Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3142 13. 12. 2017 1Eingegangen: 13. 12. 2017 / Ausgegeben: 05. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Situation der Gastronomiebetriebe im Landkreis Biberach dar? 2. Wie hat sich das Gastronomiegewerbe – unter anderem hinsichtlich Anzahl und Beschäftigungssituation – in den letzten zehn Jahren in den Gemeinden samt Teilorten des Landkreises Biberach verändert? 3. Von welcher weiteren Entwicklung geht sie diesbezüglich aus? 4. Welche Gründe für die bereits eingetretenen sowie die künftig angenommenen Veränderungen sind ihr bekannt und wie bewertet sie diese? 5. Welche gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung misst sie dem Gastronomiegewerbe im Land allgemein und im ländlich geprägten Landkreis Biberach im Besonderen zu? 6. Inwiefern sieht sie Handlungsbedarf, einem potenziellen Rückgang bei der Anzahl der Gastronomiegewerbe zu begegnen? 7. Welche Maßnahmen – unter Angabe, wie sie diese bewertet – können von staatlicher wie privatwirtschaftlicher Seite gegen einen Rückgang getroffen werden? 8. Welche Anstrengungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland sind ihr diesbezüglich bekannt? 9. Mit welchen Projekten und Maßnahmen hat sie zur Stärkung der Gastronomiebetriebe bereits beigetragen und wird künftig dazu beitragen? 12. 12. 2017 Dörflinger CDU Kleine Anfrage des Abg. Thomas Dörflinger CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Struktur und Zukunft des Gastronomiegewerbes im Landkreis Biberach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3142 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 19. Januar 2018 Nr. 4-4230.84/15 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Situation der Gastronomiebetriebe im Landkreis Biberach dar? Zu 1.: Nach Einschätzung der IHK Ulm unterscheidet sich die Situation der Gastro - nomiebetriebe im Landkreis Biberach nicht wesentlich von der Situation der Branche im gesamten Land. Der bundesweit zu beobachtende Trend hin zur Sys - temgastronomie geht laut IHK bisher noch weitgehend am Kreis Biberach vorbei, da die entsprechenden Filialisten meist nur in Großstädten expandieren. Die Gastronomie in Baden-Württemberg, und so auch im Landkreis Biberach, profitiert als konsumnahe Branche von der anhaltend guten Binnenkonjunktur im Land. Zudem ist die Branche Triebfeder und Nutznießer der positiven Tourismusentwicklung Baden-Württembergs. Für die ersten zehn Monate des Jahres 2017 lag die Umsatzentwicklung des Gewerbes inflationsbereinigt bei +0,8 Prozent. Die durchschnittlichen Umsätze der steuerpflichtigen Gastronomiebetriebe im Landkreis Biberach stiegen gemäß der amtlichen Umsatzsteuerstatistik des Statis - tischen Landesamtes Baden-Württemberg für das Gastgewerbe von 2011 bis 2015 um 7,7 Prozent. Neuere Zahlen liegen nicht vor. 2. Wie hat sich das Gastronomiegewerbe – unter anderem hinsichtlich Anzahl und Beschäftigungssituation – in den letzten zehn Jahren in den Gemeinden samt Teilorten des Landkreises Biberach verändert? Zu 2.: Aus der amtlichen Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Landesamtes Baden- Württemberg für das Gastgewerbe folgt, dass sich die Zahl der steuerpflichtigen Gastronomiebetriebe im Landkreis Biberach positiv entwickelt hat, von 331 Steuerpflichtigen 2011 auf 340 im Jahr 2015 (neueste verfügbare Zahlen). Dies entspricht einem Zuwachs von 9,3 Prozent. Landesweit war in dem genannten Zeitraum ein leichter Rückgang der Zahl der steuerpflichtigen Betriebe von 24.237 auf 24.052 zu verzeichnen (-0,8 Prozent). Hinsichtlich der Branchenstruktur war nach Angaben der IHK Ulm eine Umschichtung von Restaurants mit herkömm licher Bedienung zu Imbissbetrieben und Schankwirtschaften zu beobachten. Zahlen zu den Gemeinden des Landkreises sowie zur Beschäftigungssituation liegen nicht vor. 3. Von welcher weiteren Entwicklung geht sie diesbezüglich aus? 4. Welche Gründe für die bereits eingetretenen sowie die künftig angenommenen Veränderungen sind ihr bekannt und wie bewertet sie diese? Zu 3. und 4.: Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die wirtschaftliche Gesamtlage in Baden-Württemberg im laufenden Jahr positiv entwickelt und auch das Gastge- _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3142 werbe im Landkreis Biberach hiervon grundsätzlich profitieren wird. Inwieweit sich dies zukünftig auf die Betriebszahlen auswirken wird, lässt sich schwer vorhersagen . Das Hotel- und Gaststättengewerbe steht auch in Baden-Württemberg vor Herausforderungen , etwa bei der Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden oder den notwendigen Investitionen für die Anpassung an das „digitale Zeitalter“. Zudem ist davon auszugehen, dass das Freizeitverhalten und die Ausgehgewohnheiten der Bevölkerung auch in Zukunft Veränderungen unterworfen sein werden. Kaum eine traditionelle „Dorfwirtschaft“ kann mit einer Fokussierung auf die Kundschaft aus dem Dorf überleben. Erfolgreich werden voraussichtlich zumeist Betriebe sein, die ein „trading up“ betreiben und Schwerpunkte wie Regionalität und Qualität he - rausarbeiten. Die Betriebe müssen sich auch konzeptionell weiterentwickeln. Landesweit steht bei 4.000 bis 5.000 Betrieben eine Nachfolge in den nächsten fünf Jahren an. Bei Betrieben, bei denen ein Investitionsstau besteht, und bei Nebenerwerbsbetrieben gestaltet sich die Nachfolge oft schwierig. Diese Faktoren, wie auch eine eventuelle Verschlechterung bei den allgemeinen Rahmenbedingungen der Branche, könnten trotz guter konjunktureller Entwicklung künftig zu einer Reduzierung der Zahl der Betriebe beitragen. 5 Welche gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung misst sie dem Gastronomiegewerbe im Land allgemein und im ländlich geprägten Landkreis Biberach im Besonderen zu? Zu 5.: Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist für Baden-Württemberg von großer wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. In mehr als 30.000 Betrieben erwirtschaftet die Branche rund 11 Mrd. Euro Jahresumsatz und bietet fast 130.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Von dem Gesamtumsatz entfallen über 7,3 Mrd. Euro auf die Gastronomie. Die Gastronomie nimmt dabei gerade im ländlichen Raum nicht nur die Rolle der Verpflegungsstätte ein, sondern ist für die Menschen vor Ort auch Begegnungsstätte, in der gesellschaftliche und kulturelle Veranstaltungen stattfinden und die damit Lebensqualität und Lebendigkeit aufrechterhält. Für viele Standorte ist die Gastronomie neben dem Handel ein wichtiger Frequenzbringer für die Innenstädte. Das Hotel- und Gaststättengewerbe bildet zudem das unverzichtbare Rückgrat der baden-württembergischen Tourismuswirtschaft. Dies gilt zum einen für die Städte , aber insbesondere auch für die ländlich geprägten Gebiete, wie den Landkreis Biberach. Gerade hier trägt das Vorhandensein von Gastwirtschaften zur touristischen Attraktivität der Tourismusdestinationen und damit zu einer konkreten positiven Reiseentscheidung bei. Kulinarik und das gastronomische Angebot am Urlaubsort haben für viele Reisende einen hohen Stellenwert. Die Mehrheit der Deutschen (60 Prozent) hat im Urlaub Interesse daran, kulinarische oder gastronomische Spezialitäten zu genießen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Destination Brand 16“ des Beratungsinstituts Inspektour. Das Potenzial für Baden-Württemberg ist damit groß. Nicht zuletzt deshalb, weil viele Deutsche dem Land beim Thema Kulinarik eine hohe Kompetenz zu - sprechen. Laut „Destination Brand“ halten 71 Prozent aller Deutschen, die Baden- Württemberg bereits besucht haben, das Land bei diesem Thema für geeignet. Dieser Spitzenwert ist Ergebnis einer langen und vielfältigen kulinarischen Tradition . Baden-Württemberg genießt seit Jahrzehnten einen Ruf als Genießerland und Standort vieler Gastronomiebetriebe mit einem qualitativ hochwertigen Angebot an Speisen und Getränken. Doch es ist nicht nur die höchste Dichte an Gas - tronomie-Sternen, die diesen Ruf begründet. Auch das gastronomische Angebot in der Breite, wie zum Beispiel die Gastwirtschaften im ländlichen Raum, steht für qualitätsvolle, zunehmend regional verstandene Küche. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3142 4 6. Inwiefern sieht sie Handlungsbedarf, einem potenziellen Rückgang bei der Anzahl der Gastronomiegewerbe zu begegnen? Zu 6.: Aktuell ist im Landkreis Biberach kein Rückgang der Zahl der steuerpflichtigen Betriebe in der Gastronomie zu verzeichnen. Dennoch ist es vor dem Hintergrund der bestehenden Herausforderungen notwendig, die Branche bei der Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit zu unterstützen. Im Rahmen der Mittelstandsförderung stehen den Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Verfügung, wie etwa die Gründungsgutscheine Gastgewerbe, das Projekt Gastfreundschaft Digital, die Nachfolgemoderation , die Kampagne zur Nachwuchssicherung oder die geförderte betriebswirtschaftliche Kurzberatung (siehe Ziff. 7 und 9). 7. Welche Maßnahmen – unter Angabe, wie sie diese bewertet – können von staatlicher wie privatwirtschaftlicher Seite gegen einen Rückgang getroffen werden? Zu 7.: Aus Sicht der Landeregierung kommt gerade gelungenen Unternehmensnachfolgen eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Branche zu. Um im Gastgewerbe Betriebsaufgaben aus Altersgründen entgegenzuwirken, stehen Nachfolgerinnen und Nachfolgern die gleichen, unten aufgeführten För - derungen und Instrumente zur Verfügung, die auch Existenzgründerinnen und -gründern aus anderen Bereichen angeboten werden. Träger dieser Angebote sind unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), die Industrie - und Handelskammern und weitere Initiativen. Beratung und Erstanlaufstellen • Mit den branchen- und landesweiten Beratungsgutscheinen können Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe eine kostengünstige Gründungsberatung durch eine Expertin oder einen Experten in Anspruch nehmen. Die Gründungsberatung durch Beratungsgutscheine wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Baden-Württemberg finanziert. • Eine besondere Form der Existenzgründung ist die Unternehmensnachfolge. Die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoren, von denen einer bei dem DEHOGA tätig ist, sprechen Inhaberinnen und Inhaber von sowie poten - zielle Nachfolgerinnen und Nachfolger aktiv an und moderieren den Nachfolgeprozess . Dabei arbeiten sie mit unterschiedlichen Fachberaterinnen und -beratern zusammen. Die Projektförderung erfolgt aus Mitteln des ESF sowie des Landes Baden-Württemberg. Vereinsräume, Bürgerhäuser sowie auch Dorfgaststätten sind als Treffpunkt für Begegnung und Kommunikation wichtig für ein funktionierendes Gemeinwesen. Im Bereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) das zentrale Förderinstrument für den ländlichen Raum. Im Bereich Grundversorgung werden im ELR insbesondere privat-gewerbliche Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Lebensqualität ländlicher Gemeinden, wie Dorfgasthäuser, unterstützt. Grundversorgungseinrichtungen können mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investi - tionskosten unterstützt werden. Die ELR-Förderung steht nur für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern zur Verfügung. Außerdem können die Einrichtung und Modernisierung von Dorfgaststätten grundsätzlich als privat-gewerbliche Vorhaben im Rahmen des EU-Programms LEADER (2014 bis 2020) gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage Drucksache 16/3116 verwiesen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3142 8. Welche Anstrengungen anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland sind ihr diesbezüglich bekannt? Zu 8.: Soweit bekannt prämiert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Rahmen eines Wettbewerbs gemeinsam mit dem DEHOGA Bayern innovative „Heimatwirtschaften“, die sich als Stützen der bayerischen Heimat in besonderer Weise für den Erhalt und die Weitergabe von Brauchtum, Tradition und Dorfgemeinschaft einsetzen. Die Wettbewerbsgewinner erhalten im Mai 2018 bei einer feierlichen Veranstaltung ein Preisgeld von 1.000 Euro, das Gütezeichen „100 beste Heimatwirtschaften“ und eine Urkunde. 9. Mit welchen Projekten und Maßnahmen hat sie zur Stärkung der Gastronomiebetriebe bereits beigetragen und wird künftig dazu beitragen? Zu 9.: Im Bereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden Gaststätten und Hotelbetriebe im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und LEADER unterstützt. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau erfolgt die Förderung von Gastronomiebetrieben vor allem im Rahmen der Mittelstandsförderung. Neben den in Ziff. 7 dargestellten Maßnahmen zur Unterstützung bei der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, kommt u. a. folgenden Maßnahmen besondere Bedeutung zu: – Einzelbetriebliche Förderung Grundsätzlich werden die Betriebe des Hotel- und Gastgewerbes in Baden-Württemberg mit (branchenübergreifenden) Programmen der L-Bank wie „Gründungsfinanzierung “, „Investitionsfinanzierung“, „Liquiditätskredit“ oder „Starfinanzierung 80“ unterstützt. – Betriebswirtschaftliche Kurzberatung Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert betriebswirtschaftliche Kurzberatungen von Hotel- und Gaststättenbetrieben über den Betriebsberatungsdienst des DEHOGA – 2017 mit 201.500 Euro. Mit der Förderung können den Unternehmen verbilligte Beratungen durch branchenerfahrene Fachberater angeboten werden. – Bürgschaften und Beteiligungen Ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung sind Bürgschaften und Beteiligungen . Landesweit unterstützte die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg in den Jahren 2007 bis 2017 (Oktober) die Unternehmen des Gastgewerbes im Land mit insgesamt 1.775 Bürgschaften und Garantien. Das Bürgschafts- und Garantievolumen betrug rund 230,82 Mio. Euro. Dadurch wurde ein Kredit- und Beteiligungsvolumen von rund 386,09 Mio. Euro ermöglicht. Im selben Zeitraum hat die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden- Württemberg (MBG) an 49 Unternehmen des Gastgewerbes Beteiligungen ausgereicht . Der Beteiligungsbetrag betrug insgesamt 12,3 Mio. Euro. – Berufliche Ausbildung Im Rahmen der Ausbildungskampagne „gut-ausgebildet.de“ verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu erhöhen und Karriereperspektiven aufzuzeigen. Im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes gibt es in diesem Zusammenhang Filme zu den Ausbildungsberufen Koch/ Köchin, Hotelfachmann/-frau und Tourismuskaufmann/-frau. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3142 6 Außerdem unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit dem branchenbezogenen Förderaufruf „Fachkräftenachwuchs im Hotel- und Gaststättengewerbe sichern“ aus Mitteln des ESF die Branche bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs mit landesweit ca. 1,6 Mio. Euro. Zu den wesentlichen Inhalten des Projektes gehört u. a. die Bewerbung gastgewerbliche Ausbildungsberufe sowie die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes im Sinne einer qualitativ hochwertigen Ausbildung. Gefördert werden hierzu beispielsweise eine landesweite Imagekampagne (umgesetzt als Kampagne „WIR GASTFREUNDE“, u. a. mit dem „Gastromobil“, einem zum mobilen Messestand umgebauten Linienbus), die zielgruppengerecht die Möglichkeiten der gastgewerblichen Berufe aufzeigt sowie Begleitung und Unterstützung für Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Ausbildung bietet. – Digitale Transformation – „Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg“ Das Hotel- und Gastgewerbe ist Partner der „Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg “. Die digitale Transformation betrifft auch das Hotel- und Gaststättengewerbe erheblich. Das Themenspektrum reicht von internetgestützten Buchungsund Reservierungssystemen über Marketing in sozialen Medien bis hin zum „Smart Hotel“. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert von 2016 bis 2019 sog. Digitallotsen bei insgesamt fünf Wirtschaftsorganisationen, so auch beim DEHOGA (dort mit rund 332.000 Euro). Der Digitallotse des DEHOGA soll den Betrieben einen Marktüberblick verschaffen und Informationsmaterial bereitstellen (u. a. einen Leitfaden mit „Digital-Check“), Vor-Ort-Veranstaltungen durchführen und Einstiegsberatungen in die Thematik anbieten. Im Rahmen des Förderprogramms „Digitalisierung wird auch die Initiative „Gastfreundschaft digital“ des DEHOGA Baden-Württemberg unterstützt. Teil der Initiative ist unter anderem der „Leitfaden zur Digitalisierung – Gäste gewinnen – Verwaltung vereinfachen“. Der Leitfaden bietet den Betrieben einen guten Überblick über wichtige digitale Anwendungen und zeigt ihnen dadurch Wege in die digitale Welt von morgen auf. Eine weitere Maßnahme war der landesweite Fachkongress „Gastfreundschaft digital“ am 3. Juli 2017 im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. Darüber hinaus leistet auch die Städtebauförderung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Identität und Attraktivität der Städte und Gemeinden im Land. Durch die Erhaltung des kulturellen Erbes, die Schaffung von zeitgemäßer Infrastruktur und ansprechender Umfeldgestaltung erfolgt eine nachhaltige Unterstützung auch der Gastronomiebetriebe. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat vor mehr als 20 Jahren gemeinsam mit dem DEHOGA Baden-Württemberg und der MBW Marketinggesellschaft mbH das Projekt der „Schmeck den Süden“-Gastronomen ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt steht der „regionale Genuss“ unter Verwendung von Zutaten aus der Region. Das Konzept bietet Gastronomen eine Möglichkeit zur Schärfung ihres Unternehmensprofils sowie ein qualitätsgesichertes Alleinstellungsmerkmal zur Stärkung ihrer Marktposition. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage Drucksache 16/3116 verwiesen. In einer gemeinsamen Tourismus-Initiative von DEHOGA, TMBW, HBV, IHK und L-Bank sowie dem damals für Tourismus zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (jetzt Ministerium der Justiz und für Europa) und der Nachhaltigkeitsstrategie des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft wurde im Rahmen der Destinationszertifizierung „Nachhaltiges Reiseziel “ eine Initialberatung durch Lotsen für nachhaltigen Tourismus entwickelt und getestet. Im Rahmen einer individuellen Beratung erhielten in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt rund 100 gastgewerbliche Betriebe in acht Pilotdestinationen im Land Informationen über Angebote im Bereich Förderung, Beratung, Klassifizierung und Marketing sowie Nachhaltigkeitsaspekte. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau