Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3155 14. 12. 2017 1Eingegangen: 14. 12. 2017 / Ausgegeben: 25. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit kirchlichen Einrichtungen oder Organisationen in den letzten zehn Jahren entwickelt – unterteilt nach Delikten? 2. Wie viele davon entfielen auf das Gebiet des Stadt- und Landkreises Heilbronn ? 3. Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Zahl der Vorfälle zu reduzieren? 08. 12. 2017 Palka AfD B e g r ü n d u n g Einbrüche in Kirchen, Entweihungen durch mutwilliges Zerstören von Gegenständen oder unsittliche Handlungen, Diebstahl und aufgebrochene Opferstöcke, beschmierte oder zerstörte Kreuze und Statuen, entwendete Reliquien, Brandstiftungen , Beschädigungen an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden, zerstörte Scheiben, zerrissene Bücher etc. − alle diese und viele weitere Straftaten und Schändungen waren der Presse dieses Jahr im Zusammenhang mit Kirchen deutschlandweit zu entnehmen. Die Kleine Anfrage soll die Situation für Baden- Württemberg klären. Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kirchenschändungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3155 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2018 Nr. 3-1212.1/120 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Zahlen der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit kirchlichen Einrichtungen oder Organisationen in den letzten zehn Jahren entwickelt – unterteilt nach Delikten? Zu 1.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. In der PKS für Baden-Württemberg werden die der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalte, orientiert an strafrechtlichen Normen, erfasst. Ordnungswidrigkeiten sind in der PKS nicht enthalten, weshalb hierzu landesweit keine Aussagen möglich sind. Für Baden-Württemberg wurden fragebezogen im Zeitraum von 2007 bis 2016 im Mittel ca. 1.560 Straftaten jährlich erfasst,1 bei einer Schwankungsbreite von ca. 200 Fällen. Näheres kann der folgenden Tabelle 1 entnommen werden. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Straftaten gesamt 1.646 1.797 1.780 1.472 1.523 1.401 1.345 1.581 1.439 1.596 ‡ davon Diebstahl insgesamt 793 892 932 780 810 782 779 903 780 905 - hiervon Diebstahl von Antiquitäten/Kunst/sakrale Gegenstände 9 19 12 12 30 35 36 38 25 18 - hiervon Diebstahl in/aus Dienst-/ Büroräume 46 50 55 68 109 160 110 126 113 115 ‡ davon Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 8 5 3 11 15 8 7 9 7 9 - hiervon Sexueller Missbrauch 5 3 1 6 12 6 4 5 4 5 ‡ davon gefährliche/schwere Körperverletzung 18 12 14 15 23 12 14 18 8 16 ‡ davon vorsätzliche leichte Körperverletzung 36 27 38 29 61 36 34 43 25 38 ‡ davon Hausfriedensbruch 18 21 14 10 14 16 29 13 29 22 ‡ davon vorsätzliche Brandstiftung 11 4 11 5 14 10 10 10 6 5 ‡ davon Sachbeschädigung 672 644 586 511 495 454 366 435 451 459 - hiervon gemeinschädliche Sachbeschädigung 0 0 0 216 200 185 148 166 183 137 Tabelle 1: Fallzahlen für Baden-Württemberg im 10-Jahres-Vergleich. _____________________________________ 1 Ausgewertet wurden die erfassten Fälle mit den Tatörtlichkeiten Kirche, Dom, Kapelle, Kloster und sonstige kirchliche Einrichtung. Bei der Recherche können die Tatorte nicht ausschließlich auf die Innenbereiche der Gebäude eingegrenzt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3155 Bei den Deliktsbereichen dominierten im Jahr 2016 Diebstahlsdelikte mit einem Anteil von 56,7 % und Sachbeschädigungen mit 28,8 %. Die PKS ist grundsätzlich als Jahresstatistik konzipiert. Unterjährige, mithin monatliche Auswertezeiträume unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren, beispielsweise bezogen auf die Dauer der Ermittlungsverfahren oder den Zeitpunkt der statistischen Fallerfassung und sind demnach wenig belastbar bzw. aussagekräftig . Für das Jahr 2017 sind daher unter Berücksichtigung der Monate Januar bis November lediglich Trendaussagen möglich. Der Trend liegt leicht unter dem Vorjahresniveau. 2. Wie viele davon entfielen auf das Gebiet des Stadt- und Landkreises Heilbronn ? Zu 2.: Für den Stadt- und Landkreis Heilbronn wurden im Zeitraum von 2007 bis 2016 im Mittel ca. 45 Straftaten pro Jahr registriert, wobei die Fallzahlen seit 2011 leicht rückläufig sind und auf zuletzt 36 Fälle im Jahr 2016 zurückgingen. Die Verteilung auf die Deliktsbereiche entspricht dem landesweiten Trend und betrifft vorwiegend Diebstahlsdelikte und Sachbeschädigungen. Im Bereich des Stadt- und Landkreises Heilbronn hat die Polizei von Ordnungswidrigkeiten zum Nachteil kirchlicher Einrichtungen innerhalb des letzten Jahres2 keine Erkenntnisse erlangt. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Straftaten gesamt 44 49 55 60 41 42 39 56 30 36 ‡ davon Diebstahl insgesamt 20 21 21 14 20 19 15 33 13 18 - hiervon Diebstahl von Antiquitäten/ Kunst/sakralen Gegenständen 1 2 1 0 0 2 0 2 0 0 - hiervon Diebstahl in/aus Dienst-/ Büroräume 3 2 2 3 9 3 0 4 2 6 ‡ davon gefährliche/schwere Körperverletzung 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 ‡ davon vorsätzliche leichte Körperverletzung 1 1 1 2 1 2 3 0 1 0 ‡ davon Sachbeschädigung 19 22 31 38 17 17 17 19 14 15 - hiervon gemeinschädliche Sachbeschädigung 0 0 0 18 5 3 5 12 4 2 Tabelle 2: Fallzahlen im 10-Jahres-Vergleich für den Stadt- und Landkreis Heilbronn. _____________________________________ 2 Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine 10-Jahres-Recherche zu Daten zu Ordnungswidrigkeiten nicht möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3155 4 3. Welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Zahl der Vorfälle zu reduzieren? Zu 3.: Der Polizei in Heilbronn sind die Einrichtungen aller Religionen im Stadt- und Landkreis Heilbronn bekannt. Diese werden im Rahmen des täglichen Dienstes in unregelmäßigen Abständen angefahren und gegebenenfalls überprüft. Da keine negativen Entwicklungen, insbesondere anhand der Anzahl von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erkennbar sind, gibt es darüber hinaus keine besonderen polizeilichen Kriminalitätsbekämpfungskonzepte. In Vertretung Jäger Staatssekretär