Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3135 14. 12. 2017 1Eingegangen: 14. 12. 2017 / Ausgegeben: 19. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche wasserrechtliche Gestattung erlaubt derzeit das Aufstauen der Donau in Tuttlingen durch das sogenannte Scala-Wehr für welche Zeitdauer? 2. Inwieweit wäre ein Aufstau der Donau möglich, wenn die Stadt Tuttlingen einen Antrag auf eine (weitere) Nutzung der Donau an dieser Stelle nicht gestellt hätte oder dieser von der zuständigen Behörde abgelehnt würde? 3. Können aufgrund der Verbesserungen des Gewässerzustands als Folge des durchgeführten Wehrmanagements von 2011 bis 2015 die EU-Kriterien für einen guten ökologischen und chemischen Zustand von Gewässern in Ortslagen bereits jetzt erfüllt werden? 4. Kann sie ausschließen, dass sich bei einer Beibehaltung der bisherigen Aufstaupraxis die Wasserqualität soweit verbessert, dass es weiterer Maßnahmen gar nicht erst bedürfte? 5. Teilt sie die Ansicht, dass es sich bei der Donauversickerung zwischen Immendingen und Tuttlingen-Möhringen um ein welt- oder jedenfalls europaweit einmaliges Phänomen handelt? 6. Inwieweit teilt sie die Ansicht, dass dieses Phänomen der Donauversickerung einen Einfluss auf die Wasserqualität der Oberen Donau auch im Stadtgebiet Tuttlingen hat? 7. Kann aus ihrer Sicht ausgeschlossen werden, dass ein etwaiges Absenken der Donau zu ökologischen Folgeschäden führt – beispielsweise in Gestalt der Gefährdung des Baumbestands der Baumallee am Donauufer, des Fischbestands oder anderer Tiere in der Donau und im Donaubett? Kleine Anfrage des Abg. Guido Wolf CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Donauwehr Tuttlingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3135 2 8. Inwieweit könnten nach Auffassung der Landesregierung alternative Maßnahmen zu einer Veränderung der Aufstaupraxis – beispielsweise Erhöhung von Reinigungsleistung, Regenwasserbehandlung, neue Filtrationsanlagen in Kläranlagen, die jüngst errichtete Fischtreppe, Beseitigung der Uferbefestigung – die Wasserqualität so verbessern, dass die bisherige Aufstau-Praxis in Tuttlingen beibehalten werden könnte? 9. Inwieweit wurden bisher von zuständigen Behörden bei der Frage eines künftigen Abstaus bzw. Absenkens der Donau Kostenerwägungen zu möglichen Mehrkosten – unter Angabe, in welcher Höhe – beispielsweise durch erforderliche Rückbau- oder Hochwasserschutzmaßnahmen angestellt? 10. Worauf stützt sie ihre Auffassung, wonach sich als Kompromisslösung abzeichne , dass der Aufstau im Sommer einen Meter reduziert werden könnte (vgl. Kleine Anfrage Drucksache 16/2557) – insbesondere vor dem Hintergrund , dass in einem Brief an den Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 11. September 2017 ein Sprecher der Initative „erhaltens- WEHRt“ die Absenkung um einen Meter als Maximalforderung des Regierungspräsidiums bezeichnet sowie vor dem Hintergrund des Gesprächs zwischen dem Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Vertretern der Stadt Tuttlingen am 27. Oktober 2017? 11. 12. 2017 Wolf CDU B e g r ü n d u n g Am 22. Dezember 2000 ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten . Die rechtliche Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg erfolgte mit Änderung des Wassergesetzes für Baden-Württemberg vom 22. Dezember 2003. Federführend zuständig für die Maßnahmenumsetzung an der Oberen Donau ist das Regierungspräsidium Freiburg. In der Stadt Tuttlingen wird derzeit – teilweise durchaus emotional – eine Debatte darüber geführt, ob durch das sogenannte Scala-Wehr auch über den Jahreswechsel 2017/2018 die Donau innerstädtisch aufgestaut werden kann. Insbesondere im Sommer trägt die aufgestaute Donau wesentlich zum Stadtbild bei. Bisher sind dort beispielsweise Bootsfahrten möglich, es haben sich Gastronomiebetriebe angesiedelt und es wurden attraktive Plätze zum Verweilen für die Tuttlinger Bevölkerung eingerichtet. Darüber hinaus wird die Donau bei verschiedenen Veranstaltungen aktiv genutzt. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/2557 schreibt das Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, es zeichne sich aus Sicht des Ministeriums eine Kompromisslösung ab, den Aufstau im Sommer um einen Meter zu reduzieren. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3135 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 30. Januar 2018 Nr. 5-8962.06-DONAU/34 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche wasserrechtliche Gestattung erlaubt derzeit das Aufstauen der Donau in Tuttlingen durch das sogenannte Scala-Wehr für welche Zeitdauer? Derzeit existiert keine wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstauen der Donau an dieser Wehranlage. Die Erlaubnis vom 4. März 2015 war bis zum 31. Dezember 2017 befristet. In dieser befristeten Erlaubnis war geregelt, dass die Donau in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März frei fließen muss. 2. Inwieweit wäre ein Aufstau der Donau möglich, wenn die Stadt Tuttlingen einen Antrag auf eine (weitere) Nutzung der Donau an dieser Stelle nicht gestellt hätte oder dieser von der zuständigen Behörde abgelehnt würde? Ein Aufstau ist derzeit nicht zulässig, da keine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis vorhanden ist. Der Aufstau eines Gewässers ist nur zulässig, wenn eine entsprechende wasserrechtliche Gestattung vorliegt. Die Antragstellung ist Vo - raussetzung, dass wasserrechtlich über den Aufstau entschieden werden kann. Sollte der Antrag der Stadt Tuttlingen vom 16. Oktober 2017 von der zuständigen Wasserbehörde abgelehnt werden, wäre ein Aufstau der Donau auch weiterhin nicht zulässig. 3. Können aufgrund der Verbesserungen des Gewässerzustands als Folge des durchgeführten Wehrmanagements von 2011 bis 2015 die EU-Kriterien für einen guten ökologischen und chemischen Zustand von Gewässern in Ortslagen bereits jetzt erfüllt werden? Nein, da sich aufgrund des Wehrmanagements nur räumlich begrenzte Verbesserungen ergeben haben und diese auch nicht alle für die Bewertung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Qualitätskomponenten betreffen. Weitergehende Ausführungen werden in der nachfolgenden Antwort zu Frage 4 gemacht. 4. Kann sie ausschließen, dass sich bei einer Beibehaltung der bisherigen Aufstaupraxis die Wasserqualität soweit verbessert, dass es weiterer Maßnahmen gar nicht erst bedürfte? Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens zum Wehrmanagement, der Ergebnisse des Landesmonitorings und dem Maßnahmenprogramm nach WRRL muss davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen des bisherigen Wehrmanagements mit einem Absenken des Wehres im Winter nicht ausreichen, um die Ziele der WRRL zu erreichen. In der Zeit von 2011 bis 2015 wurde ein verändertes Wehrmanagement durchgeführt . Dieses bestand aus zwei Phasen. In Phase I wurde die Donau in den Jahren 2011 und 2012 im Frühjahr voll aufgestaut und im Herbst wieder abgesenkt. Der Abstau erfolgte dabei im November. Der Wiederaufstau fand in Abhängigkeit von den Abflussverhältnissen Ende März oder Anfang April statt. In Phase II wurde die Donau in den Jahren 2013 und 2014 zunächst ebenfalls im Frühjahr voll angestaut und dann im Herbst abgesenkt. In Phase II wurden jedoch zusätzliche temporäre Absenkungen des Staus im Sommerhalbjahr durchgeführt, um die Planktonalgenentwicklung zu reduzieren sowie eine Aus- und Weiterspü- _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3135 4 lung von Feinsediment zu erreichen. Dieses veränderte Wehrmanagement wurde durch ein Gutachten begleitet. Das Tuttlinger Donauwehr liegt mit seinem bei Vollstau 2,8 km langen Staubereich innerhalb des Wasserkörpers 6-01 („Donau oberhalb Beuroner Wehr“). Der ökologische Zustand ist laut Bewirtschaftungsplan 2015 mit „mäßig“ bewertet. Diese Einstufung beruht auf den mäßigen Bewertungen der drei biologischen Komponenten „Fische“, „Makrophyten und Phytobenthos“ (MuP) und „Makrozoobenthos “ (MZB). Aufgrund dieser Bewertung und der vorhandenen signifikanten Belastungen, wie nicht durchgängige Querbauwerke, nicht ausreichende Mindestabflussregelungen, unzureichende Gewässerstruktur, Punkt- und diffuse Quellen, wurden Maßnahmen zur Erreichung des Bewirtschaftungszieles „guter ökologischer Zustand“ in der Begleitdokumentation zum Bewirtschaftungsplan aufgeführt. Diese werden als minimal erforderlich angesehen, um das Bewirtschaftungsziel zu erreichen. In dieser Begleitdokumentation ist das Stadtwehr Tuttlingen mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, zur Reduzierung des Rückstaus sowie zur Verbesserung der Gewässerstruktur explizit aufgeführt . Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Landesregierung zur Kleinen Anfrage (Drs. 16/2557) vom 21. August 2017 verwiesen (Ziffer 2). Für alle Fischarten bildet das Scala-Wehr bei angehobenen Stauklappen eine un - überwindbare Aufstiegsbarriere. Ein Abstau über die Monate November bis Ende März könnte die Durchgängigkeit keineswegs herstellen, da sich in dieser Phase 24 der insgesamt 26 zur Referenzfischfauna zählenden Arten (92 %) in der Winter - ruhe befinden. Dies entspricht einem Anteil von 86 % der Individuenzahl nach Referenzfischfauna. Zum Thema Durchgängigkeit ist anzumerken, dass die aquatische Fauna dieser Karstgewässer mit Versinkungen bzw. Trockenfallen mit dem partiellen Absterben der Individuen in unregelmäßigen, längeren Abständen immer einen gewissen Verlust erleidet. Da es sich um einen natürlichen Prozess handelt, kann dies keiner ökologischen Wertung unterzogen werden. Allerdings ist es in den Zeiten, in denen diese Flüsse natürlicherweise Wasser führen umso wichtiger, dass die ökologische Durchgängigkeit gegeben ist, um so eine schnelle Wiederbesiedlung und den genetischen Austausch zu ermöglichen. 5. Teilt sie die Ansicht, dass es sich bei der Donauversickerung zwischen Immendingen und Tuttlingen-Möhringen um ein welt- oder jedenfalls europaweit einmaliges Phänomen handelt? Die Ansicht, dass es sich bei der Donauversinkung zwischen Immendingen und Tuttlingen-Möhringen um ein welt- oder jedenfalls europaweit einmaliges Phänomen handelt, wird nicht geteilt. Schlucklöcher oder Bachschwinden sind typisch für Karst-Landschaften, wo Oberflächengewässer in großen Mengen im Untergrund versinken können. Bei mittleren und höheren Abflüssen sind diese mit dem bloßen Auge kaum zu erkennen. Erst genaue Abflussmessungen geben darüber Auskunft. Bei extremer Niedrigwasserführung sind die Versinkungsstellen im Bachbett bis hin zum vollständigen Trockenfallen aber meist gut zu erkennen. Im Regierungsbezirk Freiburg gibt es neben der Donauversinkung, die wohl zu den bekanntesten Beispielen zählt, auch im Bereich der Mittleren Wutachschlucht je nach Wasserführung eine Versinkung bis zum vollständigen Trockenfallen des Flussbettes. In Deutschland, u. a. am südwestlichen und südlichen Harzrand und in Europa im Mährischen Karst in Tschechien, finden sich weitere Beispiele für Flussversinkungen. 6. Inwieweit teilt sie die Ansicht, dass dieses Phänomen der Donauversickerung einen Einfluss auf die Wasserqualität der Oberen Donau auch im Stadtgebiet Tuttlingen hat? Die Donauversickerung führt in Abhängigkeit vom Zufluss einen großen oder bei Vollversickerung sogar den gesamten Anteil des Donauabflusses in die Aach ab und entzieht somit der Donau Wasser. Die Wasserqualität in Gewässern hängt 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3135 wesentlich vom Verhältnis Gewässerabfluss zu den Schmutzwassereinleitungen ab. Durch die Versickerung wird das Abflussverhältnis und die Wasserqualität im Bereich Tuttlingen nachteilig beeinflusst, weil der Anteil aus den Zuflüssen von Kläranlagen und Überläufen der Abwasserkanalisation relativ hoch ist im Vergleich zum natürlichen Zufluss aus dem Gewässer. Eine Hauptursache für die Defizite der Wasserqualität in Tuttlingen ist der 2,8 km lange Staubereich des Scala-Wehrs. Die dadurch verursachten langen Aufenthaltszeiten haben besonders in abflussarmen Zeiten im Sommer entsprechende nega tive Auswirkungen auf die Wasserqualität. Die Versinkung verschärft zwar dieses Problem, ist aber nicht die Ursache. Die negativen Auswirkungen wie beispielsweise Nährstoffrücklösungen und die Erwärmung des Gewässers wären bei einer frei fließenden Donau auch bei niedriger Wasserführung wesentlich geringer als bei der derzeitigen Stausituation. 7. Kann aus ihrer Sicht ausgeschlossen werden, dass ein etwaiges Absenken der Donau zu ökologischen Folgeschäden führt – beispielsweise in Gestalt der Gefährdung des Baumbestands der Baumallee am Donauufer, des Fischbestands oder anderer Tiere in der Donau und im Donaubett? Die Stadt Tuttlingen hat als Vorhabenträgerin ein Baumgutachten in Auftrag gegeben . Der Gutachter empfiehlt, bei einer Absenkung der Donau um insgesamt einem Meter stufenweise vorzugehen und eine gesteuerte Absenkung des Wasserspiegels um 20 bis 25 cm pro Jahr vorzunehmen, um Schäden vorzubeugen. Inwieweit dies unter Berücksichtigung des Grundwasserspiegels und des Sohlsubstrats der Donau in diesem Bereich zutrifft, muss im Rahmen des wasserrecht - lichen Verfahrens geklärt werden. Die Absenkung wird auf die Artenzusammensetzung und die Individuenanzahl des Fischbestandes sowie auf die Sohllebewesen des Gewässers positiv wirken. Ein Absenken des Stauspiegels wird wegen der Reduzierung der Stauhaltungslänge den Lebensraum für einen naturnahen Fischbestand deutlich verbessern. Fischökologische Schäden sind nicht zu erwarten. Ein guter ökologischer Zustand besteht im Hinblick auf die biologische Qualitätskomponente „Fische“, falls der vorhandene Fischbestand nur geringe Abweichungen vom spezifischen Referenzfischbestand aufweist. Die für die Donau im Bereich des Scala-Wehrs geltende Referenzfischzönose ist durch strömungsangepasste und – mit deutlich geringerem Individuenanteil – durch strömungsindifferente Arten geprägt. An Stillwasserverhältnisse angepasste Arten sind darin nur mit einem Häufigkeitsanteil von 0,5 % vorhanden. 8. Inwieweit könnten nach Auffassung der Landesregierung alternative Maßnahmen zu einer Veränderung der Aufstaupraxis – beispielsweise Erhöhung von Reinigungsleistung, Regenwasserbehandlung, neue Filtrationsanlagen in Kläranlagen , die jüngst errichtete Fischtreppe, Beseitigung der Uferbefestigung – die Wasserqualität so verbessern, dass die bisherige Aufstau-Praxis in Tuttlingen beibehalten werden könnte? Weitergehende Behandlungsstufen bei der Abwasserreinigung und Regenwasserbehandlung (z. B. Filtrationsstufen) werden seit einigen Jahren von den Städten und Gemeinden im Einzugsgebiet der Oberen Donau im Landkreis Tuttlingen konsequent umgesetzt. Im Bereich Kläranlagen und Regenwasserbehandlung sind zusätzliche Reinigungsstufen bereits weitgehend installiert. All diese abwassertechnischen Maßnahmen stehen bei der Frage der Erreichung des guten ökologischen Zustands der Donau im Kontext zu anderen notwendigen Maßnahmen am und im Gewässer, z. B. beim Bau einer Fischtreppe bei Möhringen, der Beseitigung von Betonplatten im Böschungsbereich oder beim Rückbau von Stauhaltungen bzw. Stausenkungen. Nur in der Kombination und in der Summe aller Maßnahmen kann der gute ökologische Zustand erreicht werden. Die bisherige Aufstaupraxis mit zeitweiliger Beibehaltung der 2,8 km langen Stauhaltung reicht in Kombination mit diesen Maßnahmen nicht aus, um die ökologischen Defizite im Stau zu beheben. Im Rahmen des seit 2009 laufenden Abstimmungsprozesses wurden bereits viele Vorschläge, die zu einer Verbesserung des ökologischen Zustands beitragen kön- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3135 6 nen, diskutiert und teilweise auch schon umgesetzt. Von grundlegender Bedeutung ist hierfür neben der Durchgängigkeit und einer guten chemischen Wasserqualität vor allem die Verbesserung der Gewässerstruktur. Nur bei möglichst naturnahen Laufentwicklungen, differenzierten Längs- und Querprofilen sowie bei einer natürlichen Gewässersohle finden die Gewässerorganismen die erforder - lichen Lebensräume im Fließgewässer. Diese Anforderungen kann die Donau oberhalb des Scala-Wehrs bei einer Beibehaltung der bisherigen Aufstau-Praxis nicht erfüllen. Auch die zwischenzeitlich erfolgte Beseitigung der Uferbefestigung im Staubereich ändert nichts an der Gesamtbewertung im Sinne der WRRL und bewirkt keine ausreichende Verbesserung. Gewässerökologisch positive Effekte sind nur in Bereichen der frei fließenden Donau zu erwarten. 9. Inwieweit wurden bisher von zuständigen Behörden bei der Frage eines künftigen Abstaus bzw. Absenkens der Donau Kostenerwägungen zu möglichen Mehrkosten – unter Angabe, in welcher Höhe – beispielsweise durch erforderliche Rückbau- oder Hochwasserschutzmaßnahmen angestellt? Nach Erlöschen von Vorhabenzulassungen sind die Kosten erforderlicher Beseitigungs - oder Anpassungsmaßnahmen vom Inhaber des bisherigen Rechts zu tragen (§ 17 WG). Festzuhalten ist hier zudem, dass das Wehr keinen weitergehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen dient. Die Absenkung des Wasserspiegels hat keine nachteilige Wirkung auf den Hochwasserschutz und verursacht somit auch keine Kosten, die dem Hochwasserschutz zuzuordnen wären. Die Stadt Tuttlingen hat im Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis die Kosten in der Folge einer Dauerabsenkung grob mit 3 bis 4 Millionen Euro für Uferab - flachungen, Leitungsverlegungen, Baumfällungen und Anpassung der Wege abgeschätzt . Kosten für Umbaumaßnahmen am Wehr, z. B. für einen Fischpass, sind hier nicht eingerechnet. Bei einer Stauzielabsenkung von einem Meter erstreckt sich die verbleibende Stauhaltung vom Wehr bis zum Beginn des Tuttlinger Schlauchs. Anpassungsmaßnahmen im Bereich zwischen dem Wehr und dem Tuttlinger Schlauch liegen im Verantwortungsbereich der Vorhabenträgerin und können nicht beziffert werden. Wird das Stauziel um zumindest einen Meter abgesenkt, hat das Land zugesagt, im Bereich des Tuttlinger Schlauchs oberhalb der Eltamündung Renaturierungsmaßnahmen auf Kosten des Landes umzusetzen. Eine ökologische Verbesserung ist jedoch nur in einer frei fließenden Donau möglich. Da diese Randbedingung erst durch das laufende Wasserrechtsverfahren für das Scala-Wehr abschließend geklärt wird, wurden alle weiteren Planungen einschließlich einer Kostenbetrachtung zurückgestellt. 10. Worauf stützt sie ihre Auffassung, wonach sich als Kompromisslösung abzeichne , dass der Aufstau im Sommer einen Meter reduziert werden könnte (vgl. Kleine Anfrage Drucksache 16/2557) – insbesondere vor dem Hintergrund , dass in einem Brief an den Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 11. September 2017 ein Sprecher der Initative „erhaltens- WEHRt“ die Absenkung um einen Meter als Maximalforderung des Regierungspräsidiums bezeichnet sowie vor dem Hintergrund des Gesprächs zwischen dem Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Vertretern der Stadt Tuttlingen am 27. Oktober 2017? Eine sichere Lösung, den guten ökologischen Zustand und damit die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2027 zu erreichen, wäre die frei fließende Donau ohne Aufstau. Die weitere Zulassung – auch eines um einen Meter abgesenkten Staus – wäre demgegenüber fachlich mit Abstrichen verbunden. In Abstimmung zwischen der Stadt Tuttlingen, dem Landratsamt Tuttlingen und dem Regierungspräsidium Freiburg wurde ein Gewässergutachten beauftragt, um zu klären, wieviel Stau die Donau verträgt. Nach Prüfung des Gutachtens ist ersichtlich , dass der gute ökologische Zustand nur durch eine Absenkung und eine 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3135 zusätzliche Verbesserung der Durchgängigkeit am Wehrkörper erzielt werden kann. Es handelt sich mithin nicht um eine Maximalforderung des Regierungspräsidiums . Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft