Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 303 12. 07. 2016 1Eingegangen: 12. 07. 2016 / Ausgegeben: 11. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mittel stehen im Rahmen der zweiten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV II) für Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 zur Verfügung, um den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstationen voranzubringen ? 2. Wie wird bei der Vergabe dieser Mittel priorisiert? 3. Welche weiteren Mittel stehen in Baden-Württemberg für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen zur Verfügung? 4. Unter welchen Voraussetzungen käme der Bahnhof Crailsheim in der Priorisierung für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg oder bei der Vergabe anderer zur Verfügung stehender Mittel zum Zuge? 5. Unter welchen Voraussetzungen käme der Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental in der Priorisierung für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg oder bei der Vergabe anderer zur Verfügung stehender Mittel zum Zuge? 08. 07. 2016 Niemann GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Jutta Niemann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Mittel für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 303 2 B e g r ü n d u n g Die Bundesregierung stellt im Rahmen der zweiten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV II) den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) investive Mittel zur Verfügung. Diese Mittel können auch zum barriere - freien Ausbau der Verkehrsstationen in Anspruch genommen werden. Über die Priorisierung der Vorhaben und den Einsatz der Mittel entscheiden die EIU gemeinsam mit den Bundesländern. Der Bahnhof Crailsheim und der Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental als zentrale Schienenverkehrsknoten in der Region Hohenlohe sind bislang nicht barrierefrei und bislang nicht in laufenden Bahnhofsmodernisierungsprogrammen enthalten. Die grün-schwarze Regierungskoalition hat sich vorgenommen, im Rahmen einer Landesinitiative „Bahnhof der Zukunft “ (Bahnhofsmodernisierungsprogramm II) den Ausbau barrierefreier, moderner , gepflegter und sicherer Haltestellen voranzubringen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. August 2016 Nr. 32-3894.0/1230 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine An - frage wie folgt: 1. Wie viele Mittel stehen im Rahmen der zweiten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Schiene (LuFV II) für Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 zur Verfügung, um den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstationen voranzubringen ? 2. Wie wird bei der Vergabe dieser Mittel priorisiert? Zu 1. und 2.: Die der DB Station & Service AG zur Verfügung stehenden Mittel aus der LuFV lassen sich nach Mitteilung der DB nicht aufteilen in Mittel, die für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen genutzt werden, und sonstige Projekte. Die Mittel nach der LuFV stehen für Ersatzinvestitionen aller Art zur Verfügung. Werden Bahnanlagen im Rahmen solcher Ersatzinvestitionen erneuert, müssen dann auch die Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit eingehalten werden. Eine Priorisierung erfolgt insoweit nicht. 3. Welche weiteren Mittel stehen in Baden-Württemberg für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen zur Verfügung? Für den barrierefreien Umbau von verkehrswichtigen Anlagen und Einrichtungen stehen grundsätzlich Fördermittel nach dem LGVFG zur Verfügung, sodass danach beispielsweise die Aufhöhung von Bahnsteigen landesseitig mitfinanziert werden kann. Das Land engagiert sich darüber hinaus im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms , das unter anderem auf die Herstellung von Barrierefreiheit abzielt , über eine Laufzeit von 10 Jahren mit ca. 40 Mio. Euro. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 303 4. Unter welchen Voraussetzungen käme der Bahnhof Crailsheim in der Priorisierung für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg oder bei der Vergabe anderer zur Verfügung stehender Mittel zum Zuge? 5. Unter welchen Voraussetzungen käme der Bahnhof Schwäbisch Hall-Hessental in der Priorisierung für das Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg oder bei der Vergabe anderer zur Verfügung stehender Mittel zum Zuge? Zu 4. und 5.: Die Rahmenvereinbarung zum Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg wurde am 15. Mai 2009 mit einer Laufzeit von 10 Jahren unterzeichnet. Die damalige Auswahl der Bahnhöfe erfolgte unter Berücksichtigung des Bedarfs und verschiedener Bewertungsfaktoren und Kriterien wie z. B. Reisendenzahlen, Knotenfunktion, Anzahl der täglichen Zughalte, Umsteigebeziehungen, fehlende Barrierefreiheit sowie streckenbezogene und betriebliche Aspekte. Eine nachträgliche Aufnahme weiterer Bahnhöfe in das Programm ist nicht vorgesehen. Das Ministerium für Verkehr wird auf der Grundlage des Koalitionsvertrags für die laufende Legislaturperiode Gespräche mit der Deutschen Bahn über ein mögliches Bahnhofsmodernisierungsprogramm II führen. Diese werden gegenwärtig vorbereitet. Ob und unter welchen Bedingungen der Bahnhof Crailsheim hierbei Berücksichtigung finden könnte, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich besteht unabhängig vom Bahnhofsmodernisierungsprogramm auch die Möglichkeit einer Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Dazu muss das Vorhaben in ein Förderprogramm nach § 5 LGVFG aufgenommen sein. Darüber hinaus ist die Stellung eines schriftlichen Antrags nach § 2 LGVFG erforderlich, über den dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und auf der Grundlage der geltenden Förderbedingungen zu entscheiden ist. Hermann Minister für Verkehr