Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3178 19. 12. 2017 1Eingegangen: 19. 12. 2017 / Ausgegeben: 07. 02. 2018 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist die Sanierung der Eberbachtalbrücke an der A 81 bei Eberstadt- Hölzern geplant? 2. Seit wann stehen die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung? 3. Warum wurde diese Maßnahme noch nicht begonnen bzw. warum stockt diese? 4. In welchem Zeitraum ist die Durchführung nun vorgesehen? 5. Welche Maßnahmen wurden bisher eingeleitet, um die Baumaßnahmen zügig umzusetzen? 6. Welche Baumaßnahmen müssen konkret durchgeführt werden? 7. Welche Kosten für die Sanierung der Brücke werden veranschlagt? 19. 12. 2017 Gall SPD Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Gall SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sanierung der Autobahnbrücke A 81 bei Eberstadt-Hölzern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3178 2 B e g r ü n d u n g Die Autobahnbrücken entlang der A 81 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der bayerischen Landesgrenze stammen aus den 1970er-Jahren. An allen Brücken wurden in den letzten Jahren zum Teil erhebliche Schäden und ein großer Sanierungsbedarf festgestellt. Zahlreiche Brücken müssen nicht nur saniert , sondern sogar durch Neubauten ersetzt werden. Die Eberbachtalbrücke bei Eberstadt-Hölzern gehört ebenfalls zu den sanierungsbedürftigen Bauten. Im Gegensatz zu anderen Bauwerken entlang der A 81 wurden hier jedoch noch keine Baumaßnahmen durchgeführt, woraus sich die vorliegende Kleine Anfrage ergibt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 22. Januar 2018 Nr. 2-39-A81 WÜ – HN/21 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist die Sanierung der Eberbachtalbrücke an der A 81 bei Eberstadt- Hölzern geplant? 3. Warum wurde diese Maßnahme noch nicht begonnen bzw. warum stockt diese? 5. Welche Maßnahmen wurden bisher eingeleitet, um die Baumaßnahmen zügig umzusetzen? 6. Welche Baumaßnahmen müssen konkret durchgeführt werden? Die Fragen 1, 3, 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet: Im Jahr 2011 wurde auf Grundlage der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) geprüft, ob der Überbau der Eberbachtalbrücke bei Eberstadt im Zuge der A 81 das anzustrebende Ziellastniveau aufnehmen kann. Zudem wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt , welche die Varianten Instandsetzung und Ertüchtigung des Überbaus, Erneuerung des Überbaus sowie Ersatzneubau der Brücke umfasste. Ebenfalls wurden ab 2011 weitere große Talbrücken im Zuge der A 81 zwischen dem AK Weinsberg und der AS Würzburg Süd gemäß der Nachrechnungsricht - linie geprüft und untersucht. Dazu gehören u. a. die Schüpfbachtalbrücke, die Muckbachtalbrücke und die Kochertalbrücke Neuenstadt. Aufgrund der vorhandenen Schädigungen der Bauwerke musste die Schüpfbachtalbrücke vorrangig bearbeitet werden. Die Planung der unabdingbar notwendigen Sanierungs- und Verstärkungsmaßnahmen begann 2012 und wurde baulich 2015 bis 2016 umgesetzt . In den Jahren 2016/2017 wurden die Nachrechnung sowie die Wirtschaftlichkeits - untersuchung unter Berücksichtigung der Unterbauten der Eberbachtalbrücke wieder aufgenommen und ergänzt. Dabei wurden die Varianten Erneuerung des Überbaus sowie Ersatzneubau der Brücke berücksichtigt. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde im Frühjahr 2017 abgeschlossen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der weiteren Planung ein Ersatzneubau der Eberbachtalbrücke zugrunde gelegt wird. Die Baumaßnahme umfasst somit den Abbruch des bestehenden Bauwerks sowie den Neubau der Brücke (Überbau und Unterbauten). Nächster Planungsschritt ist die Erstellung einer Vorplanung. Im Anschluss daran müssen die baurechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau der Eberbachtalbrücke geschaffen, sowie ein Ausführungsentwurf erstellt werden. Anschließend erfolgen die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie ein europaweites Vergabeverfahren . _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3178 2. Seit wann stehen die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung? Für die Sanierung von Brücken im Netz der Bundesfernstraßen stehen Investi - tionsmittel bei Bedarf zur Verfügung. 4. In welchem Zeitraum ist die Durchführung nun vorgesehen? Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Ministerium für Verkehr ein Konzept für die Behandlung der Talbrücken im Streckenabschnitt der BAB A 81 zwischen der Landesgrenze BY/BW und dem AK Weinsberg erstellt und dem Ministerium für Verkehr mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 vorgelegt. In diesem Streckenabschnitt der BAB A 81 liegen insgesamt acht Talbrücken, darunter auch die Eberbachtalbrücke bei Eberstadt. Das Konzept für die Talbrücken sieht in den Jahren 2018 bis 2020 die Umsetzung des Ersatzneubaus der Kochertalbrücke, in den Jahren 2021 bis 2023 die gemeinsame Umsetzung des Ersatzneubaus der Muckbachtalbrücke und der Schüpfbachtalbrücke sowie in den Jahren 2024 bis 2026 die gemeinsame Umsetzung der Brettachtalbrücke und des Unterführungsbauwerks an der Anschlussstelle Neuenstadt vor. Ab dem Jahr 2027 ist zum jetzigen Zeitpunkt die Umsetzung des Ersatzneubaus der Eberbachtalbrücke vorgesehen. 7. Welche Kosten für die Sanierung der Brücke werden veranschlagt? Eine erste überschlägige Kostenschätzung für den Ersatzneubau der Eberbachtalbrücke (inkl. Abbruch der bestehenden Brücke) hat Kosten in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro ergeben. Hermann Minister für Verkehr