Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3043 22. 11. 2017 1Eingegangen: 22. 11. 2017 / Ausgegeben: 10. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg, der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn, der Abteilung Drogenkriminalität der Kriminalpolizei Heilbronn und der Bereitschaftspolizei Böblingen ermitteln oder ermittelten das Landeskriminalamt bzw. die Generalstaatsanwälte in Stuttgart und Karlsruhe nach Kenntnis der Landesregierung im NSU-Komplex ab dem 25. April 2007 (bitte gegebenenfalls unter Angabe der Tatvorwürfe und des Sachstands der Verfahren) ? 2. Sind die am Tatort Theresienwiese gefundenen DNS-Spuren auf dem Rücken des angeschossenen Polizeibeamten A. mit DNS-Daten von allen Kriminalbeamten der Direktion Heilbronn, der Bereitschaftspolizei Böblingen, der Abteilung Drogenkriminalität der Direktion Heilbronn, allen Beamten des LfV Baden -Württemberg und den bekannten Angehörigen der Heilbronner Drogen - szene nach dem 25. April 2007 abgeglichen worden? 21. 11. 2017 Dr. Baum, Stauch AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum und Hans Peter Stauch AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Aktueller Stand der von den Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe sowie des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg geführten Ermittlungsverfahren im Zu - sammenhang mit dem sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund – NSU Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3043 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 Nr. 3-1228.2/580 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wurden im Mordfall Heilbronn vom Tattag, dem 25. April 2007, bis Februar 2009 durch die Polizeidirektion Heilbronn und anschließend bis zum Bekanntwerden des National - sozialistischen Untergrunds (NSU) durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) wahrgenommen. Nach Bekanntwerden des NSU übernahm der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) am 11. November 2011 die Gesamtermittlungen und beauftragte das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben. Die baden-württembergischen Strafverfolgungsbehörden besitzen mit der Übernahme der Ermittlungen durch den GBA und der Beauftragung des BKA seit November 2011 keine eigenständigen rechtlichen Kompetenzen für strafrechtliche Ermittlungen im NSU-Komplex und besonders zur Tat in Heilbronn. Die Landesregierung beschränkt sich bei der Beauskunftung im Folgenden deshalb auf tatsächlich belastbare Erkenntnisse ihrer Behörden. Weitere Beauskunftungen zu strafprozessualen Ermittlungen und Informationen unterliegen dem Vorbehalt und der Sachleitung des GBA. 1. Gegen wie viele Beamtinnen und Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg, der Kriminalpolizeidirektion Heilbronn, der Abteilung Drogenkriminalität der Kriminalpolizei Heilbronn und der Bereitschaftspolizei Böblingen ermitteln oder ermittelten das Landeskriminalamt bzw. die Generalstaatsanwälte in Stuttgart und Karlsruhe nach Kenntnis der Landesregierung im NSU-Komplex ab dem 25. April 2007 (bitte gegebenenfalls unter Angabe der Tatvorwürfe und des Sachstands der Verfahren)? Zu 1.: Nach bislang vorliegenden Erkenntnissen – auf Grundlage der Ermittlungen des GBA – werden dem NSU zehn Morde und mehrere versuchte Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle sowie eine Brandstiftung zugerechnet. Baden-Württemberg war von den Taten des NSU durch den Mord an der Polizeibeamtin M. K. und den Mordversuch an ihrem Streifenpartner direkt betroffen. In diesem Zusammenhang wurden durch die Generalstaatsanwaltschaften in Karls ruhe und Stuttgart sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg keine Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt. 2. Sind die am Tatort Theresienwiese gefundenen DNS-Spuren auf dem Rücken des angeschossenen Polizeibeamten A. mit DNS-Daten von allen Kriminal - beamten der Direktion Heilbronn, der Bereitschaftspolizei Böblingen, der Ab - teilung Drogenkriminalität der Direktion Heilbronn, allen Beamten des LfV Baden-Württemberg und den bekannten Angehörigen der Heilbronner Drogen - szene nach dem 25. April 2007 abgeglichen worden? Zu 2.: Im Verlauf der nach dem Mord in Heilbronn am 25. April 2007 erfolgten umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort wurden auch Desoxyribonukleinsäure -Spuren (DNA-Spuren) gesichert. Diese sind insbesondere mit der bundesweiten DNA-Analysedatei abgeglichen worden. In der DNA-Analysedatei sind auch DNA-Profile von Tatverdächtigen gespeichert, die wegen schwerer Rauschgiftdelikte erfasst wurden. Weiterhin wurden umfangreiche DNA-Abgleiche unter anderem zum Ausschluss sogenannter Trugspuren durchgeführt; so auch bei Polizeibeamtinnen und -beamten der früheren Polizeidirektion Heilbronn und der 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3043 5. Bereitschaftspolizeiabteilung Böblingen. Ein im Sinne der Fragestellung entsprechend weit gefasster DNA-Abgleich wurde – schon allein auf Grund fehlender rechtlicher Voraussetzungen – nicht durchgeführt. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration