Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3016 17. 11. 2017 1Eingegangen: 17. 11. 2017 / Ausgegeben: 09. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde das Landesmedienzentrum (LMZ) – und ggfs. wann − nach Aufstellung der neuen Bildungspläne durch die grün-rote Landesregierung mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet (insbesondere im Hinblick auf die Leitperspektive Medienbildung und deren Umsetzung)? 2. Haben das LMZ und die Stadt- und Kreismedienzentren im Zuge der neuen Bildungspläne neue Aufgaben erhalten? 3. Mit welchen Maßnahmen unterstützt das LMZ die Schulen bei der Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung? 4. Welche weiteren Maßnahmen sind durch das LMZ geplant, um die Schulen bei der Umsetzung der digitalen Bildung zu unterstützen? 5. Welche Angebote des LMZ werden von den Schulen in welcher Häufigkeit nachgefragt? 6. Wie ist die Zusammenarbeit des LMZ mit den Kreismedienzentren im Kompetenzverbund der Medienzentren in Baden-Württemberg gestaltet? 7. Wie bewertet sie die Ausstattung der Kreismedienzentren vor dem Hintergrund der neuen Leitperspektive Medienbildung? 8. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen gibt es für die Schulen zur Erfüllung ihrer neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Leitperspektive Medienbildung (neben dem LMZ und den Kreismedienzentren)? 15. 11. 2017 Kurtz CDU Kleine Anfrage der Abg. Sabine Kurtz CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterstützung der Medienbildung an Schulen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3016 2 B e g r ü n d u n g Im Zeitalter der Digitalisierung kommt der Medienbildung in den Schulen eine große Bedeutung zu. Denn digitale Kompetenzen sind heute auf dem Arbeitsmarkt wie auch im Alltag eine Selbstverständlichkeit. Im Bereich der digitalen Bildung sind besonders die Schulen gefragt, die Schülerinnen und Schüler auf diese Anforderungen gut vorzubereiten. In den neuen Bildungsplänen, die zum Schuljahr 2016/17 in Kraft sind, wurde in dem Zusammenhang die neue Leitperspektive Medienbildung eingeführt. Für die Unterstützung der Schulen bei der Medienbildung sind nach dem Medienzentrengesetz vom 6. Februar 2001 das Landesmedienzentrum sowie die Stadtund Kreismedienzentren zuständig, die gemeinsam den Kompetenzverbund der Medienzentren in Baden-Württemberg bilden. In diesem Kompetenzverbund arbeitet das Landesmedienzentrum mit den Stadt- und Kreismedienzentren zusammen , mit Schwerpunkt auf dem Einsatz von Medien an den Schulen. Das LMZ selbst bietet den Lehrkräften sowie Trägern der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Land medienpädagogische Beratungen, Weiterbildungsmaßnahmen und technische Unterstützung beim Medieneinsatz an. Mit dieser Kleinen Anfrage soll geklärt werden, wie das LMZ die Schulen bei der Umsetzung ihrer neuen Aufgaben in der Medienbildung unterstützt und welche Angebote die Schulen wahrnehmen. Zudem soll eruiert werden, wie die Zusammenarbeit des LMZ mit den Kreismedienzentren gestaltet ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 Nr. 53-6520.1-130/265/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde das Landesmedienzentrum (LMZ) – und ggfs. wann − nach Aufstellung der neuen Bildungspläne durch die grün-rote Landesregierung mit zusätz - lichen Mitteln ausgestattet (insbesondere im Hinblick auf die Leitperspektive Medienbildung und deren Umsetzung)? Das Landesmedienzentrum (LMZ) wurde im Hinblick auf die Leitperspektive Medienbildung und deren Umsetzung von der grün-roten Landesregierung nicht mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. In der aktuellen Legislaturperiode erhielt das LMZ eine zusätzliche Mittelzuweisung in Höhe von 750.000 Euro für die Bereitstellung von digitalen Medien auf dem Landesangebot SESAM Mediathek. Dabei soll insbesondere auch das Angebot an OER-Medien (Open Educational Resources) ausgebaut werden. Das Haushaltsbegleitgesetz 2018/2019 sieht zusätzlich eine Erhöhung der Vorwegentnahme aus der Finanzausgleichsmasse zugunsten des Landesmedienzentrums in 2018 und 2019 jeweils um 600 Tsd. Euro, ab 2020 um 300 Tsd. Euro für die Weiterentwicklung der Pädagogischen Netzwerklösungen und der SESAM-Mediathek (Bereitstellung von Schulmaterialien in elektronischer Form) mit urheberrechtlich unbedenklich nutzbaren und bildungsplankonformen Medien vor. 2. Haben das LMZ und die Stadt- und Kreismedienzentren im Zuge der neuen Bildungspläne neue Aufgaben erhalten? Die neuen Bildungspläne erfordern keine Erweiterung der Aufgaben des Landesmedienzentrums beziehungsweise der Stadt- und Kreismedienzentren. Alle Aufgaben , die der neue Bildungsplan stellt, insbesondere diejenigen im Zusammen- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3016 hang mit der Leitperspektive Medienbildung und dem Basiskurs Medienbildung in Klasse 5, werden von den bereits durch die im Medienzentrengesetz und dessen Ausführungsbestimmungen verankerten Aufgaben abgedeckt. 3. Mit welchen Maßnahmen unterstützt das LMZ die Schulen bei der Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung? Grundsätzlich unterstützt das LMZ die Schulen bei der Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung in drei Schwerpunktbereichen: Pädagogische Unterstützung Das LMZ hat ein flächendeckendes pädagogisches Unterstützungsangebot aufgebaut . In jedem Stadt- und Landkreis gibt es eine Beratungsstelle bestehend aus einem Beratertandem aus einer medienpädagogischen Beraterin bzw. einem medienpädagogischen Berater und einer Schulnetzberaterin bzw. einem -berater. Das Tandem berät die Lehrkräfte bei einem pädagogisch sinnvollen Einsatz von Medien und unterstützt die Schulen bei ihrer Medienentwicklungsplanung (MEP). Das Angebot des „MEP-online“ begleitet Schulen und Schulträger systematisch im Prozess der Medienentwicklungsplanung. Unter Berücksichtigung wichtiger Schul entwicklungsprozesse finden Beteiligte hier hilfreiche Unterstützungsins - trumente, Verfahrensweisen, Anhaltspunkte und Materialien. Einen Schwerpunkt legt das LMZ auf die Unterstützung der Grundschulen in der Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung. In den Medienzentren wurden sog. Medienpädagogische Beraterinnen und Berater Grundschule etabliert, die die Grundschulen bei der Umsetzung der Leitperspektive beraten. Darüber hinaus veröffentlicht das LMZ sowohl in gedruckter Form wie auch digital besonders geeignete Unterrichtsbeispiele für eine altersgerechte Medienbildung in Grundschulen . Außerdem stellt das LMZ den Grundschulen eine auf die Bedarfe der Grundschulen angepasste pädagogische Netzwerklösung („paedML“) mit einem umfassenden Supportangebot einschließlich Fernwartung bereit. Das LMZ hat auf seinem Medienbildungsportal „Mediaculture Online“ eine zentrale Informationsseite zur Leitperspektive Medienbildung und zum Basiskurs Medienbildung aufgebaut. Dort bietet es Lehrkräften aller Schularten einen Überblick, wie die Medienbildung in den einzelnen Fächern der Bildungspläne 2016 umgesetzt werden kann. Das LMZ stellt dort umfassende Materialien und Umsetzungsbeispiele zur Durchführung des Basiskurses Medienbildung bereit. Hierzu beteiligt sich das LMZ auch an den Fortbildungen für Lehrkräfte seitens der amtlichen Lehrerfortbildung (LFB). Einen besonderen Schwerpunkt der Medienbildung bildet im LMZ die Unterstützung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern beim Lernen über Medien, einem zentralen Anliegen der neuen Bildungspläne. Hierzu führt das LMZ im Rahmen der Angebote nach dem Amoklauf von Winnenden/Wendlingen und der „Initiative Kindermedienland“ jährlich rund 2.000 Veranstaltungen und Workshops für rund 40.000 Interessierte zu den Hintergründen und Wirkungsweisen der digitalen Medien durch. Themenbereiche sind unter anderem „Fakenews“ und „Hatespeech“, „Big Data“, Algorithmen und Datenschutz, sicherer Umgang mit Internet, Smartphone und Apps, Cybermobbing, neue Werbeformen, digitale Spiele, Extremismus im Netz sowie Robotik und Programmieren und vieles mehr. Das LMZ unterhält für Pädagoginnen und Pädagogen eine landesweite Medienpädagogische Beratungsstelle, bei der sich Ratsuchende Unterstützung bei konkreten Fragen rund um den Jugendmedienschutz sowie bei der Verankerung dieser Themen im Unterricht holen können. Weiter führte das LMZ in den vergangenen Jahren Bildungskongresse zu verschiedenen Aspekten der Digitalisierung und der Medienbildung durch. Unter anderem fanden in den vergangenen beiden Jahren zwei Kongresse zur Leitperspektive Medienbildung und zu ihrer möglichen Umsetzung im Unterricht statt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3016 4 Bereitstellung von Medien Das LMZ stellt mit der landesweit verfügbaren SESAM Mediathek den Schulen im Land kostenfrei urheberrechtlich geprüfte Medien zur Verfügung. Insgesamt sind dies derzeit über 120.000 Onlinemedien, ca. 10.000 OER-Medien, 1.500 Unterrichtsmodule und weit über 100.000 Fotos und Bilder für den Unterricht. Das LMZ hat darüber hinaus eine Bildungsplanmatrix erarbeitet, die den Lehrkräften zu den jeweiligen Bildungsplanstandards und den Schwerpunkten der Leitperspektive Medienbildung passende Medien zum kostenfreien Download anbietet . Technische Unterstützung Das LMZ bietet allen Schulen in Baden Württemberg eine pädagogische Netzwerklösung (paedML) an. Die paedML ermöglicht ein Arbeiten in pädagogischen Netzen und ist auf die pädagogischen, organisatorischen und technischen Anforderungen einer Schule abgestimmt. Diese Lösung wird kontinuierlich weiterentwickelt . Eine umfassende Unterstützung der Schulen erfolgt durch die Hotline des LMZ. 4. Welche weiteren Maßnahmen sind durch das LMZ geplant, um die Schulen bei der Umsetzung der digitalen Bildung zu unterstützen? Das LMZ wird seine Angebote kontinuierlich an die jeweiligen Bedarfe der Schulen anpassen. Als konkrete Maßnahmen sind geplant: • Ausbau eines zentralen Unterstützungsinstrumentes zur Erstellung eines Medienentwicklungsplanes im Rahmen der Schulentwicklung. Dies wird in Form eines Online-Tools mit der Möglichkeit der Anbindung an die Digitale Bildungsplattform des Landes angeboten. • Entwicklung eines Medienportfolios mit Umsetzungsvorschlägen. • Erweiterung von Umsetzungsbeispielen und Unterrichtsmodulen. • Mitarbeit an der Entwicklung und Implementierung der Digitalen Bildungsplattform . • Sichtung und pädagogische Bewertung von Apps für den unterrichtlichen Einsatz . • Bereitstellung eines Mobile Device Management (MDM), mit dessen Hilfe Schulen den Einsatz von mobilen Endgeräten steuern können. • Ausbau der Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu Themen der Medienbildung und des Jugendmedienschutzes. Hierfür entwickelt das LMZ derzeit ein Konzept für ein flächendeckendes Angebot. • Abruf-Veranstaltungen zu Themen des Pädagogischen Jugendmedienschutzes für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern. • Verstetigung der Beratungsangebote über die Medienpädagogische Beratungsstelle bzw. die Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater und Schulnetzberaterinnen und -berater in den Medienzentren. 5. Welche Angebote des LMZ werden von den Schulen in welcher Häufigkeit nachgefragt? Besonders hohe Nachfrage erzielen die Angebote zum Jugendmedienschutz mit jährlich etwa 40.000 Teilnehmenden. Die Distributionsplattform SESAM verzeichnete über 1,3 Mio. Downloads im Jahr 2016. Die pädagogische Musterlösung „paedML“ und die damit verbundene Hotline wird an über 80 Prozent der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen und ca. 60 Prozent der beruflichen Schulen genutzt. Sie gewinnt zunehmend an Bedeutung in ihrer grundschulspezifischen Version an den Grundschulen im Land. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3016 Seit vielen Jahren finden die flächendeckenden Beratungsangebote, die das LMZ gemeinsam mit den Medienzentren für alle Schulen macht, große Akzeptanz. Nicht erst seit Einführung der neuen Bildungspläne werden die Unterrichtsbeispiele intensiv nachgefragt, die Nachfrage hat sich nun aber noch einmal deutlich erhöht. Unverändert hohe Nachfrage findet das medienpädagogische Portal Mediaculture Online, das zentrale Zugangsportal des LMZ zu allen medienpädagogischen Angeboten . 6. Wie ist die Zusammenarbeit des LMZ mit den Kreismedienzentren im Kompetenzverbund der Medienzentren in Baden-Württemberg gestaltet? Die Zusammenarbeit des LMZ mit den Medienzentren wird im Medienzentrengesetz geregelt und im „Fortentwicklungspapier Medienzentren“ aus dem Jahr 2003 konkretisiert. Um diese Zusammenarbeit des LMZ mit den Medienzentren mit Leben zu füllen, finden jährlich zwei mehrtägige Tagungen sowie regelmäßige Besprechungen statt. Darüber hinaus finden regelmäßig gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zu konkreten Themen statt. Vertreter des LMZ und der Medienzentren koordinieren die Medienbeschaffung im Medienzentrenverbund. Zu wechselnden Themenschwerpunkten sowie zu bildungspolitischen Maßnahmen des Landes finden gezielte Kooperationen statt. Beispiele hierfür sind die Kooperation im Rahmen der Referenzgrundschulen oder der Medienkompetenztag und weitere Projekte im Rahmen der Landesinitiative Kindermedienland. Die Medienzentren und Beraterrinnen und Berater vor Ort unterstützen die Schulen intensiv und reflektieren deren Erkenntnisse, so dass am LMZ aus der Gesamtschau aller Landkreise Ergebnisse abgeleitet und Maßnahmen vorgeschlagen werden können. 7. Wie bewertet sie die Ausstattung der Kreismedienzentren vor dem Hintergrund der neuen Leitperspektive Medienbildung? Gemäß § 11 Medienzentrengesetz unterhalten die Stadt- und Landkreise Stadtund Kreismedienzentren. Die Ausstattung der Medienzentren obliegt somit nicht dem Land. Die Landkreise statten ihre Kreismedienzentren auf der Grundlage ihrer Haushalte aus. Dem Kultusministerium liegen keine Erkenntnisse über die Ausstattung der einzelnen Medienzentren vor. Erhebungen wurden bislang nicht durchgeführt. Festzustellen ist, dass sich die Medienzentren in ihrem Medienbestand teilweise stark unterscheiden. Hier können aktuell Unterschiede zwischen hervorragend ausgestatteten Medienzentren und schwächer ausgestatteten Medienzentren festgestellt werden. 8. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen gibt es für die Schulen zur Erfüllung ihrer neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Leitperspektive Medienbildung (neben dem LMZ und den Kreismedienzentren)? In Fortbildungen zur Implementierung der neuen Bildungspläne wurden die Leitperspektiven im Rahmen von Angeboten für ganze Kollegien und für Vertreterinnen und Vertreter aller Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung vorgestellt . Da es sich bei den Leitperspektiven um handlungsleitende Themen handelt, die nicht einem einzigen Fach zugeordnet werden, sondern übergreifend in verschiedenen Fächern behandelt werden sollen, erfolgt die Verankerung in den Fächern übergreifend und spiralcurricular. Die Lehrkräftefortbildung greift dieses Prinzip auf. In den fachspezifischen Fortbildungen zum Bildungsplan wird anhand von Beispielen aufgezeigt, wie die Leitperspektive Medienbildung in den Fächern fachintegrativ vermittelt werden können. Weiterhin gibt es fächerübergreifende Angebote der Lehrkräftefortbildung zur Nutzung digitaler Technik und Medien in der Schule mit den Schwerpunkten Me- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3016 6 dientechnik, Medienpädagogik und -didaktik, Medienerziehung mit medienethischen Anteilen und Medienrecht. Diese zentral konzipierten Fortbildungsmaßnahmen werden flächendeckend regional angeboten und unterstützen die Lehrkräfte in der Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung. Für den im Bildungsplan 2016 verankerten Basiskurs Medienbildung in Klasse 5 aller Schularten gibt es seit dem Schuljahr 2015/2016 ein regionales Fortbildungsangebot in allen Regierungspräsidien, welches auch als schulinterne Fortbildung von den Schulen abgerufen werden kann. Darüber hinaus hat das Kultusministerium im April 2016 ein Fortbildungsformat in Form eines MOOC (Massiv Open Online Course) zu den sechs Leitperspektiven aufgesetzt. Diese zusätzliche Online- Fortbildung bot allen Lehrkräften des Landes vielfältige Umsetzungsideen und modellhafte Anschauungsbeispiele auch für die Leitperspektive Medienbildung sowie Möglichkeiten der Anknüpfung im fachlichen Unterricht. Ferner sind auf der Internetseite zu den Bildungsplänen Beispielcurricula zu allen Fächern eingestellt . Durch die Initiative Kindermedienland und durch die Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen nach dem Amoklauf von Winnenden/Wendlingen fördert die Landesregierung die Medienbildung ganz grundsätzlich. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport