Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3061 27. 11. 2017 1Eingegangen: 27. 11. 2017 / Ausgegeben: 15. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Abstimmungen mit welchen Ergebnissen gab es seit 1. November 2017 im Vorfeld zu der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 20. November 2017 mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (aufgeschlüsselt nach Datum/Personen und Amtsbezeichnung/Ergebnissen )? 2. Welche Abstimmungen mit welchen Ergebnissen gab es seit 1. November 2017 im Vorfeld zu der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 20. November 2017 mit der Deutschen Bahn AG bzw. der DB Station & Ser - vice AG (aufgeschlüsselt nach Datum/Personen und Amtsbezeichnung/Ergebnissen )? 3. Welche Stellungnahmen gab es im Nachgang zu dieser Pressemitteilung vonseiten der eigentlich bei dieser Entscheidung mitbeteiligten Institutionen (aufgeschlüsselt nach Deutsche Bahn AG/DB Station & Service AG/Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)? 4. Inwieweit war es mit der Deutschen Bahn als dritter Beteiligten abgestimmt, wenn Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl in der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 20. November 2017 schreibt, dass mit dem Bund vereinbart wurde, „dass auf Linien, bei denen durchgängig Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm sinnvoll sind, Ausbauten in dieser Höhe weiterhin erfolgen können, wie z. B. in Villingen an der Schwarzwaldbahn“? 5. Inwieweit kann von einer Einigung gesprochen werden, wenn laut Pressemitteilung der Bund lediglich zugesagt hat „direkte Absprachen zwischen dem Land und der DB zu unterstützen“? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Pressemitteilung des Verkehrsministeriums zur Einigung bei den Bahnsteighöhen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3061 2 6. Inwieweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei dem in der Pressemitteilung geschilderten Telefonat am 17. November 2017 bezüglich der Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann MdB aus dem Schreiben vom 5. Januar 2017, dass „für die Bahnsteige der Strecken der Eisenbahnen des Bundes zukünftig noch stringenter die Regelbahnsteighöhe von 0,76 m eingehalten werden“ soll, „um langfristig bundesweit einheitliche Bahnsteighöhen vorzufinden“, inhaltlich abgerückt? 7. Ist folglich die Antwort aus Drucksache 16/1675 hinfällig, dass in „den bisherigen Planungen“ „eine Bahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante (SO) vorgesehen“ war und nach „Auskunft der Deutschen Bahn AG“ „in Niefern, aufgrund der stringenteren Auslegung des BMVI-Schreibens vom 5. Januar 2017, jedoch nun die Realisierung einer Bahnsteighöhe von 76 cm über SO geplant “ ist? 8. Wie stellt sich folglich nun die Situation für den Bahnhof Villingen dar? 9. Wie sieht die Planung an den noch nicht auf 55 cm über SO ausgebauten Haltepunkten der Residenzbahn Wilferdingen-Singen, Königsbach (Baden), Bilfingen , Ersingen Bahnhof, Ispringen, Eutingen (Baden), Enzberg, Mühlacker Rößlesweg und Illingen aus? 27. 11. 2017 Dr. Schweickert FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 Nr. 3-3822.0-00/1905 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Abstimmungen mit welchen Ergebnissen gab es seit 1. November 2017 im Vorfeld zu der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 20. November 2017 mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (aufgeschlüsselt nach Datum/Personen und Amtsbezeichnung/Ergebnissen)? 2. Welche Abstimmungen mit welchen Ergebnissen gab es seit 1. November 2017 im Vorfeld zu der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 20. November 2017 mit der Deutschen Bahn AG bzw. der DB Station & Service AG (aufgeschlüsselt nach Datum/Personen und Amtsbezeichnung/Ergebnissen)? 3. Welche Stellungnahmen gab es im Nachgang zu dieser Pressemitteilung vonseiten der eigentlich bei dieser Entscheidung mitbeteiligten Institutionen (aufgeschlüsselt nach Deutsche Bahn AG/DB Station & Service AG/Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)? 4. Inwieweit war es mit der Deutschen Bahn als dritter Beteiligten abgestimmt, wenn Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl in der Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 20. November 2017 schreibt, dass mit dem Bund vereinbart wurde, „dass auf Linien, bei denen durchgängig Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm sinnvoll sind, Ausbauten in dieser Höhe weiterhin erfolgen können, wie z. B. in Villingen an der Schwarzwaldbahn“? 5. Inwieweit kann von einer Einigung gesprochen werden, wenn laut Pressemitteilung der Bund lediglich zugesagt hat „direkte Absprachen zwischen dem Land und der DB zu unterstützen“? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3061 6. Inwieweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei dem in der Pressemitteilung geschilderten Telefonat am 17. November 2017 bezüglich der Stellungnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann MdB aus dem Schreiben vom 5. Januar 2017, dass „für die Bahnsteige der Strecken der Eisenbahnen des Bundes zukünftig noch stringenter die Regelbahnsteighöhe von 0,76 m eingehalten werden“ soll, „um langfristig bundesweit einheitliche Bahnsteighöhen vorzufinden“, inhaltlich abgerückt? Die Fragen 1 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant - wortet. Das Thema Bahnsteighöhen hat sich zu einem Streitthema zwischen dem Bund, der DB Station & Service AG und den Ländern entwickelt und wird zurzeit auf mehreren Ebenen diskutiert. Das Anliegen des Bundes, durch ein schlüssiges Bahnsteighöhenkonzept mittelund langfristig im deutschen Schienennetz eine durchgehende Barrierefreiheit herzustellen, begrüßt die Landesregierung. In Baden-Württemberg ist jedoch festzustellen , dass aus Sachzwängen, die sich auch langfristig nicht verändern lassen, mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen umgegangen werden muss. Abweichend von der Zielhöhe 76 cm sind hier allem voran die S-Bahn Stuttgart (als nicht konsequent separiertes System) mit der höheren Bahnsteighöhe 96 cm zu nennen sowie das Zweisystem-Stadtbahn-System Karlsruhe/Heilbronn und das geplante Zweisystem-Stadtbahn-System Reutlingen/Tübingen, deren Züge maximal mit der niedrigeren Bahnsteighöhe von 55 cm umgehen können, da sie in den Städten selbst einen Ausstieg bis auf Straßenniveau gewährleisten müssen. Hinzu kommen die grenzüberschreitenden Verkehre nach Frankreich, in die Schweiz und nach Österreich, deren Bahnsteighöhe bereits durchgehend auf die 55 cm Höhe ausgelegt ist. Daneben bestehen geschlossene Netze, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten oder derzeit mit erheblichen öffentlichen Mitteln auf ein durchgängiges Niveau von 55 cm ausgebaut wurden. Zu nennen ist etwa das Ringzugsystem Schwarzwald-Baar-Heuberg oder die Breisgau-S-Bahn rund um Freiburg. Ein starres Beharren des Bundes bzw. der DB Station & Service AG, bis auf wenige Ausnahmen eine Bahnsteighöhe von 76 cm durchzusetzen, würde die Investitionen der Vergangenheit konterkarieren und das gemeinsame Ziel der Barrierefreiheit aufgeben oder auf lange Zeit beeinträchtigen. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich am 9. November 2017 mit dieser Thematik befasst und den Bund einstimmig aufgefordert, mit den Ländern abgestimmte Konzepte zu entwickeln. In einem Telefonat zwischen dem Amtschef des Verkehrsministeriums, Herrn Dr. Uwe Lahl, mit dem zuständigen Unterabteilungsleiter des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) wurde diese Thematik erörtert. Aus diesem Telefonat war der klare Eindruck zu gewinnen, dass das BMVI zu pragmatischen Lösungen bereit sei und eine Einigung für die derzeit umstrittenen Projekte gefunden werden kann, auch für den Bahnhalt Villingen. Dies wurde in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums festgehalten. Das BMVI hat hingegen gegenüber den Bundesländern und der DB Station&Service AG im Nachgang erklärt, dass eine solche Einigung nicht herbeigeführt worden sei. Als Folge des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz hat das BMVI die Bundesländer zu einem Gespräch zur Thematik der Bahnsteighöhen am 12. Januar 2018 eingeladen. Herr Ministerialdirektor Dr. Lahl hat im Vorfeld dieser Besprechung Herrn Staatssekretär Odenwald in einem Schreiben nochmals die Problematik der bisherigen Haltung des Bundes dargelegt und um pragmatische Lösungen im Interesse der Bahnkundinnen und Bahnkunden gebeten. Weiter hat Minister Hermann mit Bundesminister Schmidt in dieser Sache telefoniert . Bundesminister Schmidt versteht das Anliegen des Landes und teilt im Grunde nach die Position der Verkehrsminister der Länder. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3061 4 7. Ist folglich die Antwort aus Drucksache 16/1675 hinfällig, dass in „den bisherigen Planungen“ „eine Bahnsteighöhe von 55 cm über Schienenoberkante (SO) vorgesehen“ war und nach „Auskunft der Deutschen Bahn AG“ „in Niefern, aufgrund der stringenteren Auslegung des BMVI-Schreibens vom 5. Januar 2017, jedoch nun die Realisierung einer Bahnsteighöhe von 76 cm über SO geplant “ ist? 8. Wie stellt sich folglich nun die Situation für den Bahnhof Villingen dar? 9. Wie sieht die Planung an den noch nicht auf 55 cm über SO ausgebauten Haltepunkten der Residenzbahn Wilferdingen-Singen, Königsbach (Baden), Bilfingen , Ersingen Bahnhof, Ispringen, Eutingen (Baden), Enzberg, Mühlacker Rößlesweg und Illingen aus? Die Fragen 7 bis 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant - wortet. Solange keine Einigung mit dem Bund und der DB Station & Service AG über das künftige Bahnsteighöhenkonzept in Baden-Württemberg erfolgt, ist der wei - tere Fortgang dieser Maßnahmen ungewiss. Hermann Minister für Verkehr