Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3130 11. 12. 2017 1Eingegangen: 11. 12. 2018 / Ausgegeben: 14. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bahnhöfe im Landkreis Schwäbisch Hall sind zum aktuellen Stand barrierefrei gestaltet? 2. Bei welchen Bahnhöfen im Landkreis Schwäbisch Hall sind barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten von den Bahnsteigkanten in die Regionalbahnen oder in anderes Wagenmaterial möglich? 3. Für welche derzeitig nicht barrierefreien Bahnhöfe im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine entsprechende umfassende Umrüstung innerhalb welchen Zeitraums geplant? 4. Wie haben sich die Fahrgastzahlen im Verlauf der letzten zehn Jahren an den Bahnhöfen im Landkreis Schwäbisch Hall entwickelt? 5. Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden in welcher Höhe im Landkreis Schwäbisch Hall im Zuge des Bahnhofsmodernisierungsprogramms (BMP BW) gefördert? 6. Welche konkreten Maßnahmen plant sie zeitnah, um Bahnhöfe barrierefrei umzubauen , die einstweilen nicht durch das oben genannte Programm BMP BW gefördert werden? 7. Welche weiteren Maßnahmen plant sie im Laufe dieser Legislaturperiode zu unternehmen, um einen flächendeckend barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Schwäbisch Hall sicherzustellen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Barrierefreiheit an Bahnhöfen im Landkreis Schwäbisch Hall Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3130 2 8. Sind nach ihren Erkenntnissen die Vorgaben von § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Landkreis Schwäbisch Hall einzuhalten, wonach „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ ist, oder liegen ihr zwischenzeitlich bereits Nahverkehrspläne vor, in „denen Ausnahmen konkret benannt und begründet werden“, wie es das Gesetz vorsieht? 23. 11. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nach wie vor gibt es immer noch Bahnhöfe im Landkreis Schwäbisch Hall, die nicht oder nur sehr eingeschränkt barrierefrei nutzbar sind. Zudem gibt es große Höhendifferenzen zwischen Zug und Bahnsteig. Mit der Kleinen Anfrage soll der aktuelle Stand abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Januar 2018 Nr. 3-3890.0/2017 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bahnhöfe im Landkreis Schwäbisch Hall sind zum aktuellen Stand barrierefrei gestaltet? Eine vollständige Barrierefreiheit liegt laut Mitteilung der Deutschen Bahn AG aktuell an folgenden Bahnhöfen im Landkreis Schwäbisch Hall vor: – Schwäbisch Hall (Bahnsteighöhe 55 cm und Blindenleitstreifen) – Wackershofen-Freilandmuseum (Bahnsteighöhe 55 cm und Blindenleitstreifen ) Im Landkreis Schwäbisch Hall sind zum aktuellen Zeitpunkt folgende Stationen lediglich stufenfrei erreichbar: – Eckartshausen-Ilshofen – Wallhausen(Württemberg) 2. Bei welchen Bahnhöfen im Landkreis Schwäbisch Hall sind barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten von den Bahnsteigkanten in die Regionalbahnen oder in anderes Wagenmaterial möglich? An den Stationen Schwäbisch Hall (Bahnsteighöhe 55 cm und Blindenleitstreifen ) und Wackershofen-Freilandmuseum (Bahnsteighöhe 55 cm und Blindenleitstreifen ) ist ein barrierefreier Einstieg von den Bahnsteigen in die Züge möglich. Auf der Murrbahn zwischen Schwäbisch Hall-Hessental und Stuttgart verkehren seit Fahrplanwechsel die Fahrzeuge ET 442. Diese verfügen über Schiebetritte mit Spaltüberbrückung und mobile Rollstuhlrampen, welche durch das Zugpersonal ausgelegt werden können. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3130 Die ebenfalls auf der Strecke verkehrenden Dosto und n-Wagen Züge Stuttgart– Nürnberg haben diese Ausstattung nicht oder nur im eingeschränkten Umfang. Dies führt dazu, dass es dort nicht möglich ist, barrierefrei einzusteigen. In allen Fahrzeugen der Westfrankenbahn auf der Strecke Schwäbisch Hall-Hessental –Öhringen sowie Schwäbisch Hall–Crailsheim–Schrozberg (–Lauda) sind Rollstuhlrampen/Klapprampen an Bord. 3. Für welche derzeitig nicht barrierefreien Bahnhöfe im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine entsprechende umfassende Umrüstung innerhalb welchen Zeitraums geplant? Für die Station Eckartshausen-Ilshofen wurde im Sommer 2017 zwischen dem Land Baden-Württemberg und der DB Station&Service AG ein Planungsvertrag gezeichnet. Geplant wird der Neubau der Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über SO, u. a. mit taktilem Wegeleitsystem. Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zu einem zeitlichen Rahmen der Umsetzung gemacht werden. Folgende barrierefreien Umbaumaßnahmen im Landkreis Schwäbisch Hall sind nach Mitteilung der DB AG auf der Westfrankenbahn geplant: – Bf Schrozberg (in 2019 mit Inbetriebnahme im Zuge elektronisches Stellwerk (ESTW) 09/2020) – Bf Satteldorf und Bf Rot am See (in 2021 mit Inbetriebnahme im Zuge ESTW 09/2022) – Bf Blaufelden bzw. Hp Blaufelden nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ESTW Lauda (a)–Crailsheim (a) ca. 2025 4. Wie haben sich die Fahrgastzahlen im Verlauf der letzten zehn Jahren an den Bahnhöfen im Landkreis Schwäbisch Hall entwickelt? Der Große Verkehrsvertrag untersagte es dem Verkehrsministerium die exakten Fahrgastzahlen zu veröffentlichen. Deshalb kann nur die relative Veränderung (+/-) für die einzelnen Haltepunkte aufgeführt werden. Die Fahrgastentwicklung war wie folgt: .%6 6WDWLRQ (QWZLFNOXQJ ELV 6FKUR]EHUJ %ODXIHOGHQ 5RW DP 6HH :DOOKDXVHQ .HLQH 'DWHQ 6DWWHOGRUI .HLQH 'DWHQ &UDLOVKHLP 6FKZlELVFK +DOO :DFNHUVKRIHQ )LFKWHQEHUJ *DLOGRUI :HVW 6FKZlELVFK +DOO +HVVHQWDO (FNDUWVKDXVHQ ,OVKRIHQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3130 4 Für die Haltepunkte Wallhausen und Satteldorf liegen keine plausiblen Daten vor, da die Stationen im Jahr 2007 nicht bedient wurden. 5. Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden in welcher Höhe im Landkreis Schwäbisch Hall im Zuge des Bahnhofsmodernisierungsprogramms (BMP BW) gefördert? Das Bahnhofmodernisierungsprogramm enthält keine Maßnahmen im Landkreis Schwäbisch-Hall. 6. Welche konkreten Maßnahmen plant sie zeitnah, um Bahnhöfe barrierefrei umzubauen , die einstweilen nicht durch das oben genannte Programm BMP BW gefördert werden? Derzeit wird als Nachfolge des bisherigen Programms das Bahnhofsmodernisierungsprogramm II konzipiert. Es ist noch keine Entscheidung getroffen, welche konkreten Stationen in das Programm aufgenommen werden. 7. Welche weiteren Maßnahmen plant sie im Laufe dieser Legislaturperiode zu unternehmen, um einen flächendeckend barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Schwäbisch Hall sicherzustellen? Der barrierefreie Um- oder Ausbau von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs obliegt den kommunalen Gebietskörperschaften als Aufgabenträgern , ist aber auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, das auch im Koalitionsvertrag Niederschlag gefunden hat. Das Land bietet die Möglichkeit der Förderung von Umbau- und Nachrüstmaßnahmen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit nach dem LGVFG an. Dieser Fördertatbestand wurde 2015 in das LGVFG neu aufgenommen. 8. Sind nach ihren Erkenntnissen die Vorgaben von § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Landkreis Schwäbisch Hall einzuhalten, wonach „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ ist, oder liegen ihr zwischen - zeitlich bereits Nahverkehrspläne vor, in „denen Ausnahmen konkret benannt und begründet werden“, wie es das Gesetz vorsieht? Gemäß § 8 III 3 PBefG gilt: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen , für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Der Nahverkehrsplan des Kreises Schwäbisch Hall befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Im Anhörungsentwurf aus dem Jahr 2017 bringt er sein Bemühen zum Ausdruck, eine vollständige Barrierefreiheit kontinuierlich im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten zu erreichen und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen . Hermann Minister für Verkehr