Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3152 20. 12. 2017 1Eingegangen: 20. 12. 2017 / Ausgegeben: 08. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wurden auf oder nahe der Theresienwiese in Heilbronn Observationen vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen organisierte kriminelle Gruppen aus Mittel-Osteuropa oder dem Drogenmilieu durchgeführt? 2. Sollte Frage 1 bejaht werden, welche Dienststellen und Beamte waren daran beteiligt und wer leitete diese Einsätze? 3. Wann wurden diese Einsätze beendet und mit welchem Ergebnis? 4. Wurden Haftbefehle ausgestellt, Ermittlungsverfahren- und/oder Strafverfahren eingeleitet und – falls zutreffend – mit welchen Resultaten? 5. Wurden am 25. April 2007 Observationen auf der Theresienwiese durchgeführt ? 6. Sollte Frage 5 bejaht werden, wurden die dafür eingesetzten Beamten Zeugen des Mordes an der Polizeibeamtin M. K.? 14. 12. 2017 Dr. Baum, Stauch AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum und Hans Peter Stauch AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Untersuchungsausschuss „Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden- Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II)“ – Observationen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3152 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Januar 2018 Nr. 3-1228.2/218 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wurden im Mordfall Heilbronn vom Tattag, dem 25. April 2007, bis Februar 2009 durch die Polizeidirektion Heilbronn und anschließend bis zum Bekanntwerden des National - sozialistischen Untergrunds (NSU) durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) wahrgenommen. Nach Bekanntwerden des NSU übernahm der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) am 11. November 2011 die Gesamtermittlungen und beauftragte das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben. Die baden-württembergischen Strafverfolgungsbehörden besitzen mit der Übernahme der Ermittlungen durch den GBA und der Beauftragung des BKA seit November 2011 keine eigenständigen rechtlichen Kompetenzen für strafrechtliche Ermittlungen im NSU-Komplex und besonders zur Tat in Heilbronn. Die Landesregierung beschränkt sich bei der Beauskunftung im Folgenden deshalb auf vorliegende belastbaren Erkenntnisse ihrer Behörden. Weitere Beauskunftungen zu strafprozessualen Ermittlungen und Informationen unterliegen dem Vorbehalt und der Sachleitung des GBA. 1. Wurden auf oder nahe der Theresienwiese in Heilbronn Observationen vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen organisierte kriminelle Gruppen aus Mittel-Osteuropa oder dem Drogenmilieu durchgeführt? 2. Sollte Frage 1 bejaht werden, welche Dienststellen und Beamte waren daran beteiligt und wer leitete diese Einsätze? 3. Wann wurden diese Einsätze beendet und mit welchem Ergebnis? 4. Wurden Haftbefehle ausgestellt, Ermittlungsverfahren- und/oder Strafverfahren eingeleitet und – falls zutreffend – mit welchen Resultaten? Zu 1. bis 4.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wurden am 25. April 2007 Observationen auf der Theresienwiese durchgeführt ? 6. Sollte Frage 5 bejaht werden, wurden die dafür eingesetzten Beamten Zeugen des Mordes an der Polizeibeamtin M. K.? Zu 5. und 6.: Dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg sind keine Observationsmaßnahmen auf der Theresienwiese in Heilbronn bekannt, die am 25. April 2007 vor oder während der Tat durchgeführt worden sind. Im Übrigen wird insbesondere hinsichtlich entsprechender Ermittlungen und Zeugenauskünfte anlässlich eines am 1. Dezember 2011 veröffentlichten Artikels im Magazin „Stern“ auf die öffentlich zugänglichen Abschlussberichte des 2. Untersuchungsausschusses („Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“) der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom 22. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14600) und des Untersuchungsausschusses „Rechts terroris mus/ NSU BW“ der 15. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. April 2016 (Landtagsdrucksache 15/8000) sowie den Bericht der Landesregierung zum Beweisbeschluss Nr. 1 des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus /NSU BW“ vom 5. Mai 2015 und die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres , Digitalisierung und Migration zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Christina Baum und Hans Peter Stauch AfD „Untersuchungsausschuss ‚Das 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3152 Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden- Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II)‘ – Anwerbung und Observationen des Landesamts für Verfassungsschutz“, Landtagsdrucksache 16/3153, verwiesen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration