Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3163 15. 12. 2017 1Eingegangen: 15. 12. 2017 / Ausgegeben: 25. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr der einstimmige Beschluss einer Resolution des Gemeinderats Altlußheim vom 7. November 2017 zur Verringerung von Fluglärm bekannt, in der Änderungen an der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung gefordert werden? 2. Wie bewertet sie diese Resolution? 3. Sind ihr aus anderen Gemeinden ähnliche Problemsituationen bekannt, wie sie hier von der Gemeinde Altlußheim geschildert werden? 4. Wie verhält sie sich zum Problem des Lärms durch den zunehmenden Einsatz von Luftsportgeräten? 5. Wird sie aufgrund ihrer Erkenntnisse zur Lärmbelastung eine Änderung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung dahingehend herbeiführen, dass unter anderem Luftsportgeräte in die Verordnung aufgenommen werden? 6. Welche Alternativen sieht sie zur Reduzierung des Lärms aufgrund von Luft - sportgeräten, falls sie nicht beabsichtigt, die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung zu ändern? 7. Welche Möglichkeiten gibt es konkret für Kommunen, mit der Lärmbelastung aufgrund von Luftsportgeräten umzugehen? 8. Inwiefern wird sie die Gemeinde Altlußheim bei diesem Anliegen unterstützen? 15. 12. 2017 Born SPD Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verringerung von Fluglärm in der Gemeinde Altlußheim und Haltung der Landesregierung bei Beschwerden über Fluglärm Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3163 2 B e g r ü n d u n g Der Gemeinderat Altlußheim hat in seiner Sitzung vom 7. November 2017 eine Resolution zum Thema Lärmbelastung beschlossen. Darin wird u. a. aufgeführt: „Das geltende Recht – vor allem die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung – schützt die Menschen in der Nähe von Flugplätzen immer weniger vor Fluglärm und Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Vor allem die deutliche Zunahme an Flugbewegungen und insbesondere die massive Ausweitung des Einsatzes von Luftsportgeräten (vor allem die sogenannten „Gyrocopter“), für die die Landeplatz -Lärmschutz-Verordnung nicht gilt, hat zu spürbaren Lärmbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger geführt.“ Der Gemeinderat Altlußheim fordert deshalb in dieser einstimmig beschlossenen Resolution, die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung zu überarbeiten und unter anderem Luftsportgeräte in die Verordnung aufzunehmen. Zudem sollen die ruhesensible Zeit ausgeweitet werden, keine Starts und Landungen von Luftfahrtgeräten ohne Lärmschutz erfolgen, sonn- und feiertags nur noch Starts und Landungen für Flugzeuge mit erhöhtem Lärmschutz zulässig sein, an Werk- und Samstagen Rundflüge/Überlandflüge von Luftsportgeräten zu ruhesensiblen Zeiten verboten werden, und für Luftsportgeräte sollen deutlich niedrigere Lärmwerte festgelegt werden. Da hierzu das Land tätig werden müsste, ist die Frage eines Tätigwerdens bzw. eine Einschätzung der Landesregierung zu stellen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2018 Nr. 3-3848.1/282 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr der einstimmige Beschluss einer Resolution des Gemeinderats Altlußheim vom 7. November 2017 zur Verringerung von Fluglärm bekannt, in der Änderungen an der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung gefordert werden? Der Landesregierung ist diese Resolution des Gemeinderats Altlußheim bekannt. 2. Wie bewertet sie diese Resolution? Es trifft zu, dass ultraleichte Tragschrauber (Gyrokopter) und Ultraleichtflugzeuge als Luftsportgeräte nicht in den Regelungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz- Verordnung fallen. Auch Lärmemissionen von solchen Luftsportgeräten, insbesondere von Gyrokoptern, können als störend empfunden werden. 3. Sind ihr aus anderen Gemeinden ähnliche Problemsituationen bekannt, wie sie hier von der Gemeinde Altlußheim geschildert werden? Der Landesregierung sind aus anderen Gemeinden keine ähnlichen Problemsituationen bekannt, wie sie von der Gemeinde Altlußheim mit ihrer Beschwerde über die Lärmbelastung speziell durch Luftsportgeräte geschildert werden. 4. Wie verhält sie sich zum Problem des Lärms durch den zunehmenden Einsatz von Luftsportgeräten? Nach Angaben der mit der Zulassung von Ultraleichtflugzeugen beauftragten Luftsportverbände gibt es derzeit in Baden-Württemberg 68 Gyrokopter und 585 aerodynamisch, d. h. über drei Achsen gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, die den größeren einmotorigen Flugzeugen ähnlich, jedoch deutlich leichter sind. Die für die Zulassung geltenden Lärmgrenzwerte liegen für Ultraleichtflugzeuge bei 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3163 60 dB (A) und für Gyrokopter bei 68 dB (A) und damit unter denjenigen für sonstige mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Luft- und Landfahrzeuge; zum Vergleich: PKW derzeit 72 dB (A). Soweit herkömmliche Flugzeuge durch leichtere und leisere Luftsportgeräte ersetzt werden, ist dies unter Lärmaspekten grundsätzlich positiv zu sehen. 5. Wird sie aufgrund ihrer Erkenntnisse zur Lärmbelastung eine Änderung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung dahingehend herbeiführen, dass unter anderem Luftsportgeräte in die Verordnung aufgenommen werden? Bei der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung handelt es sich um eine Verordnung, die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erlassen wurde. Eine Änderung dieser Verordnung kann folglich nur von diesen Bundesministerien und nicht von der Landesregierung vorgenommen werden. 6. Welche Alternativen sieht sie zur Reduzierung des Lärms aufgrund von Luft - sportgeräten, falls sie nicht beabsichtigt, die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung zu ändern? Der von der Gemeinde Altlußheim beklagte Fluglärm geht überwiegend vom in Rheinland-Pfalz gelegenen Verkehrslandeplatz Speyer aus. Die Gemeinde Altlußheim kann sich an die in Rheinland-Pfalz verantwortlichen Stellen mit der Bitte wenden, dass die für diesen Flugplatz zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob und ggf. inwieweit sie Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm ergreifen kann. 7. Welche Möglichkeiten gibt es konkret für Kommunen, mit der Lärmbelastung aufgrund von Luftsportgeräten umzugehen? Kommunen haben für den Luftverkehr weder legislative noch exekutive Zuständigkeiten . Sie können sich aber mit ihren Anliegen an die zuständigen Stellen wenden. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Inwiefern wird sie die Gemeinde Altlußheim bei diesem Anliegen unterstützen? Die Landesregierung wird das Anliegen der Gemeinde Altlußheim in die nächste Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Luftfahrt im Juni 2018 einbringen, um zu sondieren, ob das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereit ist, auf Forderungen der Gemeinde durch eine Änderung der Landeplatz- Lärmschutz-Verordnung einzugehen und wie die anderen Länder dazu stehen. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor