Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3054 26. 11. 2017 1Eingegangen: 26. 11. 2017 / Ausgegeben: 15. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand mit Stichtag 21. November 2017 bezugnehmend auf die Elektrifizierung des Schienenverkehrs im Zollernalbkreis aus? 2. Welche Zusagen (Fahrplantaktungen, Kreuzungsvereinbarungen usw.) liegen bei den jeweiligen Projekten jeweils vor? 3. Wird es bis 2021 konkrete Planungen, mit der Elektrifizierung im Zollernalbkreis zu beginnen, geben oder wird nichts passieren? 4. In welchem Umfang erhöht sich bei den Umstiegen die Fahrzeit der Fahrgäste in die Landeshauptstadt, wenn aufgrund der fehlenden Elektrifizierung Umstiege außerhalb an anderen Bahnhöfen notwendig werden und wann ist damit konkret zu rechnen? 5. Wie hoch sind aus heutiger Sicht die benötigten Mittel, woher kommen sie und woran scheitert aus ihrer Sicht die Umsetzung der Elektrifizierung des Schienenverkehrs im Zollernalbkreis? 21. 11. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Planungsstand der Elektrifizierung im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3054 2 B e g r ü n d u n g Die Elektrifizierung der Zollernalbbahn im Zollernalbkreis ist für die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen sowie für die Bevölkerung, aber auch für die Bürger, die so schnell wie möglich ihren Arbeitsplatz mittels öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) erreichen müssen, von übergeordneter Rolle. Ansässige Unternehmen klagen auch über Entscheidungen durch Bewerber gegen sie, weil die Erreichbarkeit mittels ÖPNV nur unzureichend ist und sich mögliche Fachkräfte gegen diese Unternehmen entscheiden. Aus diesem Grund ist es nach Auffassung des Fragestellers unerlässlich, ein eigenes Auto gerade im ländlichen Raum zu unterhalten. Die Elektrifizierung und der Ausbau des ÖPNV im Zollernalbkreis ist in den kommenden fünf Jahren für Unternehmer und Bevölkerung aus Sicht des Fragestellers von enormer Bedeutung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 Nr. 3-3824.1-0/621 beantwortet das Minis terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sieht der aktuelle Planungsstand mit Stichtag 21. November 2017 bezugnehmend auf die Elektrifizierung des Schienenverkehrs im Zollernalbkreis aus? Im Rahmen des Projektes „Regionalstadtbahn Neckar-Alb“ ist unter anderem auch die Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zollernalbkreis vorgesehen. Für die Zollernalbbahn und ihre Zulaufstrecken sind nach aktuellem Stand folgende Planungs- und Umsetzungszeiträume vorgesehen: • Hechingen–Albstadt (Zollernalbbahn): – Vorplanung: Abschluss bis Ende 2018 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung/Planfeststellung: 2019 bis 2022 – Ausführungsplanung/Bau: 2022 bis 2026 • Hechingen–Burladingen (Killertalbahn): – Vorplanung: 2019 bis 2021 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung/Planfeststellung: 2021 bis 2024 – Ausführungsplanung/Bau: 2024 bis 2026 • Albstadt-Ebingen–Onstmettingen (Talgangbahn): – Vorplanung: 2019 bis 2021 – Entwurfs- und Genehmigungsplanung/Planfeststellung: 2021 bis 2024 – Ausführungsplanung/Bau: 2024 bis 2026 2. Welche Zusagen (Fahrplantaktungen, Kreuzungsvereinbarungen usw.) liegen bei den jeweiligen Projekten jeweils vor? Auf den zur Elektrifizierung vorgesehenen Abschnitten Tübingen–Albstadt-Ebingen (Zollernalbbahn) und Hechingen–Burladingen (Killertalbahn) wird bereits heute Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vom Land bestellt. Das Land wird auf beiden Strecken mittel fris tig die noch bestehenden Lücken zur Erreichung des Landesstandards gemäß dem Zielkonzept SPNV 2025 auffüllen. Dies bedeutet im Zielstand auf der Zollernalbbahn einen schnellen und einen langsamen Zug pro Stunde sowie auf der Killertalbahn einen Zug pro Stunde. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3054 3. Wird es bis 2021 konkrete Planungen, mit der Elektrifizierung im Zollernalbkreis zu beginnen, geben oder wird nichts passieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. In welchem Umfang erhöht sich bei den Umstiegen die Fahrzeit der Fahrgäste in die Landeshauptstadt, wenn aufgrund der fehlenden Elektrifizierung Umstiege außerhalb an anderen Bahnhöfen notwendig werden und wann ist damit konkret zu rechnen? Die Landesregierung erwartet keine gravierenden Auswirkungen auf die Reisezeit in die Landeshauptstadt, wenn die Zollernalbbahn nicht elektrifiziert werden würde . Allerdings würde ab der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 auf der Relation Zollernalbkreis–Stuttgart ein Umsteigen in Tübingen notwendig werden, weil der neue Tiefbahnhof in Stuttgart aus Gründen der Luftreinhaltung nicht mit Dieselfahrzeugen befahren werden kann. Dies bedeutet einen Attraktivitätsverlust. Aufgrund abgestimmter Anschlüsse in Tübingen sind jedoch keine signifikanten Verlängerungen der Reisezeit zu erwarten. 5. Wie hoch sind aus heutiger Sicht die benötigten Mittel, woher kommen sie und woran scheitert aus ihrer Sicht die Umsetzung der Elektrifizierung des Schienenverkehrs im Zollernalbkreis? Auf die Antwort zu Frage 5 der Drs. 16/1295 wird verwiesen. Danach belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahmen auf der Gesamtstrecke auf rd. 291,5 Mio. Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine grobe Kostenschätzung vor Beginn der Vorhabensplanung handelt. Genauere Kostenangaben werden erst im Rahmen der Planung unter Einbeziehung der Planfeststellungsergebnisse ermittelt . Die dafür vorgesehenen Zeiträume sind der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen . Hinsichtlich der Zollernalbbahn scheidet eine Finanzierung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz aus, da die Zollernalbbahn nicht in den Bundesverkehrswegeplan und damit auch nicht in das Bundesschienenwegeausbaugesetz aufgenommen wurde. Auf Drs. 16/162 wird verwiesen. Das Vorhaben ist daher Bestandteil des Projekts Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Es ist eine Finanzierung über das Bundes-GVFG-Programm vorgesehen. Hermann Minister für Verkehr