Landtag von Baden-Württemberg
16. Wahlperiode
Drucksache 16 /
3084
29. 11. 2017
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Eingegangen: 29. 11. 2017 / Ausgegeben: 14. 02. 2018
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist die Umweltbelastung der unterschiedlichen Verkehrsmittel (aufgeglie-
dert nach terrestrischen Fortbewegungsmitteln − Fahrrad, Auto, Bahn −) und
Luftfahrzeugen zu beurteilen?
2. Inwiefern ist die Gewichtung der Emissionen bei den unterschiedlichen Ver-
kehrsmitteln (Faktor X) zu beurteilen?
3. Trifft es zu, dass die Emissionen des Flugverkehrs ein Mehrfaches an schäd -
lichem CO
2
und Ozon verursachen?
4. Wie viele Flugmeilen haben die einzelnen Ministerinnen/Minister im Laufe der
15. Legislaturperiode jeweils verursacht (aufgegliedert nach Ministerinnen/Mi-
nistern und anderen Regierungsmitgliedern)?
5. Inwiefern wurden alternative Verkehrsmittel anstelle der Nutzung von Flug-
zeugen geprüft und tatsächlich genutzt, insbesondere bei Inlandsdienstreisen?
6. Welche Kosten (aufgegliedert auf die jeweiligen Ministerien) sind für Flugrei-
sen im Verlauf der 15. Legislaturperiode entstanden?
7. Wie viele Bonusmeilen hat jedes einzelne Mitglied der Landesregierung in der
15. Legislaturperiode aufgeteilt nach Ministerien aufgrund dienstlich veranlass -
ter Flugreisen erworben?
8. Wie erfolgt die personenbezogene Verrechnung der erworbenen Vielflieger-
meilen bei den einzelnen Ministerien, insbesondere hinsichtlich des Ausschlus-
ses einer privaten Nutzung?
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP
und
Antwort
des Ministeriums für Finanzen
Verursachte Emissionen und Umweltbelastungen durch
die Nutzung von Flugzeugen durch Mitglieder der Landes -
regierung in der 15. Legislaturperiode
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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9. Hält sie das Prozedere der Verrechnung gemäß Ziffer 2.4 der Verwaltungs -
vorschrift zum Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg hinsichtlich der
Transparenz und Handhabung für verbesserungswürdig?
29.11.2017
Dr. Bullinger FDP/DVP
Antwort*)
Mit Schreiben vom 29. Januar 2018 Nr. 1.0371.0/60 beantwortet das Ministerium
für Finanzen in Abstimmung mit den Ressorts die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie ist die Umweltbelastung der unterschiedlichen Verkehrsmittel (aufgeglie-
dert nach terrestrischen Fortbewegungsmitteln – Fahrrad, Auto, Bahn –) und
Luftfahrzeugen zu beurteilen?
Zu 1.:
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer Studie im Jahr 2016 für das Bezugs-
jahr 2014 einen Vergleich der Emissionen einzelner Verkehrsträger im Personen-
verkehr veröffentlicht. Grundlage zur Berechnung der Emissionen im Verkehr in
Deutschland war das „Transport Emission Model“ (TREMOD), das 1993 vom
UBA initiiert wurde und wissenschaftlich vom Institut für Energie- und Umwelt-
forschung Heidelberg GmbH (IFEU) betreut wird.
Betrachtet man die Belastung der Umwelt durch den CO
2
-Ausstoß ist laut der
Studie der Flugverkehr mit 211 g/Pkm (Personenkilometer) der größte Emittent
vor dem Pkw (142 g/Pkm), dem Linienbus (76 g/Pkm), der Straßen-, Stadt- und
U-Bahn (71 g/Pkm), der Eisenbahn im Nahverkehr (67 g/Pkm) sowie der Ei-
senbahn im Fernverkehr (41 g/Pkm). Die Emissionen eines Reisebusses liegen
mit 32 g/Pkm am niedrigsten. Für die Studie wurde für jedes Verkehrsmittel die
tatsächliche Auslastung berücksichtigt. Flugzeuge und Reisebusse weisen eine
hohe Auslastung auf und erreichen in dieser Betrachtungsweise etwas günstige-
re Werte.
Bei den Stickstoffoxiden emittierten das Flugzeug mit 0,55 g/Pkm, der Linienbus
mit 0,41 g/Pkm und der Pkw mit 0,31 g/Pkm die höchsten Mengen. In diesem Be-
reich hat es allerdings in den letzten Jahren starke technische Fortschritte gegeben.
Der Reisebus (0,21 g/Pkm), die Eisenbahn im Nahverkehr (0,21 g/Pkm) und die
Straßenbahn bzw. die Eisenbahn im Fernverkehr (0,07 bzw. 0,06 g/Pkm) haben
niedrigere Emissionsfrachten.
Des Weiteren zeigt der Vergleich der Emissionen der einzelnen Verkehrsträger,
dass bei den Feinstaub-Emissionen der Pkw (0,005 g/Pkm), das Flugzeug
(0,005 g/Pkm)
und der Reisebus (0,004 g/Pkm) die größten Emittenten sind. Die
Emissionen des Linienbusses werden mit 0,003 g/Pkm angegeben, für die Eisen-
bahn im Nahverkehr 0,002 g/Pkm sowie für die Eisenbahn im Fernverkehr und
Straßenbahn 0,000 g/Pkm.
_____________________________________
*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
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2. Inwiefern ist die Gewichtung der Emissionen bei den unterschiedlichen Ver-
kehrsmitteln (Faktor X) zu beurteilen?
3. Trifft es zu, dass die Emissionen des Flugverkehrs ein Mehrfaches an schäd -
lichem CO
2
und Ozon verursachen?
Zu 2. und 3.:
Der vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorgani-
sation für Meteorologie 1988 eingesetzte zwischenstaatliche Ausschuss für Kli-
maänderungen (IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change) nahm erst-
mals 1999 in seinem Bericht „Aviation and the Global Atmosphere“ eine umfang-
reiche Bewertung der Klimawirksamkeit des Flugverkehrs vor. Dabei wurden ne-
ben dem klimaschädlichen Kohlendioxid (CO
2
) verschiedene Faktoren und Sub-
stanzen wie beispielsweise ozonbildende Stickoxide sowie Rußpartikel oder Was-
serdampf, die zu vermehrter Wolkenbildung führen, als klimabeeinflussend
bewertet. Gegenüber dem CO
2
-Ausstoß wurde eine im Durchschnitt um den Fak-
tor 2,7 (Radiative Forcing Index – RFI) erhöhte Klimawirksamkeit festgestellt.
Das Umweltbundesamt schätzt, dass die Klimawirkung des Flugverkehrs zwi-
schen drei bis fünf Mal so groß ist wie die Klimawirkung des ausgestoßenen CO
2
allein.
4. Wie viele Flugmeilen haben die einzelnen Ministerinnen/Minister im Laufe der
15. Legislaturperiode jeweils verursacht (aufgegliedert nach Ministerinnen/Mi-
nister und anderen Regierungsmitgliedern)?
Zu 4.:
Die Flugmeilen wurden vom Kooperationsreisebüro des Landes erst ab dem 1. Ja-
nuar 2014 erhoben. Für den vorherigen Zeitraum der 15. Legislaturperiode gibt es
keine entsprechenden Daten. Die Flugmeilen der Mitglieder der Landesregierung,
welche ab dem 1. Januar 2014 bis zum Ende der 15. Legislaturperiode erfasst wur-
den, stellen sich als Gesamtanzahl (aufgegliedert nach Ministerien) wie folgt dar:
5. Inwiefern wurden alternative Verkehrsmittel anstelle der Nutzung von Flugzeu-
gen geprüft und tatsächlich genutzt, insbesondere bei Inlandsdienstreisen?
Zu 5.:
Nach Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften zum Landesreisekostengesetz dürfen
Flugkosten nur insoweit erstattet werden, als besondere dienstliche oder wirt-
schaftliche Gründe für die Flugzeugbenutzung vorliegen. Die grundsätzlich freie
Wahl des Verkehrsmittels orientiert sich daher an dienstlichen und wirtschaft -
lichen Belangen. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung sind neben den reinen Flug-
kosten im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn) auch durch einen
Ressort der Landesregierung
mit jeweils zugeordneten Regierungsmitgliedern
Flugmeilen ab
01.01.2014 in Meilen
Staatsministerium 147.518
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
51.358
Innenministerium 18.517
Kultusministerium 41.818
Wissenschaftsministerium 63.794
Umweltministerium 40.305
Integrationsministerium 27.080
Sozialministerium 14.726
Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
40.195
Justizministerium 17.779
Verkehrsministerium 40.554
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Flug ersparte Übernachtungskosten, Trennungsgelder und eine Arbeitszeiterspar-
nis zu berücksichtigen. Bei den dienstlichen Belangen ist insbesondere bei Mit-
gliedern der Landesregierung auch die Terminsituation zu berücksichtigen.
Die Prüfung eines alternativen Verkehrsmittels für eine Dienstreise ist eine Ein-
zelfallentscheidung, welche die dienstreisende Person unter Abwägung der zuvor
genannten Aspekte selbst trifft. Allein die eine Dienstreise genehmigende Person
wäre im Einzelfall in der Lage, diese Abwägung zu überprüfen. Sofern eine
Dienst reise genehmigt wird, gilt auch die Wahl des Verkehrsmittels als nicht be-
anstandet. Im Einzelfall wurde daher nicht schriftlich festgehalten, warum kein al-
ternatives Verkehrsmittel in Betracht kam.
Ministerium 2014 2015 2016
Staatsministerium
202.808,42 €
310.641,41 €
191.717,82 €
Ministerium für Finanzen und
Wirtschaft; Finanzteil
108.481,39 €
83.622,14 €
67.223,85 €
Ministerium für Finanzen und
Wirtschaft; Wi
rtschaftsteil
102.797,81 €
119.772,90 €
102.460,31 €
Innenministerium
59.344,09 €
57.180,87 €
73.940,46 €
Verkehrsministerium
45.875,43 €
57.483,50 €
56.170,81 €
Umweltministerium
103.186,70 €
122.763,83 €
101.284,91 €
Sozialministerium
64.057,14 €
71.240,07 €
84.158,20 €
Wissenschaftsministerium
74.895,64 €
73.898,47 €
93.022,34 €
Ministerium für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
93.068,43 €
94.811,14 €
72.979,34 €
Kultusministerium
62.365,58 €
45.971,69 €
61.547,41 €
Justizministerium
44.389,69 €
52.722,72 €
71.879,28 €
Integrationsministerium
12.436,14 €
15.987,72 €
8.054,49 €