Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 314 14. 07. 2016 1Eingegangen: 14. 07. 2016 / Ausgegeben: 16. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Um wie viele Fahrten wird sich der Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B 465 durch Owen, der durch den Abtransport des Erdaushubs durch den Bau der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm entsteht, erhöhen? 2. Gibt es ein Verkehrskonzept der Deutschen Bahn AG als Bauherrin zur Verteilung der Lkw-Verkehre in der Raumschaft und wenn ja, warum liegt dieses nach ihrer Kenntnis den betroffenen Städten und Gemeinden nicht vor? 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Ortsumfahrung Owen im Zuge der B 465? 4. Wie wird die Ortsumfahrung Owen im weiteren Verfahren zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans derzeit nach ihrer Kenntnis von der Bundesregie - rung priorisiert? 5. Wie bewertet sie diese Einstufung? 13. 07. 2016 Kenner SPD Kleine Anfrage des Abg. Andreas Kenner SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Bau der Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Ulm, hier: Abtransport des Erdaushubs durch Owen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 314 2 B e g r ü n d u n g Täglich fahren 18.500 Fahrzeuge durch die Gemeinde Owen, darunter 1.100 Lkw. Durch zusätzliche Autobahnauffahrten und Zufahrtstraßen zur B 465, über die der Erdaushub des Trassenbaus der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm verteilt werden soll, wird mit einer weiteren Zunahme des Schwerlastverkehrs in der Ortsdurchfahrt von Owen gerechnet. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden massiven Erhöhung des Verkehrsaufkommens in den nächsten Jahren kommt deshalb auch der Ortsumfahrung von Owen eine besondere Bedeutung zu. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. August 2016 Nr. 24-39-B465RÖM-KIRC/7 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Um wie viele Fahrten wird sich der Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße B 465 durch Owen, der durch den Abtransport des Erdaushubs durch den Bau der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm entsteht, erhöhen? 2. Gibt es ein Verkehrskonzept der Deutschen Bahn AG als Bauherrin zur Verteilung der Lkw-Verkehre in der Raumschaft und wenn ja, warum liegt dieses nach ihrer Kenntnis den betroffenen Städten und Gemeinden nicht vor? Zu 1. und 2.: Die Deutsche Bahn hat dazu mitgeteilt, dass der Abtransport des Erdaushubs durch die beauftragten Unternehmer zu organisieren ist. Die vom Unternehmer vorgesehenen Verwertungsstellen sind noch nicht bekannt, deshalb können keine konkreten Aussagen zu den Fahrstrecken getroffen werden, auf denen der Abtransport des Erdaushubs erfolgt. Zahlen über den durch Owen fahrenden zusätzlichen Lkw-Verkehr liegen daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Anzumerken ist, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gesichert werden konnte, dass Massentransporte nur über übergeordnete Verkehrsverbindungen stattfinden. Dafür stehen am Ostportal des Albvorlandtunnels die Autobahn A 8 und die B 465 zur Verfügung. Um die Ortsdurchfahrten zu entlasten, konnten für den Bau der Neubaustrecke der Bahn dort, wo es möglich war, bauzeitliche Ausund Einfahrten auf und von der A 8 errichtet werden. Rund 1,5 km östlich der Autobahnanschlussstelle Kirchheim-Ost wurde im Bereich des Baufelds des Albvorlandtunnel -Ostportals einem derartigen Behelfsanschluss an die A 8 zugestimmt . Allerdings musste aus Verkehrssicherungsgründen auf die Auffahrt in Richtung Stuttgart verzichtet werden. Außerdem konnte der Behelfsanschluss nur als ¾-Anschluss ausgestaltet werden. Weiterhin wird die Baustelle an die B 465 in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle der Autobahnanschlussstelle Kirchheim -Ost durch eine eigene Baustellenzufahrt an die B 465 angebunden. Der Planfeststellungsbeschluss „PFA 2.1 a/b, NBS Wendlingen–Ulm, Albvorland“ vom 23. März 2015 setzt sich in der Begründung unter B.3.10.1.2.4 mit der Thematik ausführlich auseinander. Der entsprechende Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss ist als Anlage beigefügt. Im Planfeststellungsverfahren sind die betroffenen Städte und Gemeinde umfänglich beteiligt worden. 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Ortsumfahrung Owen im Zuge der B 465? Die Ortsumfahrung Owen befindet sich im derzeit gültigen Bedarfsplan nur mit nachrangiger Dringlichkeit im „Weiteren Bedarf“. Damit besteht bislang für diese Maßnahme kein Planungsrecht. Entsprechend dieser vom Bund vorgenommenen Einstufung wurde für die Ortsumfahrung Owen noch keine Planung begonnen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 314 4. Wie wird die Ortsumfahrung Owen im weiteren Verfahren zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans derzeit nach ihrer Kenntnis von der Bundes - regierung priorisiert? Im Entwurf zur Ressortabstimmung des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist die Ortsumfahrung Owen im „Vordringlichen Bedarf“ enthalten. 5. Wie bewertet sie diese Einstufung? Die Ortsumfahrung Owen war im Maßnahmenpool des Landes zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans als Baustein 3 (Einzelmaßnahme) enthalten. Das Vorhaben wurde vom Land zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet und ist bei der Priorisierung der angemeldeten Straßenbauvorhaben in Baden-Württemberg in der Gruppe 3 b (Neubau an Bundesstraßen, Maßnahmen ohne Planungsrecht im aktuellen Bundesverkehrswegeplan) auf Rang 1 enthalten. Insoweit begrüßt das Land die nun vom Bund angestrebte Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf“. Vor dem Hintergrund der großen Anzahl an Maßnahmen im „Vordringlichen Bedarf “ sowie im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“, die im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans aufgeführt sind, ist eine Umsetzungskonzeption mit dem Bund abzustimmen, in der dargelegt ist, welche Projekte des fortgeschriebenen Bundesverkehrswegeplans – in Abhängigkeit von dem zur Verfügung stehenden Personal sowie den für die Planung erforderlichen Planungsmitteln – prioritär beplant werden sollen. Hermann Minister für Verkehr Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 314 4 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 314 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 314 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 314