Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3084 29. 11. 2017 1Eingegangen: 29. 11. 2017 / Ausgegeben: 14. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die Umweltbelastung der unterschiedlichen Verkehrsmittel (aufgegliedert nach terrestrischen Fortbewegungsmitteln − Fahrrad, Auto, Bahn −) und Luftfahrzeugen zu beurteilen? 2. Inwiefern ist die Gewichtung der Emissionen bei den unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Faktor X) zu beurteilen? 3. Trifft es zu, dass die Emissionen des Flugverkehrs ein Mehrfaches an schäd - lichem CO2 und Ozon verursachen? 4. Wie viele Flugmeilen haben die einzelnen Ministerinnen/Minister im Laufe der 15. Legislaturperiode jeweils verursacht (aufgegliedert nach Ministerinnen/Ministern und anderen Regierungsmitgliedern)? 5. Inwiefern wurden alternative Verkehrsmittel anstelle der Nutzung von Flugzeugen geprüft und tatsächlich genutzt, insbesondere bei Inlandsdienstreisen? 6. Welche Kosten (aufgegliedert auf die jeweiligen Ministerien) sind für Flugreisen im Verlauf der 15. Legislaturperiode entstanden? 7. Wie viele Bonusmeilen hat jedes einzelne Mitglied der Landesregierung in der 15. Legislaturperiode aufgeteilt nach Ministerien aufgrund dienstlich veranlass - ter Flugreisen erworben? 8. Wie erfolgt die personenbezogene Verrechnung der erworbenen Vielfliegermeilen bei den einzelnen Ministerien, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses einer privaten Nutzung? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen Verursachte Emissionen und Umweltbelastungen durch die Nutzung von Flugzeugen durch Mitglieder der Landes - regierung in der 15. Legislaturperiode Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3084 2 9. Hält sie das Prozedere der Verrechnung gemäß Ziffer 2.4 der Verwaltungs - vorschrift zum Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg hinsichtlich der Transparenz und Handhabung für verbesserungswürdig? 29. 11. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 29. Januar 2018 Nr. 1.0371.0/60 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit den Ressorts die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die Umweltbelastung der unterschiedlichen Verkehrsmittel (aufgegliedert nach terrestrischen Fortbewegungsmitteln – Fahrrad, Auto, Bahn –) und Luftfahrzeugen zu beurteilen? Zu 1.: Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Studie im Jahr 2016 für das Bezugsjahr 2014 einen Vergleich der Emissionen einzelner Verkehrsträger im Personenverkehr veröffentlicht. Grundlage zur Berechnung der Emissionen im Verkehr in Deutschland war das „Transport Emission Model“ (TREMOD), das 1993 vom UBA initiiert wurde und wissenschaftlich vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (IFEU) betreut wird. Betrachtet man die Belastung der Umwelt durch den CO2-Ausstoß ist laut der Studie der Flugverkehr mit 211 g/Pkm (Personenkilometer) der größte Emittent vor dem Pkw (142 g/Pkm), dem Linienbus (76 g/Pkm), der Straßen-, Stadt- und U-Bahn (71 g/Pkm), der Eisenbahn im Nahverkehr (67 g/Pkm) sowie der Eisenbahn im Fernverkehr (41 g/Pkm). Die Emissionen eines Reisebusses liegen mit 32 g/Pkm am niedrigsten. Für die Studie wurde für jedes Verkehrsmittel die tatsächliche Auslastung berücksichtigt. Flugzeuge und Reisebusse weisen eine hohe Auslastung auf und erreichen in dieser Betrachtungsweise etwas günstigere Werte. Bei den Stickstoffoxiden emittierten das Flugzeug mit 0,55 g/Pkm, der Linienbus mit 0,41 g/Pkm und der Pkw mit 0,31 g/Pkm die höchsten Mengen. In diesem Bereich hat es allerdings in den letzten Jahren starke technische Fortschritte gegeben. Der Reisebus (0,21 g/Pkm), die Eisenbahn im Nahverkehr (0,21 g/Pkm) und die Straßenbahn bzw. die Eisenbahn im Fernverkehr (0,07 bzw. 0,06 g/Pkm) haben niedrigere Emissionsfrachten. Des Weiteren zeigt der Vergleich der Emissionen der einzelnen Verkehrsträger, dass bei den Feinstaub-Emissionen der Pkw (0,005 g/Pkm), das Flugzeug (0,005 g/Pkm) und der Reisebus (0,004 g/Pkm) die größten Emittenten sind. Die Emissionen des Linienbusses werden mit 0,003 g/Pkm angegeben, für die Eisenbahn im Nahverkehr 0,002 g/Pkm sowie für die Eisenbahn im Fernverkehr und Straßenbahn 0,000 g/Pkm. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3084 2. Inwiefern ist die Gewichtung der Emissionen bei den unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Faktor X) zu beurteilen? 3. Trifft es zu, dass die Emissionen des Flugverkehrs ein Mehrfaches an schäd - lichem CO2 und Ozon verursachen? Zu 2. und 3.: Der vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie 1988 eingesetzte zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change) nahm erstmals 1999 in seinem Bericht „Aviation and the Global Atmosphere“ eine umfangreiche Bewertung der Klimawirksamkeit des Flugverkehrs vor. Dabei wurden neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid (CO2) verschiedene Faktoren und Substanzen wie beispielsweise ozonbildende Stickoxide sowie Rußpartikel oder Wasserdampf , die zu vermehrter Wolkenbildung führen, als klimabeeinflussend bewertet. Gegenüber dem CO2-Ausstoß wurde eine im Durchschnitt um den Faktor 2,7 (Radiative Forcing Index – RFI) erhöhte Klimawirksamkeit festgestellt. Das Umweltbundesamt schätzt, dass die Klimawirkung des Flugverkehrs zwischen drei bis fünf Mal so groß ist wie die Klimawirkung des ausgestoßenen CO2 allein. 4. Wie viele Flugmeilen haben die einzelnen Ministerinnen/Minister im Laufe der 15. Legislaturperiode jeweils verursacht (aufgegliedert nach Ministerinnen/Minister und anderen Regierungsmitgliedern)? Zu 4.: Die Flugmeilen wurden vom Kooperationsreisebüro des Landes erst ab dem 1. Januar 2014 erhoben. Für den vorherigen Zeitraum der 15. Legislaturperiode gibt es keine entsprechenden Daten. Die Flugmeilen der Mitglieder der Landesregierung, welche ab dem 1. Januar 2014 bis zum Ende der 15. Legislaturperiode erfasst wurden , stellen sich als Gesamtanzahl (aufgegliedert nach Ministerien) wie folgt dar: 5. Inwiefern wurden alternative Verkehrsmittel anstelle der Nutzung von Flugzeugen geprüft und tatsächlich genutzt, insbesondere bei Inlandsdienstreisen? Zu 5.: Nach Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz dürfen Flugkosten nur insoweit erstattet werden, als besondere dienstliche oder wirtschaftliche Gründe für die Flugzeugbenutzung vorliegen. Die grundsätzlich freie Wahl des Verkehrsmittels orientiert sich daher an dienstlichen und wirtschaft - lichen Belangen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind neben den reinen Flugkosten im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn) auch durch einen Ressort der Landesregierung mit jeweils zugeordneten Regierungsmitgliedern Flugmeilen ab 01.01.2014 in Meilen Staatsministerium 147.518 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 51.358 Innenministerium 18.517 Kultusministerium 41.818 Wissenschaftsministerium 63.794 Umweltministerium 40.305 Integrationsministerium 27.080 Sozialministerium 14.726 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 40.195 Justizministerium 17.779 Verkehrsministerium 40.554 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3084 4 Flug ersparte Übernachtungskosten, Trennungsgelder und eine Arbeitszeitersparnis zu berücksichtigen. Bei den dienstlichen Belangen ist insbesondere bei Mitgliedern der Landesregierung auch die Terminsituation zu berücksichtigen. Die Prüfung eines alternativen Verkehrsmittels für eine Dienstreise ist eine Einzelfallentscheidung , welche die dienstreisende Person unter Abwägung der zuvor genannten Aspekte selbst trifft. Allein die eine Dienstreise genehmigende Person wäre im Einzelfall in der Lage, diese Abwägung zu überprüfen. Sofern eine Dienst reise genehmigt wird, gilt auch die Wahl des Verkehrsmittels als nicht beanstandet . Im Einzelfall wurde daher nicht schriftlich festgehalten, warum kein alternatives Verkehrsmittel in Betracht kam. Ministerium 2014 2015 2016 Staatsministerium 202.808,42 € 310.641,41 € 191.717,82 € Ministerium für Finanzen und Wirtschaft; Finanzteil 108.481,39 € 83.622,14 € 67.223,85 € Ministerium für Finanzen und Wirtschaft; Wirtschaftsteil 102.797,81 € 119.772,90 € 102.460,31 € Innenministerium 59.344,09 € 57.180,87 € 73.940,46 € Verkehrsministerium 45.875,43 € 57.483,50 € 56.170,81 € Umweltministerium 103.186,70 € 122.763,83 € 101.284,91 € Sozialministerium 64.057,14 € 71.240,07 € 84.158,20 € Wissenschaftsministerium 74.895,64 € 73.898,47 € 93.022,34 € Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 93.068,43 € 94.811,14 € 72.979,34 € Kultusministerium 62.365,58 € 45.971,69 € 61.547,41 € Justizministerium 44.389,69 € 52.722,72 € 71.879,28 € Integrationsministerium 12.436,14 € 15.987,72 € 8.054,49 €