Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3147 14. 12. 2017 1Eingegangen: 14. 12. 2017 / Ausgegeben: 25. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Krankenhäuser wurden im Wahlkreis Konstanz (Gemeinden Allensbach , Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell, Reichenau) seit 2011 durch die Krankenhausfinanzierung des Landes gefördert? 2. Wie hoch waren dabei im Einzelnen die Zuschüsse für laufende Zwecke an kommunale, sonstige öffentliche und private Krankenhäuser? 3. Wie hoch waren dabei im Einzelnen die Zuschüsse für Investitionen an kommunale , sonstige öffentliche und private Krankenhäuser? 4. Was tut die Landesregierung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Baden -Württemberg und im Wahlkreis Konstanz? 5. Wie haben sich die Krankenhausdaten (stationäre Behandlungsfälle, Pflege - tage, Verweildauer, Bettennutzung) in den Krankenhäusern des Wahlkreises Konstanz seit 2011 entwickelt? 6. Wie hoch waren die Erstattungen und Zuschüsse des Landes im Rahmen der Haushaltstitel 682 01, 682 02, 682 15 und 891 01 am Zentrum für Psychiatrie Reichenau seit 2011? 7. Was unternimmt die Landesregierung, um die Qualität der Gesundheitspflege in den genannten Einrichtungen im Wahlkreis Konstanz zu sichern und zu verbessern ? 8. Kann die Landesregierung bereits jetzt abschätzen, inwieweit sich die Ergebnisse des „Runden Tisches zur Situation der Geburtshilfe in Baden-Württemberg “ positiv auf den Wahlkreis Konstanz auswirken werden? Kleine Anfrage der Abg. Nese Erikli GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Gesundheitspflege im Wahlkreis Konstanz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3147 2 9. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zukunft der Gesundheitspflege vor dem Hintergrund von Entwicklungen wie dem demografischen Wandel oder der Digitalisierung zu gestalten? 14. 12. 2017 Erikli GRÜNE B e g r ü n d u n g Eine hochwertige Gesundheitspflege ist entscheidend für die Lebensqualität der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger. Entwicklungen wie der demografische Wandel oder die Digitalisierung stellen auch die Gesundheitspolitik vor Ort vor Herausforderungen. Diese Kleine Anfrage soll die Anstrengungen der Landesregierung im Bereich der Gesundheitspflege im Wahlkreis Konstanz erfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 Nr. 52-0141.5/16/3147 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Krankenhäuser wurden im Wahlkreis Konstanz (Gemeinden Allensbach , Gaienhofen, Konstanz, Moos, Öhningen, Radolfzell, Reichenau) seit 2011 durch die Krankenhausfinanzierung des Landes gefördert? Die wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern wird durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes und das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) geregelt. Die grundsätzlichen Aussagen zum Förderrecht und den Betriebskosten sind in § 4 (duale Krankenhausfinanzierung) und § 6 KHG (Krankenhausplanung und Investitionsprogramme) niedergelegt. Im Krankenhausplan des Landes Baden-Württemberg sind derzeit die folgenden Kliniken innerhalb des Wahlkreises Konstanz enthalten und haben Fördergelder erhalten: das Klinikum Konstanz, das Vincentius Krankenhaus Konstanz, das Krankenhaus Radolfzell (einheitliches Krankenhaus mit dem Klinikum Singen) und die Kliniken Schmieder Allensbach. 2. Wie hoch waren dabei im Einzelnen die Zuschüsse für laufende Zwecke an kommunale, sonstige öffentliche und private Krankenhäuser? Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden über die Krankenkassen finanziert. Darin enthalten sind sämtliche Personalkosten und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen. Auch die Instandhaltungsarbeiten am Bauwerk und an den technischen Anlagen müssen über diese Erlöse finanziert werden. Die Krankenhäuser erhalten daher keine Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für laufende Zwecke. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3147 3. Wie hoch waren dabei im Einzelnen die Zuschüsse für Investitionen an kommunale , sonstige öffentliche und private Krankenhäuser? Die über das KHG gewährten Fördermittel für Einzelinvestitionen und pauschale Fördermittel stellen sich für die einzelnen Trägerstrukturen wie in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet dar. In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass alleine im Jahr 2009 für getätigte Einzelinvestitionen von öffentlichen und kommunalen Trägern insgesamt 48,3 Mio. Euro bewilligt wurden. 4. Was tut die Landesregierung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Baden -Württemberg und im Wahlkreis Konstanz? Die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich nach wie vor gut. Dies gilt auch für den Wahlkreis bzw. Landkreis Konstanz. In Baden-Württemberg gibt es keine unterversorgten Gebiete im rechtlichen Sinne, d. h. es gibt keine Gebiete, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung nach § 100 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) festgestellt hat. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass Praxen zunehmend nicht mehr adäquat nachbesetzt werden können. Die Gründe dafür sind vor allem die Altersstruktur bei den Haus- und Fachärzten sowie zu wenig weitergebildete Fachärzte für Allgemeinmedizin. Auch bei einzelnen grundversorgenden Fachärzten (z. B. Augenärzte oder HNO-Ärzte) fehlt es an medizinischem Nachwuchs. Um vor allem junge Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, in der ambulanten ärzt - lichen Versorgung im ländlichen Raum tätig zu werden, sind in erster Linie gute Rahmenbedingungen notwendig. Gemeinsam mit der ärztlichen Selbstverwaltung müssen Bund, Land und Kommunen mit vereinten Kräften daran arbeiten, die Versorgungsstrukturen, die Arbeitsbedingungen und die örtliche Infrastruktur an den Bedürfnissen der nachwachsenden Ärztegeneration auszurichten. Darüber hinaus sind gezielt Anreize für eine Niederlassung im ländlichen Raum zu setzen. Hierzu zählt das vom Ministerium für Soziales und Integration angebotene Förderprogramm für Landärzte. Hausärztinnen und Hausärzte können bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhalten, wenn sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, die als Fördergebiet ausgewiesen ist. Das Förderprogramm, für das in den Jahren 2018/2019 rd. eine Million Euro zur Verfügung steht, unterstützt durch gezielte finanzielle Anreize passgenaue Lösungen vor Ort. Zwei Gemeinden des Landkreises Konstanz (Büsingen am Hochrhein und Tengen) gehören zum Fördergebiet des Förderprogramms Landärzte (die beiden Gemeinden zählen nicht zum Wahlkreis Konstanz). Auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat im Zusammenwirken mit den Krankenkassen ein Förderprogramm „Ziel und Zukunft (ZuZ)“ aufgelegt. Mit den Mitteln des Strukturfonds nach § 105 Abs. 1 a SGB V werden in Höhe von jährlich über 5 Mio. Euro Zuschüsse zu den Investitionskosten bei einer Neuniederlassung, Praxisübernahme, Gründung einer Zweigpraxis oder Anstellung von Haus- und Fachärzten in unterdurchschnittlich versorgten Regionen $QJDEHQ LQ (XUR gIIHQWOLFKH XQG NRPPXQDOH 7UlJHU 3ULYDWH 7UlJHU ]XVDPPHQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3147 4 gewährt. Der Landkreis Konstanz gehört derzeit nicht zu den ZuZ-Fördergebieten . 5. Wie haben sich die Krankenhausdaten (stationäre Behandlungsfälle, Pflegetage , Verweildauer, Bettennutzung) in den Krankenhäusern des Wahlkreises Konstanz seit 2011 entwickelt? Die Daten der Krankenhausstatistik auf Kreisebene dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Die Entwicklung der voll- und teilstationären Kapazitäten im Regierungsbezirk Freiburg von 2011 bis 2016 ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Vollstationäre Kapazitäten: Teilstationäre Kapazitäten: 6. Wie hoch waren die Erstattungen und Zuschüsse des Landes im Rahmen der Haushaltstitel 682 01, 682 02, 682 15 und 891 01 am Zentrum für Psychiatrie Reichenau seit 2011? Die Zuwendungen an das ZfP Reichenau stellen sich für die Jahre 2011 bis 2017 wie folgt dar: Die Mittel aus Kapitel 682 01 werden jährlich komplett an das ZfP Wiesloch ausgezahlt ; von dort erfolgt die Vergütung an die einzelnen Zentren nach der tatsächlichen Anzahl der Patientinnen und Patienten. Die Vergütung beträgt nach der VwV Forensische Ambulanzen pro Patient/Quartal 1.500,00 Euro. Die konkreten Patientenzahlen für die einzelnen Zentren liegen dem Ministerium für Soziales und Integration nicht vor. 7. Was unternimmt die Landesregierung, um die Qualität der Gesundheitspflege in den genannten Einrichtungen im Wahlkreis Konstanz zu sichern und zu verbessern ? Gemäß § 135 a SGB V sind alle Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung zur Sicherung und Weiterentwicklung der von ihnen erbrachten Qualität verpflichtet. Die Festlegung von verbindlichen konkretisierenden Regelungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist dem %HKDQGOXQJVIlOOH %HUHFKQXQJVWDJH 9HUZHLOGDXHU %HWWHQQXW]XQJVJUDG 7DJH 7DJH %HKDQGOXQJVIlOOH %HUHFKQXQJVWDJH 9HUZHLOGDXHU 3ODW]QXW]XQJVJUDG 7DJH 7DJH -DKU 7LW 7LW 7LW 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3147 Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. Die Richtlinien für zugelassene Krankenhäuser umfassen insbesondere Einzelheiten zu den Maßnahmen der externen Qualitätssicherung. Im Zuge der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung hat der Bundesgesetzgeber dem G-BA weitere Aufgaben übertragen. Neben der Entwicklung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren soll ein Katalog von Leistungsbereichen mit zugehörigen Qualitätszielen und Qualitätsindikatoren bestimmt werden, der sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignet. Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung hat für die Landesregierung höchste Priorität. Daher unterstützt das Ministerium für Soziales und Integration alle Bemühungen und Ansätze, die zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung beitragen. Durch die gezielte Förderung von Bauvorhaben im Krankenhausbereich werden die Krankenhausstrukturen bedarfs- und zukunftsgerecht weiterentwickelt. Die Verzahnung von Krankenhausplanung und Krankenhausinvestitionsförderung dient der ständigen Verbesserung der Strukturqualität und wird in die Überlegungen der Landesregierung zur Umsetzung der Qualitätsergebnisse miteinbezogen. Zu weitergehenden Aspekten sei auf die Antworten zur aktuellen Drucksache 16/3001 verwiesen. 8. Kann die Landesregierung bereits jetzt abschätzen, inwieweit sich die Ergebnisse des „Runden Tisches zur Situation der Geburtshilfe in Baden-Württemberg “ positiv auf den Wahlkreis Konstanz auswirken werden? Hierzu lässt sich derzeit noch keine Einschätzung abgeben. Derzeit erfolgt in Abstimmung mit dem Runden Tisch Geburtshilfe eine Analyse der aktuellen Versorgungssituation in der Geburtshilfe im Land. Mit Hilfe der beteiligten Experten und Institutionen soll neben der Situation der Geburtshilfe in den Kliniken erhoben werden, wie viele Hebammen und Geburtshelfer mit welchem Leistungsangebot derzeit beruflich aktiv sind und in welchen Gebieten es Versorgungsprobleme gibt. Die Analyse soll im ersten Quartal 2018 vorliegen. Auf dieser Basis wird der Runde Tisch Empfehlungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Versorgung in der Geburtshilfe erarbeiten. Neben dem Ministerium für Soziales und Integration nehmen Hebammenverbände, Krankenkassen, Kommunale Landesverbände, Frauen-, Kinder- und Jugendärzte, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft sowie Elterninitiativen am Runden Tisch teil. 9. Was unternimmt die Landesregierung, um die Zukunft der Gesundheitspflege vor dem Hintergrund von Entwicklungen wie dem demografischen Wandel oder der Digitalisierung zu gestalten? Die fortschreitende Digitalisierung beinhaltet auch im Gesundheits- und Pflegebereich , der von digitalen Entwicklungen in immer größeren Schritten erfasst wird, neben Herausforderungen auch erhebliche Chancen, um eine qualitätsorientierte medizinische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in Baden -Württemberg auch in Zukunft zu gewährleisten und noch weiter zu verbessern . Ziel der Landesregierung ist es, diese Potenziale der Digitalisierung und die damit verbundenen Innovationen intensiver zu nutzen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat seit Herbst 2016 im Wege eines Beteiligungsprozesses gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren des Gesundheitswesens sowie Patientenvertretungen die „Strategie zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Baden-Württemberg durch Nutzung digitaler Technologien“ (Strategie Digitalisierung in Medizin und Pflege BW) erarbeitet . Es wurde zudem ein Beirat für Digitalisierung in Medizin und Pflege unter der Leitung von Herrn Minister Manfred Lucha MdL eingerichtet, der u. a. ausgewählte Fragestellungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, zu neuen interessanten Projekten oder zu zentralen Handlungsfeldern und Maßnahmen diskutieren und Impulse für die weitere Entwicklung der Telemedizin in Baden- Württemberg setzen soll. Die Strategie fokussiert bewusst auf vier zentrale Handlungsfelder für die digitale Gesundheitsversorgung, nämlich die ambulante und stationäre Versorgung, die Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3147 6 sektorenübergreifende Versorgung, den Pflegebereich und die personalisierte Medizin. Um die Inhalte der Strategie, die in die Gesamtdigitalisierungsstrategie digital@bw des Landes eingebettet ist, weiter zu konkretisieren, zu planen und in die Umsetzung zu bringen, wurde ein Expertenkreis eingerichtet. Dem Expertenkreis gehören neben wesentlichen Akteuren des Gesundheits- bzw. Pflegebereichs wie Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder der Baden-württembergischen Kranken - hausgesellschaft auch Vertreterinnen und Vertreter aus dem universitären und Krankenhausbereich sowie auch Mitglieder aus Patientenvertretungen an. Als erster Schritt zur Umsetzung der Strategie wurde mit Unterstützung des Expertenkreises im Mai 2017 ein Förderaufruf „Digitalisierung in Medizin und Pflege “ ausgeschrieben, der sich eng an den Handlungsempfehlungen der Strategie orientierte. Der Förderaufruf fand eine sehr große Resonanz; insgesamt gingen 96 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von ca. 40 Mio. Euro ein. Auf Grundlage einer Auswahlempfehlung des Expertenkreises werden mit den aus der Digitalisierungsstrategie digital@bw.de des Landes zur Verfügung stehenden 4,3 Mio. Euro nunmehr 14 Projekte aus allen vier Themenfeldern durch das Minis - terium für Soziales und Integration gefördert. In der weiteren Umsetzung der Strategie wird ein Schwerpunkt auf die Erarbeitung und Initiierung struktureller Maßnahmen gelegt, namentlich auf ein Projektportal und eines bzw. mehrere Kompetenzzentren. Zudem ist vorgesehen mit Unterstützung des Expertenkreises thematische Schwerpunkte zu erarbeiten, in denen weitere Projekte zur Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung angegangen bzw. umgesetzt werden. Neben der Digitalisierung ist angesichts der demografisch bedingten Alterung der Gesellschaft eine gute Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine dringende Herausforderung der Zukunft. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist hierbei, pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich das Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Dies kann mit unterschiedlichsten Maßnahmen erreicht werden. Die Quartiersentwicklung wird einen wertvollen Beitrag hierzu leisten. Im Quartier mit seiner facettenreichen Infrastruktur sieht die Landesregierung eine wesentliche Komponente zur Versorgung unterstützungs- und pflegebedürftiger Menschen im gewohnten Sozialraum. Dem Ziel dient ebenfalls die Unterstützungsangebote -Verordnung (UstA-VO), mit der Angebote zur Unterstützung im Alltag ermöglicht werden. Eine Sicherstellung von Unterstützung und Pflege wird nur in einem breit gefächerten Angebot ambulanter und stationärer Versorgung im Quartier gelingen. Ein ausreichendes Angebot von Kurzzeitpflege ist dabei von hoher Bedeutung in der Versorgung von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf zur Stärkung und Entlastung häuslicher Pflegearrangements. Ihr Ausbau ist für eine zukunftsfähige Infrastruktur von Pflege im Quartier unbedingt sinnvoll. Das Land hat ein Aktionsbündnis zum Ausbau der Kurzzeitpflege initiiert. Dem Bündnis gehören Land, Einrichtungsträger, Pflegekassen und die Kommunalen Landesverbände an. Das Land unterstützt das Aktionsbündnis bzw. den Ausbau der Kurzzeitpflege in einem ersten Schritt mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Eine wichtige Voraussetzung einer Förderung wird ein Angebot zur Rehabilitation bereits während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege sein. Ein Schwerpunkt wird daher auf Angeboten von solitären Kurzzeitpflegeplätzen liegen. Eine weitere Option ist der Einsatz alltagsunterstützender Technik und Technologien (Ambient assisted living; AAL), also von (elektronischen) Systemen und Produkten, die geeignet sind, das alltägliche Leben älterer Menschen situationsabhängig und unaufdringlich zu unterstützen. Die Unterstützung durch diese Technologien beschränkt sich hierbei nicht nur auf die direkt Betroffenen selbst. Einbezogen werden auch Gesundheitsdienstleister, Pflegepersonal, Ärzte und (pflegende ) Familienangehörige. Mehrwerte sind beispielsweise erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten , höhere Sicherheit, Verbesserungen im Pflegesetting und erleichterte soziale Interaktion. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3147 Im Rahmen der bereits erwähnten Digitalisierungsstrategie werden entsprechende Projekte gefördert, die das Potenzial einer Verbesserung der pflegerischen Situa - tion und Versorgung bieten. Lucha Minister für Soziales und Integration