Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3032 25. 11. 2017 1Eingegangen: 25. 11. 2017 / Ausgegeben: 10. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was unternimmt sie im Bundesrat, damit der Anteil der zuteilungsberechtigten Eltern in Baden-Württemberg den Kinderzuschlag nach Erhalt behalten darf? 2. Was tut sie im Bundesrat, um die variable Unter- und Obergrenze so zu gestalten , dass nicht ein Euro mehr oder weniger dazu führt, dass bereits an Eltern ausbezahlte Kinderzuschläge nur einen Monat später bereits zurückbezahlt werden müssen, obwohl diese ihn für die Kinder eingesetzt haben? 3. Was tut sie, um im Bundesrat die variable Unter- und Obergrenze des Kinderzuschlags zu kippen oder allgemein in dieser Sache eine Reform anzustoßen? 23. 11. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Der Kinderzuschlag soll verhindern, dass Geringverdiener mit Kindern Hartz IV beantragen müssen. Dieser Kindergeldzuschlag dient nach Aussage der ehemaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig den Eltern, die nur geringe Einkommen beziehen. Er soll verhindern, dass Eltern mit ihren Kindern in Hartz IV abrutschen. Doch die Beantragung ist nach Auffassung des Fragestellers so komplex , dass Betroffene wie Experten daran scheitern. Politikerinnen und Politiker sehen Nachbesserungsbedarf, auch die ehemalige Familienministerin und aktuelle Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Änderungen beim Kinderzuschlag Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3032 2 Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern. Warum dann nichts passiert ist, ist dem Fragesteller unbegreiflich, da Deutschland unter allen Ländern weltweit die geringste Geburtenrate hat seit 2017. Selbst Länder wie Japan und Portugal haben Deutschland eingeholt. Auch sollte nach Auffassung des Fragestellers darüber nachgedacht werden, das Kindergeld in Höhe von 194 Euro ab 2018 und den Kinderzuschlag von 170 Euro zusammenzulegen. Dann würde ein Betrag in Höhe von 364 Euro erreicht werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 Nr. 21-0141.5-016/3032 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Was unternimmt sie im Bundesrat, damit der Anteil der zuteilungsberechtigten Eltern in Baden-Württemberg den Kinderzuschlag nach Erhalt behalten darf? 2. Was tut sie im Bundesrat, um die variable Unter- und Obergrenze so zu gestalten , dass nicht ein Euro mehr oder weniger dazu führt, dass bereits an Eltern ausbezahlte Kinderzuschläge nur einen Monat später bereits zurückbezahlt werden müssen, obwohl diese ihn für die Kinder eingesetzt haben? 3. Was tut sie, um im Bundesrat die variable Unter- und Obergrenze des Kinderzuschlags zu kippen oder allgemein in dieser Sache eine Reform anzustoßen? Zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung hat bereits bei der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 21./22. Mai 2015 dem einstimmig gefassten Beschluss aller Länder zu TOP 4.2 „Monetäre Leistungen für Familien“ zugestimmt, in welchem unter Ziffer 4.2 ausgeführt wird: „Der Kinderzuschlag ist eine effektive Leistung, um Armutsrisiken zu begegnen; zugleich setzt er Erwerbsanreize. Nach Auffassung der JFMK gilt es, den Kinderzuschlag noch wirksamer auszugestalten und insbesondere auch für Alleinerziehende besser nutzbar zu machen. Dabei sollte insbesondere geprüft werden: – die Anhebung der Höhe des Kinderzuschlages im entsprechenden Verhältnis zu den Regelsätzen des SGB II, um nicht doch auf SGB II-Leistungen angewiesen zu sein; – die Aufhebung der Höchsteinkommensgrenze zur Stärkung der Erwerbsanreize und Öffnung für weitere Kreise von Ein- und Zweielternfamilien des unteren Einkommensbereichs; – die Änderung der Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, um die Leistung für Alleinerziehende besser nutzbar zu machen sowie die Einführung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende (ähnlich dem Mehrbedarfszuschlag im SGB II).“ Die Landesregierung hat bei der JFMK am 2./3. Juni 2016 auch dem folgenden einstimmig gefassten Beschluss aller Länder zu TOP 6.2 „Weiterentwicklung des Kinderzuschlags“ zugestimmt: „1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Kinder, Jugend und Familie der Länder sind der Auffassung, dass der Kinderzuschlag bereits jetzt ein wirksames Instrument ist, um Armutsrisiken von Familien zu vermindern und zugleich Erwerbsanreize zu setzen. Damit das Potenzial des Kinderzuschlags künftig noch besser ausgeschöpft wird, muss dieser für Gruppen von Familien weiterentwickelt werden, die soziale Unterstützung 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3032 benötigen, vom Kinderzuschlag aber wegen der eng gefassten Zugangsvoraussetzungen abgeschnitten sind. 2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Kinder, Jugend und Familie der Länder bitten daher die Bundesregierung, Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags mit folgenden Ansatzpunkten vorzulegen: 2.1. Abbau von negativen Erwerbsanreizen durch den Wegfall der Höchsteinkommensgrenze 2.2. Verbesserung der Nutzbarkeit für Alleinerziehende, insbesondere durch eine Neuregelung der Anrechnung von Einkommen des Kindes/der Kinder 2.3. Prüfung, ob ein Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende ähnlich dem Mehrbedarfszuschlag im SGB II eingeführt werden kann. 3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Kinder, Jugend und Familie der Länder begrüßen die Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2016 von 140 Euro auf maximal 160 Euro im Monat. Um zu vermeiden , dass der Abstand zu den regelmäßig angepassten Regelsätzen nach dem SGB II und damit der Kreis der Kinderzuschlagsberechtigten sich ständig verringert, halten sie künftig eine regelmäßige Überprüfung der Kinderzuschlagshöhe für erforderlich. 4. Zugleich bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Kinder, Jugend und Familie der Länder die Bundesregierung, bürokratische Hürden bei der Beantragung des Kinderzuschlags systematisch zu identifizieren und Vorschläge zu ihrer Beseitigung zu erarbeiten. Hierbei sollten die Chancen der Digitalisierung genutzt werden, insbesondere durch die Erarbeitung eines interaktiven Kinderzuschlagsrechners in Verantwortung des Bundes.“ Insoweit sind der Bundesregierung die konkreten Anliegen aller Bundesländer zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die Weiterentwicklung der Familienleistungen des Bundes von der künftigen Bundesregierung geprüft werden wird. In diesem Rahmen bleibt zunächst abzuwarten , in welcher Form der Kinderzuschlag im Gesamtsystem der Familienleis - tungen aufgegriffen wird. Lucha Minister für Soziales und Integration