Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3090 29. 11. 2017 1Eingegangen: 29. 11. 2017 / Ausgegeben: 19. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zweckverbände der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung gibt es derzeit im Zollernalbkreis (tabellarisch aufgeschlüsselt)? 2. Welche Abgaben bzw. privatrechtlichen Entgelte werden derzeit im Zollern - albkreis aufgeschlüsselt in welcher Höhe von den Bürgern eingefordert? 3. Wer nimmt im Zollernalbkreis die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wahr? 4. Welche Investitionskosten wurden für die Erstellung, Erschließung und Erneuerung der Wasserver- und Entsorgungsanlagen in den einzelnen Ver- und Entsorgungsgebieten seit 2000 jährlich auf die Anschlussnehmer, aufgegliedert nach Anschlussnehmer im Zollernalbkreis umgelegt? 5. Wie hoch sind derzeit im Zollernalbkreis die Anschlussversorgungsgrade in den einzelnen neu konzipierten Ver- und Entsorgungsgebieten? 6. Gab es aus ihrer Sicht im Zollernalbkreis in den letzten zehn Jahren Rechtsstreitigkeiten zwischen Anschlussnehmern und der ansässigen Wasserbehörde? 7. Ist aus ihrer Sicht damit zu rechnen, dass aufgrund der sehr hohen Nitratwerte im Trinkwasser aufgrund des Aufbereitungsaufwands der Trinkwasserpreis 2018 oder später für die Verbraucher steigt? 8. Wenn ja, in welchen Größenordnungen steigen aus ihrer Sicht die Wasser - preise, aufgegliedert in den Städten und Gemeinden des Zollernalbkreises, ab 2018 und in späteren Jahren an? 9. Wer trägt die überschüssigen Kosten der Überdimensionierung des Wassernetzes in Balingen und Albstadt aus dem „Textilzeitalter“ zukünftig? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Wasser und Abwasserentgelte im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3090 2 10. Wie hoch sind die derzeitigen Nitratwerte im Zollernalbkreis, aufgeschlüsselt nach den Städten und Gemeinden, derzeit? 28. 11. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Immer wieder sind die Wasserpreise in Albstadt ein Ärgernis für die Verbraucher im ländlichen Raum. Mal sind es die überdimensionierten Rohrleitungen, die selbst mit einer Ankündigung eines Wasserpreisanstiegs um mehr als 420 Prozent einen Oberbürgermeister zu Fall brachten. Nun sind es die täglichen Radio-, Fernseh - und Zeitungsberichte, die den Wasserpreis aufgrund der sehr hohen Nitratbelastungen im Trinkwasser ansteigen lassen sollen. Der Fragesteller möchte sich mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild für die Verbraucher und Einwohner machen und die Preiserhöhungen bei der Landesregierung erfragen, die aufgrund des Aufbereitungsaufwands den Bürgern ins Haus stehen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass in nächster Zeit die Nitratwerte spürbar in den Landkreisen abnehmen werden . Der Tagesspiegel berichtete am 10. Juni 2017 über Aussagen des Umweltbundesamtes . Ursachen sind nach Auffassung des Fragestellers die Massentierhaltungen in der Landwirtschaft. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Dezember 2017 Nr. 5-0141.5/582/1 beantwortet das Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Zweckverbände der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung gibt es derzeit im Zollernalbkreis (tabellarisch aufgeschlüsselt)? =ZHFNYHUElQGH GHU :DVVHUYHUVRUJXQJ +RKHQ]ROOHUQ 6WDU]HO (\DFK *UXSSH 2EHUHU 1HFNDU +RKHQEHUJJUXSSH .OHLQHU +HXEHUJ $OEJUXSSH ;9 (USIJUXSSH =ROOHUQDOEJUXSSH 1RUGVWHWWHU :DVVHUYHUVRUJXQJ %RGHQVHHZDVVHUYHUVRUJXQJ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3090 2. Welche Abgaben bzw. privatrechtlichen Entgelte werden derzeit im Zollernalbkreis aufgeschlüsselt in welcher Höhe von den Bürgern eingefordert? Die Informationen über Gebühren und Entgelte für Abwasser und Trinkwasser im Zollernalbkreis liegen beim Statistischen Landesamt vor und können dort eingesehen werden (http://www.statistik-bw.de/Umwelt/Wasser/). Für die Kommunen des Zollernalbkreises werden mit Stand 1. Januar 2017 folgende Gebühren erhoben: =ZHFNYHUElQGH $EZDVVHUEHVHLWLJXQJ $EZDVVHUYHUEDQG 2EHUHV (\DFKWDO $EZDVVHUYHUEDQG 6FKPHLHWDO $EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG +LUUOLQJHQ 6WDU]HOWDO $EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG 2EHUHV /DXFKHUWWDO $EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG 6FKHHU /DXFKHUW $EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG 8QWHUHV (\DFKWDO $EZDVVHU]ZHFNYHUEDQG 8QWHUHV 6FKOLFKHPWDO *HPHLQGHYHUZDOWXQJVYHUEDQG 2EHUHV 6FKOLFKHPWDO =ZHFNYHUEDQG $EZDVVHUUHLQLJXQJ %DOLQJHQ 6FKPXW] ZDVVHU 1LHGHUVFKODJV ZDVVHU $Q]DKO (85 Pð %DOLQJHQ ± ± %LVLQJHQ ± ± %LW] ± ± %XUODGLQJHQ ± 'DXWPHUJHQ ± ± 'RUPHWWLQJHQ ± ± 'RWWHUQKDXVHQ ± ± *HLVOLQJHQ ± ± *URVVHOI LQJHQ ± ± +DLJHUORFK ± ± +DXVHQ DP 7DQQ ± ± +HFKLQJHQ ± ± -XQJLQJHQ ± ± 0H‰VWHWWHQ ± ± 1XVSOLQJHQ ± ± 2EHUQKHLP ± ± 5DQJHQGLQJHQ ± ± 5DWVKDXVHQ ± ± 5RVHQIHOG ± ± 6FK|PEHUJ ± ± 6WUD‰EHUJ ± :HLOHQ XQWHU GHQ 5LQQHQ ± ± :LQWHUOLQJHQ ± ± =LPPHUQ XQWHU GHU %XUJ ± ± $OEVWDGW ± ± 1DFK (LQZRKQHUQ JHZLFKWHW %HLP 7ULQNZDVVHU HLQVFKOLH‰OLFK 0HKUZHUWVWHXHU ± *HEKUHQPD‰VWDE LVW GHU 7ULQNZDVVHUYHUEUDXFK 'DWHQEDVLV (UKHEXQJ GHU :DVVHU XQG $EZDVVHUHQWJHOWH LQVJHVDPW :DVVHU YHUVRUJXQJ $EZDVVHU HQWVRUJXQJ (85 Pñ (85 -DKU 7ULQN X $EZDVVHUJHEKUHQ LQ GHQ *HPHLQGHQ LP =ROOHUQDOENUHLV DP -DQXDU *HPHLQGH %HY|ONHUXQJ DP 7ULQN ZDVVHU $EZDVVHU *UXQGJHEKU $*6 1DPH (LQKHLWV JHEKU JHVSOLWWHWH *HEKU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3090 4 3. Wer nimmt im Zollernalbkreis die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wahr? Die der Allgemeinheit dienende öffentliche Wasserversorgung ist nach § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein Teil der Daseinsvorsorge. Die öffentliche Wasserversorgung obliegt nach § 44 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) der Gemeinde. Die Gemeinde kann die Organisationsform frei wählen, soweit die Erfüllung der Aufgabe (auch über Dritte wie Zweckverbände, Stadtwerke sowie bei dezentralen kleinen Wasserversorgungen private Unternehmen und Personen) gewährleistet ist. Nach § 46 Abs. 1 WG obliegt die Abwasserbeseitigung der Gemeinde. Anfallendes Abwasser ist dieser zu überlassen, soweit sie zur Beseitigung verpflichtet ist. 4. Welche Investitionskosten wurden für die Erstellung, Erschließung und Erneuerung der Wasserver- und Entsorgungsanlagen in den einzelnen Ver- und Entsorgungsgebieten seit 2000 jährlich auf die Anschlussnehmer, aufgegliedert nach Anschlussnehmer im Zollernalbkreis umgelegt? Dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft liegen Daten in dieser Aufgliederung nicht vor. 5. Wie hoch sind derzeit im Zollernalbkreis die Anschlussversorgungsgrade in den einzelnen neu konzipierten Ver- und Entsorgungsgebieten? Im Zollernalbkreis werden neben den öffentlichen Trinkwasseranlagen noch ca. 70 dezentrale kleine Wasserversorgungsanlagen betrieben. Der Versorgungsgrad der Bevölkerung durch die öffentlichen Trinkwasseranlagen beträgt 99,9 %. Der mittlere Anschlussgrad bei der Abwasserbeseitigung der 25 Gemeinden mit ihren insgesamt 188.595 Einwohnerinnen und Einwohnern im Zollernalbkreis liegt zum Stichtag 31. Dezember 2016 bei 99,5 %, wobei die Spanne von 97,7 % bis 100 % reicht. 6. Gab es aus ihrer Sicht im Zollernalbkreis in den letzten zehn Jahren Rechtsstreitigkeiten zwischen Anschlussnehmern und der ansässigen Wasserbehörde? Der örtlichen unteren Wasserbehörde sind keine Rechtsstreitigkeiten bekannt. 7. Ist aus ihrer Sicht damit zu rechnen, dass aufgrund der sehr hohen Nitratwerte im Trinkwasser aufgrund des Aufbereitungsaufwands der Trinkwasserpreis 2018 oder später für die Verbraucher steigt? 8. Wenn ja, in welchen Größenordnungen steigen aus ihrer Sicht die Wasserpreise, aufgegliedert in den Städten und Gemeinden des Zollernalbkreises, ab 2018 und in späteren Jahren an? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Beantwortung in Drucksache 16/1041 Ziffer 6 f. vom 9. Januar 2017 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. An keiner der im Zollernalbkreis gelegenen Messstellen des Landesmessnetzes wird der Nitrat-Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l erreicht oder überschritten. Im Zollernalbkreis liegen keine erhöhten Nitratbelastungen vor. Alle Wasserschutzgebiete sind gemäß Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung als Normalgebiete für Nitrat eingestuft. Auch nach den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie befinden sich alle Grundwasserkörper des Landkreises in einem guten chemischen Zustand. Demzufolge ist eine gesonderte Aufbereitung zur Bereitstellung von Trinkwasser aufgrund Nitrat nicht erforderlich, eine Auswirkung auf den Trinkwasserpreis nicht gegeben und nach aktuellem Sachstand nicht zu erwarten. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3090 9. Wer trägt die überschüssigen Kosten der Überdimensionierung des Wassernetzes in Balingen und Albstadt aus dem „Textilzeitalter“ zukünftig? Die öffentliche Wasserversorgung ist grundsätzlich eine kommunale Aufgabe. Der Landesregierung liegen hierzu keine näheren Informationen vor. 10. Wie hoch sind die derzeitigen Nitratwerte im Zollernalbkreis, aufgeschlüsselt nach den Städten und Gemeinden, derzeit? Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft *HPHLQGH 1LWUDW PJ O $OEVWDGW ELV %DOLQJHQ ELV %LVLQJHQ %:9 ELV %LW] ELV %XUODGLQJHQ ELV 'DXWPHUJHQ ELV 'RUPHWWLQJHQ ELV 'RWWHUQKDXVHQ ELV *HLVOLQJHQ ELV *URVVHOILQJHQ ELV +DLJHUORFK ELV +DXVHQ DP 7DQQ ELV +HFKLQJHQ ELV -XQJLQJHQ ELV 0H‰VWHWWHQ ELV 1XVSOLQJHQ ELV 2EHUQKHLP ELV 5DQJHQGLQJHQ ELV 5DWVKDXVHQ ELV 5RVHQIHOG ELV 6FK|PEHUJ ELV 6WUD‰EHUJ ELV :HLOHQ X G 5 ELV :LQWHUOLQJHQ ELV =LPPHUQ XQWHU GHU %XUJ ELV