Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3024 17. 11. 2017 1Eingegangen: 17. 11. 2017 / Ausgegeben: 08. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, welche Stoffe derzeit im US-Depot Germersheim lagern? 2. Welche konkrete oder abstrakte Gefahr geht von diesen Stoffen für die Bevölkerung im Landkreis Karlsruhe, dem Stadtkreis Karlsruhe und dem Rhein- Neckar-Kreis aus? 3. Welche konkrete oder abstrakte Gefahr geht von diesen Stoffen für den Rheinauenwald und Oberrhein sowie für die ortsansässige Landwirtschaft aus? 4. Ist ihr bekannt, dass das US-Depot von derzeit 70 Tonnen auf 1.900 Tonnen Lagerkapazität erweitert werden soll? 5. Wie bringt sie sich in das beim Landratsamt anhängige Antragsverfahren ein? 6. Wie beurteilt sie eine Erweiterung des US-Depots gerade auch im Lichte der in unmittelbarer Nähe befindlichen Atomkraftwerk-Anlage Philippsburg? 7. Ist sie über die Pläne mit der rheinland-pfälzischen Regierung im Gespräch? 8. Erwägt sie rechtliche Schritte gegen eine Erweiterung des US-Depots? 9. Haben sich die angrenzenden Kommunen an die Landesregierung gewandt? 10. Wie informiert sie die betroffene Bevölkerung? 17. 11. 2017 Born SPD Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Lagerung giftiger Stoffe im grenznahen US-Depot Germersheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3024 2 B e g r ü n d u n g In unmittelbarer Nähe zu Baden-Württemberg werden im US-Depot Germersheim Giftstoffe gelagert. Die Eigentümerin des Depots, die US-Army, hat nun beim Landratsamt beantragt, die Lagerkapazität von 70 Tonnen auf 1.900 Tonnen zu erhöhen. Im Antrag ist unter anderem die Lagerung von 50 Tonnen sehr giftiger Stoffe bestätigt. Die rechtsrheinische Seite von Germersheim, die Region zwischen Altlußheim und Philippsburg, ist eine durch das Kernkraftwerk Philippsburg , die Zwischenlagerung brenntechnischer Elemente, die Einflugschneise des Flughafens Speyer, die Schnellbahnstrecke und auch den künftigen Konverterstandort unter mehreren Gesichtspunkten stark in Anspruch genommene Region. Es stellt sich die Frage, wie eine weitere Belastung vermieden werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 Nr. 4-8820.104.VO/328 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, welche Stoffe derzeit im US-Depot Germersheim lagern? 2. Welche konkrete oder abstrakte Gefahr geht von diesen Stoffen für die Bevölkerung im Landkreis Karlsruhe, dem Stadtkreis Karlsruhe und dem Rhein- Neckar-Kreis aus? 3. Welche konkrete oder abstrakte Gefahr geht von diesen Stoffen für den Rheinauenwald und Oberrhein sowie für die ortsansässige Landwirtschaft aus? 4. Ist ihr bekannt, dass das US-Depot von derzeit 70 Tonnen auf 1.900 Tonnen Lagerkapazität erweitert werden soll? 5. Wie bringt sie sich in das beim Landratsamt anhängige Antragsverfahren ein? 6. Wie beurteilt sie eine Erweiterung des US-Depots gerade auch im Lichte der in unmittelbarer Nähe befindlichen Atomkraftwerk-Anlage Philippsburg? 7. Ist sie über die Pläne mit der rheinland-pfälzischen Regierung im Gespräch? 8. Erwägt sie rechtliche Schritte gegen eine Erweiterung des US-Depots? 9. Haben sich die angrenzenden Kommunen an die Landesregierung gewandt? 10. Wie informiert sie die betroffene Bevölkerung? Aufgrund des Sachstands und des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 10 zusammen beantwortet: Die Landesregierung hat bisher von den Erweiterungsabsichten bezüglich des US-Depots in Germersheim und des hierzu eingeleiteten immissionsschutzrecht - lichen Genehmigungsverfahrens keine Kenntnis gehabt. Aus diesem Grunde liegen uns auch keine Informationen zu den derzeit gelagerten Stoffen in dem US- Depot und den konkreten Erweiterungsabsichten vor. Baden-württembergische Kommunen haben sich bislang nicht an die Landesregierung gewandt. Bislang bestand in der Sache kein Kontakt mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung . Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wird die Anfrage gleichwohl zum Anlass nehmen, bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung um Informationen zu dem Lager und zu der geplanten Erweiterung nachzusuchen. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen ist derzeit nicht beabsichtigt , sich in das Antragsverfahren einzubringen oder gar rechtliche Schritte zu ergreifen. Bei der immissionsschutzrechtlichen Zulassung des Lagers handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die an einem rechtskonformen Vorgehen der zuständigen rhein- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3024 land-pfälzischen Behörden Zweifel rechtfertigen würden. Eine eigene Informa - tion der betroffenen Bevölkerung ist ebenfalls nicht beabsichtigt. Unmittelbare Zuständigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft könnten lediglich hinsichtlich des Kernkraftwerks Philippsburg berührt sein. Eine Gefährdung des Kernkraftwerks Philippsburg durch eine mögliche Erweiterung des US-Depots ist jedoch nicht zu befürchten, da ein Kernkraftwerk nur betrieben werden darf, wenn gewährleistet ist, dass gefährliche Stoffe die Sicherheit der Anlage und die Handlungsfähigkeit des Personals nicht beeinträchtigen können. Dies ist im seinerzeitigen Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Philippsburg nachgewiesen worden. Auch eine Kapazitätserweiterung des Depots würde die Sicherheit des Kernkraftwerks Philippsburg nicht beeinträchtigen . Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft