Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3146 14. 12. 2017 1Eingegangen: 14. 12. 2017 / Ausgegeben: 25. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen im Polizeivollzugsdienst im Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Polizeipräsidiums Aalen existierten beziehungsweise werden existieren an den Stichtagen 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017, 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2019, 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2021, 31. Dezember 2022? 2. Wie viele dieser Stellen werden zu den Stichtagen jeweils besetzt sein be - ziehungsweise nicht besetzt sein? 3. Wie viele Personen des Polizeivollzugsdienstes sind beziehungsweise werden im Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Polizeipräsidiums Aalen in den Jahren 2016 bis 2022 jeweils in Pension gehen? 4. Wie viele der dadurch frei werdenden Stellen werden in den Jahren des Abgangs wieder beziehungsweise nicht wieder mit Polizeivollzugskräften besetzt? 5. Wie viele der durch Pensionierungen 2016 bis 2022 jährlich jeweils frei gewordenen beziehungsweise frei werdenden und noch freien Stellen werden in dem jeweiligen Jahr nach dem Abgang wieder beziehungsweise nicht wieder mit Polizeivollzugskräften besetzt? 6. Wie viele der durch Pensionierungen 2016 bis 2022 jährlich jeweils frei gewordenen beziehungsweise frei werdenden und noch freien Stellen werden auf absehbare Zeit überhaupt nicht besetzt? 7. Aus welchen Gründen werden beziehungsweise wurden diese freien Stellen nicht besetzt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Personalsituation bei der Polizei im Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Polizeipräsidiums Aalen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3146 2 8. Wie viele zusätzliche Stellen hat beziehungsweise wird das Polizeipräsidium Aalen im Polizeivollzugsdienst in den Jahren jeweils aufgrund welcher Stellenaufwuchsbeschlüsse erhalten? 9. Wie viele der zusätzlichen Stellen werden beziehungsweise wurden in den jeweiligen Jahren ihrer Schaffung durch Polizeivollzugskräfte besetzt beziehungsweise nicht besetzt? 10. Aus welchen Gründen werden diese zusätzlich freien Stellen nicht besetzt beziehungsweise besetzt werden? 13. 12. 2017 Dr. Goll FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die konkrete Personalsituation und -planung im Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Polizeipräsidiums Aalen wird abgefragt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 Nr. 3-0305/1457/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen im Polizeivollzugsdienst im Zuständigkeitsbereich des derzei - tigen Polizeipräsidiums Aalen existierten beziehungsweise werden existieren an den Stichtagen 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017, 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2019, 31. Dezember 2020, 31. Dezember 2021, 31. Dezember 2022? Zu 1.: Die Anzahl der Stellen des Polizeivollzugsdienstes (PVD) geht aus nachfolgender Übersicht hervor: Über 2019 hinausgehende Prognosen sind derzeit nicht möglich, da das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration derzeit ein neues Stellenverteilverfahren für die Polizei, das mit Umsetzung der neuen Polizeistruktur zum 1. Januar 2020 zur Anwendung kommen soll, erarbeitet. Die Stellenzahlen der Dienststellen und Einrichtungen werden sich daher verändern. 6WLFKWDJ 6WHOOHQDQ]DKO 39' 3URJQRVH 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3146 2. Wie viele dieser Stellen werden zu den Stichtagen jeweils besetzt sein be - ziehungsweise nicht besetzt sein? Zu 2.: Aufgrund ständiger und nicht vorhersehbarer Fluktuation sind Prognosen hinsichtlich der künftigen Stellenbesetzung nicht aussagekräftig. Die Situation zu den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017 stellt sich wie folgt dar: Unter „Ist-Stärke brutto (Personen)“ werden die Polizeibeamtinnen und -beamten verstanden, die an den Stichtagen der jeweiligen Organisationseinheit zugeordnet waren. Aufgrund von Teilzeitbeschäftigung wird auch dieser Wert zusätzlich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt. Ergänzend hinzuweisen ist darauf, dass aus vielfältigen Gründen (z. B. wegen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Abordnungen zur temporären Verstärkung anderer Organisationseinheiten bzw. Dienststellen , Mutterschutz, Elternzeit) in der Regel nicht alle zugeordneten Personen tatsächlich zur Dienstverrichtung zur Verfügung stehen. 3. Wie viele Personen des Polizeivollzugsdienstes sind beziehungsweise werden im Zuständigkeitsbereich des derzeitigen Polizeipräsidiums Aalen in den Jahren 2016 bis 2022 jeweils in Pension gehen? Zu 3.: Im Zuständigkeitsbereich des PP Aalen erfolgten im Jahr 2016 insgesamt 46 Pensionierungen im Polizeivollzugsdienst, davon vier vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Im Jahr 2017 erfolgten 48 Pensionierungen im Polizeivollzugsdienst , davon zwei vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Für die Jahre 2018 und 2019 können lediglich Aussagen hinsichtlich der planbaren Pensionierungen (Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze bzw. mit freiwilliger Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand/Verlängerung der Lebensarbeitszeit ) getroffen werden. Danach würden voraussichtlich 74 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Jahr 2018 und 69 im Jahr 2019 in Pension gehen. Für die Jahre 2020 bis 2022 kann derzeit nur mit Pensionierungen aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze geplant werden. Dies wären 55 im Jahr 2020, 63 im Jahr 2021 und 60 im Jahr 2022. Wie viele Personen des Polizeivollzugsdienstes durch vorzeitige Zurruhesetzungen ausscheiden oder ihren Eintritt in den Ruhestand hinausschieben und für wie lange dies ggfs. geschieht, kann für die Jahre 2018 bis 2022 nicht abschließend gesagt werden. 6WLFKWDJ 6WHOOHQ ,VW EUXWWR 3HUVRQHQ ,VW EUXWWR 9=b 4XHOOH )KUXQJVLQIRUPDWLRQVV\VWHP 3HUVRQDO ),63 EHLP /%9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3146 4 4. Wie viele der dadurch frei werdenden Stellen werden in den Jahren des Abgangs wieder beziehungsweise nicht wieder mit Polizeivollzugskräften besetzt? 5. Wie viele der durch Pensionierungen 2016 bis 2022 jährlich jeweils frei gewordenen beziehungsweise frei werdenden und noch freien Stellen werden in dem jeweiligen Jahr nach dem Abgang wieder beziehungsweise nicht wieder mit Polizeivollzugskräften besetzt? 6. Wie viele der durch Pensionierungen 2016 bis 2022 jährlich jeweils frei gewordenen beziehungsweise frei werdenden und noch freien Stellen werden auf absehbare Zeit überhaupt nicht besetzt? Zu 4. bis 6.: Die Besetzung frei werdender Planstellen erfolgt mit dem Ziel, möglichst alle vorhandenen Stellen zu besetzen und, soweit dies nicht möglich ist, mit dem Ziel eines landesweit möglichst ausgeglichenen Personalerfüllungsstandes bei den Dienststellen und Einrichtungen. Dieser hängt von der Anzahl des ausgebildeten Nachwuchspersonals und den individuellen Fluktuationsraten bei den Dienststellen und Einrichtungen ab. Je nach Verhältnis von Nachwuchspersonal und Fluktuation kann dies bei einzelnen Dienststellen auch zu einer geringeren Anzahl an Personalzugängen führen als den seit dem letzten Personaltermin verzeichneten Personalabgängen. Aufgrund der wechselnden individuellen Fluktuationen ist eine Prognose über mehrere Jahre für einzelne Dienststellen nicht möglich. 7. Aus welchen Gründen werden beziehungsweise wurden diese freien Stellen nicht besetzt? Zu 7.: Ziel ist es, alle vorhandenen Planstellen mit Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes zu besetzen. Eine gewisse Anzahl an freien Stellen ist jedoch systembedingt unvermeidbar. Insbesondere bewirken die Vorschriften der Stellenbewirtschaftung , dass Stellenbruchteile aufgrund individueller Teilzeitquoten nicht besetzt werden können. Zudem müssen die Dienststellen und Einrichtungen der Polizei bis zu einem gewissen Grad unbesetzte Stellen für Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer aus Teil- oder Elternzeit vorhalten (vergleiche hierzu auch die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu Frage 3 der Drucksache 16/2774). Zu jedem Personaltermin im Frühjahr (Stichtage 1. März/1. April) und Herbst (Stichtag 1. September) wird der Bedarf der Dienststellen und Einrichtungen aktuell erhoben und anhand der jeweiligen Erfüllungsstände die Personalverteilung vorgenommen. In den Zeiträumen zwischen den Personalzuweisungen wirken sich neben Pensionierungen auch andere Personalmaßnahmen wie z. B. Kündigungen oder gesundheitlich begründete Zurruhesetzungen auf die Stellenbesetzungen aus. Unabhängig davon können Sonderbedarfe entstehen, die individuelle Personalzuweisungen für einzelne Dienststellen und Einrichtungen rechtfertigen. Dadurch reduziert sich das Personal bei den abgebenden Dienststellen oder Einrichtungen. Ergänzend ist anzumerken, dass sich aufgrund der durch die Landesregierung beschlossenen Einstellungsoffensive mit jeweils 1.800 Einstellungen in den Jahren 2018 und 2019 nach dem ausbildungsbedingten Zeitversatz der Besetzungsgrad der Stellen im Polizeivollzugsdienst ab 2019 beginnend spürbar erhöhen wird. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3146 8. Wie viele zusätzliche Stellen hat beziehungsweise wird das Polizeipräsidium Aalen im Polizeivollzugsdienst in den Jahren jeweils aufgrund welcher Stellenaufwuchsbeschlüsse erhalten? Zu 8.: Die Anzahl zusätzlicher Stellen des PVD sowie der jeweilige zugrunde liegende Beschluss gehen aus nachfolgender Übersicht hervor: 9. Wie viele der zusätzlichen Stellen werden beziehungsweise wurden in den je - weiligen Jahren ihrer Schaffung durch Polizeivollzugskräfte besetzt beziehungsweise nicht besetzt? 10. Aus welchen Gründen werden diese zusätzlich freien Stellen nicht besetzt beziehungsweise besetzt werden? Zu 9. und 10.: Auf die Stellungnahme zu den Fragen 4 bis 7 wird verwiesen. In Vertretung Jäger Staatssekretär 6WLFKWDJ =XVlW]OLFKH 6WHOOHQ 39' %HJUQGXQJ =XVlW]OLFKH 6WHOOH IU (UPLWWOHU LQQHQ LP 5DKPHQ GHV 6RQGHUSURJUDPPV Ä%HNlPSIXQJ LVODPLVWLVFKHU 7HUURULV PXV³ *HPl‰ .RDOLWLRQVYHUHLQEDUXQJ LP 5DKPHQ GHU 6FKDIIXQJ YRQ 6WHOOHQ LQ )RUP ]XVlW]OLFKHU 6WHOOHQ IU HLQHQ 6WHOOHQSRRO IU IUHLZLOOLJH /HEHQVDUEHLWV]HLWYHUOlQJHUHU QDFK GHU]HLWLJHP 3ODQXQJVVWDQG