Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3117 07. 12. 2017 1Eingegangen: 07. 12. 2017 / Ausgegeben: 19. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, ob Lehrer mit einem mobilen Endgerät zugleich ihren privaten und ihren dienstlichen E-Mail-Verkehr abwickeln? 2. Benutzen die Lehrer dazu dienstliche und/oder private mobile Geräte? 3. Sind auf diesen Geräten die privaten und die dienstlichen Daten getrennt, sodass die dienstlichen Daten geschützt sind? 4. Ist sichergestellt, dass die dienstlichen Daten bei Ausscheiden oder einem Schulwechsel gelöscht werden können? 5. Ist sichergestellt, dass die dienstlichen Daten im Falle des Verlusts eines mobilen Endgeräts des Lehrpersonals sicher sind und gelöscht werden können? 6. Betreiben Schulbedienstete auf ihren mobilen Endgeräten, die dienstliche E- Mail-, Kalender- und Kontaktdaten – wie Schüler- und Elterndaten – enthalten , nach ihrer Kenntnis Social Media Plattformen wie Facebook und Whats- App? 7. Werden auf diesen mobilen Endgeräten klassen- oder arbeitskreisspezifische Gruppen betrieben? 8. Wie ist dabei die Zustimmung zu einer solchen Gruppenmitgliedschaft geregelt ? 9. Gibt es in den Schulen organisatorische Regelungen für die Benutzung von mobilen Endgeräten und Social Media Plattformen für die dienstlichen Aufgaben ? 10. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Schülergeräte und deren Teilnahme am Schulintranet und den Social Media Plattformen? 06. 12. 2017 Röhm CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Datenschutz im Schulwesen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3117 2 B e g r ü n d u n g Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 Nr. 13-0554/4/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, ob Lehrer mit einem mobilen Endgerät zugleich ihren privaten und ihren dienstlichen E-Mail-Verkehr abwickeln? Grundsätzlich liegen dem Kultusministerium keine Informationen über eine private Nutzung von mobilen Endgeräten durch Lehrkräfte vor. Lehrkräfte, die dienst - liche Endgeräte nutzen, dürfen diese jedoch nicht zu privaten Zwecken nutzen. 2. Benutzen die Lehrer dazu dienstliche und/oder private mobile Geräte? Lehrkräfte können dienstliche Geräte für den dienstlichen E-Mail-Verkehr verwenden , sofern ihnen diese zur Verfügung gestellt werden. Von Lehrkräften dürfen grundsätzlich auch private Geräte eingesetzt werden, sofern die Lehrkräfte die einschlägigen Regelungen in der Verwaltungsvorschrift „Datenschutz an öffent - lichen Schulen“ beachten, sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Hin - weise, die in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift aufgeführt sind, verpflichtet haben und die Nutzung dieser Geräte von der Schulleitung genehmigt worden ist. 3. Sind auf diesen Geräten die privaten und die dienstlichen Daten getrennt, sodass die dienstlichen Daten geschützt sind? Die dienstlichen Daten sind gemäß o. g. Verwaltungsvorschrift getrennt von den privaten Daten zu speichern und in jedem Fall zu verschlüsseln. 4. Ist sichergestellt, dass die dienstlichen Daten bei Ausscheiden oder einem Schulwechsel gelöscht werden können? Nach oben genannter Verwaltungsvorschrift müssen Daten gelöscht werden, sobald diese nicht mehr erforderlich sind. Bei Verwendung auf privaten Geräten gilt dies grundsätzlich spätestens am Ende des nächsten Schuljahres. 5. Ist sichergestellt, dass die dienstlichen Daten im Falle des Verlusts eines mobilen Endgeräts des Lehrpersonals sicher sind und gelöscht werden können? Da vorgeschrieben ist, dass dienstliche Daten ausschließlich verschlüsselt ge - speichert werden müssen, ist für einen unbefugten Zugriff, auch nach einem Verlust des Geräts, hinreichend Vorsorge getroffen. 6. Betreiben Schulbedienstete auf ihren mobilen Endgeräten, die dienstliche E- Mail-, Kalender- und Kontaktdaten – wie Schüler- und Elterndaten – enthalten, nach ihrer Kenntnis Social Media Plattformen wie Facebook und WhatsApp? Gemäß oben genannter Verwaltungsvorschrift dürfen Soziale Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp nicht zur Verarbeitung dienstlicher personenbezogener 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3117 Daten genutzt werden. Das Kultusministerium hat im Übrigen keine Kenntnis darüber, ob und welche Sozialen Medien für private Zwecke genutzt werden. 7. Werden auf diesen mobilen Endgeräten klassen- oder arbeitskreisspezifische Gruppen betrieben? Die Nutzung Sozialer Netzwerke ist nach o. g. Verwaltungsvorschrift für die Verarbeitung dienstlicher personenbezogener Daten unzulässig, daher dürfen keine klassen- oder arbeitskreisspezifischen Gruppen betrieben werden. 8. Wie ist dabei die Zustimmung zu einer solchen Gruppenmitgliedschaft geregelt ? Die Nutzung Sozialer Netzwerke ist nach o. g. Verwaltungsvorschrift unzulässig. 9. Gibt es in den Schulen organisatorische Regelungen für die Benutzung von mobilen Endgeräten und Social Media Plattformen für die dienstlichen Aufgaben ? 10. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Schülergeräte und deren Teilnahme am Schulintranet und den Social Media Plattformen? Das Kultusministerium hat eine Reihe von Informationen und Hinweisen für den Einsatz von mobilen Endgeräten im Unterricht, einen Leitfaden für die Auswahl von datenschutzkonformen Apps und eine Muster-Nutzerordnung bereitgestellt, um den Schulen den Umgang mit mobilen Endgeräten zu erläutern. Diese Hinweise gelten für schuleigene Lehrer- und Schülergeräte. Entsprechendes gilt für die Verwendung von Sozialen Netzwerken. Der Einsatz privater Schülergeräte ist derzeit nicht allgemein durch das Kultusministerium reglementiert. Die Nutzung von privaten Endgeräten durch Lehrkräfte ist in der o. g. Verwaltungsvorschrift geregelt. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport