Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3164 15. 12. 2017 1Eingegangen: 15. 12. 2017 / Ausgegeben: 25. 01. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Haushalte in Baden-Württemberg haben keinen Zugriff auf DVB-T2? 2. Wie viele dieser Haushalte in Baden-Württemberg haben auch ansonsten keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu nutzen, da sie ebenso keinen Zugriff auf Satelliten-, Kabelanschluss oder Breitband-Internet haben? 3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um diesen Umstand zu beenden? 15. 12. 2017 Binder SPD B e g r ü n d u n g Seit der Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen alle Bürgerinnen und Bürger eine sogenannte Haushaltsabgabe und haben deshalb einen Anspruch darauf, die öffentlich-rechtlichen Sender auch empfangen zu können. Nach der Abschaltung von DVB-T, der mangelhaften Verbreitung von DVB-T2 und der gleichzeitig in manchen Regionen schlechten Versorgung mit Kabelanschluss oder Breitbandinternet sind viele Haushalte de facto ohne jegliche Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender empfangen zu können. Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Staatsministeriums Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3164 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2018 Nr. II-3450 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Haushalte in Baden-Württemberg haben keinen Zugriff auf DVB-T2? Zu 1.: Nach Auskunft der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) wohnen nach eigenen Berechnungen etwa 69 Prozent der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg im aktuellen Versorgungsgebiet von DVB-T2 und haben somit die Möglichkeit, DVB-T2 mittels Dachantenne zu empfangen. Entsprechend wohnen etwa 31 Prozent der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg außerhalb der aktuellen DVB-T2 Versorgungsgebiete. Die Anzahl der Haushalte in Baden -Württemberg, die auf DVB-T2 keinen Zugriff haben, ist nicht bekannt. Für den Endausbau von DVB-T2 in Baden-Württemberg im Herbst 2018 wird nach Auskunft des Südwestrundfunks (SWR) von einer technischen Reichweite ausgegangen, nach der etwa 83 Prozent der Bevölkerung Baden-Württembergs DVB-T2 mittels Dachantenne empfangen können. 2. Wie viele dieser Haushalte in Baden-Württemberg haben auch ansonsten keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu nutzen, da sie ebenso keinen Zugriff auf Satelliten-, Kabelanschluss oder Breitband-Internet haben? Zu 2.: Baden-Württemberg liegt flächendeckend im Versorgungsgebiet von Satelliten, die öffentlich-rechtliche Fernsehsender ausstrahlen. Ausnahmen mögen aufgrund topographischer Besonderheiten in äußerst wenigen Einzelfällen denkbar sein. Über die Anschlussdichte der Kabelversorgung in Baden-Württemberg liegen dem Staatsministerium keine Zahlen vor. Die prozentuale Breitbandversorgung der Haushalte für alle Technologien insgesamt kann dem geodatenbasierten Breitbandatlas des Bundes (www.zukunft-breitband .de) entnommen werden. Nach dieser interaktiven Plattform zur Breitbandverfügbarkeit , die vom TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur betrieben wird, hat sich die Versorgung mit schnellem Internet im Land sehr gut entwickelt – Baden-Württemberg liegt im Spitzenfeld der Flächenländer. Eine Wiedergabe von Fernsehsendern in SD-Qualität ist in der Regel bereits mit 2 bis 3 Mbit/s, eine Wiedergabe von Fernsehsendern in HD-Qualität ungefähr ab 6 Mbit/s möglich. Dem Breitbandatlas des Bundes zufolge verfügen 99,5 Prozent aller Haushalte in Baden-Württemberg über eine Übertragungsrate von ≥ 2 Mbit/s und 98,1 Prozent über eine Übertragungsrate von ≥ 6 Mbit/s. Satelliteninternet stellt darüber hinaus standortunabhängig einen Breitband-Zugang über einen geostationären Satelliten bereit und ermöglicht damit u. a. den Empfang von Internetfernsehen. Dem Endverbraucher stehen dabei Übertragungsraten von bis zu knapp 20 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload zur Verfügung. In der Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht der Gesetzgeber davon aus, dass in ganz Deutschland technisch der Empfang von Rundfunk ermöglicht werden kann (LT-Drucksache 15/197, S. 34). Gleichwohl wird in der Begründung zu § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Härtefall als Befreiungsmöglichkeit von der Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags angenommen , wenn es einem Rundfunkbeitragsschuldner objektiv unmöglich wäre, zumindest über einen Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet oder 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3164 Mobilfunk) Rundfunk zu empfangen (a. a. O., S. 41). Der SWR teilte auf Anfrage mit, dass ihm hierzu keine Zahlen vorliegen. Die Zahl der Betroffenen, die objektiv unmöglich Rundfunk empfangen können, sei derart marginal, dass sie bisher statistisch nicht erhoben werde. Eine Anzahl von Haushalten in Baden-Württemberg, die unter Berücksichtigung aller bestehenden Übertragungswege keine Möglichkeit haben, öffentlich-recht - liche Fernsehsender zu nutzen, ist demnach nicht bekannt. Nach einer von den Landesmedienanstalten in Auftrag gegebenen Untersuchung (Telefonbefragung) aus dem Jahr 2017 nutzten rund 52 Prozent der TV-Haushalte in Baden-Württemberg den Übertragungsweg Kabel, rund 42 Prozent den Übertragungsweg Satellit und weitere 10 Prozent die Übertragungswege DVB-T, DVB-T2 oder IPTV (Summe > 100 Prozent aufgrund Mehrfachnutzung). 3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um diesen Umstand zu beenden? Zu 3.: Die Landesregierung geht davon aus, dass in Baden-Württemberg in aller Regel technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu empfangen. Auf die Beantwortung zu Ziffer 2 wird verwiesen. Es ist nicht zu erkennen, dass viele Haushalte in Baden-Württemberg ohne jegliche Möglichkeit sind, öffentlich-rechtliche Fernsehsender zu empfangen. Der flächendeckende Breitbandausbau hat unabhängig davon als Grundlage für die Digitalisierung in allen Lebensbereichen höchste Priorität für die Landesregierung . Dort, wo die privaten Telekommunikationsanbieter nicht in Hochgeschwindigkeitsnetze investieren, unterstützt die Landesregierung kommunale Anstrengungen zum Breitbandausbau mit dem Landesförderprogramm. Im Jahr 2017 hat die Landesregierung 551 Ausbaumaßnahmen gefördert und insgesamt 133 Millionen Euro, das sind täglich über 350.000 Euro, in den landesweiten Breitbandausbau investiert. In der aktuellen Legislaturperiode wird ca. eine halbe Milliarde Euro in den Ausbau des schnellen Internets in Baden-Württemberg eingebracht. Die Versorgung mit schnellem Internet hat sich in der Vergangenheit im Land sukzessive verbessert und steigert sich kontinuierlich auf hohem Niveau. Die Landesregierung wird diese Entwicklung weiter mit Nachdruck verfolgen. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei