Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3115 06. 12. 2017 1Eingegangen: 06. 12. 2017 / Ausgegeben: 24. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kindernotarztwagen sind in Baden-Württemberg im Einsatz und wo sind diese stationiert? 2. Wie oft kamen Kindernotarztwagen in den Jahren 2015 und 2016 zum Einsatz? 3. Wie viele Kindernotarztwagen sind für eine flächendeckende Nutzung nötig? 4. Hält sie eine Finanzierung oder Bezuschussung von Kindernotarztwagen für sinnvoll und strebt sie dies an? 5. Werden Rettungssanitäter und Notärzte in Baden-Württemberg gut genug geschult , um verletzten Kindern die nötige Hilfe zu ermöglichen? 06. 12. 2017 Berg AfD B e g r ü n d u n g In Karlsruhe ist ein Kindernotarztwagen erfolgreich im Einsatz und zeigt, wie sinnvoll eine flächendeckende Nutzung sein könnte. Mit dieser Kleinen Anfrage soll festgestellt werden, ob in Baden-Württemberg genügend Kindernotarztwagen zur Verfügung stehen. Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kindernotarztwagen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3115 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Januar 2017 Nr. 6-5461.6-4/7 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kindernotarztwagen sind in Baden-Württemberg im Einsatz und wo sind diese stationiert? Zu 1.: In Baden-Württemberg ist ein Kindernotarztwagen (angebunden an die Kindernotaufnahme des Klinikums Karlsruhe) in Betrieb. Dieser ist nicht Bestandteil des Bereichsplans und damit auch nicht des originären Rettungsdienstes. Gleichwohl wird er in Fällen, in denen ein anwesender Notarzt die Expertise eines Pädiaters als hilfreich erachtet, zur Unterstützung entsandt. 2. Wie oft kamen Kindernotarztwagen in den Jahren 2015 und 2016 zum Einsatz? Zu 2.: Nach fernmündlicher Auskunft des zuständigen Arztes kann von einer jährlichen Einsatzzahl von ca. 150 ausgegangen werden. 3. Wie viele Kindernotarztwagen sind für eine flächendeckende Nutzung nötig? 4. Hält sie eine Finanzierung oder Bezuschussung von Kindernotarztwagen für sinnvoll und strebt sie dies an? Zu 3. und 4.: Bei Erkrankungen oder Verletzungen von Kindern, die Notfälle im Sinne von § 1 Absatz 2 Rettungsdienstgesetz darstellen, steht in Baden-Württemberg ein flächen deckendes Netz des bodengebundenen Rettungsdienstes zur Verfügung. Aufgrund der guten Ausbildung sowohl der Notärzte als auch des Rettungsdienstpersonals besitzt der Rettungsdienst in Baden-Württemberg auch ohne spezielle Kindernotarztwagen die Kompetenz und Ausrüstung für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung. Kinder werden bodengebunden mit einem Rettungstransportwagen (RTW) und soweit indiziert unter Betreuung und Begleitung einer Notärztin oder eines Notarztes in eine entsprechend der Erkrankung oder Verletzung geeignete Zielklinik verbracht. Eine zusätzliche flächendeckende Versorgung mit Kindernotarztwagen wird allgemein als nicht notwendig erachtet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das unter der Antwort zur Frage 1. genannte Fahrzeug damit keine zwingende Notwendigkeit im Rettungsdienst darstellt und auch bundesweit nicht als notwendige Komponente bewertet wird. 5. Werden Rettungssanitäter und Notärzte in Baden-Württemberg gut genug geschult , um verletzten Kindern die nötige Hilfe zu ermöglichen? Zu 5.: Notärzte, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter werden in Baden-Württemberg entsprechend ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich intensiv geschult, selbstverständlich auch im Bereich Pädiatrie und Notfallpädiatrie . Hierbei finden entsprechende Weiter- und Fortbildungen Anwendung, wodurch eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet wird. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor