXUJ 6LJPDULQJHQ 7ELQJHQ $OE 'RQDX .UHLV JHVDPW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2986 4 8. Wie beurteilt sie derzeit den Gesundheitszustand des Baumbestands in Baden- Württemberg? Hierzu lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. Für den Forst sei auf den Waldzustandsbericht 2017 der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden -Württemberg (FVA) verwiesen. Im Hinblick auf Streuobstbäume war das Ergebnis der unter Ziffer 6 genannten Streuobsterhebung (2009), dass fast 80 Prozent der Streuobstbäume nicht oder unregelmäßig geschnitten werden. Der auch dadurch zunehmende Mistelbefall kann die Baumgesundheit nachteilig beeinflussen. Der Gesundheitszustand von sonstigen Bäumen außerhalb des Waldes , etwa in Privatgärten oder kommunalen Grünanlagen, wird nicht systematisch erhoben. 9. Sind in nächster Zeit im Regierungsbezirk Tübingen Baumfällaktionen geplant (nach Ort, Landkreis sowie Grund der Fällungen tabellarisch aufschlüsseln)? Baumfällungen können aus verschiedensten Gründen und in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen (Forst, Kommune, Privateigentümer usw.) durchgeführt werden. Statistiken hierüber werden im Allgemeinen nicht geführt und liegen der Landesregierung auch nicht vor. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft