Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3111 07. 12. 2017 1Eingegangen: 07. 12. 2017 / Ausgegeben: 23. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die flächendeckende Mobilfunkversorgung im Landkreis Biberach dar (Aufstellung nach den Mobilfunkstandards GSM, UMTS, LTE, 5G)? 2. Liegen ihr über die Netzabdeckungskarten der Mobilfunknetzbetreiber hinaus Informationen zur Verfügbarkeit vor, die – temporäre und/oder stationäre Schwankungen berücksichtigend – Mindestwerte oder tatsächlich erzielte Durchschnittswerte angeben? 3. Wie bewertet sie die Mobilnetzabdeckung im Landkreis Biberach insgesamt und im Vergleich zu anderen Landkreisen in Baden-Württemberg? 4. Wie bewertet sie dabei die Mobilnetzabdeckung entlang der Südbahn und der Donaubahn sowie entlang den Landes- und Bundesstraßen? 5. Bestehen Ausbauverpflichtungen der Netzbetreiber für eine – soweit möglich – vollständige Versorgung entlang von Hauptverkehrswegen, deren Funktion im autobahnfreien Landkreis Biberach die Bundesstraßen übernehmen? 6. An welchen Standorten bestehen derzeit Mobilfunksendeeinrichtungen im Landkreis (mit Angabe der jeweiligen Leistungsfähigkeit)? 7. Welche Kenntnisse liegen ihr über einen geplanten Ausbau der Mobilfunksendeeinrichtungen im Landkreis hinsichtlich Anzahl und Leistungsfähigkeit vor? 8. Ob und inwiefern sieht sie Handlungsbedarf für einen Ausbau der Mobilnetzabdeckung im Landkreis Biberach? 9. In welchen Bereichen wären weitere Ausbauanstrengungen der Mobilfunknetzbetreiber im Landkreis Biberach aus ihrer Sicht erforderlich? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Dörflinger CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunkversorgung im Landkreis Biberach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3111 2 10. Mit welchen Projekten und Maßnahmen hat sie sich für den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Landkreis Biberach bereits eingesetzt und/oder wird sich weiter dafür einsetzen? 05. 12. 2017 Dörflinger CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Januar 2018 Nr. 36-3400.1/763/1 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die flächendeckende Mobilfunkversorgung im Landkreis Biberach dar (Aufstellung nach den Mobilfunkstandards GSM, UMTS, LTE, 5G)? Zu 1.: Die drei Netzbetreiber, die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica er - reichen zusammen eine Netzabdeckung bezogen auf die Fläche im Landkreis Biberach von 96,2 Prozent1 für GSM, 44,6 Prozent für UMTS und 83,9 Prozent für LTE. Der Ausbau der Mobilfunktechnologie 5G in den öffentlichen Mobilfunk - netzen wird nach heutigem Kenntnisstand nicht vor 2020 erfolgen. 2. Liegen ihr über die Netzabdeckungskarten der Mobilfunknetzbetreiber hinaus Informationen zur Verfügbarkeit vor, die – temporäre und/oder stationäre Schwankungen berücksichtigend – Mindestwerte oder tatsächlich erzielte Durchschnittswerte angeben? Zu 2.: Der Landesregierung liegen über die Netzabdeckungskarten der Mobilfunknetzbetreiber hinaus keine Informationen zur Verfügbarkeit oder zu den tatsächlich erzielten Leistungsparametern der Mobilfunkdienste vor. 3. Wie bewertet sie die Mobilnetzabdeckung im Landkreis Biberach insgesamt und im Vergleich zu anderen Landkreisen in Baden-Württemberg? Zu 3.: Im Durchschnitt liegt die Netzabdeckung in Baden-Württemberg bezogen auf die Fläche für GSM bei 94,7 Prozent, für UMTS bei 57,5 Prozent und für LTE bei 82,2 Prozent. Der Landkreis Biberach weist damit im Vergleich zu anderen Landkreisen eine insgesamt leicht überdurchschnittliche Netzabdeckung auf (vgl. Frage 1.). Unterdurchschnittlich ist der Wert für die UMTS-Netzabdeckung. Bei den Werten für die Netzabdeckung ist zu beachten, dass mit ihnen die Verfügbarkeit der Mobilfunktechnologien dokumentiert wird und somit die durch die drei Mobilfunknetzbetreiber zusammen erzielte Netzabdeckung. Die konkrete Netzabdeckung vor Ort, die ein Mobilfunknutzer erwarten kann, ergibt sich aus den Netzabdeckungskarten der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber. Aus den Netzabdeckungskarten wird deutlich, dass es teilweise erhebliche Unterschiede in der _____________________________________ 1 Quelle: alle Zahlenangaben beruhen auf Erhebungen des BMVI/TÜV Rheinland. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3111 Netzabdeckung zwischen den verschiedenen Anbietern und Mobilfunkdiensten gibt. 4. Wie bewertet sie dabei die Mobilnetzabdeckung entlang der Südbahn und der Donaubahn sowie entlang den Landes- und Bundesstraßen? Zu 4.: Die Netzabdeckung der drei Mobilfunknetzbetreiber für die Südbahn und die Donaubahn sowie Nebenstrecken ergibt sich aus Tabelle 1. Es wird deutlich, dass die Netzabdeckung, vor allem für GSM- und LTE-Mobilfunkdienste, gute Werte aufweist . Für die Bundesstraßen im Landkreis Biberach liegt eine Netzabdeckung von 99 Prozent für GSM, 72,2 Prozent für UMTS und 93,5 Prozent für LTE vor. Mit diesen Werten liegt der Landkreis Biberach, bis auf die UMTS-Netzabdeckung, leicht über dem baden-württembergischen Durchschnitt. Daten über die Netzabdeckung von Landstraßen liegen nicht vor. Bei den Werten für Straßen und Bahnlinien ist wiederum zu beachten, dass die Netzverfügbarkeit vor Ort, je nach Anbieter und Mobilfunkdienst, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Tabelle 1: Netzabdeckung Südbahn und Donaubahn %UHLWEDQGYHUVRUJXQJ PRELOH 7HFKQRORJLHQ >LQ 3UR]HQW GHU /lQJH@ 5DXPHLQKHLW 6WUHFNH *60 8076 /7( /DQGNUHLV %LEHUDFK $FKVWHWWHQ 6GEDKQ %DG 6FKXVVHQULHG 6GEDKQ 1HEHQEDKQ %LEHUDFK DQ GHU 5L‰ 6GEDKQ 'HWWLQJHQ DQ GHU ,OOHU 8OP 0HPPLQJHQ (EHUKDUG]HOO 1HEHQEDKQ (UWLQJHQ 'RQDXWDOEDKQ *XWHQ]HOO +UEHO 1HEHQEDKQ +RFKGRUI 6GEDKQ ,QJROGLQJHQ 6GEDKQ /DXSKHLP 6GEDKQ 0DVHOKHLP 6GEDKQ 1HEHQEDKQ 2FKVHQKDXVHQ 1HEHQEDKQ 5LHGOLQJHQ 'RQDXWDOEDKQ 6FKHPPHUKRIHQ 6GEDKQ 7DQQKHLP 0HPPLQJHQ .L‰OHJJ 8PPHQGRUI 6GEDKQ 8QOLQJHQ 'RQDXWDOEDKQ :DUWKDXVHQ 6GEDKQ 4XHOOH %09, 7h9 5KHLQODQG Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3111 4 5. Bestehen Ausbauverpflichtungen der Netzbetreiber für eine – soweit möglich – vollständige Versorgung entlang von Hauptverkehrswegen, deren Funktion im autobahnfreien Landkreis Biberach die Bundesstraßen übernehmen? Zu 5.: Es bestehen keine solchen Ausbauverpflichtungen. 6. An welchen Standorten bestehen derzeit Mobilfunksendeeinrichtungen im Landkreis (mit Angabe der jeweiligen Leistungsfähigkeit)? Zu 6.: In der öffentlich zugänglichen EMF (Elektromagnetischen Felder)-Datenbank der Bundesnetzagentur (http://emf2.bundesnetzagentur.de) sind alle Standorte von Mobilfunkanlagen und anderen ortsfesten Funkanlagen dokumentiert. Des Weiteren enthält die Datenbank Informationen zu Sicherheitsabständen und Feldstärkemessungen und zur Höhe der örtlichen Immissionen. Weitergehende Informationen aus der EMF-Datenbank, wie z. B. eine Liste von Standorten mit Funksystemen (Sendeantennen) und deren Leistungsparameter, können aufgrund von Datenschutzbestimmungen ausschließlich den örtlich zuständigen Behörden sowie Landes- und Bundesbehörden zur Verfügung gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich Fragen bezüglich des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen liegen. Die Mobilfunknetzbetreiber stufen diese Daten grundsätzlich als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein und stellen diese Daten daher nicht für eine Veröffentlichung zur Verfügung. 7. Welche Kenntnisse liegen ihr über einen geplanten Ausbau der Mobilfunksendeeinrichtungen im Landkreis hinsichtlich Anzahl und Leistungsfähigkeit vor? Zu 7.: Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben durch die Unternehmen. Darüber hinaus haben die Mobilfunkunternehmen mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte 2015 auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica) bis 2020 eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) müssen sie eine vollständige Versorgung sicherstellen , soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Damit wurde den Netzbetreibern ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben. Nach dem aktuellen Ausbaustand zu urteilen, kann man davon ausgehen, dass diese Zielmarken bis 2020 auch erreicht werden. Über diese Ausbauverpflichtungen hinaus liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über die konkreten Ausbauplanungen der Mobilfunknetzbetreiber vor. Es handelt sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen. Bei konkreten Ausbaumaßnahmen müssen die Mobilfunknetzbetreiber nach § 7 a der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV) bei der Standortplanung die betroffene Kommune anhören, d. h. sie müssen ihr rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung geben; die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen. 8. Ob und inwiefern sieht sie Handlungsbedarf für einen Ausbau der Mobilnetzabdeckung im Landkreis Biberach? Zu 8.: Die aktuelle Netzabdeckung im Landkreis Biberach befindet sich auf einem vergleichsweise guten Niveau (vgl. Frage 3.) Mit der Erfüllung der Ausbauverpflich- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3111 tungen (vgl. Frage 7.) wird die Netzabdeckung der einzelnen Mobilfunknetze der Unternehmen nochmals spürbar besser werden. Die Verfügbarkeit und die Leis - tungsfähigkeit der Mobilfunkdienste, insbesondere LTE, wird sich nochmals deutlich verbessern. Zudem werden bei der Frequenzvergabe 2018 den Unternehmen weitere Ausbauverpflichtungen auferlegt, mit dem Ziel, weitere spürbare Verbesserungen der mobilen Breitbandversorgung sicherzustellen. Ob weitergehende Maßnahmen im Land zur Unterstützung des Mobilfunknetzausbaus erforderlich sind, ist davon abhängig, welche Netzlücken nach Erfüllung der Ausbauverpflichtungen tatsächlich noch vorhanden sind und von den Mobilfunknetzbetreibern mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgebaut werden. 9. In welchen Bereichen wären weitere Ausbauanstrengungen der Mobilfunknetzbetreiber im Landkreis Biberach aus ihrer Sicht erforderlich? Zu 9.: Ausbauanstrengungen der Mobilfunknetzbetreiber wären überall dort wünschenswert , wo ihre Netzabdeckungskarten deutliche Lücken in der Netzabdeckung aufweisen . 10. Mit welchen Projekten und Maßnahmen hat sie sich für den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Landkreis Biberach bereits eingesetzt und/oder wird sich weiter dafür einsetzen? Zu 10.: Bereits in den vergangenen Jahren wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine Vielzahl geeigneter landeseigener Dächer und Grundstücke für Mobilfunkstationen zur Verfügung gestellt. Auch für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze sollen in geeigneten Fällen landeseigene Standorte im Rahmen von Nutzungsvereinbarungen überlassen werden. Die Landesregierung hat hierzu den Mobilfunknetzbetreibern eine Liste der Ämter des für landeseigene Immobilien zuständigen Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg übermittelt. Bei der Suche nach Standorten für Mobilfunkbasisstationen können sich die Unternehmen nun direkt an die entsprechenden Ämter wenden, um festzustellen, ob Landesliegenschaften für den Netzausbau zur Verfügung stehen. Gigabitfähige konvergente Netze sind ein zentrales Schwerpunktthema in der im Juli 2017 verabschiedeten landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw. Zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur fördert die Landesregierung daher landesweit den Ausbau von Glasfasernetzen, die grundsätzlich auch für die Anbindung von Mobilfunkstandorten zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf den Ausbau und die Nutzung künftiger 5G-Netze kommt der Anbindung der Standorte mit Glasfaserleitungen eine herausragende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Konvergenz der Netze entwickelt die Landesregierung ihre Breitbandinfrastrukturförderung weiter, mit dem Ziel, dass möglichst schnell flächendeckend Glasfasernetze zur Verfügung stehen. In Vertretung Kleiner Ministerialdirektor