Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3073 30. 11. 2017 1Eingegangen: 30. 11. 2017 / Ausgegeben: 17. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 bis zum 1. Januar 2000 und dessen rechtlicher Vorläufer (1946 bis 1952) Baden und Württemberg-Hohenzollern gehörten zwischen dem 1. Januar 1931 und ihrem Verbot durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 (1945) in jeweils welcher Funktion den folgenden nationalsozialistischen Organisationen als aktive oder als fördernde Mitglieder an: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Nationalsozialistischer Deutscher Dozentenbund, NS-Deutscher Studentenbund, NS-Frauenschaft, Nationalsozialistisches Fliegerkorps , Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps, Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) Auslandsorganisation, Schutzstaffel (Allgemeine SS und Waffen-SS), Sturmabteilung (SA)? 2. Welche Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 und bis zum 1. Januar 2000 und dessen rechtlicher Vorläufer (1946 bis 1952) Baden und Württemberg-Hohenzollern gehörten zwischen dem 1. Januar 1931 und dem Verbot der NSDAP durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 (1945) in jeweils welcher Funktion den folgenden von der NSDAP betreuten Organisationen mit eigenem Rechtsstatus als aktive oder als fördernde Mitglieder an: Reichsbund der Deutschen Beamten, Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund, Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (und dessen Vorgängerorganisation Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen), NS-Kriegsopferversorgung, Nationalsozialistischer Lehrerbund, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt? 3. Welche Mitarbeiter in leitender Funktion (Ministerialdirektor und Abteilungsleiter im Staatsministerium und den Fachministerien, bitte Dienststelle und Dienststellung der erfragten Personen nach Möglichkeit einzeln benennen) der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 und bis zum 1. Januar 2000 und dessen rechtlicher Vorläufer Baden und Württem- Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Staatsministeriums Nachkriegskarrieren von ehemaligen Mitgliedern national - sozialistischer Organisationen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3073 2 berg-Hohenzollern (1946 bis 1952) gehörten zwischen dem 1. Januar 1931 und dem Verbot der NSDAP durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 (1945) in jeweils welcher Funktion den folgenden von der NSDAP betreuten Organisationen mit eigenem Rechtsstatus als aktive oder als fördernde Mitglieder an: Reichsbund der Deutschen Beamten, Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund, Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (und dessen Vorgängerorganisation Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juris ten), NS-Kriegsopferversorgung, Nationalsozialistischer Lehrerbund , Nationalsozialistische Volkswohlfahrt? 4. Welche Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 bis zum 1. Januar 2000 bzw. seiner Vorläufer Baden und Württemberg -Hohenzollern (1946 bis 1952) bzw. leitende Ministerialmitarbeiter im Sinne von Frage 3 hatten in der Zeit der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft 1933 bis 1945 gegebenenfalls welche Funktionen in Justiz, Militärjustiz , Polizei, politischer Polizei, Sicherheitsdiensten, Innenministerium, Aus - wärtigem Amt, Propagandaministerium des NS-Unrechtsstaates inne? 5. Welchen Parteien gehörten nach ihrer Kenntnis die unter Frage 1 bis 4 erfragten Personen in ihrer Amtszeit als Mitglieder der Landesregierung von Baden- Württemberg bzw. der Regierungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern jeweils an ? 6. Konnten die unter Fragen 1 bis 4 erfragten Personen in Baden-Württemberg Staatsanwälte oder Richter werden bzw. wurden sie Staatsanwälte oder Richter (bitte, soweit bekannt, konkrete Fälle und Dienststellungen nennen)? 7. Was ist ihr über öffentliche Äußerungen in amtlicher Funktion des unter Frage 1 bis 4 erfragten Personenkreises nach dem 8. Mai 1945 über dessen Haltungen in der Zeit des NS-Unrechtsstaates (30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945) bekannt, zu den Themen: Nationalsozialistische Rechtsauffassung, nachträgliche Bewertung des NS-Unrechtsstaates, Verhältnis zu im NS-Unrechtsstaat aufgrund von ethnischer oder Religionszugehörigkeit oder aufgrund von anderen Merkmalen staatlicherseits verfolgten Gruppen, Antisemitismus und Rassismus, Souveränität Deutschlands, Bewertung des Rechtsstatus der Bundesrepublik Deutschland und der Rolle derselben in Europa, Migrationspolitik? 8. Was ist ihr über den Verlauf und das Ergebnis von Entnazifizierungsverfahren des unter Fragen 1 bis 4 erfragten Personenkreises bekannt (bitte die einzelnen Einstufungen der Personen durch die Entnazifizierungskommissionen nennen und in welcher Besatzungszone das Entnazifizierungsverfahren stattfand)? 9. Welche inhaltlichen Aussagen und Stellungnahmen haben nach ihrer Kenntnis die unter Fragen 1 bis 4 erfragten Politiker und hochrangigen Mitarbeiter seit dem 9. März 1952 und bis zum 30. September 2017 über ihre Rolle veröffentlicht (bitte Zitate anführen, soweit bekannt)? 10. Gab es nach ihrer Kenntnis von den unter Fragen 1 bis 4 erfragten Personen spezifische Distanzierungen oder Entschuldigungen für während der NS-Unrechtsherrschaft gepflegte Werthaltungen, z. B. Äußerungen zu Rassismus und Antisemitismus oder gegebenenfalls auch deren Gegenteil – das nachträgliche Gutheißen eigener in der NS-Zeit gepflegter Werthaltungen (bitte Zitate anführen , soweit bekannt)? 23. 11. 2017 Sänze AfD 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3073 B e g r ü n d u n g Am 29. Mai 2017 legte die Kommission zur Erforschung der „Geschichte der Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus “ ihre Ergebnisse vor. Das Projekt wurde von der Baden-Württemberg Stiftung mit insgesamt 1,45 Mio. Euro und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit 100 000 Euro gefördert. Hinzu kommen noch zuvor bewilligte erhebliche zusätzliche Mittel für eine Machbarkeitsstudie. Der Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung, Herr D., erklärte dazu: „Geschehnisse wie die in der deutschen Geschichte beeinflussen noch immer unsere Gesellschaft von heute. Und es gibt immer noch großes Potenzial für die Aufarbeitung der Umstände und Zusammenhänge, in denen sich auch die Landesministerien befanden. Wir können aus solchen Projekten viel für unser demokratisches Handeln und Selbstverständnis lernen.“ Es ist in diesem Zusammenhang von großem Interesse für die Öffentlichkeit, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Personalkontinuität aus Exekutiv- und Jurisdiktionsstellen und regimeprägenden Organisationen des NS-Unrechtsstaats in leitende Exekutivpositionen des neuen Südweststaats hinein stattfinden konnte und wie solche Personen sich gegebenenfalls später geäußert und verhalten haben, in welchen Parteien – die gegebenenfalls heute noch existieren – ab etwa 1946 sie eine neue politische Heimat gefunden haben. Da das Land bereits insgesamt über 1,55 Mio. Euro. für Forschungen zur Geschichte des Beamtentums in der NS-Zeit ausgegeben hat und zur Geschichte der Regierungen Baden-Württembergs Archivalien vorliegen, sollten diese getätigten Ausgaben im Sinne der Aussagen des Direktors der Baden-Württemberg Stiftung für Lehren im Sinne des heutigen demokratischen Handelns und Selbstverständnisses für ein breites Publikum nutzbar gemacht werden – zumal die Presseberichterstattung und der Ton der politischen Debatten heute oftmals den Eindruck erwecken wollen, „Nazis“ seien heute allgegenwärtig. Diese Kleine Anfrage fragt nach personellen Kontinuitäten aus dem NS-Staat in Institutionen des demokratisch verfassten Landes Baden-Württemberg hinein. Sie steht ihrer Intention nach im Einklang mit der im Doppelhaushalt 2018/19 vorgesehenen Erhöhung der Landesmittel für Gedenkstätten im Hinblick auf historisches Lernen und Widerstandsfähigkeit der Zivilgesellschaft. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3073 4 A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Dezember 2017 Nr. III-1082.2 beantwortet das Staatsministerium in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 bis zum 1. Januar 2000 und dessen rechtlicher Vorläufer (1946 bis 1952) Baden und Württemberg-Hohenzollern gehörten zwischen dem 1. Januar 1931 und ihrem Verbot durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 (1945) in jeweils welcher Funktion den folgenden nationalsozialistischen Organisationen als aktive oder als fördernde Mitglieder an: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Nationalsozialistischer Deutscher Dozentenbund , NS-Deutscher Studentenbund, NS-Frauenschaft, Nationalsozialistisches Fliegerkorps, Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps, Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) Auslandsorganisation, Schutzstaffel (Allgemeine SS und Waffen-SS), Sturmabteilung (SA)? 2. Welche Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 und bis zum 1. Januar 2000 und dessen rechtlicher Vorläufer (1946 bis 1952) Baden und Württemberg-Hohenzollern gehörten zwischen dem 1. Januar 1931 und dem Verbot der NSDAP durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 (1945) in jeweils welcher Funktion den folgenden von der NSDAP betreuten Organisationen mit eigenem Rechtsstatus als aktive oder als fördernde Mitglieder an: Reichsbund der Deutschen Beamten, Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund, Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (und dessen Vorgängerorganisation Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen), NS-Kriegsopferversorgung, Nationalsozialistischer Lehrerbund, Nationalsozialistische Volkswohlfahrt? 3. Welche Mitarbeiter in leitender Funktion (Ministerialdirektor und Abteilungsleiter im Staatsministerium und den Fachministerien, bitte Dienststelle und Dienststellung der erfragten Personen nach Möglichkeit einzeln benennen) der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 und bis zum 1. Januar 2000 und dessen rechtlicher Vorläufer Baden und Württemberg -Hohenzollern (1946 bis 1952) gehörten zwischen dem 1. Januar 1931 und dem Verbot der NSDAP durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 (1945) in jeweils welcher Funktion den folgenden von der NSDAP betreuten Organisationen mit eigenem Rechtsstatus als aktive oder als fördernde Mitglieder an: Reichsbund der Deutschen Beamten, Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund, Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund (und dessen Vorgängerorganisation Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen), NS-Kriegsopferversorgung, Nationalsozialistischer Lehrerbund , Nationalsozialistische Volkswohlfahrt? 4. Welche Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg seit dem 9. März 1952 bis zum 1. Januar 2000 bzw. seiner Vorläufer Baden und Württemberg -Hohenzollern (1946 bis 1952) bzw. leitende Ministerialmitarbeiter im Sinne von Frage 3 hatten in der Zeit der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft 1933 bis 1945 gegebenenfalls welche Funktionen in Justiz, Militärjustiz , Polizei, politischer Polizei, Sicherheitsdiensten, Innenministerium, Auswärtigem Amt, Propagandaministerium des NS-Unrechtsstaates inne? 5. Welchen Parteien gehörten nach ihrer Kenntnis die unter Frage 1 bis 4 erfragten Personen in ihrer Amtszeit als Mitglieder der Landesregierung von Baden-Württemberg bzw. der Regierungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern jeweils an? 6. Konnten die unter Fragen 1 bis 4 erfragten Personen in Baden-Württemberg Staatsanwälte oder Richter werden bzw. wurden sie Staatsanwälte oder Richter (bitte, soweit bekannt, konkrete Fälle und Dienststellungen nennen)? 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3073 7. Was ist ihr über öffentliche Äußerungen in amtlicher Funktion des unter Frage 1 bis 4 erfragten Personenkreises nach dem 8. Mai 1945 über dessen Haltungen in der Zeit des NS-Unrechtsstaates (30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945) bekannt , zu den Themen: Nationalsozialistische Rechtsauffassung, nachträg - liche Bewertung des NS-Unrechtsstaates, Verhältnis zu im NS-Unrechtsstaat aufgrund von ethnischer oder Religionszugehörigkeit oder aufgrund von anderen Merkmalen staatlicherseits verfolgten Gruppen, Antisemitismus und Rassismus, Souveränität Deutschlands, Bewertung des Rechtsstatus der Bundesrepublik Deutschland und der Rolle derselben in Europa, Migrationspolitik ? 8. Was ist ihr über den Verlauf und das Ergebnis von Entnazifizierungsverfahren des unter Fragen 1 bis 4 erfragten Personenkreises bekannt (bitte die einzelnen Einstufungen der Personen durch die Entnazifizierungskommissionen nennen und in welcher Besatzungszone das Entnazifizierungsverfahren stattfand )? 9. Welche inhaltlichen Aussagen und Stellungnahmen haben nach ihrer Kenntnis die unter Fragen 1 bis 4 erfragten Politiker und hochrangigen Mitarbeiter seit dem 9. März 1952 und bis zum 30. September 2017 über ihre Rolle veröffentlicht (bitte Zitate anführen, soweit bekannt)? 10. Gab es nach ihrer Kenntnis von den unter Fragen 1 bis 4 erfragten Personen spezifische Distanzierungen oder Entschuldigungen für während der NS-Unrechtsherrschaft gepflegte Werthaltungen, z. B. Äußerungen zu Rassismus und Antisemitismus oder gegebenenfalls auch deren Gegenteil – das nachträg - liche Gutheißen eigener in der NS-Zeit gepflegter Werthaltungen (bitte Zitate anführen, soweit bekannt)? Zu 1. bis 10.: Unter Berücksichtigung der durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 7. November 2017, Az.: 2 BvE 2/11 – Rn. 249) aufgestellten Grundsätze können trotz der grundsätzlich hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung parlamentarischer Informationsrechte die in der vorliegenden Kleinen An - frage gestellten Fragen nicht mit zumutbarem Aufwand beantwortet werden. Nach dieser Rechtsprechung steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Demnach sind die Informationen mitzuteilen, über welche die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die erfragten Informationen sind jedoch nicht statistisch erfasst und stehen auch nicht in anderweitig aufbereiteter oder zusammengestellter Form zur Verfügung. Die Fragen betreffen die nicht notwendigerweise in den Personalakten erfassten Werdegänge sämtlicher Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg zwischen dem 9. März 1952 und dem 1. Januar 2000 und dessen rechtlichen Vorläufern (1946 bis 1952) sowie deren Mitarbeiter in leitender Funktion wie Ministerialdirektoren und Abteilungsleiter. Dabei handelt es sich nach überschlägiger Schätzung um eine Gruppe von jedenfalls 180 Personen. Um die Fragen, in denen allesamt auf diese Personengruppe Bezug genommen wird, beantworten zu können, müsste eine weitere wissenschaftliche Erhebung in Auftrag gegeben werden . Ob und in welchem Umfang und Qualität Informationen zur Zeit zwischen 1931 und 1945 in den Personalakten ab 1945 enthalten sind, ist nicht abzusehen. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass etwaige Angaben abschließend sind. Eine Auswertung dieser Daten und etwaiger weiterer Erkenntnisquellen ist zudem voraussichtlich von Personen ohne historische Fachkenntnisse nicht zu leisten. Für die Ermittlung des jeweiligen Aufenthaltsorts der Personalakten sowie deren anschließende Durchsicht und Prüfung wäre ein im Umfang nicht abschätzbarer, aber dennoch ein solcher erheblicher Personalaufwand erforderlich, der gemessen an dem hinter der konkreten Anfrage stehenden Informationsinteresse unverhältnismäßig wäre. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3073 6 Die Kleine Anfrage befasst sich zudem mit Sachverhalten und Informationen, die Gegenstand eines noch laufenden von der Baden-Württemberg Stiftung und vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst geförderten Forschungsprojekts sind. Die Thematik ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Insofern wird auf die Beantwortung des Antrags der Fraktion GRÜNE, „Ergebnisse der Forschung zur NS-Vergangenheit der badischen und württembergischen Landesministerien “, Drucksache 16/2162 verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 6 und 9. Eine inhaltliche Beantwortung der Fragen käme einer wissenschaftlichen Erweiterung dieser Studie um eine Aufarbeitung der Rolle der Mitglieder der Regierungen des Landes Baden-Württemberg zwischen dem 9. März 1952 und dem 1. Januar 2000 sowie deren Mitarbeitern in leitender Funktion wie Ministerialdirektoren und Abteilungsleiter gleich, die eine weitere Entscheidung der amtierenden Landesregierung über den Inhalt und die Zielrichtung vorwegnehmen könnte. Letzteres würde den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen. Der Beantwortung steht damit der Grundsatz der Gewaltenteilung entgegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2017, Az.: 2 BvE 2/11 – Rn. 227 ff.). In Vertretung Schopper Staatssekretärin