Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3014 17. 11. 2017 1Eingegangen: 17. 11. 2017 / Ausgegeben: 10. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Favorisierung des vormaligen Paketpostamts auf dem Areal an der Ehmannstraße als Interimsspielstätte für die Stuttgarter Oper? 2. Teilt sie die Auffassung diverser Architekten, dass ein langfristig nutzbares, neues Konzerthaus und eine drei-Häuser-Lösung (Staatsoper, Staatstheater, neues Konzerthaus) im Zentrum der Landeshauptstadt realisiert werden können ? 3. Und wenn nein, aufgrund welcher Faktoren nimmt sie Abstand davon, diese Lösung in Betracht zu ziehen? 4. Mit welchen Architekten, Verbänden und Initiativen steht die Landesregierung in Kontakt, um sicherzustellen, dass eine geeignete Interimsspielstätte für die Stuttgarter Oper gefunden wird? 5. Hält sie an ihrer in der Stellungnahme zu Drucksache 16/1550 formulierten Auffassung fest, dass sich die Auswahl und Untersuchung potenzieller Stand - orte für die Interimsoper an Kriterien wie „Funktionalität einschließlich Zuschauerzahl , Investitions- und Betriebskosten, Nachhaltigkeit/Nachnutzung, Akzeptanz durch das Publikum“ orientieren müssen? 6. Und wenn ja, wie bewertet sie, dass 50 Millionen Euro für eine Interimsspielstätte (Paketpostamt/Areal Ehmannstraße) aufgewendet werden, die nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Stuttgarter Oper keine Nachnutzung findet ? 7. Hat sie zwischenzeitlich haushaltspolitische Maßnahmen zur Finanzierung der Sanierung des Opernhauses eingeleitet? Kleine Anfrage der Abg. Gabriele Reich-Gutjahr FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Interimsspielstätte für die Stuttgarter Oper Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3014 2 8. Und wenn ja, in welcher Höhe? 9. Und wenn nein, aus welchen Gründen hat sie bislang davon Abstand genommen und bis wann wird sie diese einleiten? 16. 11. 2017 Reich-Gutjahr FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Diskussion um eine geeignete Interimsspielstätte für die Stuttgarter Oper hält − wie zahlreiche Medienberichte belegen − unvermindert an, scheint jedoch jetzt vor einem Abschluss zu stehen, insofern das vormalige Paketpostamt − vorgeblich auch von der Landesregierung − als Lösung favorisiert wird (Stuttgarter Zeitung vom 15. und 21. November 2017). Da sich die Landesregierung an den Sanierungskosten paritätisch beteiligt und − wie ihre Stellungnahme vom 27. Feb - ruar 2017 auf einen Antrag des Abg. Nico Weinmann (Drucksache 16/1550) dokumentiert − Wert darauf legt, dass Kriterien wie Nachhaltigkeit/Nachnutzung bei der Wahl der Interimsspielstätte berücksichtigt werden müssen, soll mit dieser Frage geklärt werden, was die Landesregierung bislang unternommen hat, um alternative , zentrumsnahe Standorte für Spielstätten mit dauerhaftem Verwendungszweck für die geplante Interimsoper zu finden. Des Weiteren soll geklärt werden, ob die Landesregierung alle Maßnahmen ergreift, um die Landeshauptstadt Stuttgart dabei zu unterstützen, eine für die Stadt kulturell wie ökonomisch besehen geeignete Lösung zu finden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 Nr. 51-7911.00-732/274/26 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Finanzministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Favorisierung des vormaligen Paketpostamts auf dem Areal an der Ehmannstraße als Interimsspielstätte für die Stuttgarter Oper? Der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater Stuttgart (WST) hat in seiner Sitzung am 27. November 2017 empfohlen, den Standort ehemaliges Paketpostamt Ehmannstraße für die weiteren Planungen der Interimsspielstätte ein - schließlich der Nebenflächen zu Grunde zu legen. Seitens des Landes sind unter anderem die Amtsspitzen des Wissenschaftsministeriums (Vorsitz der Ministerin im jährlichen Wechsel mit Oberbürgermeister Kuhn) und des Ministeriums für Finanzen als Mitglieder im Verwaltungsrat vertreten. Die Favorisierung des Interimsstandorts ehemaliges Paketpostamt Ehmannstraße wird positiv bewertet. Dieser bietet aufgrund der Untersuchungsergebnisse zu den möglichen Interimsstand - orten die größten Potenziale für eine positive Entwicklung als Spielstätte wäh rend der Sanierungsphase, insbesondere im Hinblick auf die positive Einschätzung des Potenzials und der Publikumsakzeptanz durch die WST, die Inszenierung der Spiel stätte in Verbindung mit den Freiflächen Rosensteinpark, die Lage und gute Erreichbarkeit über öffentliche Verkehrsmittel, die Betriebsabläufe der WST in Verbindung mit deren weiteren Einrichtungen, die Nähe zu Kultureinrichtungen 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3014 wie beispielsweise dem Staatlichen Naturkundemuseum oder dem Wilhelmatheater sowie das beste Kosten-/Nutzenverhältnis der untersuchten Standorte. Auch die Intendanz spricht sich für den Standort Ehmannstraße aus. 2. Teilt sie die Auffassung diverser Architekten, dass ein langfristig nutzbares, neues Konzerthaus und eine drei-Häuser-Lösung (Staatsoper, Staatstheater, neues Konzerthaus) im Zentrum der Landeshauptstadt realisiert werden können ? 3. Und wenn nein, aufgrund welcher Faktoren nimmt sie Abstand davon, diese Lösung in Betracht zu ziehen? Diese Auffassung wird nicht geteilt. Konzert- und Opernhäuser unterscheiden sich grundsätzlich in ihrer Gebäudetypologie und -struktur sowie bei den erforderlichen Nebenflächen in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Eine Realisierung dieser unterschiedlichen Nutzungen innerhalb eines Gebäudes wird für die anstehende Sanierung und Erweiterung der WST als nicht zielführend erachtet. Diese Bewertung teilt auch der Verwaltungsrat, der sich ebenfalls intensiv mit der Frage der kombinierten Nutzung befasst hatte. 4. Mit welchen Architekten, Verbänden und Initiativen steht die Landesregierung in Kontakt, um sicherzustellen, dass eine geeignete Interimsspielstätte für die Stuttgarter Oper gefunden wird? Die Untersuchungen möglicher Interimsstandorte erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, der Landeshauptstadt Stuttgart, der Denkmalpflege, den WST und dem Gutachterbüro Kunkel Consulting International. 5. Hält sie an ihrer in der Stellungnahme zu Drucksache 16/1550 formulierten Auffassung fest, dass die Auswahl und Untersuchung potenzieller Standorte für die Interimsoper an Kriterien wie „Funktionalität einschließlich Zuschauerzahl , Investitions- und Betriebskosten, Nachhaltigkeit/Nachnutzung, Akzeptanz durch das Publikum“ orientieren müssen? 6. Und wenn ja, wie bewertet sie, dass 50 Millionen Euro für eine Interimsspielstätte (Paketpostamt/Areal Ehmannstraße) aufgewendet werden, die nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an der Stuttgarter Oper keine Nachnutzung findet ? Die genannten Kriterien sind weiterhin gültig. Das ehemalige Paketpostamt Ehmannstraße soll als reine Interimsspielstätte einschließlich notwendiger Nebenflächen konzipiert werden. Die Untersuchung der möglichen Interimsstandorte hat ergeben, dass am Standort Ehmannstraße die größten Potenziale für eine positive Entwicklung als Spielstätte gegeben sind. Vor diesem Hintergrund wird die Nutzung der vorhandenen Bausubstanz, deren Abbruch im Zuge der Entwicklung des Rosensteinquartiers nach Abschluss von Stuttgart 21 zur Herstellung von Parkflächen vorgesehen ist, gegenüber einem vollständigen Neubau einer Interimsspielstätte als nachhaltiger bewertet. 7. Hat sie zwischenzeitlich haushaltspolitische Maßnahmen zur Finanzierung der Sanierung des Opernhauses eingeleitet? 8. Und wenn ja, in welcher Höhe? 9. Und wenn nein, aus welchen Gründen hat sie bislang davon Abstand genommen und bis wann wird sie diese einleiten? In den 2. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 wurde bei Kap. 1208 Tit. 770 03 eine Planungsrate in Höhe von 1,0 Mio. Euro für die Maßnahme „Stuttgart, Württembergisches Staatstheater, Modernisierung und Neustrukturierung der Württembergischen Staatstheater“ aufgenommen. Der Regierungsentwurf zum Staatshaushaltsplan 2018/19 sieht eine Erhöhung dieser Planungsrate Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3014 4 um 6,0 Mio. Euro auf insgesamt 7,0 Mio. Euro vor. Der zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und Land geschlossene Theatervertrag sieht eine hälftige Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der Finanzierung der Kosten für Baumaßnahmen der Württembergischen Staatstheater vor. Der auf das Land entfallende Finanzierungsanteil ist vorbehaltlich der Verabschiedung des Staatshaushaltplans 2018/19 somit sichergestellt. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst