Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3157 19. 12. 2017 1Eingegangen: 19. 12. 2017 / Ausgegeben: 19. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausbauziele hat sie für die kleine Wasserkraft in Anbetracht der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zielsetzung des Ausbaus der Wasserkraft in den nächsten fünf Jahren vorgesehen? 2. In welcher Form will sie entsprechend dem Koalitionsvertrag die Genehmigungspraxis für die kleine Wasserkraft verbessern? 3. Wie viele Anträge auf Neubau oder Modernisierung entsprechender Anlagen wurden aufgrund des Versagens des in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Fischereigesetzes (VwV-FischG) vorgesehenen Einvernehmens mit den Fischereireferenten der Regierungspräsidien seit 2010 nicht weiter verfolgt, mit Nennung von Standort und projektierter Leistung bzw. Leistungszuwachs? 4. Wie bewertet sie die Notwendigkeit des beschriebenen Einvernehmens der VwV-FischG? 5. Sieht sie einen Anlass dazu, die Beteiligung der Fischereibehörden beim Bau neuer und bei der Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen neu auszugestalten ? 6. Wie bewertet sie den Wasserkrafterlass in aktuell gültiger Fassung und welche Veränderungen am Wasserkrafterlass jenseits des neuen mittleren Niedrigwasserabflusses plant sie? 7. Wie bewertet sie das Ergebnis der beihilferechtlichen Prüfung von Investitionsförderungen für Projekte der kleinen Wasserkraft durch die EU- Kommission vom 19. April 2016? 18. 12. 2017 Felder CDU Kleine Anfrage der Abg. Sylvia M. Felder CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ausbau der kleinen Wasserkraft und Fischerei Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3157 2 B e g r ü n d u n g Die kleine Wasserkraft hat das Potenzial, einen stärkeren Beitrag zur Primärenergiegewinnung in Baden-Württemberg zu leisten. Sie ist dezentral und nutzt mit der Bewegungsenergie von Fließgewässern eine der ältesten Formen regenerativer Energieerzeugung. Mit der Kleinen Anfrage soll der Einfluss konkurrierender Nutzungen (Fischerei) auf den Ausbau der kleinen Wasserkraft beleuchtet werden mit dem Ziel, die gesetzlichen und administrativen Rahmenbedingungen zuguns - ten der Zulassung und Genehmigung von Anlagen der Kleinen Wasserkraft zu verbessern. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 31. Januar 2018 Nr. 5-0141.5/592/1 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ausbauziele hat sie für die kleine Wasserkraft in Anbetracht der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zielsetzung des Ausbaus der Wasserkraft in den nächsten fünf Jahren vorgesehen? In der Koalitionsvereinbarung von Bündnis 90/Die Grünen und CDU wurde festgelegt , dass unter Beachtung der Anforderungen der Wasserrahmenricht linie die kleine Wasserkraft weiter vorangebracht werden soll. Die Potenzialstu dien be - rück sichtigen diese Anforderungen und haben ergeben, dass das verbleibende Aus baupotenzial zwar vorhanden, aber nur noch gering ist. Welcher Ausbau in den nächsten fünf Jahren tatsächlich erfolgen wird, kann nicht beantwortet werden , da es sich um private Investitionsentscheidungen handelt und das Umweltministerium keinen Einfluss auf den Ausbau bzw. die Sanierung durch private Betreiber hat. Ein Anreiz für eine effiziente Nutzung ist vor allem das EEG, ergänzt mit der Landesförderung. Insgesamt war diese Frage bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage der Abg. Raimund Haser u. a. CDU zur Zukunft der kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg ; Drucksache 16/2938. 2. In welcher Form will sie entsprechend dem Koalitionsvertrag die Genehmigungspraxis für die kleine Wasserkraft verbessern? Das Umweltministerium plant die Erstellung eines Genehmigungsleitfadens, der die Vorgehensweise der unteren Wasserbehörden vereinheitlichen, beschleunigen sowie den Vollzug erleichtern soll. Darin soll das Vorgehen von der Antragsstellung bis zur Genehmigung dargestellt werden, z. B. mit einer Auflistung, welche Unterlagen bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen. Auch für den Antragsteller bzw. den Betreiber einer Wasserkraftanlage wird es damit eine Handreichung geben, die übersichtlich die Voraussetzungen für eine Zulassung erläutert . _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3157 3. Wie viele Anträge auf Neubau oder Modernisierung entsprechender Anlagen wurden aufgrund des Versagens des in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Fischereigesetzte (VwV-FischG) vorgesehenen Einvernehmens mit den Fischereireferenten der Regierungspräsidien seit 2010 nicht weiter verfolgt, mit Nennung von Standort und projektierter Leistung bzw. Leistungszuwachs? Sowohl die Fischereibehörden als auch die Wasserbehörden führen keine Statis - tik, welche Anträge auf Neubau oder Modernisierung von Wasserkraftanlagen nicht zur Umsetzung gekommen sind. Die Fischereibehörden werden als Träger öffentlicher Belange gehört. Sie bringen ihren fischökologischen und gewässer - ökologischen Sachverstand bei entsprechenden Verfahren ein. Die Entscheidung liegt bei den Wasserrechtsbehörden. 4. Wie bewertet sie die Notwendigkeit des beschriebenen Einvernehmens der VwV-FischG? Die Einvernehmensforderung nach der Verwaltungsvorschrift zum FischG steht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung des Bewirtschaftungsermessens der Wasserbehörde nach § 12 Abs. 2 WHG. Diese hat die verschiedenen Belange abzuwägen . Sie ist insofern unwirksam. Die Fischereibehörde ist nach den gesetz - lichen Verfahrensvorgaben als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und ihre Stellungnahme ist im Rahmen der Abwägung einzubeziehen. Der Stellungnahme kommt rechtlich keine Sperrwirkung zu. 5. Sieht sie einen Anlass dazu, die Beteiligung der Fischereibehörden beim Bau neuer und bei der Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen neu auszugestalten ? Die unter Frage 4 behandelte Rechtslage kann im Genehmigungsleitfaden klargestellt werden. 6. Wie bewertet sie den Wasserkrafterlass in aktuell gültiger Fassung und welche Veränderungen am Wasserkrafterlass jenseits des neuen Niedrigwasserabflusses plant sie? Der derzeit gültige Wasserkrafterlass ist im Bereich Wasserrecht, Fischereirecht, Naturschutzrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung an die geltende Rechtslage anzupassen. Der Teil „Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer“ ist so auszugestalten , dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Verwaltungsvorschrift zu kürzen und lesbarer zu gestalten. 7. Wie bewertet sie das Ergebnis der beihilferechtlichen Prüfung von Investitionsförderungen für Projekte der kleinen Wasserkraft durch die EU-Kommission vom 19. April 2016? Die EU-Kommission hatte bemängelt, dass das Förderprogramm zur kleinen Wasserkraft Baden-Württemberg und das EEG eine unzulässige Doppelförderung darstelle. Zwischenzeitlich ist es gelungen, dass neben dem EEG auch eine Investitionsförderung erfolgen kann, soweit die Beihilfeintensität eingehalten wird. Somit kann das Umweltministerium den Neubau oder den Ausbau von Wasserkraftanlagen an bestehenden Querbauwerken verbunden mit der Herstellung der Durchgängigkeit wieder fördern. Um die begrenzten Haushaltsmittel möglichst effizient einzusetzen , werden Anlagen ab einer Leistung von 100 kW gefördert. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft