Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3007 15. 11. 2017 1Eingegangen: 15. 11. 2017 / Ausgegeben: 05. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Projekte bei der Sanierung sowie beim Aus- und Neubau von Landesstraßen und bei der Förderung kommunaler Straßenbauprojekte nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)? 2. Welche finanziellen Mittel des Landes fließen voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 in die Straßeninfrastruktur im Landkreis Schwäbisch Hall (bitte differenziert nach Mitteln für den Aus- und Neubau sowie Mitteln für die Straßensanierung)? 3. Welche finanziellen Mittel des Landes fließen voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 in die Straßeninfrastruktur im Hohenlohekreis (bitte differenziert nach Mitteln für den Aus- und Neubau sowie Mitteln für die Straßensanierung )? 4. Welche kommunalen Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis sollen in den Jahren 2018 und 2019 ausgebaut und neu gebaut werden? 5. Welche kommunalen Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis sollen in den Jahren 2018 und 2019 saniert werden? 6. Welche Baumaßnahmen sind bezüglich Landes- und Bundesstraßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis in den Jahren 2018 und 2019 geplant? 7. Welche Landes- und Bundesstraßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis sollen in den Jahren 2018 und 2019 saniert werden? Kleine Anfrage der Abg. Jutta Niemann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Straßeninfrastruktur im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis – Priorisierung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3007 2 8. Welche Fördermöglichkeiten des Landes gibt es für die Wiederherstellung der Brücke in Wilhelmsglück auf der Kreisstraße 2596, die seit Januar 2015 wegen Baufälligkeit für Kraftfahrzeuge gesperrt ist und bei deren Sanierung es sich aufgrund ihres Zustands wohl um einen Ersatzbau handeln würde? 15. 11. 2017 Niemann GRÜNE B e g r ü n d u n g Im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis gibt es nach Ansicht der jeweiligen Landratsämter Straßen, die gebaut werden müssen und Straßen, die sanierungsbedürftig sind. Diese wurden von den Landratsämtern beim Regierungspräsidium angemeldet. Aus diesem Grund ist es von Interesse, wie die Priorisierung der Straßen in Bezug auf den Bau- und Sanierungsbedarf abläuft und welche Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis letztlich mit den finanziellen Mitteln bzw. finanzieller Förderung des Landes gebaut oder saniert werden können. Die Erneuerung der Brücke in Wilhelmsglück auf der Kreisstraße 2596 wurde Mitte 2016 im Schwäbisch Haller Kreistag beschlossen, konnte dann jedoch aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Hier hofft das Landratsamt Schwäbisch Hall auf eine Förderung des Landes, damit im nächsten Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 Nr. 2-3945.40-10/56 beantwortet das Minis terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Projekte bei der Sanierung sowie beim Aus- und Neubau von Landesstraßen und bei der Förderung kommunaler Straßenbauprojekte nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)? Bei der Sanierung von Landesstraßen richten sich die Regierungspräsidien nach dem aktuellen Erhaltungsmanagement für den Zeitraum 2017 bis 2020 (http://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/planung-bau-erhalt -und-sanierung/erhaltung/). Dringend erforderliche Zusatzmaßnahmen (z. B. Hochwasserschäden, notwendige Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit) werden berücksichtigt. Die Erstellung des Erhaltungsmanagements basiert auf der alle vier Jahre stattfindenden Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Landstraßen. Die im Erhaltungsmanagement enthaltenen Abschnitte werden zu 80 % nach dem Substanzwert und zu 20 % nach dem Gebrauchswert priorisiert. Beide Werte werden im Zuge der ZEB ermittelt. In den Substanzwert fließen neben der Längsund Querebenheit auch Kriterien wie Risse und Flickstellen ein. Er spiegelt den Zustand einer Straßenoberfläche wider. Der Gebrauchswert setzt sich aus der Griffigkeit der Straßenoberfläche sowie aus den Längs- und Querebenheitsmerkmalen zusammen und beschreibt vor allem die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort für die Verkehrsteilnehmer/-innen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3007 Bei Aus- und Neubaumaßnahmen setzen die Regierungspräsidien die vom Verkehrsministerium veröffentlichten Landesstraßenbauprogramme entsprechend den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen um. Im Landesstraßenbauprogramm sind die dringlichsten Maßnahmen aus dem Generalverkehrsplan bzw. aus dem daraus entwickelten „Maßnahmenplan Landesstraßen “ enthalten. Die Bewertung und Priorisierung im „Maßnahmenplan Landesstraßen “ erfolgte nach einem nutzwertanalytischen Verfahren, das gemeinsam mit der Universität Stuttgart, Institut für Straßen- und Verkehrswesen, Lehrstuhl für Straßenplanung und Straßenbau mit Hilfe einer von dort entwickelten wissenschaftlichen Begleituntersuchung durchgeführt wurde. Die Ausbaumaßnahmen wurden anhand der Mängel der bestehenden Trasse bewertet . Herangezogen wurden die Kriterien Ausbauwert (Fahrbahnbreite, Trassierungselemente ), Zustand der Straßenoberflächen, Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und die Lage in Wasserschutzgebieten. Für die Neubaumaßnahmen wurden eine Mängelanalyse der bestehenden Trasse und eine Zielanalyse der neuen Trasse durchgeführt. Für diese Zielanalyse wurden damit zusätzlich zu den Kriterien der Mängelanalyse die Kriterien Entlastung Mensch, Flächenverbrauch, Kosten, Ökologie und Verkehrsverlagerung angewendet . Alle Kriterien sind gleich gewichtet. Die Priorisierung von Maßnahmen bei der Förderung von kommunalen Straßenbauprojekten erfolgt anhand der zu Frage 4 der DS 15/7349 und Frage 2 der DS 16/2104 bereits erläuterten Kriterien: – Verkehrsbelastung – bereits gebaute Maßnahmen (für die es Unbedenklichkeitsbescheinigungen gab) – Maßnahmen, bei denen auch ein Baubeginn im aktuellen Haushaltsjahr zu erwarten ist bzw. die bewilligungsreif sind. Maßnahmen mit späterem Baubeginn sind für die folgenden Jahre vorzusehen. – Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen – Bahnübergangsbeseitigungen – oft müssen hier bestimmte Zeitfenster genutzt werden. Die BÜ-Beseitigungen dienen in besonderem Maße der Verkehrs - sicherheit. – Maßnahmen, die in besonderer Weise der Verkehrssicherheit dienen, wie z. B. die Anlage von Kreisverkehrsplätzen und Gehwegausbauten in Ortsdurchfahrten . – Im Übrigen wird der von den Regierungspräsidien übermittelten Prioritätensetzung gefolgt, die sich auch an kommunalen Schwerpunktsetzungen orientiert. Vorrang hat dabei die angestrebte zeitliche Umsetzung der Maßnahme, die eine möglichst zügige Verwendung der Fördermittel erwarten lässt. 2. Welche finanziellen Mittel des Landes fließen voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 in die Straßeninfrastruktur im Landkreis Schwäbisch Hall (bitte differenziert nach Mitteln für den Aus- und Neubau sowie Mitteln für die Straßensanierung)? 3. Welche finanziellen Mittel des Landes fließen voraussichtlich in den Jahren 2018 und 2019 in die Straßeninfrastruktur im Hohenlohekreis (bitte differenziert nach Mitteln für den Aus- und Neubau sowie Mitteln für die Straßensanierung )? Frage 2 und Frage 3 werden gemeinsam beantwortet: Der Doppelhaushalt 2018/19 liegt bisher nur im Entwurf vor und ist vom Landtag noch nicht verabschiedet. Es kann daher keine Aussage zu Mittelabflüssen in künftigen Haushaltsjahren getroffen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3007 4 4. Welche kommunalen Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis sollen in den Jahren 2018 und 2019 ausgebaut und neu gebaut werden ? Im Landkreis Schwäbisch Hall sind in den Jahren 2018 und 2019 bisher folgende Um- und Ausbau- sowie Deckenverstärkungsmaßnahmen vorgesehen: – K 2527 von Bovenzenweiler bis Abzwg. L 1005 – K 2542 von Hürden bis Elpershofen – K 2568 von Tüngental bis Otterbach – K 2568 von Otterbach bis Unterscheffach – K 2584 von Kreisgrenze bis Hohengarten – K 2585 von Mainhardt bis Rösersmühle – K 2606 von Marbächle bis KG Morbach – K 2622 von Unterfischach bis Engelhofen – K 2664 Ausbau OD Lendsiedel – K 2675 von Kreisgrenze bis Marbächle – K 2674 – K 2678 von Kreisel Neustädtlein bis Gewerbegebiet Weitere Um- und Ausbaumaßnahmen werden ggfs. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 festgelegt. Im Hohenlohekreis sind in den Jahren 2018 und 2019 bisher folgende Um- und Ausbau- sowie Deckenverstärkungsmaßnahmen vorgesehen: – K 2342 von Waldbach bis zur Kreisgrenze – K 2356 von Neuenstein bis zur L 1036 Maßnahmen an Straßen in der Baulast von Städten und Gemeinden wurden aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht erhoben. 5. Welche kommunalen Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohen - lohekreis sollen in den Jahren 2018 und 2019 saniert werden? Im Landkreis Schwäbisch Hall sind im Jahr 2018 bisher folgende Fahrbahndeckenerneuerungen und Sanierungsmaßnahmen vorgesehen: – K 2530/34 von der L 1036 bis Billingsbach – K 2542 von Hessenau bis Elpershofen – K 2550 von OD Steinkirchen bis Abzweig K 2548 – K 2598 von Gschlachtenbretzingen bis zur L 1055 – K 2601 von Sulzdorf bis Matheshörlebach – K 2615 von Mittelrot bis Michelbächle Weitere Sanierungsmaßnahmen werden ggfs. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 festgelegt. Der Hohenlohekreis beabsichtigt in den Jahren 2018/19 im Rahmen seines Fahrbahndeckenprogramms folgende Streckenabschnitte zu sanieren: – K 2321, 2. Abschnitt Berlichingen – Rossach, freie Strecke, 1,2 km – K 2342, OD Rappach, 0,6 km – K 2355, OD Eschelbach, 0,4 km – K 2363, OD Beltersrot, 0,4 km 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3007 – K 2373, Haag – Künsbach, freie Strecke, 1,0 km – K 2384, Unterohrn – Ohrnberg, Oberflächenbehandlung, 5,5 km Weitere Fahrbahndeckenarbeiten stehen in der Abstimmung. Maßnahmen an Straßen in der Baulast von Städten und Gemeinden wurden aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht erhoben. 6. Welche Baumaßnahmen sind bezüglich Landes- und Bundesstraßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis in den Jahren 2018 und 2019 geplant? Im Landkreis Schwäbisch Hall sind folgende Maßnahmen geplant: – B 19, Weilertunnel in Schwäbisch Hall – B 39, Radweg zwischen Finsterrot und Ammertsweiler – L 1050, Ausbau zwischen Wielandsweiler und Hütten (Reststück) Im Landkreis Hohenlohe sind folgende Maßnahmen geplant: – L 515, OD Unterginsbach inkl. Stützmauer – L 1020, Ersatzneubau der Rissbachbrücke bei Ailringen – L 1048, Beseitigung Hangrutschung bei Orendelsall – L 1048, Beseitigung Hangrutschung bei Sindringen 7. Welche Landes- und Bundesstraßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis sollen in den Jahren 2018 und 2019 saniert werden? Aktuell werden anhand der Listen der Zustandserfassung und -bewertung unter Berücksichtigung weiterer Randbedingungen und Erfordernisse, wie z. B. Gemeinschaftsmaßnahmen mit Kommunen, die Bauprogramme für Bundes- und Landesstraßen zusammengestellt. Welche Maßnahmen tatsächlich zur Ausfüh - rung kommen, hängt letztendlich von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab, weshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Maßnahmen benannt werden können. 8. Welche Fördermöglichkeiten des Landes gibt es für die Wiederherstellung der Brücke in Wilhelmsglück auf der Kreisstraße 2596, die seit Januar 2015 wegen Baufälligkeit für Kraftfahrzeuge gesperrt ist und bei deren Sanierung es sich aufgrund ihres Zustands wohl um einen Ersatzbau handeln würde? Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich in Abstimmung mit den kommunalen Landesbehörden im Rahmen des Kommunalen Sanierungsfonds durch einmalige Zuwendungen an den Sanierungskosten von Brückenbauwerken der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, welche in der Baulast der Landkreise und Gemeinden stehen. Die hierfür erforderliche Verwaltungsvorschrift „Kommunaler Sanierungsfonds Brücken“ befindet sich derzeit im Entwurfsstadium. Das offizielle Anhörungsverfahren der beteiligten Ressorts und der kommunalen Landesverbände ist mittlerweile abgeschlossen. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl.) findet in Kürze statt. Ziel der Zuwendung ist die Verbesserung der Infrastruktur in den Landkreisen und Gemeinden , um die Verkehrsverhältnisse im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu optimieren. Ein reiner Ersatzneubau könnte bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen hieraus gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht gemäß § 44 Landeshaushaltsordnung jedoch nicht. Hermann Minister für Verkehr