Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3071 28. 11. 2017 1Eingegangen: 28. 11. 2017 / Ausgegeben: 24. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann werden die verbliebenen Ermittler des Kriminaldauerdienstes (KDD) aus dem Kriminalkommissariat Balingen an die Kriminalpolizeidirektion Esslingen -Nürtingen versetzt? 2. Weshalb finden mögliche Versetzungen aus Balingen überhaupt statt und mit welchen Nachteilen ist bei einem Fahrweg von 70 km für die Ermittlungen vor Ort im Zollernalbkreis zu rechnen? 3. Weshalb müssen beschlagnahmte Computer oder andere Dinge an den Standort Esslingen verbracht werden? 4. Ist diese Vorgehensweise – den KDD aus dem Zollernalbkreis abzuziehen – aus ihrer Sicht effizient und sinnvoll? 5. Weshalb werden die Polizeireviere Hechingen, Balingen und Albstadt keine Beamten mehr aus dem Bereich KDD stellen und zukünftig ortsfremde Polizeibeamte zu Einsätzen aus Nürtingen und Esslingen in den Zollernalbkreis geschickt ? 6. Weshalb wurde die Außenstelle der Kriminalpolizei in Albstadt aufgelöst bzw. werden durch die Versetzung der letzten Beamten aus Balingen sämtliche Handlungsspielräume bei diesen Ermittlungsfeldern im Zollernalbkreis aus ihrer Sicht beschnitten? 7. Weshalb verlegt sie nicht den KDD in den Zollernalbkreis oder belässt ihn zumindest in Rottweil, damit die hohen Anfahrtszeiten nicht weiter zunehmen? 27. 11. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kriminaldauerdienst im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3071 2 B e g r ü n d u n g Nach der Umsetzung und Evaluierung der neuen Polizeistrukturreform wird es nach Schließung der Außenstelle des KDD in Albstadt und der Versetzung der letzten Beamte aus dem Kriminalkommissariat Balingen nach Nürtingen und Esslingen weiter steigende Anfahrten von 70 km geben. Auch beschlagnahmtes Gerät müsste dann zurück nach Esslingen und Nürtingen verbracht werden. Der Kriminaldauerdienst befindet sich derzeit in Rottweil – nach Abziehen an den Standort Nürtingen gibt es weder im Zollernalbkreis, noch im Landkreis Rottweil Einsatzkräfte des KDD. Für die im Zollernalbkreis und dem Landkreis Rottweil wohnenden und betroffenen Beamten erhöht sich die Fahrzeit zu ihren stationierten Einsatzorten erheblich. Auch in der Praxis erhöht sich die Eintreffzeit zum Tatort erheblich, wenn die Einsatzkräfte nicht mehr von Balingen und Rottweil, sondern von Esslingen und Nürtingen in den Zollernalbkreis ausrücken müssen und nach dem Einsatz auch dorthin zurückfahren müssen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Januar 2018 Nr. 3-112/103/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann werden die verbliebenen Ermittler des Kriminaldauerdienstes (KDD) aus dem Kriminalkommissariat Balingen an die Kriminalpolizeidirektion Esslingen -Nürtingen versetzt? 4. Ist diese Vorgehensweise – den KDD aus dem Zollernalbkreis abzuziehen – aus ihrer Sicht effizient und sinnvoll? 5. Weshalb werden die Polizeireviere Hechingen, Balingen und Albstadt keine Beamten mehr aus dem Bereich KDD stellen und zukünftig ortsfremde Polizeibeamte zu Einsätzen aus Nürtingen und Esslingen in den Zollernalbkreis geschickt ? Zu 1., 4. und 5.: Der Kriminaldauerdienst (KDD) im Polizeipräsidium Tuttlingen ist organisatorisch und örtlich bei der Kriminalinspektion 7 der Kriminalpolizeidirektion Rottweil verortet. Die Beamten des KDD sind dieser Organisationseinheit fest zugeordnet und versehen ihren Dienst ausschließlich in dieser Organisationseinheit. Beamte des Kriminalkommissariats Balingen sind nicht Angehörige des KDD; eine etwaige Dienstverrichtung im KDD kann allenfalls in Ausnahmefällen über einen begrenzten Zeitraum in Betracht kommen. Beamte der Polizeireviere Hechingen , Balingen und Albstadt versehen keinen Dienst beim KDD. 2. Weshalb finden mögliche Versetzungen aus Balingen überhaupt statt und mit welchen Nachteilen ist bei einem Fahrweg von 70 km für die Ermittlungen vor Ort im Zollernalbkreis zu rechnen? 6. Weshalb wurde die Außenstelle der Kriminalpolizei in Albstadt aufgelöst bzw. werden durch die Versetzung der letzten Beamten aus Balingen sämtliche Handlungsspielräume bei diesen Ermittlungsfeldern im Zollernalbkreis aus ihrer Sicht beschnitten? 7. Weshalb verlegt sie nicht den KDD in den Zollernalbkreis oder belässt ihn zumindest in Rottweil, damit die hohen Anfahrtszeiten nicht weiter zunehmen? Zu 2., 6. und 7.: Mit Beschluss des Ministerrats von Baden-Württemberg am 25. Juli 2017 wird der Zollernalbkreis ab 2020 dem regionalen Polizeipräsidium Reutlingen zugeordnet . Die räumlichen, personellen und liegenschaftlichen Auswirkungen durch 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3071 den Zuwachs des Zollernalbkreises sind Gegenstand der aktuellen Prüfungen des Projekts Umsetzung der Evaluierung Polizeistrukturreform. Die Außenstelle der Kriminalpolizei in Albstadt wurde im Zuge der Polizeistrukturreform 2014 aufgelöst und die Zuständigkeit kriminalpolizeilicher Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Rottweil beim regionalen Polizeipräsidium Tuttlingen zugewiesen. Auch nach der Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation der Polizeistrukturreform wird das Kriminalkommissariat Balingen weiterhin bestehen und originär für Ermittlungen im Zollernalbkreis zuständig sein. 3. Weshalb müssen beschlagnahmte Computer oder andere Dinge an den Stand - ort Esslingen verbracht werden? Zu 3.: Die Polizei Baden-Württemberg legt bereits seit Jahren einen strategischen Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Cybercrime und ist darüber hinaus das erste Bundesland, das einen ganzheitlichen Bekämpfungsansatz entwickelt und umgesetzt hat. Neben der Erstellung einer landesweiten Gesamtkonzeption und der Einrichtung der spezialisierten Abteilung 5 „Cybercrime/Digitale Spuren“ beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) mit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) wurden bei jedem regionalen Polizeipräsidium spezia - lisierte Kriminalinspektionen 5 (Cybercrime, Digitale Spuren) eingerichtet. Im Polizeipräsidium Tuttlingen befindet sich die Kriminalinspektion 5 (K 5), die die Sicherung und Aufbereitung der Daten beschlagnahmter Datenträger gewährleis - tet, am Standort der Kriminalpolizeidirektion in Rottweil. Die Phänomene des Cybercrime sind maßgeblich durch rasant steigende Datenmengen sowie durch Anonymisierung und Kryptierung des Datenverkehrs gekennzeichnet . Die unter dem Stichwort „Big Data“ bekannte Zunahme der Datenmengen stellt für die Strafverfolgungsbehörden eine immer größere Herausforderung dar. Auf diese Herausforderung hat die Landespolizei bereits reagiert und sich für das Thema Big Data zukunftsfähig aufgestellt. So werden bei den Kriminalinspektionen 5 sukzessive insgesamt drei physikalisch getrennte Datennetze mit leistungsfähigen Speichersystemen und spezieller Auswertesoftware aufgebaut , um auch die Bearbeitung großer Datenbestände zu ermöglichen. Es handelt sich um das Landesverwaltungsnetz, das Internet und das Fach- und Ermittlungsnetz K 5 (FEN). Dem liegt zugrunde, dass die zu bearbeitenden Daten aus sichergestellten Rechnersystemen Schadsoftware enthalten könnten, wodurch die IT- Sicherheit gefährdet würde. Die hierfür erforderlichen Investitionen in Hard- und Software sind erheblich und nur bei gemeinsamer Nutzung durch alle in einem Polizeipräsidium vorhandenen Spezialisten unter wirtschaftlichen und arbeits - ökonomischen Aspekten sinnvoll. Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, die Sicherstellung und Aufbereitung von digitalen Datenbeständen in einem regionalen Polizeipräsidium zentral bei den Kriminalinspektionen 5 vorzunehmen. Ak - tuell erfolgen entsprechende Maßnahmen für die im Zollernalbkreis sichergestellten Datenträger bei der K 5 in Rottweil. Mit Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation der Polizeistrukturreform werden diese Datenträger ab 2020 am Stand - ort der Kriminalpolizeidirektion des regionalen Polizeipräsidiums Reutlingen in Esslingen aufbereitet. Der dabei anfallende Transportaufwand ist angesichts der mittlerweile festzustellenden Komplexität bei der Sicherung und Aufbereitung der Datenbestände vernachlässigbar. In Vertretung Jäger Staatssekretär