Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 16 / 3037 30. 11. 2017 Große Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung Stand des Windkraftausbaus in Baden-Württemberg, insbesondere in den Regionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Steht sie weiterhin zu ihren Plänen, wonach bis zum Jahr 2020 rund 10 Prozent des in Baden-Württemberg produzierten Stroms aus Windstrom erzeugt werden soll? 2. Hält sie daran fest, dass zur Erreichung des in Frage 1 genannten 10 Prozent- Ziels bis zum Jahr 2020 zusätzlich rund 1.100 bis 1.200 neue Windindustrieanlagen errichtet werden sollen? 3. Wie hoch wäre dann der voraussichtliche Gesamtbestand an Windindustrieanlagen , falls sich diese Ausbaupläne realisieren ließen? 4. Inwieweit hat das von der Bundesnetzagentur praktizierte Auktionsverfahren Einfluss auf die Realisierung der in den Fragen 1 und 2 genannten Windkraftausbauziele ? 5. Wie hoch war der Anteil des in Baden-Württemberg im Jahr 2016 erzeugten Windstroms an der gesamten Bruttostromerzeugung des Jahres 2016 in Baden- Württemberg? 6. Wie viele Windindustrieanlagen sind zum Stichtag 31. Oktober 2017 in Baden- Württemberg insgesamt in Betrieb? 7. Wie teilt sich der in Frage 6 erwähnte Gesamtbestand zum 31. Oktober 2017 auf die Standorte in den baden-württembergischen Landkreisen auf? 8. Wie viele Windindustrieanlagen des in den Fragen 6 und 7 genannten Gesamtbestands haben ihre Standorte in den von der Landesregierung als Windkraftkonzentrationszonen im ländlichen Raum ausgewählten Regionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb? Eingegangen: 30. 11. 2017 / Ausgegeben: 23. 01. 2018 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 2 9. Wie viele Windindustrieanlagen wurden im Jahr 2017 in Baden-Württemberg insgesamt bis zum 31. Oktober 2017 genehmigt? 10. Wie viele Bauanträge für Windindustrieanlagen befinden sich zum 31. Oktober 2017 insgesamt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ? 11. Wie verteilt sich der in Frage 9 genannte genehmigte Gesamtbestand an Windkraftbauanträgen auf die baden-württembergischen Landkreise und die Schwerpunktregionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb (bitte Aufstellung anfertigen mit den entsprechenden Spaltenangaben)? 12. Wie hoch ist der Gesamtbestand zum 31. Oktober 2017 der noch nicht umgesetzten Genehmigungen einschließlich des Genehmigungsüberhangs aus Vorjahren (d. h. Genehmigungen, bei denen der Bau noch nicht begonnen wurde oder bei denen der Bau im Gange ist, aber noch keine Inbetriebnahme vorliegt, Angaben bitte nach Landkreisen aufgeführt)? 13. Wie viele der zum 31. Oktober 2017 noch offenen Genehmigungen entfallen auf die Windkraftschwerpunktregionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb? 14. Müssen sich die Windkraftbetreiber der jetzt am Netz befindlichen Windindustrieanlagen nach Ablauf der auf 20 Jahre gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Nutzungsdauer bei Verlängerung der Laufzeit bzw. beim Repowering ebenfalls über das für Neuanlagen in Kraft getretene Auktionsverfahren bewerben, um eine Anschlussförderung zu erhalten? 15. Hat es im Jahr 2017 Fälle gegeben, in denen eine zuvor erteilte Genehmigung von Windkraftbauanträgen durch den Vorhabenträger an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben wurde? 16. Wie viele Monate beträgt die durchschnittliche Realisierungsdauer (Zeitraum zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme der Windindustrieanlagen) der in Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2015 in Betrieb gegangenen Anlagen? 17. Wie viele genehmigte Windkraftvorhaben befinden sich zum 31. Oktober 2017 im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, die vom Beschwerdeführer gegen den Vorhabenträger angestrengt wurden? 18. In wie vielen Fällen hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 2015 und 2016 sowie im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren erfolgreich gegen den Vorhabenträger durchgesetzt, indem der Genehmigungsbescheid unter Beendigung des Verfahrens zurückgezogen werden musste oder unter Festsetzung von zusätzlichen Nebenbestimmungen neu erlassen werden musste? 19. Wie viele genehmigte Windkraftvorhaben befinden sich zum 31. Oktober 2017 im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und wie viele davon wurden vonseiten der Beschwerdeführer eingebracht, die sich gegen Windkraftvorhaben gerichtet haben? 20. In wie vielen Fällen wurden Windkraftauseinandersetzungen in den Jahren 2015 und 2016 sowie im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 vor die badenwürttembergischen Verwaltungsgerichte gebracht, bei denen der Vorhabenträger der Beklagte war? 21. Wie viele der in den Jahren 2015 und 2016 sowie im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 gerichtsanhängigen Fälle endeten zugunsten der gegen Windkraftvorhaben klagenden Partei? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 3 22. Wie oft wurde das außergerichtliche oder das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren durch die mit Klagebefugnis ausgestatteten baden-württembergischen Naturschutzorganisationen BUND, NABU und LNV bestritten (bitte unter Nennung des Standorts und Erwähnung des Ausgangs)? 19. 11. 2017 Dr. Meuthen, Dr. Baum und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Große Anfrage verfolgt das Ziel, auf die aktuelle Situation des Windkraftausbaus in Baden-Württemberg hinzuweisen, nachdem im Zeitablauf bis heute Entwicklungen eingetreten sind, die eine Erreichung der von der Vorgängerregierung und der jetzt amtierenden Landesregierung verkündeten Ausbauziele nach Auffassung der Fragesteller als eher unrealistisch erscheinen lassen. Zu nennen ist hier insbesondere das von der Bundesnetzagentur praktizierte Auktionsverfahren, wonach bei den bisherigen Auktionen für Windkraftstandorte „on shore“ kein einziger Standort in Baden-Württemberg zum Zuge gekommen ist. Es ist aus Sicht der Fragesteller zu vermuten, dass sich an dieser Situation wenig ändert, falls diese Vergabeform auch in den Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer „Jamaika“- Koalition bestätigt wird. Ein weiterer Faktor, der das von der Landesregierung angestrebte Ausbauziel nach Einschätzung der Fragesteller beeinflusst, dürfte die von den baden-württembergischen Naturschutzverbänden geforderte „Qualitätsoffensive“ bei der Erstellung von Artenschutzgutachten sein, nachdem die im September 2017 vorgestellten Ergebnisse einer von den Naturschutzverbänden veranlassten Sonderprüfung gravierende Verstöße gegen zwingend anzuwendendes Naturschutzrecht ergeben hat. Diese Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine verschärfte Prüfung der Artenschutzgutachten dürften dazu führen, dass im Artenschutzbereich liegende Genehmigungshindernisse künftig eine noch größere Bedeutung bei der Windkraftgenehmigungspraxis haben werden. A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 16. Januar 2018 Nr. III-4516: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 Nr. 4-4516/85 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: 1. Steht sie weiterhin zu ihren Plänen, wonach bis zum Jahr 2020 rund 10 Prozent des in Baden-Württemberg produzierten Stroms aus Windstrom erzeugt werden soll? Zu 1.: Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) aus dem Jahr 2014 sieht dieses Ziel vor. Gemäß § 9 Abs. 1 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) wird das IEKK u. a. im Lichte der durch den Bundesgesetzgeber gesetzten Rahmenbedingungen bis 2019 hinsichtlich der energiepolitischen Zielsetzungen, Strategien und Maßnahmen fortgeschrieben (siehe Drucksachen 16/46 und 16/317). 2. Hält sie daran fest, dass zur Erreichung des in Frage 1 genannten 10 Prozent- Ziels bis zum Jahr 2020 zusätzlich rund 1.100 bis 1.200 neue Windindustrieanlagen errichtet werden sollen? 3. Wie hoch wäre dann der voraussichtliche Gesamtbestand an Windindustrieanlagen , falls sich diese Ausbaupläne realisieren ließen? Zu 2. und 3.: Das dem IEKK zugrundeliegende „Energieszenario 2050“ zeigt auf, dass zur Erreichung des im IEKK genannten Zieles bis 2020 eine installierte Windleistung von rund 3.500 MW erforderlich ist. Da die heutigen Anlagen eine höhere Volllaststundenzahl erreichen, genügt eine geringere installierte Windleistung. Die Anzahl der notwendigen Anlagen variiert u. a. je nach Anlagentyp und Standort. Die durchschnittliche Leistung der zugebauten Windenergieanlagen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Im IEKK wurde bis 2020 mit einer durchschnittlichen Leistung der zugebauten Anlagen von 2,5 MW pro Anlage gerechnet. In den ersten drei Quartalen 2017 lag diese durchschnittliche Leistung bereits bei über 3 MW pro Anlage. Auch in Zukunft wird mit einer ansteigenden Anlagenleistung gerechnet. 4. Inwieweit hat das von der Bundesnetzagentur praktizierte Auktionsverfahren Einfluss auf die Realisierung der in den Fragen 1 und 2 genannten Windkraftausbauziele ? Zu 4.: Nach dem Ergebnis der Ausschreibungen im Jahr 2017 ist ein ausgewogener Ausbau der Windenergie in Deutschland nicht möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gebote für Bürgerenergieanlagen in diesen Ausschreibungsrunden bereits vor der Erteilung der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgegeben werden konnten und dies die Ausschreibungsergebnisse stark beeinflusst hat. In den Ausschreibungsrunden am 1. Februar 2018 und 1. Mai 2018 ist das Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für alle Bieter erforderlich . Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für Änderungen im EEG ein, die wieder einen deutschlandweit ausgewogeneren Zubau ermöglichen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 5 5. Wie hoch war der Anteil des in Baden-Württemberg im Jahr 2016 erzeugten Windstroms an der gesamten Bruttostromerzeugung des Jahres 2016 in Baden- Württemberg? Zu 5.: Im Kalenderjahr 2016 betrug der Anteil der Windenergie in Baden-Württemberg ausweislich der vom Umweltministerium veröffentlichten Broschüre „Erneuerbare Energien in Baden-Württemberg 2016“ (https://um.baden-wuerttemberg. de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/ Publikationen/Energie/Erneuerbare_Energien_2016.pdf) 1,6 % an der Bruttostromerzeugung . Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der in 2016 erfolgte Rekordzubau bei der Windenergie erst im Folgejahr vollumfänglich zu Buche schlagen kann, wenn die Anlagen über ein volles Kalenderjahr Strom in das Netz einspeisen. Mit dem Zubau an Windenergieanlagen in den Jahren 2016 und 2017 wird sich der Anteil weiter erhöhen. 6. Wie viele Windindustrieanlagen sind zum Stichtag 31. Oktober 2017 in Baden- Württemberg insgesamt in Betrieb? Zu 6.: Nach den uns vorliegenden Informationen waren am 31. Oktober 2017 insgesamt 649 Windenergieanlagen in Baden-Württemberg in Betrieb. 7. Wie teilt sich der in Frage 6 erwähnte Gesamtbestand zum 31. Oktober 2017 auf die Standorte in den baden-württembergischen Landkreisen auf? 8. Wie viele Windindustrieanlagen des in den Fragen 6 und 7 genannten Gesamtbestands haben ihre Standorte in den von der Landesregierung als Windkraftkonzentrationszonen im ländlichen Raum ausgewählten Regionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb? Zu 7. und 8.: Die Landesregierung hat die genannten Landkreise nicht als Windkraftkonzentrationszonen oder „Schwerpunktregionen“ ausgewählt. Die Verteilung der Windenergieanlagen auf die Stadt- und Landkreise basiert vielmehr auf den Anträgen und Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Landkreise / kreisfreie Städte Landratsamt Alb-Donau-Kreis 44 Landratsamt Biberach 1 Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald 8 Landratsamt Calw 10 Landratsamt Emmendingen 11 Landratsamt Freudenstadt 17 Landratsamt Göppingen 42 Landratsamt Heidenheim 27 Landratsamt Heilbronn 20 Landratsamt Hohenlohekreis 14 Landratsamt Konstanz 3 Landratsamt Lörrach 9 Landratsamt Ludwigsburg 1 Landratsamt Main-Tauber-Kreis 133 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 6 Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 34 Landratsamt Ortenaukreis 39 Landratsamt Ostalbkreis 92 Landratsamt Ravensburg 2 Landratsamt Rems-Murr-Kreis 1 Landratsamt Reutlingen 6 Landratsamt Rottweil 20 Landratsamt Schwäbisch-Hall 64 Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis 17 Landratsamt Sigmaringen 7 Landratsamt Tuttlingen 12 Landratsamt Waldshut 2 Landratsamt Zollernalbkreis 3 Stadt Freiburg im Breisgau 5 Stadt Karlsruhe 4 Stadt Stuttgart 1 Summe 649 9. Wie viele Windindustrieanlagen wurden im Jahr 2017 in Baden-Württemberg insgesamt bis zum 31. Oktober 2017 genehmigt? Zu 9.: In Baden-Württemberg wurde bis zum 31. Oktober 2017 keine Genehmigung zum Bau von Windenergieanlagen erteilt. Bei einer älteren Anlage aus dem Jahr 2001 im Landkreis Biberach wurde der Weiterbetrieb genehmigt. 10. Wie viele Bauanträge für Windindustrieanlagen befinden sich zum 31. Oktober 2017 insgesamt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ? Zu 10.: Am 31. Oktober 2017 befanden sich 141 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren . 11. Wie verteilt sich der in Frage 9 genannte genehmigte Gesamtbestand an Windkraftbauanträgen auf die baden-württembergischen Landkreise und die Schwerpunktregionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb (bitte Aufstellung anfertigen mit den entsprechenden Spaltenangaben)? Zu 11.: Die genannten Landkreise wurden von der Landesregierung nicht als „Schwerpunktregionen “ ausgewählt (vgl. Ziffer 8). In den genannten Landkreisen wurden im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 keine Genehmigungen zum Bau von Windenergieanlagen erteilt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 7 12. Wie hoch ist der Gesamtbestand zum 31. Oktober 2017 der noch nicht umgesetzten Genehmigungen einschließlich des Genehmigungsüberhangs aus Vorjahren (d. h. Genehmigungen, bei denen der Bau noch nicht begonnen wurde oder bei denen der Bau im Gange ist, aber noch keine Inbetriebnahme vorliegt, Angaben bitte nach Landkreisen aufgeführt)? Zu 12.: Am 31. Oktober 2017 gab es in Baden-Württemberg 128 genehmigte Windenergieanlagen , die noch nicht in Betrieb genommen wurden. Die Verteilung der Windenergieanlagen auf die Stadt- und Landkreise ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Landkreise / kreisfreie Städte Landratsamt Alb-Donau-Kreis 1 Landratsamt Emmendingen 2 Landratsamt Enzkreis 11 Landratsamt Göppingen 3 Landratsamt Heidenheim 16 Landratsamt Hohenlohekreis 1 Landratsamt Lörrach 2 Landratsamt Main-Tauber-Kreis 14 Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 4 Landratsamt Ortenaukreis 2 Landratsamt Ostalbkreis 7 Landratsamt Rems-Murr-Kreis 3 Landratsamt Rottweil 1 Landratsamt Schwäbisch-Hall 38 Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis 14 Landratsamt Sigmaringen 3 Landratsamt Tuttlingen 1 Landratsamt Zollernalbkreis 4 Stadt Karlsruhe 1 Summe 128 13. Wie viele der zum 31. Oktober 2017 noch offenen Genehmigungen entfallen auf die Windkraftschwerpunktregionen Main-Tauber, Neckar-Odenwald, Hohenlohe und Ostalb? Zu 13.: Von den am 31. Oktober 2017 noch offenen Genehmigungen entfallen 26 auf die genannten vier Landkreise. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 8 14. Müssen sich die Windkraftbetreiber der jetzt am Netz befindlichen Windindustrieanlagen nach Ablauf der auf 20 Jahre gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Nutzungsdauer bei Verlängerung der Laufzeit bzw. beim Repowering ebenfalls über das für Neuanlagen in Kraft getretene Auktionsverfahren bewerben, um eine Anschlussförderung zu erhalten? Zu 14.: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert den Betreibern von Windenergieanlagen eine Einspeisevergütung bzw. eine gleitende Marktprämie (je nach gültigem EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme) zu. Im Anschluss an den nach § 25 EEG 2017 festgelegten Zeitraum besteht kein Anspruch mehr auf eine Zahlung nach EEG. Daher müssen die Betreiber den erzeugten Strom bei einem Weiterbetrieb ungefördert vermarkten. Im Falle des sog. Repowering nehmen die „Austauschanlagen“ zu gleichen Bedingungen wie andere Neuanlagen an den Ausschreibungen teil (siehe Drucksache 16/2132). 15. Hat es im Jahr 2017 Fälle gegeben, in denen eine zuvor erteilte Genehmigung von Windkraftbauanträgen durch den Vorhabenträger an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben wurde? Zu 15.: Der Landesregierung sind keine solche Fälle im Jahr 2017 bekannt. Grundsätzlich kommt es aber immer wieder vor, dass Investoren erteilte Genehmigungen nicht nutzen oder einen bereits genehmigten Windpark mit einer neuen Anlagengeneration noch einmal völlig neu planen und genehmigen lassen. Ebenso gibt es Fälle, bei denen ein Vorhabenträger im Laufe des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens auf einen Teil der beantragten Windkraftanlagen verzichtet. 16. Wie viele Monate beträgt die durchschnittliche Realisierungsdauer (Zeitraum zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme der Windindustrieanlagen) der in Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2015 in Betrieb gegangenen Anlagen? Zu 16.: Die durchschnittliche Realisierungsdauer von Windenergieanlagen in Baden- Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 betrug ca. 400 Tage. 17. Wie viele genehmigte Windkraftvorhaben befinden sich zum 31. Oktober 2017 im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, die vom Beschwerdeführer gegen den Vorhabenträger angestrengt wurden? 18. In wie vielen Fällen hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 2015 und 2016 sowie im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren erfolgreich gegen den Vorhabenträger durchgesetzt, indem der Genehmigungsbescheid unter Beendigung des Verfahrens zurückgezogen werden musste oder unter Festsetzung von zusätzlichen Nebenbestimmungen neu erlassen werden musste? 19. Wie viele genehmigte Windkraftvorhaben befinden sich zum 31. Oktober 2017 im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und wie viele davon wurden vonseiten der Beschwerdeführer eingebracht, die sich gegen Windkraftvorhaben gerichtet haben? 20. In wie vielen Fällen wurden Windkraftauseinandersetzungen in den Jahren 2015 und 2016 sowie im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 vor die badenwürttembergischen Verwaltungsgerichte gebracht, bei denen der Vorhabenträger der Beklagte war? Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3037 9 21. Wie viele der in den Jahren 2015 und 2016 sowie im Jahr 2017 bis zum 31. Oktober 2017 gerichtsanhängigen Fälle endeten zugunsten der gegen Windkraftvorhaben klagenden Partei? Zu 17. bis 21.: Die Daten werden statistisch nicht erfasst und wären nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu ermitteln. Für das Regierungspräsidium Stuttgart ist aus anderem Zusammenhang bekannt, dass beim Regierungspräsidium selbst zu 13 Vorhaben Widersprüche anhängig sind. Dabei sind die ausschließlich bei den Landratsämtern vorliegenden Widersprüche aber noch nicht erfasst. Zum Stand der Gerichtsverfahren liegen keine umfassenden Daten vor. 22. Wie oft wurde das außergerichtliche oder das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren durch die mit Klagebefugnis ausgestatteten baden-württembergischen Naturschutzorganisationen BUND, NABU und LNV bestritten (bitte unter Nennung des Standorts und Erwähnung des Ausgangs)? Die Landesverbände von BUND, LNV und NABU sind nach eigenen Angaben derzeit in drei Fällen gegen Windräder oder Windparks im Klage- bzw. Eilverfahren : Windrad Braunsbach-Orlach/Landkreis Schwäbisch Hall, Windpark Langenburg /Landkreis Schwäbisch Hall, Windpark Falkenberg/Ostalbkreis. Diese Verfahren sind jeweils noch nicht abgeschlossen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft